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Aktualisiert am 21. Mai 2026

🧾 MwSt-Rechner

Mehrwertsteuer berechnen: Brutto ↔ Netto, MwSt herausrechnen, Multi-Rechner für Rechnungen.

MwSt-Satz

Achtung: Die MwSt wird nicht einfach vom Bruttobetrag abgezogen (z. B. nicht 119,00 − 19% = 96,39), sondern herausgerechnet: 119,00 ÷ 1,19 = 100,00 Netto. Häufiger Fehler — der Unterschied beträgt 3,61 €!

Netto

100,00

MwSt (19%)

+ 19,00

Brutto

119,00

Skonto auf Rechnungen berechnenBrutto-Netto-Rechner für Gehälter

War dieser Rechner hilfreich?

So funktioniert der MwSt-Rechner

Formel

Brutto = Netto × (1 + MwSt-Satz ÷ 100) | Netto = Brutto ÷ (1 + MwSt-Satz ÷ 100)

Rechenbeispiel

Beispiel: 100 € netto + 19% MwSt = 100 × 1,19 = 119 € brutto. Umgekehrt: 119 € brutto ÷ 1,19 = 100 € netto.

Die Mehrwertsteuer (MwSt), auch Umsatzsteuer (USt) genannt, ist die wichtigste indirekte Steuer in Deutschland. Sie wird auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen erhoben und macht einen erheblichen Teil der Steuereinnahmen des Bundes aus. Unser MwSt-Rechner hilft Ihnen, schnell und fehlerfrei zwischen Netto- und Bruttobeträgen umzurechnen — einzeln oder für ganze Rechnungen.

MwSt-Sätze in Deutschland 2026

In Deutschland gibt es zwei Mehrwertsteuersätze, die im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt sind:

  • 19% Regelsteuersatz (§ 12 Abs. 1 UStG): Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen — von Elektronik über Kleidung bis zu Handwerkerleistungen.
  • 7% ermäßigter Steuersatz (§ 12 Abs. 2 UStG): Gilt für Grundversorgungsgüter wie Lebensmittel (ausgenommen Getränke und Restaurantessen), Bücher, Zeitungen, ÖPNV-Tickets, Hotelübernachtungen, kulturelle Veranstaltungen und landwirtschaftliche Erzeugnisse.
  • 0% Steuerbefreiung: Bestimmte Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit, z. B. ärztliche Leistungen, Vermietung von Wohnraum, Versicherungen und bestimmte Finanzdienstleistungen.

So berechnen Sie die Mehrwertsteuer richtig

Die Berechnung der MwSt folgt einfachen Formeln, die jedoch oft verwechselt werden:

  • Netto → Brutto: Brutto = Netto × (1 + MwSt-Satz ÷ 100). Beispiel: 100 € × 1,19 = 119 € brutto.
  • Brutto → Netto: Netto = Brutto ÷ (1 + MwSt-Satz ÷ 100). Beispiel: 119 € ÷ 1,19 = 100 € netto.
  • MwSt-Betrag aus Brutto: MwSt = Brutto − (Brutto ÷ 1,19). Beispiel: 119 − 100 = 19 € MwSt.

Anwendungsfälle: Wann brauchen Sie den MwSt-Rechner?

Der MwSt-Rechner ist Pflicht-Werkzeug für viele Berufs- und Alltagssituationen — hier fünf konkrete Anwendungsfälle:

  • Selbstständige beim Rechnung schreiben: Sie müssen auf jeder Ausgangsrechnung Netto, MwSt-Betrag und Brutto separat ausweisen. Der Rechner zeigt sofort alle drei Werte aus jedem Ausgangswert — Netto, Brutto oder MwSt-Anteil.
  • Konsumenten beim Preis-Vergleich: Beim Vergleich von B2B- und B2C-Angeboten lohnt sich die Umrechnung: 1.000 € netto sind 1.190 € brutto, 1.000 € brutto nur 840,34 € netto. Bei größeren Anschaffungen — Möbel, Elektronik, Auto — entscheidet das spürbar über die Gesamtkosten.
  • Hotelier und Gastronomie: Hotelübernachtungen werden mit 7 % besteuert, Frühstück mit 19 %, Restaurant-Speisen vor Ort seit 2024 wieder mit 19 %, To-Go-Speisen mit 7 %. Der Multi-Rechner berechnet gemischte Rechnungen in einem Schritt.
  • Online-Shop-Betreiber: Bei Verkäufen ins EU-Ausland gelten ab dem OSS-Schwellenwert von 10.000 € pro Jahr die MwSt-Sätze des Empfängerlandes. Der Rechner mit „Eigen"-Satz unterstützt frei einstellbare MwSt-Sätze für jedes Zielland.
  • Buchhalter beim Vorsteuerabzug: Aus Eingangsrechnungen muss die enthaltene Vorsteuer korrekt herausgerechnet werden. Bei einer Sammelrechnung mit gemischten Sätzen (19 % und 7 %) verhindert der Multi-Rechner Rechenfehler in der Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Häufige Fehler bei der MwSt-Berechnung

  • MwSt einfach vom Brutto abziehen. Der häufigste Fehler: 119 € − 19 % = 96,39 €. Falsch — der korrekte Nettobetrag ist 119 ÷ 1,19 = 100 €. Bei kleinen Beträgen wirkt das harmlos, bei Rechnungen über tausende Euro wird der Unterschied schnell dreistellig.
  • Falscher MwSt-Satz für Restaurant-Speisen. Seit 1. Januar 2024 gilt für verzehrfertige Speisen vor Ort wieder der Regelsatz 19 %. Der reduzierte Satz 7 % greift nur noch für Speisen außer Haus (To-Go, Lieferung), Grundnahrungsmittel und Hotelübernachtungen.
  • Reverse-Charge bei B2B-Auslandsgeschäften übersehen. Bei Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland geht die Steuerschuld auf den Empfänger über (§ 13b UStG). Auf der Ausgangsrechnung wird keine MwSt ausgewiesen, der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" muss aber zwingend stehen.
  • Vorsteuerabzug ohne korrekte Rechnung. Für den Vorsteuerabzug verlangt das Finanzamt eine Rechnung, die alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG enthält: Anschriften, Steuernummer/USt-ID, Leistungsbeschreibung, Datum, Netto, MwSt-Betrag, Brutto. Fehlt eine Angabe, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigern.
  • Kleinunternehmer-Regelung falsch angewendet. Wer als Kleinunternehmer nach § 19 UStG agiert, darf keine MwSt auf Rechnungen ausweisen — auch nicht freiwillig. Wird trotzdem MwSt ausgewiesen, schuldet der Kleinunternehmer diese dem Finanzamt nach § 14c UStG, ohne sie als Vorsteuer abziehen zu können.

Multi-Rechner: Mehrere Positionen auf einmal

Für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer bietet unser MwSt-Rechner einen Multi-Rechner. Damit können Sie mehrere Rechnungspositionen mit unterschiedlichen MwSt-Sätzen gleichzeitig berechnen — ideal für gemischte Rechnungen mit 19% und 7% Positionen. Die Summen werden automatisch berechnet und übersichtlich dargestellt.

Wann Sie die MwSt ausweisen müssen

Jeder Unternehmer, der umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt, muss die MwSt auf seinen Rechnungen gesondert ausweisen (§ 14 Abs. 4 UStG). Ausnahmen gelten für Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Umsatz unter 25.000 € im Vorjahr und unter 100.000 € im laufenden Kalenderjahr, Stand 2026 nach Wachstumschancengesetz), die keine MwSt berechnen und ausweisen dürfen. Auch für innergemeinschaftliche Lieferungen und bestimmte Ausfuhrlieferungen entfällt die MwSt.

Vorsteuerabzug: So holen Sie sich die MwSt zurück

Wenn Sie als Unternehmer Waren oder Dienstleistungen einkaufen, zahlen Sie auf diese Einkäufe MwSt — die sogenannte Vorsteuer. Diese können Sie in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen und vom Finanzamt zurückfordern. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung mit gesondertem Ausweis der MwSt. Der Vorsteuerabzug ist einer der wichtigsten steuerlichen Vorteile für Selbstständige.

Häufige Fragen

Wie berechne ich die Mehrwertsteuer?
MwSt-Betrag = Nettobetrag × MwSt-Satz ÷ 100. Bei 19% MwSt und 100 € netto: 100 × 19 ÷ 100 = 19 € MwSt. Der Bruttobetrag ist dann 100 + 19 = 119 €.
Wie rechne ich die MwSt aus einem Bruttobetrag heraus?
Nettobetrag = Bruttobetrag ÷ (1 + MwSt-Satz ÷ 100). Bei 119 € brutto und 19%: 119 ÷ 1,19 = 100 € netto. MwSt: 119 − 100 = 19 €. Wichtig: Nicht einfach 19% abziehen!
Warum darf ich nicht einfach 19% vom Brutto abziehen?
Weil die MwSt auf den Nettobetrag aufgeschlagen wird, nicht auf den Bruttobetrag. 119 € − 19% = 96,39 € (falsch). Richtig: 119 ÷ 1,19 = 100 € netto. Die 19% beziehen sich immer auf den Nettowert.
Wann gilt der ermäßigte MwSt-Satz von 7%?
Der ermäßigte Steuersatz von 7% gilt u.a. für Lebensmittel (außer Getränke und Restaurantbesuche), Bücher, Zeitungen, ÖPNV-Tickets, Hotelübernachtungen und kulturelle Veranstaltungen (§ 12 Abs. 2 UStG).
Was ist der Unterschied zwischen MwSt und USt?
Kein Unterschied — es sind Synonyme. „Mehrwertsteuer" (MwSt) ist der umgangssprachliche Begriff, „Umsatzsteuer" (USt) der offizielle, im Gesetz verwendete Begriff (Umsatzsteuergesetz, UStG).
Muss ich als Kleinunternehmer MwSt berechnen?
Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Umsatz unter 25.000 € im Vorjahr und unter 100.000 € im laufenden Kalenderjahr, Stand 2026) sind von der Umsatzsteuer befreit und dürfen keine MwSt auf ihren Rechnungen ausweisen. Sie haben dafür aber auch keinen Vorsteuerabzug. Die Grenzen wurden zum 1. Januar 2025 durch das Wachstumschancengesetz von 22.000 €/50.000 € auf 25.000 €/100.000 € angehoben.
Welche MwSt gilt im Restaurant 2026?
Für Speisen, die vor Ort verzehrt werden, gilt seit 1. Januar 2024 wieder der Regelsteuersatz von 19 %. Für Speisen außer Haus (To-Go, Lieferung) sowie für Grundnahrungsmittel im Supermarkt bleibt der reduzierte Satz von 7 %. Getränke werden im Restaurant grundsätzlich mit 19 % besteuert — auch beim Mitnehmen. Hotelübernachtungen bleiben unverändert bei 7 %; das Frühstück im Hotel wird jedoch wieder mit 19 % besteuert.
Was ist Reverse-Charge bei MwSt?
Beim Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) wird die Steuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den Empfänger umgekehrt. Typische Anwendungsfälle: B2B-Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland, Bauleistungen zwischen Bauunternehmen, Lieferungen von Schrott und Altmetall. Die Rechnung wird ohne MwSt ausgestellt, muss aber den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" enthalten. Der Empfänger berechnet und führt die MwSt selbst ab.
Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung für den Vorsteuerabzug enthalten?
Nach § 14 Abs. 4 UStG: vollständige Anschrift von Rechnungssteller und -empfänger, Steuernummer oder USt-ID des Ausstellers, Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer, Beschreibung der Leistung, Liefer- oder Leistungszeitraum, Nettobetrag aufgeschlüsselt nach Steuersätzen, MwSt-Satz und MwSt-Betrag, Bruttobetrag. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € reichen reduzierte Angaben (§ 33 UStDV). Fehlt eine Pflichtangabe, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigern.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  1. § 12 UStG: Steuersätze (Regelsatz 19 %, ermäßigt 7 %) Originaltext
  2. § 10 UStG: Bemessungsgrundlage für Lieferungen und sonstige Leistungen Originaltext
  3. BMF: Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE)Verwaltungsanweisung des BMF zum ermäßigten Steuersatz für Lebensmittel, Bücher, Gastronomie etc.
Karsten Kautz, Gründer von Rechenfix.de

Karsten Kautz · Gründer und Betreiber von Rechenfix.de

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