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Aktualisiert am 21. Mai 2026

🕐 Stundenlohnrechner

Stundenlohn aus Monatsgehalt berechnen oder umgekehrt — mit Mindestlohn-Vergleich und effektivem Stundenlohn.

Std
Tage

Ihr Stundenlohn (brutto)

20,19 €

bei 173,33 Stunden/Monat

Stundenlohn

20,19

Monatsgehalt

3.500,00

Jahresgehalt

42.000,00

6,29 € über dem Mindestlohn

Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde

Detailberechnung

Arbeitsstunden/Monat173,33 Std
Arbeitsstunden/Jahr2.080 Std
Effektive Arbeitstage/Jahr220 Tage
Effektiver Stundenlohnnach Abzug Urlaub & Feiertage23,86
Stundenlohn in Jahresgehalt umrechnenMinijob-Rechner: Stunden und Verdienst
Feedback

Typische Stundenlöhne in Deutschland (brutto)

BerufsgruppeStundenlohn
Mindestlohn13,90 €
Einzelhandel14–18 €
Handwerk16–22 €
Büro / Verwaltung18–25 €
Pflege / Gesundheit18–28 €
IT / Softwareentwicklung28–45 €
Ingenieurwesen30–45 €
Medizin (Ärzte)35–60 €
Unternehmensberatung35–65 €

War dieser Rechner hilfreich?

So funktioniert der Stundenlohnrechner

Formel

Stundenlohn = Monatsgehalt / (Wochenstunden × 4,33)

Rechenbeispiel

Beispiel: 3.500 € Monatsgehalt / (40 Std × 4,33) = 20,21 € Stundenlohn

Stundenlohn berechnen — so geht's

Der Stundenlohnrechner hilft Ihnen, Ihr monatliches oder jährliches Bruttogehalt in einen Stundenlohn umzurechnen — oder umgekehrt. Das ist besonders nützlich, wenn Sie Jobangebote vergleichen, eine Gehaltsverhandlung vorbereiten oder prüfen möchten, ob Ihr Gehalt über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.

Die Berechnung basiert auf der Anzahl Ihrer Arbeitsstunden pro Woche und dem Faktor 4,33 — der durchschnittlichen Anzahl der Wochen pro Monat. Dieser Faktor ergibt sich aus 52 Wochen geteilt durch 12 Monate. Ein Monat hat also im Durchschnitt nicht genau 4 Wochen, sondern 4,33 Wochen, was bei der exakten Berechnung berücksichtigt werden muss.

Im Modus „Stundenlohn berechnen" geben Sie Ihr monatliches Bruttogehalt ein und erhalten Ihren Brutto-Stundenlohn. Im Modus „Monatsgehalt berechnen" können Sie umgekehrt von einem Stundenlohn auf das Monatsgehalt schließen. Der Modus „Jahresgehalt berechnen" zeigt zusätzlich den effektiven Stundenlohn nach Abzug von Urlaubs- und Feiertagen.

Formel: Vom Monatsgehalt zum Stundenlohn

Die grundlegende Formel für die Umrechnung lautet:

Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33)

Ein Beispiel: Bei einem Monatsgehalt von 3.500 Euro brutto und einer 40-Stunden-Woche ergibt sich: 3.500 ÷ (40 × 4,33) = 3.500 ÷ 173,2 = 20,21 Euro pro Stunde. Umgekehrt lässt sich das Monatsgehalt berechnen als: Monatsgehalt = Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33.

Das Jahresgehalt ergibt sich durch Multiplikation des Monatsgehalts mit 12 — oder alternativ über die Formel: Jahresgehalt = Stundenlohn × Wochenstunden × 52 Wochen. Wenn Sie den effektiven Stundenlohn wissen möchten — also was Sie für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden erhalten — müssen Sie Urlaubstage und Feiertage abziehen. Da Sie während des Urlaubs weiter bezahlt werden, liegt Ihr effektiver Stundenlohn immer über dem rechnerischen Stundenlohn.

Mindestlohn 2026 in Deutschland

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde (vorher 12,82 € in 2025). Er gilt für nahezu alle Beschäftigten ab 18 Jahren. Ausnahmen gibt es nur für Auszubildende, Pflichtpraktikanten, freiwillige Praktika unter drei Monaten und ehrenamtliche Tätigkeiten.

Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht der Mindestlohn einem monatlichen Bruttogehalt von etwa 2.407 Euro (13,90 × 40 × 4,33). Das ergibt ein Jahresbrutto von ca. 28.891 Euro. Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn laut Vierter Mindestlohnanpassungsverordnung weiter auf 14,60 €. Verschiedene Branchen haben eigene Tarifmindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen — etwa in der Elektrobranche, im Baugewerbe oder in der Pflege.

Unser Rechner vergleicht Ihren errechneten Stundenlohn automatisch mit dem aktuellen Mindestlohn und zeigt an, ob Ihr Verdienst darüber oder darunter liegt.

Anwendungsfälle: Wann brauchen Sie den Stundenlohnrechner?

Der Stundenlohnrechner ist im Berufsalltag und bei finanziellen Entscheidungen ein Werkzeug mit überraschend vielen Einsatzgebieten — hier fünf typische Anwendungsfälle:

  • Jobangebote objektiv vergleichen. Zwei Stellenangebote sind selten direkt vergleichbar: Job A bietet 3.800 € Monatsgehalt bei 40 Stunden, Job B 3.400 € bei 35 Stunden. Auf den ersten Blick liegt A vorne — auf den Stundenlohn umgerechnet aber: A = 21,94 €/Std., B = 22,44 €/Std. Bei gleichem Aufwand ist B besser bezahlt. Der Rechner deckt solche Verzerrungen sofort auf.
  • Gehaltsverhandlung vorbereiten. Wer eine Gehaltserhöhung verlangen möchte, braucht harte Zahlen. Der eigene Stundenlohn im Vergleich zum Branchenschnitt (siehe Berufsgruppen-Tabelle unten) ist ein konkretes Argument. „Ich liege bei 19,80 € pro Stunde — Branchenschnitt für meine Position ist 23 €" ist überzeugender als „Ich verdiene zu wenig". Der Rechner liefert die Zahl in Sekunden.
  • Teilzeit oder Vollzeit — was lohnt sich? Bei Reduzierung von 40 auf 30 Stunden sollte der Stundenlohn unverändert bleiben — wenn nicht, wird Teilzeit relativ schlechter bezahlt. Der Rechner zeigt: 3.500 € bei 40 Std = 20,21 €/Std., 2.625 € bei 30 Std = ebenfalls 20,21 €/Std. Liegt das Teilzeit-Angebot darunter, ist das Verhandlungsspielraum.
  • Freelancer vs. Angestellte vergleichen. Ein Freelance-Stundensatz von 65 € klingt nach viel — bis man Krankenversicherung, Rentenvorsorge, Urlaub, Krankheit, Akquise und Steuerberater einrechnet. Der Stundenlohnrechner zeigt den Brutto-Stundenlohn als Angestellter; dem stellen Sie den Freelance-Satz nach Kosten gegenüber. Faustregel: Freelance-Stundensatz × ca. 0,55 entspricht dem vergleichbaren Brutto-Angestellten-Stundenlohn.
  • Regionale Lohn-Unterschiede einordnen. Ein Stundenlohn von 22 € in München ist nicht dasselbe wie 22 € in Görlitz. Wer einen Umzug plant oder ein Angebot in einer anderen Region prüft, sollte den Stundenlohn relativ zu den dortigen Lebenshaltungskosten betrachten. Mietspiegel + Stundenlohn ergeben zusammen die wahre Kaufkraft. Der Rechner liefert die Stundenlohn-Zahl, der Vergleich erfolgt über regionale Statistiken.

Häufige Fehler bei der Stundenlohn-Berechnung

  • Faktor 4 statt 4,33 verwendet. Der häufigste Rechenfehler: 3.500 € ÷ (40 × 4) = 21,88 €/Std. statt korrekt 20,21 €/Std. — eine Überschätzung um 8 %. Grund: Ein Monat hat im Schnitt 4,33 Wochen (52 ÷ 12), nicht 4. Bei Jahresvergleichen entsteht so ein scheinbarer Lohnvorteil, der in Wirklichkeit gar nicht existiert.
  • Brutto und netto verwechseln. Der Rechner liefert den Brutto-Stundenlohn — was tatsächlich aufs Konto geht, ist netto deutlich weniger (je nach Steuerklasse 50–70 % des Brutto bei mittleren Einkommen). Wer ein Stundenlohn-Angebot mit dem aktuellen Netto vergleicht, landet bei falschen Schlüssen. Für den fairen Vergleich entweder beide Werte brutto oder beide netto rechnen.
  • Urlaub und Feiertage beim Effektiv-Lohn übersehen. Der nominale Stundenlohn rechnet mit allen 52 Wochen im Jahr. Tatsächlich arbeiten Sie aber nur etwa 46 Wochen (30 Urlaubstage + ca. 9 Feiertage = 6 Wochen Ausfall, weiterhin bezahlt). Der effektive Stundenlohn — gerechnet auf tatsächlich geleistete Stunden — liegt damit rund 13 % höher als der nominale. Bei Vergleichen mit Freelancern (die keinen bezahlten Urlaub haben) ist das relevant.
  • Branchen-spezifische Mindestlöhne übersehen. Der gesetzliche Mindestlohn ist mit 13,90 €/Std. (2026) nur die Untergrenze. Im Bauhauptgewerbe gelten 15,40 €/Std. (Werker) bzw. 19,90 €/Std. (Fachwerker), in der Pflege 16,10 €/Std. (Hilfskraft) bis 19,50 €/Std. (Fachkraft Akut), bei Gerüstbauern und Dachdeckern eigene Tarif-Mindestlöhne. Wer in einer dieser Branchen arbeitet und nur den allgemeinen Mindestlohn als Referenz nimmt, unterschätzt seinen Anspruch.
  • Stundenlohn ohne Lebenshaltungskosten-Kontext bewerten. 25 €/Std. in Stuttgart sind real weniger wert als 22 €/Std. in Magdeburg, weil die Mieten in Stuttgart leicht doppelt so hoch sind. Wer Jobangebote über Regionen hinweg vergleicht, sollte zusätzlich Mietspiegel, ÖPNV-Kosten und Pendelaufwand einrechnen. Der Stundenlohn ist nur die halbe Miete der Job-Bewertung.

Stundenlohn-Tabelle nach Berufsgruppen

Die Stundenlöhne in Deutschland variieren stark nach Branche, Qualifikation und Region. Als grobe Orientierung gelten folgende Brutto-Stundenlöhne: Im Einzelhandel und in der Gastronomie liegen die Löhne typischerweise bei 14 bis 18 Euro. Handwerkliche Berufe werden mit 16 bis 22 Euro vergütet. In Büro- und Verwaltungsberufen sind 18 bis 25 Euro üblich. Pflegekräfte verdienen je nach Qualifikation 18 bis 28 Euro. In der IT und Softwareentwicklung liegen die Stundenlöhne bei 28 bis 45 Euro, im Ingenieurwesen ähnlich. Ärzte und Unternehmensberater erreichen 35 bis 65 Euro pro Stunde.

Regionale Unterschiede sind ebenfalls erheblich: In Süddeutschland (Bayern, Baden-Württemberg) und in Ballungsräumen wie München, Frankfurt oder Hamburg sind die Löhne durchschnittlich 15 bis 25 Prozent höher als in ländlichen Regionen oder in den ostdeutschen Bundesländern. Diese Unterschiede spiegeln teilweise die höheren Lebenshaltungskosten wider.

Beachten Sie, dass ein hoher Stundenlohn allein noch kein aussagekräftiger Vergleich ist — auch die Arbeitszeit, Zusatzleistungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld, betriebliche Altersvorsorge, Boni), die Pendelzeit und die Lebenshaltungskosten am Arbeitsort spielen eine wichtige Rolle bei der Bewertung eines Jobangebots.

Häufige Fragen

Wie berechne ich meinen Stundenlohn?
Teilen Sie Ihr monatliches Bruttogehalt durch die Anzahl der Arbeitsstunden pro Monat. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das 40 × 4,33 = 173,2 Stunden. Beispiel: 3.500 € ÷ 173,2 = 20,21 € Stundenlohn.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde (vorher 12,82 € in 2025). Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das einem Monatsbrutto von ca. 2.407 Euro bzw. einem Jahresbrutto von ca. 28.891 Euro. Zum 1. Januar 2027 steigt er weiter auf 14,60 €.
Was ist ein guter Stundenlohn in Deutschland?
Der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn in Deutschland liegt bei etwa 23–25 Euro. Ein "guter" Stundenlohn hängt von Branche, Qualifikation und Region ab. In der IT oder im Ingenieurwesen sind 30–45 Euro üblich, im Handwerk 16–22 Euro. Entscheidend ist auch der Vergleich mit den Lebenshaltungskosten am Wohnort.
Warum wird mit 4,33 Wochen gerechnet?
Ein Jahr hat 52 Wochen, verteilt auf 12 Monate. 52 ÷ 12 = 4,333 Wochen pro Monat im Durchschnitt. Da die Monate unterschiedlich lang sind (28–31 Tage), ist 4,33 der korrekte Durchschnittswert für die Umrechnung von Wochen- auf Monatswerte.
Wie rechne ich Teilzeit-Gehalt in Stundenlohn um?
Die Formel ist dieselbe wie bei Vollzeit: Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33). Bei 20 Stunden Teilzeit und 1.800 € Gehalt: 1.800 ÷ (20 × 4,33) = 1.800 ÷ 86,6 = 20,79 € pro Stunde. Der Stundenlohn sollte bei gleicher Tätigkeit unabhängig von der Arbeitszeit identisch sein.
Was ist der Unterschied zwischen nominalem und effektivem Stundenlohn?
Der nominale Stundenlohn rechnet das Monatsgehalt durch alle bezahlten Wochenstunden (40 × 4,33 = 173,2 Std./Monat) — das ist der Wert, den unser Rechner standardmäßig liefert. Der effektive Stundenlohn berücksichtigt zusätzlich, dass Sie Urlaub und Feiertage bezahlt bekommen, ohne in dieser Zeit zu arbeiten. Bei 30 Urlaubstagen plus etwa 9 bundesweit-relevanten Feiertagen (Mo–Fr, je nach Bundesland 7 bis 13) fallen rund 6 Arbeitswochen weg. Der effektive Stundenlohn liegt damit etwa 13 % höher als der nominale: Aus 20,21 €/Std. nominal werden ca. 22,80 €/Std. effektiv. Diese Sicht ist beim Vergleich mit Freelancern, Honorarkräften oder bei Jobs ohne bezahlten Urlaub wichtig.
Wie berechne ich den Netto-Stundenlohn?
Erst Brutto-Monatsgehalt mit unserem Brutto-Netto-Rechner ins Netto umrechnen (abhängig von Steuerklasse, Bundesland, Kirchenzugehörigkeit, Krankenkassen-Zusatzbeitrag und Kinderzahl), dann Netto-Monatsgehalt durch (Wochenstunden × 4,33) teilen. Beispiel: 3.500 € brutto in Steuerklasse I, NRW, ohne Kirche ergeben rund 2.350 € netto. Bei 40 Wochenstunden: 2.350 ÷ 173,2 = 13,57 € Netto-Stundenlohn. Faustregel: Bei mittleren Einkommen liegt der Netto-Stundenlohn etwa 30–45 % unter dem Brutto-Stundenlohn. Bei niedrigen Einkommen nahe dem Mindestlohn ist der Abstand kleiner (rund 20–25 %), bei sehr hohen Einkommen größer.
Welche Branchen haben höhere Mindestlöhne als 13,90 €/Std.?
Mehrere Branchen haben durch Allgemeinverbindlich-Erklärungen (AVE) eigene Tarif-Mindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Beispiele 2026: Bauhauptgewerbe 15,40 €/Std. (Werker) bzw. 19,90 €/Std. (Fachwerker), Dachdeckerhandwerk 15,60 €/Std. (ungelernt) bzw. 17,40 €/Std. (Geselle), Gerüstbau 14,55 €/Std., Pflegebranche 16,10 €/Std. (Hilfskraft) bis 19,50 €/Std. (Pflegefachkraft Akutpflege), Maler- und Lackiererhandwerk 14,15 €/Std. (Helfer) bzw. 16,15 €/Std. (Geselle), Gebäudereinigung 14,25 €/Std. (Innenreinigung) bzw. 17,65 €/Std. (Glas- und Fassadenreinigung). Auch in der Leiharbeit gelten Branchenzuschläge nach Einsatzbranche. Wer in einer dieser Branchen tätig ist, hat einen tariflichen Anspruch über dem allgemeinen Mindestlohn — auch ohne Tarifbindung des eigenen Arbeitgebers, sofern AVE vorliegt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  1. § 1 MiLoG: Mindestlohn (Anspruch auf Mindestentgelt) Originaltext
  2. Mindestlohn-Anpassungsverordnung 202613,90 €/h ab 01.01.2026, 14,60 €/h ab 01.01.2027 (Stichtag-Switch in lib/berechnungen/mindestlohn.ts)
  3. Arbeitszeitgesetz (ArbZG) OriginaltextHöchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten
Karsten Kautz, Gründer von Rechenfix.de

Karsten Kautz · Gründer und Betreiber von Rechenfix.de

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