Brutto ist Ihr vereinbartes Gehalt — Netto das, was nach Abzügen tatsächlich auf Ihrem Konto landet. Vier Posten werden vom Brutto abgezogen:
- Lohnsteuer — abhängig von Steuerklasse, Bundesland und Freibeträgen
- Solidaritätszuschlag — nur bei höheren Einkommen (2026: ab rund 92.400 € Jahresbrutto in Steuerklasse 1 ohne Kinder)
- Kirchensteuer — 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % (übrige Bundesländer) auf die Lohnsteuer, nur bei Kirchenzugehörigkeit
- Sozialabgaben — Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, in Summe rund 21 % vom Brutto (Arbeitnehmer-Anteil, unter 2.000 € brutto weniger)
Formel: Netto = Brutto − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer − Sozialabgaben
Beispiel: Bei 4.000 € Brutto in Steuerklasse 1 (ledig, kinderlos, NRW, ohne Kirchensteuer) bleiben rund 2.606 € Netto übrig — also etwa 65 % des Brutto. Die Quote sinkt mit höherem Einkommen, weil die Lohnsteuer progressiv steigt. Bei 2.000 € brutto sind es knapp 74 %, im Midijob-Bereich darunter noch mehr.
Alle Abzüge im Detail (2026)
- Lohnsteuer: Progressive Besteuerung nach dem Einkommensteuertarif § 32a EStG. Grundfreibetrag 2026: 12.348 €. Der Eingangssteuersatz beträgt 14 %, der Spitzensteuersatz 42 % (ab 69.879 €) und der Reichensteuersatz 45 % (ab 277.826 €).
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Lohnsteuer, aber erst oberhalb einer Freigrenze von 20.350 € Jahres-Lohnsteuer (Klasse III: 40.700 €), darüber zunächst gleitend in einer Milderungszone. Die meisten Arbeitnehmer zahlen deshalb keinen Soli; abgeschafft ist er nicht.
- Kirchensteuer: 8 % der Lohnsteuer in Baden-Württemberg und Bayern, 9 % in allen anderen Bundesländern. Nur bei Kirchenmitgliedschaft. Eingetragene Kinderfreibeträge senken die Bemessungsgrundlage.
- Krankenversicherung (GKV): Allgemeiner Beitragssatz 14,6 % (Arbeitnehmeranteil: 7,3 %) + kassenindividueller Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2026: 2,9 %, AN-Anteil: 1,45 %). Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 €/Monat.
- Rentenversicherung: 18,6 % (Arbeitnehmeranteil: 9,3 %). BBG 2026 einheitlich: 8.450 €/Monat (seit 2025 keine West/Ost-Trennung mehr).
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 % (Arbeitnehmeranteil: 1,3 %). Gleiche BBG wie RV.
- Pflegeversicherung: 3,6 % (Arbeitnehmeranteil: 1,8 %). Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 %. Ab dem 2. Kind Abschlag von 0,25 pp pro Kind (bis 5. Kind, unter 25 J.). BBG wie KV.
Die 6 Steuerklassen erklärt
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Sie beeinflusst nicht die jährliche Steuerlast (die wird über die Steuererklärung ausgeglichen), sondern nur die monatliche Verteilung:
- Steuerklasse 1: Ledige, Geschiedene, Verwitwete — die Standardklasse für Alleinstehende.
- Steuerklasse 2: Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt. Bietet den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 €).
- Steuerklasse 3: Verheiratete mit deutlich höherem Einkommen als der Partner. Günstigste Steuerklasse, aber nur in Kombination mit SK5 für den Partner.
- Steuerklasse 4: Verheiratete mit ähnlich hohem Einkommen. Beide Partner werden wie in SK1 besteuert.
- Steuerklasse 5: Verheiratete mit deutlich niedrigerem Einkommen. Höchste monatliche Abzüge, gleicht sich aber über die Steuererklärung aus.
- Steuerklasse 6: Für Zweit- und Nebenjobs. Keine Freibeträge, daher die höchsten Abzüge.
Gesetzliche vs. Private Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen (bis zur BBG). Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des allgemeinen Beitrags. In der privaten Krankenversicherung (PKV) hängt der Beitrag von Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif ab. Der Arbeitgeberzuschuss ist auf den maximalen GKV-Beitrag begrenzt. Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze 77.400 €/Jahr bzw. 6.450 €/Monat, Stand 2026) können in die PKV wechseln.
Hinweis zur Genauigkeit
Unser Brutto-Netto-Rechner liefert eine gute Orientierung, basiert jedoch auf vereinfachten Berechnungen. Die exakte Lohnsteuer wird vom Finanzamt nach dem offiziellen Lohnsteuertarif berechnet, der deutlich komplexer ist. Für eine exakte Berechnung empfehlen wir den Lohnsteuerrechner des BMF oder Ihren Steuerberater.