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Aktualisiert am 21. Mai 2026

🚨 Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot für Verkehrsverstöße berechnen — basierend auf dem aktuellen Bußgeldkatalog 2026.

km/h
Wo?
Fahrzeugtyp

Angaben basierend auf dem Bußgeldkatalog (Stand 2025). Alle Angaben ohne Gewähr.

Bußgeld

60

Punkte in Flensburg

0

Fahrverbot

Keins

Schwere

Gering

20 km/h zu schnell außerorts (PKW)

Kfz-Steuer berechnen
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Der Bußgeldkatalog — wie Strafen festgelegt werden

In Deutschland werden Verkehrsverstöße nicht individuell, sondern nach einem bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog (Bußgeldkatalog-Verordnung, BKatV) geahndet. Er ordnet jedem Verstoß eine feste Geldbuße zu — bei schwereren Verstößen zusätzlich Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und gegebenenfalls ein Fahrverbot. Die hier genannten Werte entsprechen dem Katalog seit der Novelle von 2021, mit der die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße deutlich angehoben wurden.

Die Höhe richtet sich nach Verstoßart und Schwere: Bei Geschwindigkeit zählt, um wie viele km/h zu schnell gefahren wurde und ob inner- oder außerorts. Innerorts wird strenger geahndet als außerorts, weil dort mehr Fußgänger und Radfahrer gefährdet sind. Wichtig: Bei Messungen wird vorab ein Toleranzabzug vorgenommen (meist 3 km/h bis Tempo 100, darüber 3 %). Dieser Rechner geht von der bereits bereinigten Überschreitung aus. Maßgeblich bleibt immer der amtliche Bußgeldbescheid — die Katalogwerte sind Orientierung, keine Rechtsberatung.

Geschwindigkeit innerorts (PKW)

km/h zu schnellBußgeldPunkteFahrverbot
bis 1030 €
11–1550 €
16–2070 €
21–25115 €1
26–30180 €1nur bei Wiederholung
31–40260 €21 Monat
41–50400 €21 Monat
51–60560 €22 Monate
61–70700 €23 Monate
über 70800 €23 Monate

Werte für PKW nach Bußgeldkatalog (Novelle 2021). Die Angabe „km/h zu schnell" bezieht sich auf die Überschreitung nach Toleranzabzug, nicht auf die gemessene Geschwindigkeit. Bei 26–30 km/h droht das Fahrverbot nur für Wiederholungstäter (zweimal mit mindestens 26 km/h innerhalb von 12 Monaten). Für LKW und Busse liegen die Bußgelder rund 30 % höher. Punkte und Fahrverbot kommen jeweils zusätzlich zum Bußgeld.

Geschwindigkeit außerorts (PKW)

km/h zu schnellBußgeldPunkte
bis 1020 €
11–1540 €
16–2060 €
21–25100 €1
26–30150 €1
31–40200 €1
41–50320 €2
51–60480 €2
61–70600 €2
über 70700 €2

Außerorts wird milder geahndet als innerorts, weil dort weniger Fußgänger und Radfahrer gefährdet sind. Ein Fahrverbot droht hier erst ab 41 km/h zu schnell (1 Monat), ab 61 km/h sind es 2 Monate, über 70 km/h 3 Monate; bei 26–40 km/h nur für Wiederholungstäter. Auch außerorts gilt: Punkte ab 21 km/h, ein zweiter Punkt ab 41 km/h. Der Toleranzabzug (3 km/h bis Tempo 100, darüber 3 %) ist bereits eingerechnet.

25 km/h innerorts zu schnell

  1. 1
    Verstoß einordnen (innerorts, PKW)25 km/h zu schnell= Stufe „21–25 km/h"
  2. 2
    Bußgeld laut KatalogStufe bis 25 km/h= 115 €
  3. 3
    Punkte in Flensburgab 21 km/h zu schnell= 1 Punkt
Wer innerorts 25 km/h zu schnell gemessen wird (nach Toleranzabzug), zahlt 115 € und bekommt 1 Punkt in Flensburg — ein Fahrverbot fällt hier noch nicht an. Bemerkenswert ist der Sprung an der nächsten Stufengrenze: Bei 26 km/h zu schnell steigt das Bußgeld auf 180 €, weil dann die nächsthöhere Katalogstufe greift. Ein einziger Stundenkilometer mehr kostet hier also 65 € zusätzlich. Genau deshalb lohnt der Blick auf den Toleranzabzug (innerorts 3 km/h bis Tempo 100, darüber 3 %): Er entscheidet mitunter über die Stufe. Zur Einordnung: Dieselbe Überschreitung außerorts kostet nur 100 € statt 115 €. Punkte fallen in beiden Fällen ab 21 km/h an. Maßgeblich bleibt der Bescheid; dies ist keine Rechtsberatung.

Punkte in Flensburg & das Fahreignungsregister

Schwerere Verstöße werden zusätzlich zum Bußgeld mit Punkten im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geahndet. Je nach Schwere gibt es 1, 2 oder 3 Punkte pro Verstoß: 1 Punkt für gewöhnliche Ordnungswidrigkeiten (z. B. ab 21 km/h zu schnell), 2 Punkte für grobe Verstöße mit Fahrverbot, 3 Punkte für Straftaten.

Der Punktestand löst gestaffelte Maßnahmen aus: Bei 1–3 Punkten erfolgt eine Vormerkung, bei 4–5 Punkten eine kostenpflichtige Ermahnung, bei 6–7 Punkten eine Verwarnung — und bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Punkte verfallen einzeln nach 2,5 Jahren (1 Punkt), 5 Jahren (2 Punkte) oder 10 Jahren (Straftaten). Einmal in fünf Jahren lässt sich durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen — allerdings nur bei höchstens 5 Punkten. Wer kurz vor dem Entzug steht, kann Punkte also nicht mehr per Seminar abbauen.

Weitere Verstöße (PKW)

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Rotlicht (unter 1 Sek)90 €1
Rotlicht (über 1 Sek)200 €21 Monat
Rotlicht mit Gefährdung320 €21 Monat
Handy am Steuer100 €1
Handy mit Gefährdung150 €21 Monat
Abstand < 5/10 (über 80 km/h)75 €1
Abstand < 3/10 (über 80 km/h)160 €21 Monat
Abstand < 1/10 (über 80 km/h)320 €23 Monate
Alkohol 0,5–1,09 ‰ (erstmalig)500 €21 Monat

Abstandswerte gelten bei einer Geschwindigkeit über 80 km/h; darunter fallen die Bußgelder deutlich geringer aus. Die Bruchangaben („< 5/10") beziehen sich auf den Abstand im Verhältnis zum halben Tachowert in Metern. Beim Handy zählt jede Nutzung mit Aufnehmen oder Halten des Geräts, auch an der roten Ampel bei laufendem Motor. Ab 1,1 ‰ ist Alkohol am Steuer keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis und in der Regel MPU. Bei wiederholtem Alkoholverstoß (0,5–1,09 ‰) steigt das Bußgeld auf 1.000 € beim zweiten und 1.500 € beim dritten Mal. Für LKW und Busse gelten erhöhte Sätze.

Rotlichtverstoß über 1 Sekunde mit Gefährdung

  1. 1
    Verstoß einordnenRotlicht > 1 Sek, mit Gefährdung= qualifiziert + Gefährdung
  2. 2
    Bußgeld laut KatalogStufe „mit Gefährdung"= 320 €
  3. 3
    Punkte und Fahrverbot2 Punkte + 1 Monat= 320 € · 2 P · 1 Monat
Entscheidend beim Rotlichtverstoß ist die Rotphase: War die Ampel beim Überfahren weniger als 1 Sekunde rot, gilt es als einfacher Verstoß (90 € + 1 Punkt). Ab 1 Sekunde Rot spricht man vom qualifizierten Rotlichtverstoß — 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Kommt eine konkrete Gefährdung hinzu, steigt das Bußgeld auf 320 €, bei Sachbeschädigung auf 360 € (jeweils 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot). Die 1-Sekunden-Grenze wird technisch über die Ampelschaltung erfasst und ist der häufigste Streitpunkt im Einspruch. Gemessen wird die Zeit zwischen dem Umschalten auf Rot und dem Überfahren der Haltelinie — wenige Zehntelsekunden entscheiden hier über die doppelte Punktzahl und ein Fahrverbot. Maßgeblich ist der Bescheid; dies ist keine Rechtsberatung.

Ab wann ein Fahrverbot droht

Ein Fahrverbot ist die zeitweise Untersagung, ein Fahrzeug zu führen — in der Regel 1 bis 3 Monate. Anders als beim Entzug der Fahrerlaubnis bekommt man den Führerschein danach automatisch zurück. Bei Geschwindigkeit droht es innerorts ab 31 km/h zu schnell, außerorts ab 41 km/h (jeweils zunächst 1 Monat); bei sehr hohen Überschreitungen steigt es auf 2 oder 3 Monate.

Auch andere Verstöße führen zum Fahrverbot: ein qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde Rot), Alkohol ab 0,5 ‰, Handy am Steuer mit Gefährdung oder ein schwerer Abstandsverstoß. Bei 26–30 km/h zu schnell droht das Fahrverbot nur für Wiederholungstäter (zweimal innerhalb von 12 Monaten). Eine Sonderstellung hat Alkohol ab 1,1 ‰: Das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis und meist MPU — kein bloßes Fahrverbot, sondern eine deutlich härtere Folge mit Sperrfrist.

Das Punktesystem auf einen Blick

1–3 PunkteVormerkungkeine direkte Maßnahme, der Verstoß wird aber registriert
4–5 PunkteErmahnungschriftlich und kostenpflichtig; Punkteabbau per Seminar noch möglich
6–7 PunkteVerwarnungdie letzte Warnstufe vor dem Entzug der Fahrerlaubnis
8 PunkteEntzug der FahrerlaubnisNeuerteilung erst nach einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten, in der Regel mit MPU

Sonderregeln in der Probezeit

SachverhaltEinordnungFolge
Geschwindigkeit ab 21 km/h, Rotlicht, AlkoholA-Verstoß (schwer)Aufbauseminar + Probezeit um 2 Jahre verlängert
Handy am Steuer, abgefahrene ReifenB-Verstoß (leichter)erst zwei B-Verstöße lösen die Folge aus
1 A-Verstoß oder 2 B-Verstößeerste StufeAufbauseminar + Probezeitverlängerung
weiterer Verstoß danachzweite StufeVerwarnung + Empfehlung verkehrspsychologischer Beratung
Alkohol in der Probezeit / unter 210,0-‰-Grenze250 € + 1 Punkt + Aufbauseminar

In der zweijährigen Probezeit und für Fahrende unter 21 Jahren gilt die absolute 0,0-Promille-Grenze. Ein einziger A-Verstoß oder zwei B-Verstöße lösen bereits ein verpflichtendes Aufbauseminar aus und verlängern die Probezeit um zwei Jahre. Wer danach erneut auffällt, erhält eine Verwarnung und die Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung; bei weiterer Auffälligkeit droht der Entzug. Die Folgen treffen Fahranfänger also deutlich härter als erfahrene Fahrer. Werte aus dem Bußgeldkatalog — maßgeblich bleibt der amtliche Bescheid.

Bußgeldbescheid prüfen — Schritt für Schritt

  • Zustelldatum notieren: Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen (14 Tage) ab Zustellung.
  • Persönliche Daten sowie Fahrzeug- und Kennzeichenangaben auf Richtigkeit prüfen.
  • Tatvorwurf, Ort, Zeit und gemessene Überschreitung mit dem tatsächlichen Geschehen abgleichen.
  • Messverfahren und Eichung des Messgeräts hinterfragen (liegt ein gültiger Eichschein vor?).
  • Toleranzabzug prüfen: Wurde er korrekt vom gemessenen Wert abgezogen?
  • Bei Bußgeld ab etwa 200 €, Punkten oder Fahrverbot einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen.
  • Verkehrsrechtsschutz prüfen — sie übernimmt in der Regel die Anwaltskosten.
  • Im Zweifel fristwahrend Einspruch einlegen; die Frist verlängert sich nicht.

Orientierung — keine Rechtsberatung

Die Werte in diesem Rechner und in den Tabellen geben den bundesweiten Bußgeldkatalog wieder und dienen der groben Orientierung. Maßgeblich für Ihren konkreten Fall ist allein der amtliche Bußgeldbescheid der Behörde — er kann durch besondere Umstände (Voreintragungen, Gefährdung, Tateinheit oder regionale Praxis) abweichen. Der Bußgeldkatalog wird zudem von Zeit zu Zeit geändert; die hier genannten Sätze gelten nach der Novelle von 2021. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Punkten, Fahrverbot, hohem Bußgeld oder einer drohenden Straftat (etwa Alkohol ab 1,1 ‰) sollten Sie anwaltlichen Rat einholen, statt sich allein auf Katalogwerte zu verlassen.

Einspruchsfrist: 2 Wochen ab Zustellung

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen (14 Tagen) ab Zustellung Einspruch einlegen — diese Frist ist knapp und verlängert sich nicht. Entscheidend ist das Zustelldatum, nicht das Datum des Bescheids. Ein erheblicher Teil der Bescheide ist erfahrungsgemäß angreifbar: falsche Messwerte, nicht geeichte Geräte, Verwechslung des Fahrers oder Formfehler. Wer Zweifel hat, sollte fristwahrend Einspruch einlegen und den Bescheid prüfen lassen — eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt dabei meist die Anwaltskosten. Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld fällig.

Häufige Fragen

Wie viel kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung?
Die Kosten hängen von der Höhe der Überschreitung und dem Ort ab. Innerorts: bis 10 km/h = 30 €, 16–20 km/h = 70 €, 21–25 km/h = 115 € + 1 Punkt, 26–30 km/h = 180 € + 1 Punkt + ggf. Fahrverbot, 31–40 km/h = 260 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Außerorts sind die Strafen etwas geringer.
Ab wie viel km/h zu schnell gibt es Punkte?
Ab 21 km/h zu schnell gibt es 1 Punkt in Flensburg — sowohl innerorts als auch außerorts. Ab 31 km/h zu schnell innerorts bzw. 41 km/h außerorts gibt es 2 Punkte. Unter 21 km/h Überschreitung drohen nur Verwarngelder ohne Punkte.
Wann droht ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot droht bei: Geschwindigkeit ab 31 km/h zu schnell innerorts (1 Monat) bzw. ab 41 km/h außerorts, qualifiziertem Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde rot), Alkohol ab 0,5 ‰, Handy am Steuer mit Gefährdung, und schwerem Abstandsverstoß. Bei 26–30 km/h zu schnell droht ein Fahrverbot nur bei Wiederholungstätern.
Kann ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen?
Ja, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung können Sie Einspruch einlegen. Etwa 30 % der Bußgeldbescheide enthalten Fehler. Typische Gründe: fehlerhafte Messung, falsche Fahreridentifizierung, Formfehler, fehlende Eichung des Messgeräts. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Anwaltskosten.
Wie viele Punkte darf ich in Flensburg haben?
Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Das Punktesystem: 1–3 Punkte = Vormerkung, 4–5 Punkte = Ermahnung (Punktestand wird mitgeteilt), 6–7 Punkte = Verwarnung (letzte Warnung), 8 Punkte = Entzug der Fahrerlaubnis. Durch ein Fahreignungsseminar kann 1 Punkt abgebaut werden (max. einmal in 5 Jahren, nur bei max. 5 Punkten).
Was passiert bei einem Rotlichtverstoß?
Bei einem einfachen Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde rot): 90 € + 1 Punkt. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde rot): 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Mit Gefährdung: 320 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Mit Sachbeschädigung: 360 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  1. Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) OriginaltextBußgelder, Punkte und Fahrverbote im bundesweiten Katalog
  2. Kraftfahrt-Bundesamt — Fahreignungsregister OriginaltextPunktesystem in Flensburg (FAER)

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