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Aktualisiert am 21. Mai 2026

💶 Brutto-Netto-Rechner

Nettogehalt berechnen: Mit Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer, KV und allen Sozialabgaben.

Abrechnungszeitraum

Steuerliche Kinderfreibeträge (für Soli & KiSt-Ermäßigung).

Für den PV-Beitrag nach § 55 Abs. 3 SGB XI. Bei 0 und Alter > 23 fällt der Kinderloszuschlag an; ab dem 2. Kind ermäßigt sich der AN-Anteil um 0,25 pp je Kind (bis 5.).

Erweiterte Optionen (KV, RV, Kirchensteuer, Weihnachtsgeld)
Krankenversicherung
%

Durchschnitt 2026: 1,45% (halber Zusatzbeitrag von 2,9%)

Weihnachtsgeld
💡

Ohne Kinder und ab 23 Jahren zahlen Sie einen PV-Zuschlag von 0,6%. Mit Kindernachweis entfällt dieser.

Dein Nettogehalt (monatlich)

2.327,17

27.926,04 € / Jahr|~14,54 € / Stunde|33.5% Abzüge
||
66.5% Netto
Steuern
Sozial
Netto Steuern Sozialabgaben

Aufschlüsselung (monatlich)

Bruttogehalt3.500,00
Steuern
Lohnsteuer−411,5811.8%
Solidaritätszuschlag-0,000.0%
Sozialabgaben
Krankenversicherung−306,258.8%
Rentenversicherung−325,509.3%
Arbeitslosenversicherung−45,501.3%
Pflegeversicherung−84,002.4%
Nettogehalt2.327,1766.5%

* Vereinfachte Berechnung zur Orientierung. Für eine exakte Berechnung wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder nutzen Sie ELSTER.

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So funktioniert die Brutto-Netto-Berechnung

Brutto ist Ihr vereinbartes Gehalt — Netto das, was nach Abzügen tatsächlich auf Ihrem Konto landet. Vier Posten werden vom Brutto abgezogen:

  1. Lohnsteuer — abhängig von Steuerklasse, Bundesland und Freibeträgen
  2. Solidaritätszuschlag — nur bei höheren Einkommen (2026: ab ca. 73.500 € Jahresbrutto Single)
  3. Kirchensteuer — 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % (übrige Bundesländer) auf die Lohnsteuer, nur bei Kirchenzugehörigkeit
  4. Sozialabgaben — Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, in Summe rund 21 % vom Brutto (Arbeitnehmer-Anteil)

Formel: Netto = Brutto − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer − Sozialabgaben

Beispiel: Bei 4.000 € Brutto in Steuerklasse 1 (ledig, kinderlos, NRW, ohne Kirchensteuer) bleiben rund 2.598 € Netto übrig — also etwa 65 % des Brutto. Die Quote sinkt mit höherem Einkommen, weil die Lohnsteuer progressiv steigt, und kann bei niedrigen Gehältern bei knapp 75 % liegen.

Alle Abzüge im Detail (2026)

  • Lohnsteuer: Progressive Besteuerung nach dem Einkommensteuertarif § 32a EStG. Grundfreibetrag 2026: 12.348 €. Der Eingangssteuersatz beträgt 14 %, der Spitzensteuersatz 42 % (ab 69.879 €) und der Reichensteuersatz 45 % (ab 277.826 €).
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Lohnsteuer. Seit 2021 für ca. 90 % der Steuerzahler abgeschafft (Freigrenze 2026: 20.350 € Jahressteuer).
  • Kirchensteuer: 8 % der Lohnsteuer in Baden-Württemberg und Bayern, 9 % in allen anderen Bundesländern. Nur bei Kirchenmitgliedschaft.
  • Krankenversicherung (GKV): Allgemeiner Beitragssatz 14,6 % (Arbeitnehmeranteil: 7,3 %) + kassenindividueller Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2026: 2,9 %, AN-Anteil: 1,45 %). Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 €/Monat.
  • Rentenversicherung: 18,6 % (Arbeitnehmeranteil: 9,3 %). BBG 2026 einheitlich: 8.450 €/Monat (seit 2025 keine West/Ost-Trennung mehr).
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 % (Arbeitnehmeranteil: 1,3 %). Gleiche BBG wie RV.
  • Pflegeversicherung: 3,6 % (Arbeitnehmeranteil: 1,8 %). Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 %. Ab dem 2. Kind Abschlag von 0,25 pp pro Kind (bis 5. Kind, unter 25 J.). BBG wie KV.

Die 6 Steuerklassen erklärt

Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Sie beeinflusst nicht die jährliche Steuerlast (die wird über die Steuererklärung ausgeglichen), sondern nur die monatliche Verteilung:

  • Steuerklasse 1: Ledige, Geschiedene, Verwitwete — die Standardklasse für Alleinstehende.
  • Steuerklasse 2: Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt. Bietet den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 €).
  • Steuerklasse 3: Verheiratete mit deutlich höherem Einkommen als der Partner. Günstigste Steuerklasse, aber nur in Kombination mit SK5 für den Partner.
  • Steuerklasse 4: Verheiratete mit ähnlich hohem Einkommen. Beide Partner werden wie in SK1 besteuert.
  • Steuerklasse 5: Verheiratete mit deutlich niedrigerem Einkommen. Höchste monatliche Abzüge, gleicht sich aber über die Steuererklärung aus.
  • Steuerklasse 6: Für Zweit- und Nebenjobs. Keine Freibeträge, daher die höchsten Abzüge.

Gesetzliche vs. Private Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen (bis zur BBG). Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des allgemeinen Beitrags. In der privaten Krankenversicherung (PKV) hängt der Beitrag von Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif ab. Der Arbeitgeberzuschuss ist auf den maximalen GKV-Beitrag begrenzt. Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze 77.400 €/Jahr bzw. 6.450 €/Monat, Stand 2026) können in die PKV wechseln.

Hinweis zur Genauigkeit

Unser Brutto-Netto-Rechner liefert eine gute Orientierung, basiert jedoch auf vereinfachten Berechnungen. Die exakte Lohnsteuer wird vom Finanzamt nach dem offiziellen Lohnsteuertarif berechnet, der deutlich komplexer ist. Für eine exakte Berechnung empfehlen wir den Lohnsteuerrechner des BMF oder Ihren Steuerberater.

Anwendungsfälle: Wann brauchen Sie den Brutto-Netto-Rechner?

1. Jobwechsel oder Gehaltsverhandlung. Sie bekommen ein Angebot über 4.500 € brutto — was bedeutet das netto? Vergleichen Sie mit Ihrem aktuellen Nettogehalt, bevor Sie zusagen. Eine Bruttoerhöhung von 500 € pro Monat bringt durch die Steuerprogression oft nur 250–300 € mehr netto — das macht den Unterschied zwischen „lohnt sich“ und „kaum spürbar“.

2. Steuerklassen-Wechsel nach Heirat. Frisch verheiratete Paare können zwischen 4/4, 3/5 oder dem Faktorverfahren wählen. Bei großem Einkommensunterschied bringt 3/5 monatlich mehr Netto für den Hauptverdiener — die endgültige Steuerlast wird allerdings erst in der gemeinsamen Steuererklärung am Jahresende abgerechnet. Berechnen Sie beide Varianten, um die monatlich günstigere Kombination zu finden.

3. Umzug in ein anderes Bundesland. Bayern und Baden-Württemberg erheben 8 % Kirchensteuer, alle anderen Bundesländer 9 %. Auch der Krankenkassen-Zusatzbeitrag variiert je Kasse — von etwa 1,5 % bis über 3 %. Ein Umzug oder Kassenwechsel kann einige hundert Euro pro Jahr ausmachen.

4. Kirchenein- oder -austritt. Wer aus der Kirche austritt, spart die Kirchensteuer komplett. Bei 3.500 € Brutto sind das je nach Bundesland 25–40 € monatlich, bei höheren Einkommen schnell 60–100 €. Über 30 Jahre Berufsleben kommen so leicht 15.000 € oder mehr zusammen.

5. Familienplanung. Mit der Geburt eines Kindes ändern sich Freibeträge: der Kinderfreibetrag (2026: 6.826 € pro Kind), der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und der Wegfall des Pflegeversicherungs-Zuschlags für Kinderlose. Der Rechner berücksichtigt diese Faktoren und zeigt Ihnen das neue Netto sofort.

Häufige Fehler bei der Brutto-Netto-Berechnung

  • Steuerklasse falsch angegeben. Verheiratete sind nicht automatisch in Klasse 4. Wer 3/5 gewählt hat, hat in der höheren Klasse mehr Netto, in der niedrigeren weniger. Welche Klasse Sie tatsächlich haben, steht oben rechts auf Ihrer Lohnabrechnung.
  • Sozialabgaben unterschätzt. Viele rechnen mit pauschal 20 %. Tatsächlich liegt der Arbeitnehmer-Anteil 2026 bei rund 21 % — abhängig vom Krankenkassen-Zusatzbeitrag und mit zusätzlich 0,6 % Aufschlag für Kinderlose ab 23 Jahren.
  • Solidaritätszuschlag pauschal abgezogen. Seit 2021 zahlen rund 90 % der Steuerzahler keinen Soli mehr. Erst ab einer Jahres-Lohnsteuer von 20.350 € (Single 2026) bzw. 40.700 € (gemeinsam) wird er fällig — das entspricht etwa 73.500 € Jahresbrutto Single.
  • Beitragsbemessungsgrenze ignoriert. Bei Bruttogehältern über 5.812,50 € pro Monat zahlen Sie nicht weiter mehr in Kranken- und Pflegeversicherung ein (RV und ALV: bis 8.450 € pro Monat). Wer das nicht weiß, rechnet sein Netto bei hohen Gehältern zu niedrig.
  • Bundesland-Unterschiede vergessen. Kirchensteuer ist 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern. Beim Umzug ändert sich das automatisch — auch ohne Kirchenwechsel.

Tipps: Mehr Netto vom Brutto

Es gibt legale Wege, Ihr Nettogehalt zu optimieren:

  • Steuerklassenwechsel: Verheiratete können durch die Kombination 3/5 statt 4/4 das monatliche Netto des Hauptverdieners deutlich erhöhen.
  • Kinderfreibeträge eintragen lassen: Reduziert die monatliche Pflegeversicherung und kann steuerlich günstiger sein als Kindergeld.
  • Steuererklärung machen: Viele Arbeitnehmer erhalten im Schnitt ca. 1.100 € Erstattung pro Jahr.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Beiträge zur bAV werden vor Steuern und Sozialabgaben abgezogen.
  • Sachbezüge: Der Arbeitgeber kann bis zu 50 € monatlich steuerfrei als Sachbezug gewähren (z. B. Tankgutschein, Jobticket).

Häufige Fragen zur Brutto-Netto-Berechnung

Wie viel Netto bleibt von meinem Brutto?
Das hängt von Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuerpflicht und Krankenversicherung ab. Als Faustregel: In Steuerklasse 1 bleiben bei 3.500 € brutto rund 60–67 % als Netto übrig (ca. 2.300 €). Bei höheren Gehältern sinkt der Netto-Anteil durch die progressive Lohnsteuer. Bei niedrigen Einkommen kann er bei knapp 75 % liegen.
Welche Steuerklasse habe ich?
Ledige ohne Kinder sind in Steuerklasse 1. Alleinerziehende mit mindestens einem Kind kommen in Klasse 2 (mit Entlastungsbetrag). Verheiratete starten standardmäßig in 4/4 — können aber zu 3/5 oder zum Faktorverfahren wechseln. Steuerklasse 6 gilt für Zweit- und Nebenjobs. Welche Klasse für Sie eingetragen ist, sehen Sie auf Ihrer monatlichen Lohnabrechnung oben rechts.
Was zählt zu den Sozialabgaben?
Vier Pflichtbeiträge: Krankenversicherung (paritätisch 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag), Rentenversicherung (paritätisch 9,3 %), Arbeitslosenversicherung (paritätisch 1,3 %) und Pflegeversicherung (paritätisch 1,8 %, plus 0,6 % Kinderlosenzuschlag, den nur Sie tragen). Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge — Ihr Arbeitnehmer-Anteil liegt 2026 bei rund 21 % vom Brutto.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die BBG ist die Einkommensgrenze, bis zu der Sozialabgaben berechnet werden. 2026: Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr), Renten- und Arbeitslosenversicherung einheitlich 8.450 €/Monat (101.400 €/Jahr). Einkommen oberhalb der Grenze bleibt sozialabgabenfrei. Seit 2025 gilt die BBG bundesweit einheitlich — die frühere Trennung West/Ost wurde aufgehoben.
Was ist der Solidaritätszuschlag?
Der Soli beträgt 5,5 % der Lohnsteuer. Seit 2021 fällt er für rund 90 % der Steuerzahler weg. Erst ab einer Jahres-Lohnsteuer von 20.350 € (Single 2026) bzw. 40.700 € (gemeinsam) wird er wieder fällig — das entspricht etwa 73.500 € Jahresbrutto in Steuerklasse 1. Auf Kapitalerträge fällt der Soli unverändert weiter an, wenn Kapitalertragsteuer einbehalten wird.
Warum unterscheidet sich mein Netto je nach Bundesland?
Es gibt einen Hauptgrund: Der Kirchensteuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 % — das wirkt sich nur bei Kirchenmitgliedschaft aus. Frühere Unterschiede bei der Beitragsbemessungsgrenze West/Ost wurden seit 2025 abgeschafft, die BBG gilt nun bundesweit einheitlich. Auch der Krankenkassen-Zusatzbeitrag variiert je nach Kasse zwischen etwa 1,5 % und über 3 %.
Lohnt sich die Steuerklassenkombination 3/5?
Bei großem Einkommensunterschied bringt 3/5 dem Hauptverdiener monatlich mehr Netto, weil der Partner in Klasse 3 fast keine Lohnsteuer zahlt. Steuerklasse 5 ist bewusst hoch besteuert — zusammen ergibt sich aber etwa dieselbe Steuersumme wie bei 4/4. Achtung: Die endgültige Steuerlast wird in der gemeinsamen Veranlagung am Jahresende abgerechnet, die Steuererklärung ist bei 3/5 Pflicht und kann zu Nachzahlungen führen. Bei ähnlichem Einkommen ist 4/4 monatlich neutral und einfacher.
Wie viel von einer Gehaltserhöhung bleibt netto übrig?
Bei mittleren Einkommen kommen rund 50–60 % der Brutto-Erhöhung als Netto an. Bei höheren Einkommen sinkt das durch die progressive Lohnsteuer auf 45–55 %. Konkret: Aus 200 € Brutto-Erhöhung werden meist 100–115 € Netto.
Welche Freibeträge berücksichtigt der Rechner?
Der Rechner rechnet automatisch mit dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 € Single, 24.696 € verheiratet), dem Kinderfreibetrag bei eingetragenen Kindern und dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Individuelle Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte — etwa für hohe Werbungskosten, die Pendlerpauschale oder außergewöhnliche Belastungen — müssen Sie separat eintragen, falls sie für Sie zutreffen.
Wie wirken sich Kinderfreibeträge konkret auf mein Netto aus?
Kinderfreibeträge senken die monatlichen Abzüge bei der Pflegeversicherung — der 0,6-%-Kinderlosenzuschlag entfällt, ab dem zweiten Kind wird der AN-Anteil zusätzlich um 0,25 Prozentpunkte je Kind reduziert (bis maximal 5 Kinder). Steuerlich nimmt das Finanzamt eine Günstigerprüfung vor: Es prüft automatisch, ob Kindergeld oder der Kinderfreibetrag (2026: 6.826 € pro Kind) günstiger für Sie ist und gewährt das Bessere.
Lohnt sich der Kirchenaustritt finanziell?
Bei 3.000 € Brutto sparen Sie je nach Bundesland 25–35 € monatlich, bei 5.000 € sind es 60–80 €. Über 30 Jahre Berufsleben kommen schnell 15.000 € oder mehr zusammen. Der Austritt erfolgt beim Standesamt oder Amtsgericht, kostet einmalig 25–60 € Verwaltungsgebühr und wirkt ab dem Folgemonat.
Wie berechne ich mein Netto pro Stunde?
Teilen Sie Ihr monatliches Nettogehalt durch Ihre durchschnittlichen Arbeitsstunden pro Monat. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das ca. 174 Stunden (40 × 52 Wochen ÷ 12 Monate). Beispiel: 2.340 € netto ÷ 174 = 13,45 € netto/Stunde. Unser Rechner zeigt diesen Wert automatisch im Ergebnis-Bereich an.
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Brutto-Netto-Tabelle 2026

Wie viel Netto bleibt vom Brutto? Übersicht für Steuerklasse 1, 3 und 5 (ohne Kirchensteuer, GKV, NRW).

Brutto / MonatNetto SK 1Netto SK 3Netto SK 5
1.5001.163,831.173,751.020,25
2.0001.473,921.565,001.262,00
2.5001.765,081.956,251.484,25
3.0002.049,502.309,171.715,17
3.5002.327,172.624,251.950,92
4.0002.598,172.922,332.175,00
4.5002.862,423.214,422.397,33
5.0003.119,923.502,832.619,58
6.0003.628,494.085,583.077,08

Werte gerundet, ohne Kirchensteuer, GKV mit 2,9 % durchschnittlichem Zusatzbeitrag (AN-Anteil 1,45 %), keine Kinder, NRW. Stand 2026. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag kann abweichen.

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Beliebte Gehaltsbeispiele

Quellen & Rechtsgrundlagen

  1. § 32a EStG: Einkommensteuertarif (Grundtabelle 2026) Originaltext
  2. § 39b EStG: Einbehaltung der Lohnsteuer Originaltext
  3. BMF: Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2026 OriginaltextVerbindliche Berechnungsvorschrift für Lohnsteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer
  4. Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026BBG, Beitragsbemessungsgrenzen, BMAS-Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt
Karsten Kautz, Gründer von Rechenfix.de

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