Aktualisiert am 21. Mai 2026
💶 Brutto-Netto-Rechner
Nettogehalt berechnen: Mit Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer, KV und allen Sozialabgaben.
Steuerliche Kinderfreibeträge (für Soli & KiSt-Ermäßigung).
Für den PV-Beitrag nach § 55 Abs. 3 SGB XI. Bei 0 und Alter > 23 fällt der Kinderloszuschlag an; ab dem 2. Kind ermäßigt sich der AN-Anteil um 0,25 pp je Kind (bis 5.).
Erweiterte Optionen (KV, RV, Kirchensteuer, Weihnachtsgeld)
Durchschnitt 2026: 1,45% (halber Zusatzbeitrag von 2,9%)
Ohne Kinder und ab 23 Jahren zahlen Sie einen PV-Zuschlag von 0,6%. Mit Kindernachweis entfällt dieser.
Dein Nettogehalt (monatlich)
2.327,17 €
Aufschlüsselung (monatlich)
| Bruttogehalt | 3.500,00 € | |
| Steuern | ||
| Lohnsteuer | −411,58 € | 11.8% |
| Solidaritätszuschlag | -0,00 € | 0.0% |
| Sozialabgaben | ||
| Krankenversicherung | −306,25 € | 8.8% |
| Rentenversicherung | −325,50 € | 9.3% |
| Arbeitslosenversicherung | −45,50 € | 1.3% |
| Pflegeversicherung | −84,00 € | 2.4% |
| Nettogehalt | 2.327,17 € | 66.5% |
* Vereinfachte Berechnung zur Orientierung. Für eine exakte Berechnung wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder nutzen Sie ELSTER.
Wie viel bekommen Sie vom Finanzamt zurück?Verdienen Sie genug? Gehalt vergleichenSo funktioniert die Brutto-Netto-Berechnung
Brutto ist Ihr vereinbartes Gehalt — Netto das, was nach Abzügen tatsächlich auf Ihrem Konto landet. Vier Posten werden vom Brutto abgezogen:
- Lohnsteuer — abhängig von Steuerklasse, Bundesland und Freibeträgen
- Solidaritätszuschlag — nur bei höheren Einkommen (2026: ab ca. 73.500 € Jahresbrutto Single)
- Kirchensteuer — 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % (übrige Bundesländer) auf die Lohnsteuer, nur bei Kirchenzugehörigkeit
- Sozialabgaben — Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, in Summe rund 21 % vom Brutto (Arbeitnehmer-Anteil)
Formel: Netto = Brutto − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer − Sozialabgaben
Beispiel: Bei 4.000 € Brutto in Steuerklasse 1 (ledig, kinderlos, NRW, ohne Kirchensteuer) bleiben rund 2.598 € Netto übrig — also etwa 65 % des Brutto. Die Quote sinkt mit höherem Einkommen, weil die Lohnsteuer progressiv steigt, und kann bei niedrigen Gehältern bei knapp 75 % liegen.
Alle Abzüge im Detail (2026)
- Lohnsteuer: Progressive Besteuerung nach dem Einkommensteuertarif § 32a EStG. Grundfreibetrag 2026: 12.348 €. Der Eingangssteuersatz beträgt 14 %, der Spitzensteuersatz 42 % (ab 69.879 €) und der Reichensteuersatz 45 % (ab 277.826 €).
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Lohnsteuer. Seit 2021 für ca. 90 % der Steuerzahler abgeschafft (Freigrenze 2026: 20.350 € Jahressteuer).
- Kirchensteuer: 8 % der Lohnsteuer in Baden-Württemberg und Bayern, 9 % in allen anderen Bundesländern. Nur bei Kirchenmitgliedschaft.
- Krankenversicherung (GKV): Allgemeiner Beitragssatz 14,6 % (Arbeitnehmeranteil: 7,3 %) + kassenindividueller Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2026: 2,9 %, AN-Anteil: 1,45 %). Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 €/Monat.
- Rentenversicherung: 18,6 % (Arbeitnehmeranteil: 9,3 %). BBG 2026 einheitlich: 8.450 €/Monat (seit 2025 keine West/Ost-Trennung mehr).
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 % (Arbeitnehmeranteil: 1,3 %). Gleiche BBG wie RV.
- Pflegeversicherung: 3,6 % (Arbeitnehmeranteil: 1,8 %). Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 %. Ab dem 2. Kind Abschlag von 0,25 pp pro Kind (bis 5. Kind, unter 25 J.). BBG wie KV.
Die 6 Steuerklassen erklärt
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Sie beeinflusst nicht die jährliche Steuerlast (die wird über die Steuererklärung ausgeglichen), sondern nur die monatliche Verteilung:
- Steuerklasse 1: Ledige, Geschiedene, Verwitwete — die Standardklasse für Alleinstehende.
- Steuerklasse 2: Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt. Bietet den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 €).
- Steuerklasse 3: Verheiratete mit deutlich höherem Einkommen als der Partner. Günstigste Steuerklasse, aber nur in Kombination mit SK5 für den Partner.
- Steuerklasse 4: Verheiratete mit ähnlich hohem Einkommen. Beide Partner werden wie in SK1 besteuert.
- Steuerklasse 5: Verheiratete mit deutlich niedrigerem Einkommen. Höchste monatliche Abzüge, gleicht sich aber über die Steuererklärung aus.
- Steuerklasse 6: Für Zweit- und Nebenjobs. Keine Freibeträge, daher die höchsten Abzüge.
Gesetzliche vs. Private Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen (bis zur BBG). Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des allgemeinen Beitrags. In der privaten Krankenversicherung (PKV) hängt der Beitrag von Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif ab. Der Arbeitgeberzuschuss ist auf den maximalen GKV-Beitrag begrenzt. Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze 77.400 €/Jahr bzw. 6.450 €/Monat, Stand 2026) können in die PKV wechseln.
Hinweis zur Genauigkeit
Unser Brutto-Netto-Rechner liefert eine gute Orientierung, basiert jedoch auf vereinfachten Berechnungen. Die exakte Lohnsteuer wird vom Finanzamt nach dem offiziellen Lohnsteuertarif berechnet, der deutlich komplexer ist. Für eine exakte Berechnung empfehlen wir den Lohnsteuerrechner des BMF oder Ihren Steuerberater.
Anwendungsfälle: Wann brauchen Sie den Brutto-Netto-Rechner?
1. Jobwechsel oder Gehaltsverhandlung. Sie bekommen ein Angebot über 4.500 € brutto — was bedeutet das netto? Vergleichen Sie mit Ihrem aktuellen Nettogehalt, bevor Sie zusagen. Eine Bruttoerhöhung von 500 € pro Monat bringt durch die Steuerprogression oft nur 250–300 € mehr netto — das macht den Unterschied zwischen „lohnt sich“ und „kaum spürbar“.
2. Steuerklassen-Wechsel nach Heirat. Frisch verheiratete Paare können zwischen 4/4, 3/5 oder dem Faktorverfahren wählen. Bei großem Einkommensunterschied bringt 3/5 monatlich mehr Netto für den Hauptverdiener — die endgültige Steuerlast wird allerdings erst in der gemeinsamen Steuererklärung am Jahresende abgerechnet. Berechnen Sie beide Varianten, um die monatlich günstigere Kombination zu finden.
3. Umzug in ein anderes Bundesland. Bayern und Baden-Württemberg erheben 8 % Kirchensteuer, alle anderen Bundesländer 9 %. Auch der Krankenkassen-Zusatzbeitrag variiert je Kasse — von etwa 1,5 % bis über 3 %. Ein Umzug oder Kassenwechsel kann einige hundert Euro pro Jahr ausmachen.
4. Kirchenein- oder -austritt. Wer aus der Kirche austritt, spart die Kirchensteuer komplett. Bei 3.500 € Brutto sind das je nach Bundesland 25–40 € monatlich, bei höheren Einkommen schnell 60–100 €. Über 30 Jahre Berufsleben kommen so leicht 15.000 € oder mehr zusammen.
5. Familienplanung. Mit der Geburt eines Kindes ändern sich Freibeträge: der Kinderfreibetrag (2026: 6.826 € pro Kind), der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und der Wegfall des Pflegeversicherungs-Zuschlags für Kinderlose. Der Rechner berücksichtigt diese Faktoren und zeigt Ihnen das neue Netto sofort.
Häufige Fehler bei der Brutto-Netto-Berechnung
- Steuerklasse falsch angegeben. Verheiratete sind nicht automatisch in Klasse 4. Wer 3/5 gewählt hat, hat in der höheren Klasse mehr Netto, in der niedrigeren weniger. Welche Klasse Sie tatsächlich haben, steht oben rechts auf Ihrer Lohnabrechnung.
- Sozialabgaben unterschätzt. Viele rechnen mit pauschal 20 %. Tatsächlich liegt der Arbeitnehmer-Anteil 2026 bei rund 21 % — abhängig vom Krankenkassen-Zusatzbeitrag und mit zusätzlich 0,6 % Aufschlag für Kinderlose ab 23 Jahren.
- Solidaritätszuschlag pauschal abgezogen. Seit 2021 zahlen rund 90 % der Steuerzahler keinen Soli mehr. Erst ab einer Jahres-Lohnsteuer von 20.350 € (Single 2026) bzw. 40.700 € (gemeinsam) wird er fällig — das entspricht etwa 73.500 € Jahresbrutto Single.
- Beitragsbemessungsgrenze ignoriert. Bei Bruttogehältern über 5.812,50 € pro Monat zahlen Sie nicht weiter mehr in Kranken- und Pflegeversicherung ein (RV und ALV: bis 8.450 € pro Monat). Wer das nicht weiß, rechnet sein Netto bei hohen Gehältern zu niedrig.
- Bundesland-Unterschiede vergessen. Kirchensteuer ist 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern. Beim Umzug ändert sich das automatisch — auch ohne Kirchenwechsel.
Tipps: Mehr Netto vom Brutto
Es gibt legale Wege, Ihr Nettogehalt zu optimieren:
- Steuerklassenwechsel: Verheiratete können durch die Kombination 3/5 statt 4/4 das monatliche Netto des Hauptverdieners deutlich erhöhen.
- Kinderfreibeträge eintragen lassen: Reduziert die monatliche Pflegeversicherung und kann steuerlich günstiger sein als Kindergeld.
- Steuererklärung machen: Viele Arbeitnehmer erhalten im Schnitt ca. 1.100 € Erstattung pro Jahr.
- Betriebliche Altersvorsorge: Beiträge zur bAV werden vor Steuern und Sozialabgaben abgezogen.
- Sachbezüge: Der Arbeitgeber kann bis zu 50 € monatlich steuerfrei als Sachbezug gewähren (z. B. Tankgutschein, Jobticket).
Häufige Fragen zur Brutto-Netto-Berechnung
Wie viel Netto bleibt von meinem Brutto?
Welche Steuerklasse habe ich?
Was zählt zu den Sozialabgaben?
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Was ist der Solidaritätszuschlag?
Warum unterscheidet sich mein Netto je nach Bundesland?
Lohnt sich die Steuerklassenkombination 3/5?
Wie viel von einer Gehaltserhöhung bleibt netto übrig?
Welche Freibeträge berücksichtigt der Rechner?
Wie wirken sich Kinderfreibeträge konkret auf mein Netto aus?
Lohnt sich der Kirchenaustritt finanziell?
Wie berechne ich mein Netto pro Stunde?
Brutto-Netto-Tabelle 2026
Wie viel Netto bleibt vom Brutto? Übersicht für Steuerklasse 1, 3 und 5 (ohne Kirchensteuer, GKV, NRW).
| Brutto / Monat | Netto SK 1 | Netto SK 3 | Netto SK 5 |
|---|---|---|---|
| 1.500 € | 1.163,83 € | 1.173,75 € | 1.020,25 € |
| 2.000 € | 1.473,92 € | 1.565,00 € | 1.262,00 € |
| 2.500 € | 1.765,08 € | 1.956,25 € | 1.484,25 € |
| 3.000 € | 2.049,50 € | 2.309,17 € | 1.715,17 € |
| 3.500 € | 2.327,17 € | 2.624,25 € | 1.950,92 € |
| 4.000 € | 2.598,17 € | 2.922,33 € | 2.175,00 € |
| 4.500 € | 2.862,42 € | 3.214,42 € | 2.397,33 € |
| 5.000 € | 3.119,92 € | 3.502,83 € | 2.619,58 € |
| 6.000 € | 3.628,49 € | 4.085,58 € | 3.077,08 € |
Werte gerundet, ohne Kirchensteuer, GKV mit 2,9 % durchschnittlichem Zusatzbeitrag (AN-Anteil 1,45 %), keine Kinder, NRW. Stand 2026. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag kann abweichen.
War dieser Rechner hilfreich?
Beliebte Gehaltsbeispiele
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 32a EStG: Einkommensteuertarif (Grundtabelle 2026) — Originaltext
- § 39b EStG: Einbehaltung der Lohnsteuer — Originaltext
- BMF: Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2026 — OriginaltextVerbindliche Berechnungsvorschrift für Lohnsteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026BBG, Beitragsbemessungsgrenzen, BMAS-Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt

Karsten Kautz · Gründer und Betreiber von Rechenfix.de
Pflegt alle Rechner aktuell und prüft die Werte jährlich anhand der Primärquellen.
Mehr über mich →