Zum Hauptinhalt springen

Warum 1,1 Promille eine gerechnete Zahl sind

Veröffentlicht am

Mehrere verschlossene Blutprobenröhrchen mit grauen und roten Kappen stehen in einem Gestell auf einer Edelstahl-Laborbank (KI-generiertes Bild)
KI-generiert
Am Ende steht eine Zahl mit zwei Nachkommastellen. Wie belastbar sie ist, entscheidet sich lange vorher.

Worum es geht

Die Formel, mit der in Deutschland Blutalkoholwerte berechnet werden, stammt aus dem Jahr 1932 und hat einen Schwachpunkt, den man nie beheben konnte. Der Grenzwert von 1,1 Promille ist keine Messgröße, sondern eine Summe aus Erfahrungswert und Sicherheitszuschlag. Und für dieselbe Blutprobe rechnet die Justiz mit zwei verschiedenen Abbauwerten — je nachdem, welche Frage sie beantworten will.

Die Frage, die keine Rechnung beantwortet

Zwei Bier, ein Glas Wein, das war es. Kann ich noch fahren?

Diese Frage ist der Grund, warum Promillerechner existieren, und sie ist zugleich der Grund, warum keiner von ihnen sie beantworten kann. Nicht weil die Rechner schlecht wären, sondern weil die Größe, um die es geht, sich nicht aus dem berechnen lässt, was man über sich selbst weiß.

Man kann ausrechnen, wie viel reiner Alkohol in zwei Bier und einem Glas Wein steckt — das ist Arithmetik und stimmt auf das Gramm. Man kann daraus abschätzen, welche Konzentration sich daraus ergäbe, wenn dieser Alkohol sich gleichmäßig im Körperwasser verteilte. Was man nicht kann, ist beziffern, wie viel davon überhaupt ins Blut gelangt ist, wie viel zum fraglichen Zeitpunkt schon abgebaut war und wie stark die eigene Physiologie vom Durchschnitt abweicht. Jede dieser drei Größen schwankt so erheblich, dass sich die Unsicherheiten nicht ausmitteln, sondern addieren.

Das Ergebnis ist eine Spanne, keine Zahl. Und in dieser Spanne liegt oft die Grenze, um die es geht.

Man kann das an einer einzigen Zeile sehen. Nimmt man die drei Unsicherheiten je für sich — Verteilungsraum, Resorption, Abbau —, ergibt jede allein schon eine Abweichung von zehn bis zwanzig Prozent nach oben oder unten. Zusammengenommen liegt zwischen dem günstigsten und dem ungünstigsten Fall leicht ein Faktor von anderthalb. Bei einem berechneten Wert von 0,8 Promille heißt das: irgendwo zwischen 0,6 und 1,2. Über diese Spanne verteilt liegen die Ordnungswidrigkeit, die Straftat und der unauffällige Abend.

Interessant wird die Sache, wenn man sich ansieht, wie der Staat mit demselben Problem umgeht. Er hat es nicht gelöst — er hat sich entschieden, mit der Unsicherheit systematisch umzugehen. Wie er das tut, ist der eigentliche Gegenstand dieses Textes. Und es führt zu dem bemerkenswerten Ergebnis, dass ein und dieselbe Person am selben Abend zwei verschiedene Promillewerte gehabt haben kann, beide amtlich, beide richtig.

Was Widmark 1932 wirklich aufgeschrieben hat

Der schwedische Chemiker Erik Matteo Prochet Widmark, geboren 1889 in Helsingborg, veröffentlichte 1932 eine Formel, die seither unverändert in Gebrauch ist. Sie lautet: Konzentration gleich aufgenommene Alkoholmenge, geteilt durch das Produkt aus Körpergewicht und einem Reduktionsfaktor.

In Zeichen: c₀ = A / (r × p). A ist die Alkoholmenge in Gramm, p das Körpergewicht in Kilogramm, r der Reduktionsfaktor — 0,7 bei Männern, 0,6 bei Frauen.

Wichtig ist, was dabei herauskommt. Nicht der Promillewert, den jemand hatte, sondern die fiktive maximale Konzentration: der Wert, der sich einstellen würde, wenn die gesamte Menge auf einmal aufgenommen, vollständig verteilt und noch nichts abgebaut worden wäre. Ein Obergrenzenwert für einen Zustand, den es so nie gibt.

Der Reduktionsfaktor ist der interessante Teil, und er wird fast immer falsch erklärt. Er ist kein Korrekturfaktor und kein Erfahrungswert, sondern die Antwort auf eine physikalische Tatsache: Alkohol ist wasserlöslich und verteilt sich deshalb nur im Körperwasser. In Knochen und Fettgewebe geht er nicht. Ein Körper von 80 Kilogramm stellt dem Alkohol also nicht 80 Kilogramm Verteilungsraum zur Verfügung, sondern deutlich weniger — und dieser Anteil ist es, den r beziffert.

Dass der Wert bei Frauen niedriger liegt, hat denselben Grund und nichts mit Verträglichkeit zu tun: Der durchschnittliche Körperfettanteil ist höher, der Wasseranteil entsprechend niedriger. Zwei Menschen mit gleichem Gewicht, aber unterschiedlicher Zusammensetzung haben unterschiedlich viel Verteilungsraum. Deshalb wirkt dieselbe Menge unterschiedlich stark.

Widmarks Leistung war, diesen Zusammenhang überhaupt quantifiziert zu haben, zu einer Zeit, als die Bestimmung von Alkohol im Blut selbst noch ein Forschungsgegenstand war. Dass seine Formel mehr als neunzig Jahre überdauert hat, spricht für sie. Dass sie in dieser Zeit nicht besser geworden ist, spricht für die Schwierigkeit des Gegenstands.

Warum Promille und nicht Prozent

Ein Zwischenschritt, der die Größenordnungen erklärt. Blutalkohol wird als Massenanteil angegeben: Gramm Alkohol je Kilogramm Blut. Ein Promille bedeutet also ein Gramm Ethanol in einem Kilogramm Blut.

Prozent wäre dieselbe Größe mit anderem Nenner — 1,1 Promille sind 0,11 Prozent. Man hat sich gegen diese Schreibweise entschieden, weil der interessante Bereich zwischen 0,03 und 0,25 Prozent läge und damit ausgerechnet dort, wo Kommastellen anfangen, unübersichtlich zu werden. Bei einer Größe, an der Führerscheine und Strafverfahren hängen, ist die zweite Nachkommastelle kein guter Ort für den Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat.

Der Massenanteil hat noch einen praktischen Vorteil gegenüber einer Konzentration in Gramm je Liter: Er ist unabhängig von der Temperatur, weil sich mit der Wärme zwar das Volumen ändert, nicht aber die Masse. Für Laborwerte, die über Jahre vergleichbar bleiben sollen, ist das kein kleiner Punkt.

Wer das umrechnen will: Ein Standardglas Bier von 0,3 Litern mit 5 Prozent Alkohol enthält rund 12 Gramm reinen Alkohol. Alkohol hat eine Dichte von etwa 0,8 Gramm je Milliliter — deshalb wiegt ein Milliliter Ethanol weniger als ein Milliliter Wasser, und deshalb steht in jeder Umrechnungsformel irgendwo der Faktor 0,8.

Der Faktor, der nie zur Variablen wurde

Die Schwäche der Formel steckt genau in dem Teil, der ihre Stärke ist. Der Reduktionsfaktor beschreibt eine individuelle Größe — den Wasseranteil des Körpers — mit einer festen Zahl für alle.

Ein durchtrainierter Mann von 85 Kilogramm und ein stark übergewichtiger Mann von 85 Kilogramm bekommen denselben Faktor 0,7. Ihr tatsächlicher Körperwasseranteil kann sich aber um zehn Prozentpunkte und mehr unterscheiden. Bei gleicher Trinkmenge liegen ihre Blutalkoholwerte entsprechend auseinander, während die Rechnung für beide dasselbe ausgibt.

Man hat das früh gewusst und lange versucht, es zu beheben. Es gelang nicht, und der Grund ist nüchtern: Das Gesamtkörperwasser entzog sich einer genauen Bestimmung, anders als der Wassergehalt des Blutes. Ohne ein praktikables Messverfahren blieb dem starren Faktor keine Alternative — verschiedene Ansätze zur Modifikation konnten diesen Mangel nicht oder nur unzureichend ausgleichen.

Erst gegen Ende der neunziger Jahre änderte sich das. An der Universität Ulm nutzten der forensische Chemiker Andreas Alt und der Mediziner Stephan Seidl ein Körperfettanalysegerät, das nach dem Prinzip der bioelektrischen Impedanzmessung arbeitet, um das Gesamtkörperwasser zuverlässig zu bestimmen. Damit ließ sich der Verteilungsfaktor individualisieren. In Trinkversuchen mit je dreißig Probandinnen und Probanden stellten sie den gemessenen Blutwerten zwei Rechnungen gegenüber: eine mit den starren Faktoren, eine mit den individuellen.

Parallel dazu entstanden Ansätze wie die Watson-Formel, die neben dem Gewicht auch Körpergröße, Alter und Geschlecht einbeziehen. Alle diese Verfahren zielen auf dasselbe: den Verteilungsraum genauer zu schätzen, statt ihn zu pauschalieren.

Reiner Alkohol in gängigen PortionenEin Glas Bier von 0,3 Litern mit 5 Prozent enthält 12,0 Gramm reinen Alkohol, ein Weizen von 0,5 Litern mit 5,4 Prozent 21,6 Gramm, ein Glas Wein von 0,2 Litern mit 12 Prozent 19,2 Gramm, ein Glas Sekt von 0,1 Litern mit 11 Prozent 8,8 Gramm, ein Schnaps von 20 Millilitern mit 40 Prozent 6,4 Gramm und ein Longdrink mit 40 Millilitern Spirituose bei 40 Prozent 12,8 Gramm. Berechnet als Menge mal Volumenprozent mal 0,8.Was in einem Glas an reinem Alkohol stecktMenge in Millilitern × Volumenprozent × 0,8 — der Faktor ist die Dichte von EthanolBier0,3 l bei 5 %12,0 gWeizen0,5 l bei 5,4 %21,6 gWein0,2 l bei 12 %19,2 gSekt0,1 l bei 11 %8,8 gSchnaps0,02 l bei 40 %6,4 gLongdrink0,04 l bei 40 %12,8 gDer Schnaps ist die kleinste Portion und liegt trotzdem in derselben Größenordnung wie das Glas Bier.
Die Balken zeigen die Alkoholmenge, nicht die Trinkmenge. Genau darin liegt der Denkfehler, den viele beim Abschätzen machen — gezählt werden Gläser, wirksam ist Gramm.

Was gar nicht erst ankommt

Die zweite Unschärfe hat mit dem Körper zu tun, aber nicht mit seiner Zusammensetzung. Nicht aller getrunkene Alkohol erreicht das Blut. Ein Teil wird schon in Magen und Darmwand abgebaut, bevor er den Kreislauf erreicht.

Dieser Anteil heißt Resorptionsdefizit, und er ist nicht klein: Er liegt zwischen zehn und dreißig Prozent der konsumierten Menge und hängt davon ab, was und wie getrunken wurde — Schnaps verhält sich anders als Bier, auf nüchternen Magen anders als zum Essen.

Zehn bis dreißig Prozent ist eine Spanne mit dem Faktor drei. Wer 60 Gramm reinen Alkohol getrunken hat, bei dem kommen zwischen 42 und 54 Gramm an. Das allein verschiebt das Ergebnis um mehr als 0,2 Promille bei einem durchschnittlichen Körpergewicht — eine Größenordnung, die im Straßenverkehrsrecht über die Einordnung eines Sachverhalts entscheidet.

Für eine amtliche Rechnung muss man sich für einen Wert entscheiden. In der Rückrechnung aus Trinkmengen wird das Resorptionsdefizit mit zehn Prozent angesetzt — dem niedrigsten Wert, also dem, der die meiste Alkoholmenge im Blut ankommen lässt. Warum ausgerechnet dieser Wert gewählt wird, ergibt sich erst weiter unten.

Die Kurve über den Abend

Der dritte Punkt ist der Zeitverlauf. Blutalkohol ist keine Zahl, sondern eine Kurve mit zwei Phasen. In der Resorptionsphase steigt der Wert, weil mehr Alkohol aufgenommen als abgebaut wird. Nach dem Trinkende erreicht er ein Maximum und fällt danach in der Eliminationsphase annähernd linear ab.

Dieses lineare Abfallen ist die praktisch wichtigste Eigenschaft. Anders als bei den meisten Stoffen im Körper hängt die Abbaugeschwindigkeit von Alkohol kaum von der vorhandenen Menge ab — die Leber arbeitet an der Auslastungsgrenze und schafft eine annähernd konstante Menge je Stunde, egal wie viel bereitsteht. Deshalb sinkt die Kurve als Gerade und nicht als abklingende Krümmung.

Nur: Wie steil diese Gerade ist, unterscheidet sich von Mensch zu Mensch erheblich. Der stündliche Abbauwert liegt nach heutigem Stand zwischen 0,10 und 0,20 Promille und hängt unter anderem von Gewicht, Geschlecht und Alkoholgewöhnung ab. Auch hier: Faktor zwei zwischen den Rändern.

Über eine Nacht summiert sich das. Wer um Mitternacht bei 1,2 Promille steht, liegt um sechs Uhr morgens je nach eigener Physiologie bei 0,6 oder bei null. Beides ist medizinisch normal.

Verlauf der Blutalkoholkonzentration über eine NachtVon 20 Uhr bis 23 Uhr steigt der Wert in der Resorptionsphase auf ein Maximum von 1,20 Promille. Danach fällt er linear ab. Mit dem niedrigsten anerkannten Abbauwert von 0,10 Promille je Stunde wären um 6 Uhr morgens noch etwa 0,50 Promille vorhanden, mit dem höchsten von 0,20 Promille je Stunde wäre der Wert schon gegen 3 Uhr bei null. Zwischen beiden Geraden liegt ein Band möglicher Verläufe für dieselbe Person.Derselbe Abend, zwei mögliche VerläufeTrinkbeginn 20 Uhr, Trinkende 23 Uhr, Maximum 1,20 Promille1,10 ‰0,50 ‰00,10 ‰ je Stunde0,20 ‰ je Stunde20 Uhr23 Uhr02 Uhr05 Uhr07 UhrTrinkendeResorptionEliminationUm 6 Uhr morgens: entweder rund 0,50 Promille oder längst nichts mehr. Beides ist medizinisch normal.
Der Abfall verläuft als Gerade, weil die Leber unabhängig von der vorhandenen Menge eine annähernd konstante Portion je Stunde schafft. Wie steil die Gerade ist, unterscheidet sich von Mensch zu Mensch um den Faktor zwei.

Wer nachvollziehen will, wie sich Trinkmenge, Gewicht und Zeit auf die Größenordnung auswirken, kann es hier durchspielen — mit dem Vorbehalt, um den es in diesem Text geht:

Geschlecht
kg
Std.

🍺

Fügen Sie Getränke hinzu, um den Promillewert zu berechnen.

⚠️Dieser Rechner liefert nur eine grobe Schätzung nach der Widmark-Formel. Der tatsächliche Blutalkohol kann erheblich abweichen und hängt von vielen individuellen Faktoren ab (Nahrungsaufnahme, Medikamente, Gesundheitszustand etc.). Im Zweifelsfall: NICHT fahren! Dieser Rechner ersetzt keinen Alkoholtest und ist keine Grundlage für die Entscheidung, ob Sie ein Fahrzeug führen dürfen.

KI-generiert
Pipettieren, verschließen, einstellen – der Weg von der Probe zur Zahl.

1,1 ist eine Summe, keine Messung

Damit zum Recht. Die Zahl 1,1 Promille kennt jeder als Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit. Kaum jemand weiß, dass sie sich aus zwei Teilen zusammensetzt und dass sie früher anders lautete.

1966 legte der Bundesgerichtshof den Grenzwert auf 1,3 Promille fest. Er bestand aus einem Grundwert von 1,0 Promille — ab dort war nach Alkoholforschung und Fahrversuchen von absoluter Fahruntüchtigkeit auszugehen — und einem Sicherheitszuschlag von 0,2 Promille. Der Zuschlag galt nicht dem Menschen, sondern dem Labor: Die Alkoholbestimmung war damals ungenau, und die Standardabweichung von 0,05 Promille wurde vorsichtshalber auf das Dreifache aufgerundet.

Am 28. Juni 1990 senkte der Bundesgerichtshof den Wert auf 1,1 Promille und sprach zugleich ausdrücklich aus, dass er für alle Führer von Kraftfahrzeugen gilt.

Der entscheidende Punkt: Der Grundwert blieb, wo er war. Verändert hat sich der Zuschlag — weil die Labore genauer geworden waren und weil sich die Institute inzwischen durch Ringversuche gegenseitig kontrollierten. Einwendungen gegen den Grundwert von 1,0 Promille waren aus medizinisch-naturwissenschaftlichen Fachkreisen nicht erhoben worden.

Der Mensch von 1990 vertrug also nicht weniger als der von 1966. Die Messgeräte waren besser geworden. Die Zahl 1,1 beschreibt damit zwei Dinge zugleich: eine Aussage über den Menschen und eine Aussage über den Stand der Analytik. Wer sie für eine Naturkonstante hält, verwechselt eine Rechnung mit einer Beobachtung.

Der Grenzwert als Summe aus Grundwert und Sicherheitszuschlag1966 setzte sich der Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,3 Promille aus einem Grundwert von 1,0 Promille und einem Sicherheitszuschlag von 0,3 Promille zusammen. 1990 senkte der Bundesgerichtshof den Grenzwert auf 1,1 Promille. Der Grundwert blieb bei 1,0 Promille, der Zuschlag sank auf 0,1 Promille, weil die Alkoholbestimmung im Labor genauer geworden war.Woraus die Grenze bestehtDer untere Teil beschreibt den Menschen, der obere die Messgenauigkeit1,0 ‰+ 0,3 ‰ Zuschlag1,3 ‰19661,0 ‰+ 0,1 ‰ Zuschlag1,1 ‰1990Standardabweichung 0,05 ‰,aufgerundet auf das DreifacheBGH, 28. Juni 1990,4 StR 297/90Der Mensch von 1990 vertrug nicht weniger als der von 1966. Besser geworden waren die Labore.
Einwendungen gegen den Grundwert von 1,0 Promille wurden aus medizinisch-naturwissenschaftlichen Fachkreisen nie erhoben. Gesunken ist allein der Teil, der die Unsicherheit der Analyse abdeckt.

Zwei Rückrechnungen, zwei Wahrheiten

Jetzt der Teil, an dem die meisten hängenbleiben, und der zugleich der logischste ist.

Blut wird selten zur Tatzeit entnommen. Zwischen dem Vorfall und der Blutprobe liegen Stunden, in denen der Wert gesunken ist. Um zu beurteilen, was zur Tatzeit vorlag, muss zurückgerechnet werden. Und hier gilt: Es gibt nicht eine Rückrechnung, sondern zwei — mit unterschiedlichen Werten, im selben Verfahren, für dieselbe Person.

Geht es um die Fahruntüchtigkeit, also um die Frage, ob eine Straftat vorliegt, wird mit dem niedrigsten medizinisch anerkannten Abbauwert von 0,1 Promille je Stunde gerechnet. Zusätzlich bleiben in der Regel die ersten zwei Stunden nach Trinkende unberücksichtigt, weil in dieser Zeit noch Resorption stattfinden kann.

Geht es um die Schuldfähigkeit, also um die Frage, ob jemand im Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit handelte, wird mit 0,2 Promille je Stunde gerechnet, zuzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlags von 0,2 Promille ab der ersten Stunde.

Ein Beispiel macht die Größenordnung deutlich. Tatzeit ein Uhr nachts, Blutentnahme um sieben Uhr, gemessen 1,3 Promille. Für die Fahruntüchtigkeit werden vier Stunden zu je 0,1 Promille angesetzt: rund 1,7 Promille zur Tatzeit. Für die Schuldfähigkeit sechs Stunden zu je 0,2 Promille plus 0,2 Promille Zuschlag: rund 2,7 Promille. Ein Unterschied von einem ganzen Promille bei identischer Blutprobe.

Dieselbe Blutprobe, zwei RückrechnungenBeispielfall: Tatzeit 1 Uhr, Blutentnahme um 7 Uhr, gemessen 1,30 Promille. Für die Frage der Fahruntüchtigkeit werden vier Stunden mit je 0,10 Promille angesetzt, ohne Sicherheitszuschlag; das ergibt 1,70 Promille zur Tatzeit. Für die Frage der Schuldfähigkeit werden sechs Stunden mit je 0,20 Promille angesetzt zuzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlags von 0,20 Promille; das ergibt 2,70 Promille. Beide Rechnungen gehen zugunsten des Beschuldigten aus, weil ein niedriger Wert bei der einen Frage und ein hoher Wert bei der anderen Frage für ihn günstig ist.Dieselbe Blutprobe, zwei ErgebnisseTatzeit 1 Uhr, Blutentnahme 7 Uhr, gemessen 1,30 ‰Fahruntüchtigkeit§ 316 StGBgemessen um 7 Uhr1,30 ‰angerechnete Stunden4Abbau je Stunde0,10 ‰Sicherheitszuschlagkeinerzur Tatzeit1,70 ‰niedrig ist günstig für den BeschuldigtenSchuldfähigkeit§§ 20, 21 StGBgemessen um 7 Uhr1,30 ‰angerechnete Stunden6Abbau je Stunde0,20 ‰Sicherheitszuschlag0,20 ‰zur Tatzeit2,70 ‰hoch ist günstig für den BeschuldigtenEin ganzes Promille Unterschied — bei identischer Blutprobe und identischer Person.Gerechnet wird nicht der wahrscheinlichste Wert, sondern der nicht mehr bestreitbare.
Zurückgerechnet wird immer zugunsten des Beschuldigten. Weil ihm bei der Fahruntüchtigkeit ein niedriger und bei der Schuldfähigkeit ein hoher Wert nützt, führt dasselbe Prinzip zu entgegengesetzten Rechenwegen.

Das ist kein Widerspruch, sondern ein Prinzip. Zurückgerechnet wird immer zugunsten des Beschuldigten — und was ihm nützt, ist bei beiden Fragen genau entgegengesetzt. Bei der Fahruntüchtigkeit nützt ihm ein möglichst niedriger Wert, weil er dann unter der Grenze bleibt. Bei der Schuldfähigkeit nützt ihm ein möglichst hoher, weil erhebliche Alkoholisierung die Schuld mindern kann.

Aus demselben Grund wird das Resorptionsdefizit in der Hochrechnung aus Trinkmengen mit nur zehn Prozent angesetzt und der Reduktionsfaktor mit 0,7: Beides führt zum ungünstigsten Ergebnis für die jeweils zu prüfende Behauptung. Die Rechnung sucht nicht den wahrscheinlichsten Wert. Sie sucht den Wert, der sich nicht mehr zugunsten des Beschuldigten bestreiten lässt.

Erreicht die Blutprobe selbst schon 1,1 Promille, erübrigt sich die Rückrechnung für die Fahruntüchtigkeit ohnehin — dann stand fest, dass zur Tatzeit mindestens diese Menge im Körper war.

Was der Körper mit dem Rest macht

Ein Punkt fehlt noch, und er erklärt, warum sich am Abbau nichts beschleunigen lässt. Rund 90 bis 95 Prozent des aufgenommenen Alkohols werden in der Leber abgebaut; der kleine Rest verlässt den Körper unverändert über Atem, Schweiß und Urin. Genau dieser Rest ist der Grund, warum ein Atemalkoholtest überhaupt funktioniert: Was man ausatmet, steht in einem festen Verhältnis zu dem, was im Blut ist.

Der Abbau in der Leber läuft über zwei Enzymschritte. Zuerst wird Ethanol zu Acetaldehyd, danach Acetaldehyd zu Acetat, das der Körper weiterverwenden kann. Der erste Schritt ist der langsamere und begrenzt das Tempo. Weil das zuständige Enzym schon bei niedrigen Konzentrationen ausgelastet ist, arbeitet es unabhängig davon, wie viel Nachschub bereitsteht — das ist der Grund für den linearen Abfall der Kurve.

Daraus folgt, was man aus Erfahrung kennt und trotzdem gern vergisst: Es gibt kein Mittel, das den Abbau beschleunigt. Kaffee, kaltes Duschen, Bewegung, fettes Essen — nichts davon greift in den Enzymschritt ein. Was diese Mittel bewirken, ist eine kurzzeitige Veränderung des Wachheitsgefühls. Der Wert im Blut bleibt, wo er ist. Ein wacher Mensch mit 1,2 Promille ist nicht nüchterner als ein müder mit 1,2 Promille, er hält sich nur für nüchterner.

Umgekehrt lässt sich der Anstieg sehr wohl beeinflussen. Auf nüchternen Magen getrunkener Alkohol erreicht das Blut schneller und in höherer Spitze als derselbe Alkohol zu einer Mahlzeit, weil der Magen langsamer entleert. Das verändert nicht die Gesamtmenge, aber den Verlauf — und damit den Wert zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Die anderen Zahlen, die man kennen sollte

Die 1,1 ist die bekannteste Grenze, aber weder die niedrigste noch die einzige. Vier weitere gehören dazu, und sie stehen in verschiedenen Gesetzen mit verschiedenen Folgen.

0,5 Promille ist die einzige Zahl, die der Gesetzgeber selbst in einen Gesetzestext geschrieben hat. § 24a des Straßenverkehrsgesetzes macht es zur Ordnungswidrigkeit, ein Kraftfahrzeug zu führen, wenn man 0,5 Promille oder mehr im Blut hat — beziehungsweise 0,25 Milligramm je Liter in der Atemluft. Ausfallerscheinungen braucht es dafür nicht; der Wert allein genügt.

0,3 Promille steht in keinem Gesetz, sondern kommt aus der Rechtsprechung. Ab dort kann relative Fahruntüchtigkeit vorliegen — allerdings nur, wenn zum Alkohol alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzutreten, etwa Schlangenlinien oder ein Unfall. Dann ist es keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat. Fehlen die Ausfallerscheinungen, bleibt es bei der 0,5-Grenze.

Null gilt für Fahranfängerinnen und Fahranfänger. § 24c des Straßenverkehrsgesetzes verbietet Alkohol am Steuer in der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres vollständig. Beide Voraussetzungen wirken unabhängig voneinander: Wer mit 19 die Probezeit hinter sich hat, fällt weiterhin unter die Altersregel.

1,6 Promille ist keine Grenze für die Bestrafung, sondern für die Eignung. Ab diesem Wert ordnet die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung an, und zwar auch bei Radfahrern. Der Gedanke dahinter: Wer eine solche Konzentration erreicht und noch handlungsfähig ist, hat eine Gewöhnung entwickelt, die auf mehr als einen einzelnen Abend hindeutet.

Bemerkenswert ist, was die Aufzählung über die Systematik verrät. Die einzige gesetzlich fixierte Zahl ist die für die Ordnungswidrigkeit. Alle strafrechtlich bedeutsamen Werte — 0,3 mit Ausfallerscheinungen, 1,1 ohne — stammen aus Gerichtsentscheidungen und stehen in keinem Paragrafen. Das Strafgesetzbuch selbst nennt in § 316 keine einzige Promillezahl; es spricht nur davon, dass jemand nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Die Zahlen sind die Antwort der Gerichte auf die Frage, ab wann das feststeht.

Die Promillegrenzen und ihre RechtsquellenNull Promille gelten in der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres nach Paragraf 24c des Straßenverkehrsgesetzes. Ab 0,3 Promille kann mit Ausfallerscheinungen relative Fahruntüchtigkeit als Straftat vorliegen; dieser Wert stammt aus der Rechtsprechung. Ab 0,5 Promille liegt nach Paragraf 24a des Straßenverkehrsgesetzes eine Ordnungswidrigkeit vor. Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit als Straftat, ebenfalls aus der Rechtsprechung. Ab 1,6 Promille wird nach Paragraf 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet, auch bei Radfahrenden.Fünf Grenzen, zwei HerkünfteDie strafrechtlich bedeutsamen Zahlen stehen in keinem Paragrafen0,0 ‰Probezeit und unter 21 JahrenOrdnungswidrigkeit§ 24c StVG — im Gesetz0,3 ‰mit AusfallerscheinungenStraftat, relative FahruntüchtigkeitRechtsprechung0,5 ‰alle KraftfahrzeugführerOrdnungswidrigkeit§ 24a StVG — im Gesetz1,1 ‰alle KraftfahrzeugführerStraftat, absolute FahruntüchtigkeitRechtsprechung1,6 ‰auch RadfahrendeEignungsprüfung, keine Sanktion§ 13 FeV§ 316 StGB nennt selbst keine Promillezahl — er verlangt nur, dass jemand nicht sicher fahren kann.
Die 1,6 fällt aus der Reihe: Sie bestraft nichts, sondern löst eine Eignungsprüfung aus — und sie ist die einzige Zahl der Liste, die auch für Radfahrende gilt.

Warum der Rechner hier anders rechnet

Der Promillerechner auf dieser Seite folgt nicht Widmarks starrem Faktor. Er rechnet über den Körperwasseranteil — 68 Prozent beim Mann, 55 Prozent bei der Frau — und setzt den Abbau mit 0,15 Promille je Stunde an.

Beides ist eine bewusste Entscheidung. Der Körperwasseranteil ist die Größe, um die es physiologisch geht; Widmarks r war immer nur eine Näherung dafür, entstanden aus der Not, dass man Körperwasser nicht messen konnte. Und 0,15 Promille liegt genau in der Mitte des Korridors von 0,1 bis 0,2.

Damit rechnet dieser Rechner absichtlich anders als ein Gericht. Ein Gericht sucht die Grenze des Bestreitbaren und nimmt dafür die Ränder. Ein Rechner, der jemandem eine Vorstellung von Größenordnungen geben soll, nimmt die Mitte. Beides ist richtig für seinen Zweck — und beides liefert unterschiedliche Zahlen.

Genau deshalb taugt kein Ergebnis von hier als Beleg für irgendetwas. Es ist die wahrscheinlichste Schätzung, nicht die belastbare Untergrenze.

Eine zweite Vereinfachung steckt in der Zeitrechnung. Der Rechner zieht den Abbau ab dem Trinkbeginn ab, als liefe die Elimination von der ersten Minute an mit voller Rate. Tatsächlich überlagern sich am Anfang Aufnahme und Abbau, und das Maximum wird erst nach dem Trinkende erreicht. Für eine Abschätzung über einen ganzen Abend fällt das kaum ins Gewicht; für die erste Stunde nach dem ersten Glas unterschätzt es den Wert.

Wer beide Vereinfachungen zusammennimmt — mittlerer Abbauwert statt Randwert, linearer Abbau ab Trinkbeginn statt ab Maximum —, sieht, wohin sie zeigen: zu einem Wert, der eher zu niedrig als zu hoch liegt. Bei einer Zahl, die manche als Erlaubnis lesen könnten, ist das die unangenehmere Richtung. Deshalb dieser Absatz.

Was man damit anfängt — und was nicht

Der Nutzen einer solchen Rechnung liegt nicht im Ergebnis, sondern im Gefühl für Größenordnungen. Dass ein halber Liter Bier und ein Glas Wein zusammen mehr sind, als man denkt. Dass Abbau in Stunden gemessen wird und nicht in Kaffee. Dass eine Nacht Schlaf bei hohen Werten nicht reicht.

Was sie nicht leistet, ist eine Auskunft über die eigene Fahrtüchtigkeit. Drei Unsicherheiten mit jeweils zweistelligen Prozentspannen — Verteilungsraum, Resorption, Abbau — ergeben eine Ergebnisspanne, in der jede Grenze mühelos Platz findet. Ein Rechner, der 0,4 Promille anzeigt, schließt 0,6 nicht aus.

Und selbst wenn die Zahl stimmte, beantwortete sie die falsche Frage. Die Grenze von 0,5 Promille ist keine Schwelle, unterhalb derer nichts passiert; Beeinträchtigungen beginnen früher. Die 1,1 markieren nicht den Beginn der Gefährlichkeit, sondern den Punkt, ab dem keine Gegenbehauptung mehr zugelassen wird.

Es lohnt, sich den Umgang der Justiz mit derselben Unsicherheit noch einmal anzusehen. Sie rechnet nicht mit Mittelwerten, obwohl sie könnte. Sie rechnet mit den Rändern, und sie wechselt den Rand, sobald sich die Frage ändert. Das ist kein Misstrauen gegen die Physiologie, sondern ein Eingeständnis: Man weiß es nicht genau genug, um jemanden auf einen Mittelwert hin zu verurteilen.

Wer sich fragt, ob er noch fahren kann, hat die Frage damit schon beantwortet. Das ist kein moralischer Satz, sondern ein rechnerischer: In dem Bereich, in dem die Frage überhaupt aufkommt, ist die Unsicherheit der Schätzung größer als der Abstand zur Grenze.

Quellen

  1. Widmark-Formel — Springer, Lexikon der RechtsmedizinErik Widmark (1889–1945), Formel von 1932: C = A / (r × KG). Reduktionsfaktor 0,7 für Männer, 0,6 für Frauen. Begründung über die Wasserlöslichkeit von Ethanol, das sich nicht in Knochen und Fettgewebe verteilt. Verweis auf neuere Ansätze wie die Watson-Formel, die zusätzlich Körpergröße und Alter einbeziehen.
  2. BAK-Berechnungen nach Trinkmengenangaben — Spektrum der Wissenschaft zur Ulmer Arbeit von Seidl und AltZur fiktiven maximalen Konzentration als Ergebnis der Formel und zum ungelösten Problem des starren r: Das Gesamtkörperwasser entzog sich einer genaueren Bestimmbarkeit. Beschreibt die Individualisierung des Verteilungsfaktors über bioelektrische Impedanzmessung und die Trinkversuche mit je dreißig Probandinnen und Probanden.
  3. BGH, Urteil vom 28. Juni 1990 — 4 StR 297/90Festlegung des Grenzwerts der absoluten Fahruntüchtigkeit auf 1,1 Promille mit ausdrücklicher Geltung für alle Führer von Kraftfahrzeugen. Zuvor galt seit 1966 ein Wert von 1,3 Promille aus Grundwert 1,0 plus Sicherheitszuschlag 0,2.
  4. Zur Herleitung des Sicherheitszuschlags — Wiedergabe der EntscheidungsgründeDer Sicherheitszuschlag von 1966 beruhte auf einer Standardabweichung der Alkoholbestimmung von 0,05 Promille, die auf das Dreifache aufgerundet wurde. Gegen den Grundwert von 1,0 Promille wurden aus medizinisch-naturwissenschaftlichen Fachkreisen keine Einwendungen erhoben.
  5. Rückrechnung bei Alkoholdelikten — Verfahren und RechenwerteStündlicher Abbauwert zwischen 0,10 und 0,20 Promille. Getrennte Rechenwege: Tatbestandsmäßigkeit mit 0,1 Promille je Stunde ab Resorptionsende, Schuldfähigkeit mit 0,2 Promille je Stunde zuzüglich einmaligem Sicherheitszuschlag von 0,2 Promille.
  6. Rückrechnung nach BGH vom 22. November 1990 — Übersicht der RechenvorgabenBei der Hochrechnung aus Trinkmengen ist mit dem jeweils niedrigsten Abbauwert von 0,1 Promille je Stunde, einem Resorptionsdefizit von zehn Prozent und einem Reduktionsfaktor von 0,7 zu rechnen.
  7. Resorptionsdefizit — Spanne und EinflussgrößenDer beim Trinken nicht in den Blutkreislauf übergehende Anteil beträgt zwischen zehn und dreißig Prozent der konsumierten Menge und hängt von der Art des Getränks ab. Darstellung des dreistufigen Rechenwegs aus Maximalwert, Resorptionsdefizit und Abbau.
Karsten Kautz, Gründer von Rechenfix.de

Karsten Kautz · Gründer und Betreiber von Rechenfix.de

Pflegt alle Rechner aktuell und prüft die Werte jährlich anhand der Primärquellen.

Mehr über mich →

← Alle Artikel