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Aktualisiert am 21. Mai 2026

🚗 Firmenwagenrechner

Firmenwagen-Steuer berechnen: Geldwerter Vorteil nach 1%-Regel für Verbrenner, Hybrid und Elektroauto.

1Bruttolistenpreis

Inkl. Sonderausstattung und Umsatzsteuer.

2Antriebsart

Antriebsart

3Entfernung Wohnung–Arbeit

km (einfache Strecke)

4Berechnungsmethode Arbeitsweg

Berechnungsmethode Arbeitsweg

Einzelbewertung lohnt sich bei weniger als 15 Fahrten/Monat.

5Eigene Zuzahlung pro Monat

6Persönlicher Grenzsteuersatz

Persönlicher Grenzsteuersatz

Ihr persönlicher Grenzsteuersatz hängt von zvE, Steuerklasse und Splitting ab. Richtwerte: 14 % beim Einstieg, 30 % bis 42 % im Mittelfeld, 42 % ab ca. 69.000 € zvE (Single). Grenzsteuersatz berechnen →

Der tatsächliche Netto-Effekt ist etwas höher: Auf die zusätzliche ESt fallen noch Kirchensteuer (8 % / 9 %) und ggf. Solidaritätszuschlag an — der Rechner klammert diese Zusatzabzüge vereinfacht aus.

Geldwerter Vorteil pro Monat

720

Steuerbelastung: 252 €/Monat

Aufschlüsselung

Privatnutzung450
+ Arbeitsweg270
− Zuzahlung0
= Geldwerter Vorteil720
× Grenzsteuersatz 35 %252

Vergleich: Verbrenner vs. Hybrid vs. E-Auto

Ihre Wahl
Verbrenner
720
Steuer: 252
Hybrid
360 €*
Steuer: 126
E-Auto
180
Steuer: 63
* 0,5-%-Regel für Hybrid bei CO₂ ≤ 50 g/km oder elektrischer Reichweite ≥ 80 km (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 5 EStG — eine Bedingung reicht).
💡 E-Auto-Vorteil: Mit einem E-Auto sparen Sie ca. 189 €/Monat an Steuern.

Hinweis: Der geldwerte Vorteil wird zum Bruttogehalt addiert und erhöht die Lohnsteuer. Alternativ kann ein Fahrtenbuch geführt werden.

Gesamte Autokosten berechnenGF-Gehalt mit FirmenwagenFirmenwagen vs. Gehaltserhöhung
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So funktioniert der Firmenwagenrechner

Formel

GWV Privat = Bruttolistenpreis × (1 % Verbrenner | 0,5 % Hybrid | 0,25 % E-Auto ≤70k€ | 0,5 % E-Auto >70k€) | GWV Arbeitsweg (pauschal) = BLP × 0,03 % × km × Antriebsfaktor | GWV gesamt = Privat + Arbeitsweg − Zuzahlung

Rechenbeispiel

Bruttolistenpreis 45.000 €, Verbrenner, 20 km Arbeitsweg, keine Zuzahlung: Privatnutzung 450 € + Arbeitsweg 270 € = 720 € GWV/Monat → Steuer bei 35 % Grenzsteuersatz ca. 252 €/Monat.

Firmenwagen und die 1 %-Regel

Wird ein Firmenwagen auch privat genutzt, ist der geldwerte Vorteil (GWV) steuerpflichtig. Die einfachste und häufigste Methode ist die 1 %-Regel: Jeden Monat wird 1 % des Bruttolistenpreises (inkl. Sonderausstattung und MwSt.) als Privatnutzung versteuert — unabhängig davon, wie oft das Auto tatsächlich privat gefahren wird. Ein Bruttolistenpreis von 45.000 € ergibt 450 € GWV pro Monat.

E-Auto-Vorteil: Nur 0,25 % bzw. 0,5 %

Um die Elektromobilität zu fördern, wurde die Steuer für Elektroautos drastisch reduziert: Bei Bruttolistenpreis bis 70.000 € gilt nur 0,25 % pro Monat — das ist ein Viertel der regulären Last. Über 70.000 € sowie bei Plug-in-Hybriden (mit Mindestreichweite und Emissionsgrenzwert) gilt 0,5 %. Das entspricht einer Steuerersparnis von bis zu 200 €/Monat gegenüber einem vergleichbaren Verbrenner. Mit dem [Autokosten-Rechner](/auto/autokosten-rechner) lässt sich zusätzlich ein Gesamtkostenvergleich anstellen.

Arbeitsweg — pauschal oder einzeln?

Neben der Privatnutzung wird auch der Arbeitsweg besteuert, sofern der Wagen dafür genutzt wird. Zwei Methoden stehen zur Wahl: Die pauschale Bewertung (0,03 %) wird standardmäßig angewandt: Bruttolistenpreis × 0,03 % × Entfernungs-km (einfache Strecke) ergibt den monatlichen GWV für den Arbeitsweg — unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Die Einzelbewertung (0,002 %) lohnt sich, wenn Sie weniger als 15 Tage pro Monat ins Büro fahren: Bruttolistenpreis × 0,002 % × km × Fahrten/Monat. Bei Homeoffice-Tagen oder Außendiensttätigkeit ist die Einzelbewertung oft deutlich günstiger — Sie müssen aber die Fahrten nachweisen.

Fahrtenbuch als Alternative

Statt der 1 %-Regel kann ein Fahrtenbuch geführt werden: Jede Fahrt wird mit Datum, Kilometerstand, Ziel und Zweck dokumentiert. Am Jahresende wird der Anteil der Privatfahrten berechnet und mit den tatsächlichen Autokosten (Abschreibung, Kraftstoff, Versicherung, Reparatur) multipliziert. Das Fahrtenbuch lohnt sich bei geringer Privatnutzung und teuren Fahrzeugen — ist aber aufwändig und muss lückenlos geführt werden. Software wie [WISO Steuer](https://www.buhl.de/produkte/wiso-steuer/) vergleicht automatisch, welche Methode günstiger ist.

Eigene Zuzahlung und Gehaltsumwandlung

Zahlt der Arbeitnehmer eine monatliche Eigenbeteiligung (z. B. 100 €), mindert diese direkt den geldwerten Vorteil. Auch einmalige Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten werden über mehrere Jahre verteilt angerechnet. Alternativ kann der Firmenwagen auch im Rahmen einer Gehaltsumwandlung finanziert werden — statt einer [Gehaltserhöhung](/finanzen/gehaltserhoehung-rechner) wird ein Teil des Gehalts für den Wagen eingesetzt. Das spart Sozialabgaben und Steuern gleichermaßen, reduziert aber die Rentenbeiträge.

Häufige Fragen

Wie wird der Firmenwagen versteuert?
Für die private Nutzung wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert (Verbrenner). Bei Plug-in-Hybriden und E-Autos über 70.000 € gilt 0,5 %, bei E-Autos bis 70.000 € nur 0,25 %. Dazu kommen 0,03 % je Kilometer Arbeitsweg (pauschal) oder 0,002 % je Kilometer und tatsächliche Fahrt (Einzelbewertung).
Was ist die 1 %-Regel?
Die 1 %-Regel ist die pauschale Methode zur Besteuerung der privaten Nutzung eines Firmenwagens. Jeden Monat wird 1 % des Bruttolistenpreises (inkl. Sonderausstattung) als geldwerter Vorteil versteuert — unabhängig von der tatsächlichen Privatnutzung. Das ist einfach, aber nicht immer günstig.
Wie profitiere ich vom E-Auto-Vorteil?
Für reine Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 € gilt nur 0,25 % statt 1 % — das ist ein Viertel der regulären Steuerlast. Bei einem 40.000-Euro-E-Auto beträgt der GWV also nur 100 €/Monat statt 400 €. Das spart je nach Grenzsteuersatz 100–150 € Lohnsteuer pro Monat.
Lohnt sich ein Fahrtenbuch?
Ein Fahrtenbuch lohnt sich bei geringer Privatnutzung (< 30 %) und teuren Fahrzeugen. Sie dokumentieren jede Fahrt lückenlos und versteuern am Jahresende nur den tatsächlichen Privatanteil der realen Kosten. Aber: Das Fahrtenbuch muss vollständig sein — Lücken führen dazu, dass das Finanzamt die 1 %-Regel anwendet.
Kann ich die Einzelbewertung nutzen?
Ja — die Einzelbewertung (0,002 % × km × Fahrten) lohnt sich, wenn Sie weniger als 15 Tage pro Monat ins Büro fahren, z. B. bei Homeoffice oder Außendienst. Statt der pauschalen 0,03 % wird der Arbeitsweg dann nur mit den tatsächlichen Fahrten angesetzt. Dokumentation pflicht.

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