Aktualisiert am 21. Mai 2026
🚗 Firmenwagenrechner
Firmenwagen-Steuer berechnen: Geldwerter Vorteil nach 1%-Regel für Verbrenner, Hybrid und Elektroauto.
1Bruttolistenpreis
Inkl. Sonderausstattung und Umsatzsteuer.
2Antriebsart
3Entfernung Wohnung–Arbeit
4Berechnungsmethode Arbeitsweg
Einzelbewertung lohnt sich bei weniger als 15 Fahrten/Monat.
5Eigene Zuzahlung pro Monat
6Persönlicher Grenzsteuersatz
Ihr persönlicher Grenzsteuersatz hängt von zvE, Steuerklasse und Splitting ab. Richtwerte: 14 % beim Einstieg, 30 % bis 42 % im Mittelfeld, 42 % ab ca. 69.000 € zvE (Single). Grenzsteuersatz berechnen →
Der tatsächliche Netto-Effekt ist etwas höher: Auf die zusätzliche ESt fallen noch Kirchensteuer (8 % / 9 %) und ggf. Solidaritätszuschlag an — der Rechner klammert diese Zusatzabzüge vereinfacht aus.
Geldwerter Vorteil pro Monat
720 €
Steuerbelastung: 252 €/Monat
Aufschlüsselung
| Privatnutzung | 450 € |
| + Arbeitsweg | 270 € |
| − Zuzahlung | −0 € |
| = Geldwerter Vorteil | 720 € |
| × Grenzsteuersatz 35 % | 252 € |
Vergleich: Verbrenner vs. Hybrid vs. E-Auto
Hinweis: Der geldwerte Vorteil wird zum Bruttogehalt addiert und erhöht die Lohnsteuer. Alternativ kann ein Fahrtenbuch geführt werden.
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Firmenwagen versteuern — der geldwerte Vorteil
Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, hat dadurch einen geldwerten Vorteil — und der muss als Teil des Einkommens versteuert werden. Die gängigste Methode ist die 1-%-Regel: Pro Monat wird 1 % des Bruttolistenpreises (BLP) als Vorteil angesetzt, unabhängig davon, wie viel man privat fährt.
Maßgeblich ist der inländische Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Mehrwertsteuer — nicht der tatsächliche Kaufpreis. Rabatte oder ein Gebrauchtkauf ändern daran nichts. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten reduzierte Sätze, um die E-Mobilität zu fördern. Kommt der Arbeitsweg hinzu, wird ein Zuschlag fällig. Dieser Rechner ermittelt den geldwerten Vorteil je Antriebsart und schätzt die monatliche Steuerlast über Ihren Grenzsteuersatz — als Orientierung, nicht als Steuerberatung. Wichtig zu verstehen: Der geldwerte Vorteil ist kein Betrag, den man bar zahlt, sondern ein fiktives Zusatzeinkommen. Versteuert wird er wie normaler Lohn, sodass die echte Belastung nur die darauf entfallende Steuer ist — nicht der volle Vorteilsbetrag. Wer den Firmenwagen rein dienstlich nutzt und das per Fahrtenbuch nachweist, kann die Versteuerung sogar ganz vermeiden.
1-%-Regel beim Verbrenner (40.000 € BLP)
- 11-%-Regel auf den Bruttolistenpreis40.000 € × 1 %= 400 €/Monat
- 2Geldwerter Vorteil pro Jahr400 € × 12= 4.800 €
E-Auto mit 0,25 % bei 85.000 € BLP
- 1E-Auto (BLP ≤ 100.000 €): 0,25 %85.000 € × 0,25 %= 212,50 €/Monat
- 2Verbrenner zum Vergleich: 1 %85.000 € × 1 %= 850 €/Monat
- 3Unterschied beim geldwerten Vorteil850 € − 212,50 €= 637,50 €/Monat
Versteuerungssätze nach Antriebsart
| Antrieb | Satz (Privat/Monat) | Bedingung |
|---|---|---|
| Verbrenner | 1 % des BLP | Standard |
| Plug-in-Hybrid | 0,5 % des BLP | CO₂ ≤ 50 g/km ODER E-Reichweite ≥ 80 km |
| Reines E-Auto, BLP ≤ 100.000 € | 0,25 % des BLP | seit 01.07.2025 |
| Reines E-Auto, BLP > 100.000 € | 0,5 % des BLP | 0,25-%-Vorteil entfällt |
Der Satz wird monatlich auf den vollen Bruttolistenpreis (BLP) angewendet. Beim Arbeitsweg-Zuschlag wirkt derselbe Antriebs-Faktor (ein E-Auto ≤ 100.000 € zahlt auch hier nur ein Viertel). Erfüllt ein Hybrid die Bedingung nicht, fällt er auf die 1-%-Regel zurück. Maßgeblich ist immer der Listenpreis zur Erstzulassung. Die Sätze gelten bundeseinheitlich; regionale Unterschiede gibt es bei der Firmenwagenbesteuerung nicht, anders als etwa bei der Kfz-Steuer oder den Stromnetzentgelten.
Die 100.000-€-Schwelle bei E-Autos (seit 07/2025)
Reine Elektroautos als Firmenwagen sind steuerlich besonders begünstigt: Statt 1 % wird nur 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat angesetzt — ein Viertel der regulären Last. Diese Vergünstigung ist aber an eine Preisgrenze geknüpft.
Seit dem 1. Juli 2025 liegt diese Grenze bei 100.000 € Bruttolistenpreis (zuvor 70.000 €, angehoben durch das sogenannte Wachstumsbooster-Gesetz). Kostet das E-Auto bis einschließlich 100.000 €, gilt der 0,25-%-Satz; liegt der BLP darüber, fällt die Begünstigung weg und es werden 0,5 % fällig — und zwar auf den vollen Listenpreis, nicht nur auf den übersteigenden Teil. Die Schwelle ist also eine harte Kante: Ein Fahrzeug knapp über 100.000 € wird doppelt so hoch versteuert wie eines knapp darunter. Für Plug-in-Hybride gilt diese Schwelle nicht — sie liegen ohnehin bei 0,5 %. Bei der Konfiguration eines E-Dienstwagens lohnt es sich daher, den Bruttolistenpreis im Blick zu behalten: Schon einzelne Ausstattungspakete können den Wagen über die Grenze heben und den Vorteil halbieren. Ein E-Auto über 100.000 € bleibt mit 0,5 % aber immer noch günstiger als ein gleich teurer Verbrenner mit 1 %.
E-Auto knapp über 100.000 € — warum 0,5 % greift
- 1BLP 100.000 € (Schwelle): 0,25 %100.000 € × 0,25 %= 250 €/Monat
- 2BLP 101.000 € (über Schwelle): 0,5 %101.000 € × 0,5 %= 505 €/Monat
- 3Sprung an der Schwelle505 € − 250 €= +255 €/Monat
Arbeitsweg-Zuschlag (0,03 % × 20 km)
- 1Pauschal-Formel (Verbrenner)0,03 % × BLP × Entfernung-km= pro Monat
- 240.000 € × 0,03 % × 20 km40.000 × 0,0003 × 20= 240 €/Monat
- 3Beim E-Auto ≤ 100k (× 0,25)240 € × 0,25= 60 €/Monat
1-%-Regel vs. Fahrtenbuch — wann was lohnt
Die 1-%-Regel ist die einfachste Methode: Sie verlangt keine Aufzeichnungen, setzt aber pauschal einen Vorteil an — egal, ob man den Wagen täglich oder nur selten privat nutzt. Wer wenig privat fährt, zahlt damit oft mehr als nötig.
Die Alternative ist das Fahrtenbuch: Hier werden alle Fahrten lückenlos dokumentiert, und versteuert wird nur der tatsächliche Privatanteil an den realen Fahrzeugkosten. Das lohnt sich vor allem bei geringer Privatnutzung und hohem Geschäftsanteil — oder bei sehr teuren Fahrzeugen, bei denen 1 % des Listenpreises hoch ausfällt. Der Preis dafür ist der Aufwand: Das Fahrtenbuch muss zeitnah, vollständig und manipulationssicher geführt werden; Lücken führen dazu, dass das Finanzamt es verwirft und doch die 1-%-Regel ansetzt. Ein Wechsel der Methode ist meist nur zum Jahreswechsel oder beim Fahrzeugwechsel möglich. Welche Methode günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab. Als grobe Daumenregel gilt: Wer den Wagen überwiegend dienstlich bewegt, spart eher mit dem Fahrtenbuch; bei hoher Privatnutzung ist die 1-%-Regel meist günstiger. Im Zweifel rechnet man beide Varianten für ein typisches Jahr durch und vergleicht.
1-%-Regel (Pauschale) vs. Fahrtenbuch
| Kriterium | 1-%-Regel (Pauschale) | Fahrtenbuch |
|---|---|---|
| Aufwand | gering — keine Aufzeichnung nötig | hoch — jede Fahrt lückenlos dokumentieren |
| Berechnung | pauschal % vom Listenpreis | tatsächliche Kosten × Privatanteil |
| Lohnt bei | hoher Privatnutzung | geringer Privatnutzung, hohem Geschäftsanteil |
| Wechsel | jederzeit zur Pauschale möglich | meist nur zum Jahres- oder Fahrzeugwechsel |
| Risiko | bei wenig Privatfahrten teuer | Lücken → Finanzamt verwirft das Buch |
Netto-Belastung bei 35 % Grenzsteuersatz
- 1Geldwerter Vorteil (privat + Arbeitsweg)400 € + 240 €= 640 €/Monat
- 2Steuerlast bei 35 % Grenzsteuersatz640 € × 35 %= 224 €/Monat
- 3Pro Jahr224 € × 12= 2.688 €
Firmenwagen steuerlich richtig behandeln
- Den Bruttolistenpreis zur Erstzulassung ermitteln (Neupreis inkl. Sonderausstattung + USt).
- Antriebsart korrekt einordnen: Verbrenner, Plug-in-Hybrid oder reines E-Auto.
- Bei E-Autos den BLP gegen die 100.000-€-Schwelle prüfen (0,25 % vs. 0,5 %).
- Bei Hybriden die Bedingung prüfen: CO₂ ≤ 50 g/km oder E-Reichweite ≥ 80 km.
- Den Arbeitsweg-Zuschlag wählen: Pauschale 0,03 % oder Einzelbewertung 0,002 %.
- Eigene Zuzahlungen mindern den geldwerten Vorteil — Belege aufheben.
- Bei geringer Privatnutzung das Fahrtenbuch als Alternative durchrechnen.
- Bei Sonderfällen (Selbstständige, Umsatzsteuer) steuerlichen Rat einholen.
Den BLP zur Erstzulassung dokumentieren — auch bei Gebrauchtwagen
Für die 1-%-Regel zählt immer der inländische Bruttolistenpreis (BLP) zum Zeitpunkt der Erstzulassung — also der ursprüngliche Neupreis inklusive Sonderausstattung und Mehrwertsteuer, auf volle Hundert Euro abgerundet. Das gilt auch dann, wenn der Wagen gebraucht oder mit hohem Rabatt gekauft wurde: Der tatsächliche Kaufpreis spielt keine Rolle. Wer einen jungen Gebrauchten als Firmenwagen fährt, sollte den damaligen Listenpreis samt Ausstattung dokumentieren (etwa über die Fahrzeugpapiere oder eine Herstellerauskunft), weil das Finanzamt diesen Wert ansetzt. Werkseitig verbaute Sonderausstattung erhöht den BLP; nachträglich eingebautes Zubehör in der Regel nicht. Gerade bei einem E-Auto nahe der 100.000-€-Grenze ist die saubere Ermittlung des BLP entscheidend, weil schon wenige Euro über der Schwelle den Satz von 0,25 % auf 0,5 % verdoppeln. Im Zweifel hilft eine schriftliche Herstellerauskunft als Beleg gegenüber dem Finanzamt.
Keine Steuerberatung — Sonderfälle weichen ab
Dieser Rechner schätzt den geldwerten Vorteil und die ungefähre Steuerlast nach der 1-%-Regel und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Steuerlast wird hier vereinfacht nur mit dem persönlichen Grenzsteuersatz berechnet — Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag kommen je nach Situation hinzu, und das tatsächliche Ergebnis hängt von der gesamten Veranlagung ab. Für Selbstständige und Unternehmer gelten zusätzlich umsatzsteuerliche Regeln und die Unterscheidung zwischen Betriebs- und Privatvermögen. Auch die Fahrtenbuchmethode, Zuzahlungen, Garagenkosten oder die Behandlung von Lademöglichkeiten beim E-Auto können das Bild verändern. Bei konkreten Fragen hilft eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.
Häufige Fragen
Wie wird der Firmenwagen versteuert?
Was ist die 1 %-Regel?
Wie profitiere ich vom E-Auto-Vorteil?
Lohnt sich ein Fahrtenbuch?
Kann ich die Einzelbewertung nutzen?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG: Firmenwagenbesteuerung — Originaltext1 % / 0,5 % / 0,25 %, E-Auto-Schwelle 100.000 € (seit 07/2025).
- § 8 EStG: geldwerter Vorteil & Arbeitsweg — Originaltext0,03-%- bzw. 0,002-%-Zuschlag für den Arbeitsweg.