Zum Hauptinhalt springen

Aktualisiert am 21. Mai 2026

🕐 Stundenlohnrechner

Stundenlohn aus Monatsgehalt berechnen oder umgekehrt — mit Mindestlohn-Vergleich und effektivem Stundenlohn.

Std
Tage

Ihr Stundenlohn (brutto)

20,19 €

bei 173,33 Stunden/Monat

Stundenlohn

20,19

Monatsgehalt

3.500,00

Jahresgehalt

42.000,00

6,29 € über dem Mindestlohn

Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde

Detailberechnung

Arbeitsstunden/Monat173,33 Std
Arbeitsstunden/Jahr2.080 Std
Effektive Arbeitstage/Jahr220 Tage
Effektiver Stundenlohnnach Abzug Urlaub & Feiertage23,86
Stundenlohn in Jahresgehalt umrechnenMinijob-Rechner: Stunden und Verdienst
Feedback

Typische Stundenlöhne in Deutschland (brutto)

BerufsgruppeStundenlohn
Mindestlohn13,90 €
Einzelhandel14–18 €
Handwerk16–22 €
Büro / Verwaltung18–25 €
Pflege / Gesundheit18–28 €
IT / Softwareentwicklung28–45 €
Ingenieurwesen30–45 €
Medizin (Ärzte)35–60 €
Unternehmensberatung35–65 €

War dieser Rechner hilfreich?

Was der Stundenlohn wirklich aussagt

Der Stundenlohn beantwortet eine einfache, aber entscheidende Frage: Wie viel Geld verdienen Sie für eine Stunde Ihrer Arbeitszeit? Anders als das Monatsgehalt, das die dahinterstehende Arbeitszeit verschleiert, macht der Stundenlohn Jobs unmittelbar vergleichbar. 3.500 € bei einer 40-Stunden-Woche und 3.500 € bei einer 35-Stunden-Woche klingen gleich — pro Stunde liegen jedoch Welten dazwischen.

Berechnet wird der Stundenlohn aus dem Bruttogehalt und den monatlichen Arbeitsstunden. Diese ergeben sich aus den Wochenstunden multipliziert mit dem Faktor 4,33 — dem Durchschnitt von 52 Wochen geteilt durch 12 Monate. Ein Monat hat also im Schnitt 4,33 Arbeitswochen, nicht 4; wer mit 4 rechnet, überschätzt den Stundenlohn um rund 8 %.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen brutto und netto. Der Brutto-Stundenlohn ist die ehrlichste Größe, um Stellenangebote zu vergleichen, weil er unabhängig von der persönlichen Steuersituation ist. Der Netto-Stundenlohn zeigt dagegen, was am Ende tatsächlich auf dem Konto landet — und der hängt stark von Steuerklasse, Kinderzahl und Krankenkasse ab. Wer Angebote vergleicht, sollte immer dieselbe Größe verwenden: brutto mit brutto oder netto mit netto, niemals gemischt.

Ein konkretes Beispiel zeigt, warum das Monatsgehalt allein trügt: Job A bietet 3.800 € im Monat bei 40 Wochenstunden, Job B 3.400 € bei 32 Stunden. Job A klingt besser — pro Stunde liegt jedoch Job B vorn (3.800 ÷ 173,2 = 21,94 € gegen 3.400 ÷ 138,6 = 24,53 €). Erst der Stundenlohn macht solche Angebote ehrlich vergleichbar. Das gilt besonders beim Wechsel zwischen Vollzeit und Teilzeit, bei unbezahlten Überstunden und über Branchengrenzen hinweg, wo sich Arbeitszeiten und Zusatzleistungen stark unterscheiden.

Monatsgehalt in Stundenlohn umrechnen

  1. 1
    Monatsstunden = Wochenstunden × 4,3340 × 4,33= 173,2 Std.
  2. 2
    Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ Stunden3.500 € ÷ 173,2= 20,21 €/Std.
Dasselbe Gehalt bei 35 Std./Woche: 3.500 € ÷ (35 × 4,33) = 23,09 €/Std. Gleiche Zahl auf dem Vertrag, anderer Stundenlohn — genau deshalb ist der Stundenlohn die ehrlichere Vergleichsgröße.

Brutto- vs. Netto-Stundenlohn

KriteriumBruttoNetto (ca.)
Stundenlohn20,00 €rund 13–15 €
Monatswert (40 h)3.464 €rund 2.300–2.600 €
Was abgezogen wirdLohnsteuer + Soli, RV 9,3 %, KV 8,75 %, PV 1,8 %, ALV 1,3 %
Hängt ab vonfixSteuerklasse, Kinder, KV-Zusatzbeitrag, Bundesland
Wofür gutAngebote vergleichensehen, was real bleibt

Welche Abzüge den Netto-Stundenlohn senken

Vom Brutto-Stundenlohn bleibt netto nur ein Teil übrig, weil zwei Blöcke abgezogen werden: Sozialabgaben und Lohnsteuer. Die Sozialversicherungsbeiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich je zur Hälfte. Für Arbeitnehmer fallen 2026 an: Rentenversicherung 9,3 % (von insgesamt 18,6 %), Arbeitslosenversicherung 1,3 % (von 2,6 %), Krankenversicherung 7,3 % plus den halben Zusatzbeitrag von durchschnittlich rund 1,45 % sowie Pflegeversicherung 1,8 %. Kinderlose über 23 Jahre zahlen bei der Pflege einen Zuschlag und kommen auf 2,4 %. In Summe sind das rund 21 % allein an Sozialabgaben.

Dazu kommt die Lohnsteuer samt Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Wie hoch sie ausfällt, hängt von der Steuerklasse, der Kinderzahl und der Höhe des Einkommens ab — und genau deshalb kann derselbe Bruttolohn zu sehr unterschiedlichen Nettobeträgen führen. Eine alleinstehende Person in Steuerklasse I zahlt deutlich mehr als ein Verheirateter in Klasse III mit Kindern. Als grobe Faustregel bleiben vom Brutto-Stundenlohn etwa 60 bis 75 % netto übrig.

Konkret durchgerechnet: Ein Brutto-Stundenlohn von 20 € ergibt bei 40 Wochenstunden 3.464 € im Monat. Davon gehen rund 733 € Sozialabgaben ab (21,15 % Arbeitnehmer-Anteil), dazu kommt die Lohnsteuer. In Steuerklasse I bleiben so rund 2.350 € netto — das entspricht etwa 13,57 € pro Stunde. Eine verheiratete Person in Steuerklasse III käme bei gleichem Brutto auf rund 2.600 € netto, also etwa 15 € pro Stunde. Derselbe Bruttolohn, fast 1,50 € Unterschied pro Stunde — allein durch die Steuerklasse. Wer seinen Netto-Stundenlohn realistisch einschätzen will, kommt um den Blick auf die eigene Steuersituation nicht herum.

Ein oft übersehener Faktor ist der Zusatzbeitrag der Krankenkasse: Er liegt 2026 im Durchschnitt bei rund 2,9 %, schwankt zwischen den einzelnen Kassen aber um mehrere Zehntelprozentpunkte. Da Arbeitnehmer die Hälfte davon tragen, macht ein Kassenwechsel beim Netto-Stundenlohn einen kleinen, aber realen Unterschied. Wer auf jeden Euro schaut, sollte auch diesen Posten im Blick behalten — über ein ganzes Arbeitsjahr summieren sich schon kleine Beitragsunterschiede spürbar.

Vollzeit vs. Teilzeit bei gleichem Stundensatz (18 €/Std.)

KriteriumVollzeit (40 h)Teilzeit (20 h)
Monatsstunden (× 4,33)173,286,6
Monatsbrutto3.118 €1.559 €
Stundenlohn18,00 €18,00 €
Urlaub & Lohnfortzahlungvollanteilig (pro Stunde gleich)
Sozialversicherungvoll pflichtigpflichtig über Minijob-Grenze (603 €)

Mindestlohn-Entwicklung in Deutschland (§ 1 MiLoG)

202412,41 €MiLoV 2023
202512,82 €MiLoV 2023, Stufe 2
202613,90 €Vierte MiLoV
ab 202714,60 €Vierte MiLoV, Stufe 2

Wochenstunden → Monatsstunden (Faktor 4,33)

WochenstundenMonatsstunden (× 4,33)
1043,3
1565,0
2086,6
25108,3
30129,9
35151,6
38,5166,7
40173,2

Faktor 4,33 = 52 Wochen ÷ 12 Monate. Das Monatsgehalt geteilt durch die Monatsstunden ergibt den Stundenlohn.

Brutto-Stundenlohn ist nicht gleich Verdienst pro geleisteter Stunde

Der berechnete Brutto-Stundenlohn geht von der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit aus. Der tatsächliche Verdienst pro real geleisteter Stunde kann jedoch deutlich darunter liegen — nämlich dann, wenn Sie mehr Zeit aufwenden, als bezahlt wird.

Ein Beispiel: Bei einem 40-Stunden-Vertrag mit 3.500 € brutto liegt der rechnerische Stundenlohn bei 20,21 €. Leisten Sie regelmäßig fünf unbezahlte Überstunden pro Woche, arbeiten Sie faktisch 45 Stunden — der reale Stundenlohn sinkt auf 3.500 ÷ (45 × 4,33) = 17,96 €. Aus 20,21 € werden also knapp 18 €, ohne dass sich am Gehalt etwas ändert.

Auch andere Zeiten drücken den wahren Satz: unbezahlte Pausen, die faktisch Anwesenheit bedeuten, lange Fahrt- oder Rüstzeiten, Rufbereitschaft und ständige Erreichbarkeit nach Feierabend oder Pflicht-Weiterbildung in der Freizeit. Wer seinen echten Stundenlohn kennen will, sollte all diese Zeiten gegen das Gehalt rechnen — nicht nur die vertraglich vereinbarten Stunden.

Auch der Arbeitsweg zählt: Wer täglich zweimal 30 Minuten unbezahlt pendelt, wendet pro Woche fünf zusätzliche Stunden auf. Beim 40-Stunden-Vertrag mit rechnerisch 20,21 € sinkt der reale Satz dann auf 3.500 ÷ (45 × 4,33) = 17,96 € — die Fahrzeit drückt ihn also genauso wie unbezahlte Überstunden. Noch deutlicher wird es bei der Rufbereitschaft: Wer rund um die Uhr erreichbar sein muss, aber nur die aktiven Einsätze vergütet bekommt, hat einen weit niedrigeren realen Stundenlohn, als der Vertrag vermuten lässt. Vor einer Gehaltsverhandlung lohnt es sich, all diese unbezahlten Zeiten zusammenzurechnen und dem Bruttogehalt gegenüberzustellen.

Stundenlohn im Branchenvergleich

Wie hoch ein „normaler" Stundenlohn ist, hängt stark von Branche, Qualifikation und Region ab — eine pauschale Antwort gibt es nicht. Als grobe Orientierung lässt sich aber sagen: Im Gastgewerbe und im Einzelhandel bewegen sich viele Löhne nahe am gesetzlichen Mindestlohn, also im unteren Bereich. Handwerkliche Berufe liegen meist etwas darüber, Büro- und Verwaltungstätigkeiten im Mittelfeld.

Deutlich höhere Stundenlöhne erzielen typischerweise akademische und technische Berufe — etwa in der IT, im Ingenieurwesen oder in der Unternehmensberatung. Hier spielen Spezialisierung, Verantwortung und Fachkräftemangel eine große Rolle. Pflegeberufe haben in den letzten Jahren durch eigene Tarif-Mindestlöhne aufgeholt und liegen je nach Qualifikation inzwischen spürbar über dem allgemeinen Mindestlohn.

Diese Einordnung ist bewusst qualitativ gehalten: Wer belastbare, aktuelle Zahlen für einen konkreten Beruf sucht, findet sie im Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit oder in den Verdienststatistiken des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Dort lassen sich Medianlöhne nach Beruf, Region und Erfahrung abrufen — eine verlässlichere Grundlage als Pauschalwerte. Für die eigene Einordnung gilt: nicht nur den Stundenlohn betrachten, sondern auch Arbeitszeit, Zusatzleistungen und Lebenshaltungskosten am Arbeitsort mitdenken.

Auch die Region wirkt stark: In Ballungsräumen und im Süden Deutschlands liegen die Löhne tendenziell höher als in ländlichen oder ostdeutschen Gebieten — was sich aber teilweise mit den höheren Mieten und Lebenshaltungskosten wieder ausgleicht. Ein höherer Stundenlohn am teuren Standort bedeutet also nicht automatisch mehr Kaufkraft. Wer ein Angebot aus einer anderen Region prüft oder über einen Umzug nachdenkt, sollte den Stundenlohn deshalb immer ins Verhältnis zu den dortigen Lebenshaltungskosten setzen.

Stundenlohn in der Gehaltsverhandlung nutzen

Der Stundenlohn ist ein starkes Argument in der Gehaltsverhandlung, weil er die eigene Leistung messbar macht. Statt allgemein „mehr Gehalt" zu fordern, lässt sich konkret argumentieren: „Mein Stundenlohn liegt bei 19,80 € — der Median für meine Position und Region liegt laut Entgeltatlas bei 23 €." Solche Zahlen sind schwerer beiseitezuwischen als das vage Gefühl, unterbezahlt zu sein, und sie verlagern das Gespräch von der Emotion auf eine sachliche Ebene.

Auch bei einer angebotenen Arbeitszeitänderung hilft der Stundenlohn als Maßstab: Wird aus einer 40- eine 35-Stunden-Woche, sollte das Monatsgehalt im Verhältnis sinken — der Stundenlohn aber gleich bleiben. Sinkt er, wird die Teilzeit relativ schlechter bezahlt, und genau das ist Verhandlungsspielraum. Umgekehrt lohnt es sich, bei einer Gehaltserhöhung auch unbezahlte Mehrarbeit anzusprechen: Wer faktisch 45 statt 40 Stunden arbeitet, dessen realer Stundenlohn ist längst gesunken — ein sachliches Argument für eine Anpassung nach oben.

Wichtig bei jedem Vergleich bleibt die saubere Bezugsgröße: brutto mit brutto, dieselbe Wochenstundenzahl als Basis und der Faktor 4,33 für die Umrechnung. Wer mit konsistenten Zahlen in die Verhandlung geht, wirkt vorbereitet — und das zahlt sich oft schon für sich genommen aus.

Was Ihren echten Stundenlohn senkt

  • Unbezahlte Überstunden — sie verteilen das Gehalt auf mehr Stunden
  • Unbezahlte Pausen, die faktisch Anwesenheit bedeuten
  • Pendelzeit zur Arbeit, die nicht vergütet wird
  • Rüst- und Vorbereitungszeit vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn
  • Ständige Erreichbarkeit und Rufbereitschaft nach Feierabend
  • Pflicht-Weiterbildung, die in die Freizeit fällt

Mindestlohn 2026: 13,90 €

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € pro Zeitstunde (§ 1 MiLoG) und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 €. Er gilt für nahezu alle Beschäftigten ab 18 Jahren — unabhängig von Branche und Wochenstundenzahl. Ausgenommen sind unter anderem bestimmte Pflichtpraktika, freiwillige Praktika bis drei Monate, Auszubildende (für sie gilt die Ausbildungsvergütung) und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung.

Minijob-Grenze 2026: 603 €

Wer im Minijob arbeitet, darf 2026 bis zu 603 € im Monat verdienen (7.236 € im Jahr). Diese Geringfügigkeitsgrenze ist seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht 10 Wochenstunden zum Mindestlohn und errechnet sich als Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro (13,90 € × 130 ÷ 3 = 603 €, § 8 Abs. 1a SGB IV). Steigt der Mindestlohn 2027 auf 14,60 €, wächst auch die Minijob-Grenze automatisch mit.

Häufige Fragen

Wie berechne ich meinen Stundenlohn?
Teilen Sie Ihr monatliches Bruttogehalt durch die Anzahl der Arbeitsstunden pro Monat. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das 40 × 4,33 = 173,2 Stunden. Beispiel: 3.500 € ÷ 173,2 = 20,21 € Stundenlohn.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde (vorher 12,82 € in 2025). Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das einem Monatsbrutto von ca. 2.407 Euro bzw. einem Jahresbrutto von ca. 28.891 Euro. Zum 1. Januar 2027 steigt er weiter auf 14,60 €.
Was ist ein guter Stundenlohn in Deutschland?
Der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn in Deutschland liegt bei etwa 23–25 Euro. Ein "guter" Stundenlohn hängt von Branche, Qualifikation und Region ab. In der IT oder im Ingenieurwesen sind 30–45 Euro üblich, im Handwerk 16–22 Euro. Entscheidend ist auch der Vergleich mit den Lebenshaltungskosten am Wohnort.
Warum wird mit 4,33 Wochen gerechnet?
Ein Jahr hat 52 Wochen, verteilt auf 12 Monate. 52 ÷ 12 = 4,333 Wochen pro Monat im Durchschnitt. Da die Monate unterschiedlich lang sind (28–31 Tage), ist 4,33 der korrekte Durchschnittswert für die Umrechnung von Wochen- auf Monatswerte.
Wie rechne ich Teilzeit-Gehalt in Stundenlohn um?
Die Formel ist dieselbe wie bei Vollzeit: Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33). Bei 20 Stunden Teilzeit und 1.800 € Gehalt: 1.800 ÷ (20 × 4,33) = 1.800 ÷ 86,6 = 20,79 € pro Stunde. Der Stundenlohn sollte bei gleicher Tätigkeit unabhängig von der Arbeitszeit identisch sein.
Was ist der Unterschied zwischen nominalem und effektivem Stundenlohn?
Der nominale Stundenlohn rechnet das Monatsgehalt durch alle bezahlten Wochenstunden (40 × 4,33 = 173,2 Std./Monat) — das ist der Wert, den unser Rechner standardmäßig liefert. Der effektive Stundenlohn berücksichtigt zusätzlich, dass Sie Urlaub und Feiertage bezahlt bekommen, ohne in dieser Zeit zu arbeiten. Bei 30 Urlaubstagen plus etwa 9 bundesweit-relevanten Feiertagen (Mo–Fr, je nach Bundesland 7 bis 13) fallen rund 6 Arbeitswochen weg. Der effektive Stundenlohn liegt damit etwa 13 % höher als der nominale: Aus 20,21 €/Std. nominal werden ca. 22,80 €/Std. effektiv. Diese Sicht ist beim Vergleich mit Freelancern, Honorarkräften oder bei Jobs ohne bezahlten Urlaub wichtig.
Wie berechne ich den Netto-Stundenlohn?
Erst Brutto-Monatsgehalt mit unserem Brutto-Netto-Rechner ins Netto umrechnen (abhängig von Steuerklasse, Bundesland, Kirchenzugehörigkeit, Krankenkassen-Zusatzbeitrag und Kinderzahl), dann Netto-Monatsgehalt durch (Wochenstunden × 4,33) teilen. Beispiel: 3.500 € brutto in Steuerklasse I, NRW, ohne Kirche ergeben rund 2.350 € netto. Bei 40 Wochenstunden: 2.350 ÷ 173,2 = 13,57 € Netto-Stundenlohn. Faustregel: Bei mittleren Einkommen liegt der Netto-Stundenlohn etwa 30–45 % unter dem Brutto-Stundenlohn. Bei niedrigen Einkommen nahe dem Mindestlohn ist der Abstand kleiner (rund 20–25 %), bei sehr hohen Einkommen größer.
Welche Branchen haben höhere Mindestlöhne als 13,90 €/Std.?
Mehrere Branchen haben durch Allgemeinverbindlich-Erklärungen (AVE) eigene Tarif-Mindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Beispiele 2026: Bauhauptgewerbe 15,40 €/Std. (Werker) bzw. 19,90 €/Std. (Fachwerker), Dachdeckerhandwerk 15,60 €/Std. (ungelernt) bzw. 17,40 €/Std. (Geselle), Gerüstbau 14,55 €/Std., Pflegebranche 16,10 €/Std. (Hilfskraft) bis 19,50 €/Std. (Pflegefachkraft Akutpflege), Maler- und Lackiererhandwerk 14,15 €/Std. (Helfer) bzw. 16,15 €/Std. (Geselle), Gebäudereinigung 14,25 €/Std. (Innenreinigung) bzw. 17,65 €/Std. (Glas- und Fassadenreinigung). Auch in der Leiharbeit gelten Branchenzuschläge nach Einsatzbranche. Wer in einer dieser Branchen tätig ist, hat einen tariflichen Anspruch über dem allgemeinen Mindestlohn — auch ohne Tarifbindung des eigenen Arbeitgebers, sofern AVE vorliegt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  1. § 1 MiLoG: Mindestlohn (Anspruch auf Mindestentgelt) Originaltext
  2. Mindestlohn-Anpassungsverordnung 202613,90 €/h ab 01.01.2026, 14,60 €/h ab 01.01.2027 (Stichtag-Switch in lib/berechnungen/mindestlohn.ts)
  3. Arbeitszeitgesetz (ArbZG) OriginaltextHöchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten
Karsten Kautz, Gründer von Rechenfix.de

Karsten Kautz · Gründer und Betreiber von Rechenfix.de

Pflegt alle Rechner aktuell und prüft die Werte jährlich anhand der Primärquellen.

Mehr über mich →
Anzeige
Lexware Office

Stundensatz kalkulieren und direkt professionelle Rechnungen schreiben.

Lexware Office testen

Das könnte Sie auch interessieren