Mindestlohn 2026 netto — was bleibt übrig?
Berechnung: 13,9 € × 160 Stunden = 2.224 € brutto/Monat
Mindestlohn 13,9 €/Std. × 160 Std./Monat (40-Stunden-Woche) = 2.224 € brutto pro Monat bzw. 26.688 € brutto pro Jahr.
| Steuerklasse | Nettogehalt | Abzüge | Abzüge in % |
|---|---|---|---|
| Steuerklasse 1Ledig, geschieden, verwitwet | 1.605,20 € | 618,80 € | 27.8% |
| Steuerklasse 2Alleinerziehend | 1.688,53 € | 535,47 € | 24.1% |
| Steuerklasse 3Verheiratet (Hauptverdiener) | 1.740,28 € | 483,72 € | 21.8% |
| Steuerklasse 4Verheiratet (ähnliches Einkommen) | 1.605,20 € | 618,80 € | 27.8% |
| Steuerklasse 5Verheiratet (Geringverdiener) | 1.361,61 € | 862,39 € | 38.8% |
| Steuerklasse 6Zweit-/Nebenjob | 1.317,28 € | 906,72 € | 40.8% |
Mindestlohn 2026 in Steuerklasse 1
1.605,20 € netto
19.262,40 € / Jahr | ~10,03 € netto / Stunde
Mindestlohn 2026: Was bleibt netto vom Bruttogehalt?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 in Deutschland 13,9 Euro brutto pro Stunde (vorher 12,82 € in 2025). Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Vollzeit mit einer 40-Stunden-Woche ergibt sich bei durchschnittlich 160 Arbeitsstunden pro Monat ein monatliches Bruttogehalt von rund 2.224 Euro. Auf das Jahr gerechnet sind das etwa 26.688 Euro brutto.
Doch wie viel davon tatsächlich auf dem Konto ankommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die wichtigsten sind die Steuerklasse, der Familienstand und ob Kirchensteuer anfällt. In Steuerklasse 1 — der häufigsten Klasse für ledige Arbeitnehmer — bleiben von 2.224 € brutto etwa 1.605,20 € netto übrig. Das entspricht einem effektiven Netto-Stundenlohn von ca. 10,03 Euro.
Die Abzüge setzen sich aus Lohnsteuer und den vier Sozialversicherungsbeiträgen zusammen: Krankenversicherung (194,60 €), Rentenversicherung (206,83 €), Arbeitslosenversicherung (28,91 €) und Pflegeversicherung (53,38 €). Die Lohnsteuer fällt mit 135,08 € in Steuerklasse 1 vergleichsweise moderat aus, da der Grundfreibetrag einen Teil des Einkommens steuerfrei stellt.
Für verheiratete Arbeitnehmer in Steuerklasse 3 sieht die Rechnung günstiger aus: Hier bleiben ca. 1.740,28 € netto — das sind 135,08 € mehr als in Steuerklasse 1. Das liegt am deutlich höheren Grundfreibetrag dieser Steuerklasse. Im Gegenzug zahlt der Ehepartner in Steuerklasse 5 mehr Steuern.
Alleinerziehende in Steuerklasse 2 profitieren vom Entlastungsbetrag und behalten ca. 1.688,53 € netto. Am wenigsten bleibt in Steuerklasse 6, die für Zweit- und Nebenjobs gilt — hier entfallen sämtliche Freibeträge, sodass nur ca. 1.317,28 € netto übrig bleiben.
Der Mindestlohn wurde 2015 mit 8,50 € eingeführt und seitdem mehrfach erhöht. Nach der Anhebung auf 12,41 € (2024) und 12,82 € (2025) folgte zum 1. Januar 2026 die bisher größte Einzelerhöhung auf 13,9 €. Zum 1. Januar 2027 steigt er laut Vierter Mindestlohnanpassungsverordnung weiter auf 14,60 € pro Stunde.
Wichtig: Wer vom Mindestlohn lebt und ergänzende Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag beantragen möchte, sollte sein exaktes Nettogehalt kennen. Nutzen Sie dafür unseren Brutto-Netto-Rechner mit individuellen Einstellungen für Bundesland, Kirchensteuer und Krankenversicherung.
In der Brutto-Netto-Tabelle 2026 finden Sie einen Überblick über weitere Gehaltsstufen von 1.500 € bis 10.000 € brutto.