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Aktualisiert am 21. Mai 2026

🚗 Firmenwagenrechner

Firmenwagen-Steuer berechnen: Geldwerter Vorteil nach 1%-Regel für Verbrenner, Hybrid und Elektroauto.

1Bruttolistenpreis

Inkl. Sonderausstattung und Umsatzsteuer.

2Antriebsart

Antriebsart

3Entfernung Wohnung–Arbeit

km (einfache Strecke)

4Berechnungsmethode Arbeitsweg

Berechnungsmethode Arbeitsweg

Einzelbewertung lohnt sich bei weniger als 15 Fahrten/Monat.

5Eigene Zuzahlung pro Monat

6Persönlicher Grenzsteuersatz

Persönlicher Grenzsteuersatz

Ihr persönlicher Grenzsteuersatz hängt von zvE, Steuerklasse und Splitting ab. Richtwerte: 14 % beim Einstieg, 30 % bis 42 % im Mittelfeld, 42 % ab ca. 69.000 € zvE (Single). Grenzsteuersatz berechnen →

Der tatsächliche Netto-Effekt ist etwas höher: Auf die zusätzliche ESt fallen noch Kirchensteuer (8 % / 9 %) und ggf. Solidaritätszuschlag an — der Rechner klammert diese Zusatzabzüge vereinfacht aus.

Geldwerter Vorteil pro Monat

720

Steuerbelastung: 252 €/Monat

Aufschlüsselung

Privatnutzung450
+ Arbeitsweg270
− Zuzahlung0
= Geldwerter Vorteil720
× Grenzsteuersatz 35 %252

Vergleich: Verbrenner vs. Hybrid vs. E-Auto

Ihre Wahl
Verbrenner
720
Steuer: 252
Hybrid
360 €*
Steuer: 126
E-Auto
180
Steuer: 63
* 0,5-%-Regel für Hybrid bei CO₂ ≤ 50 g/km oder elektrischer Reichweite ≥ 80 km (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 5 EStG — eine Bedingung reicht).
💡 E-Auto-Vorteil: Mit einem E-Auto sparen Sie ca. 189 €/Monat an Steuern.

Hinweis: Der geldwerte Vorteil wird zum Bruttogehalt addiert und erhöht die Lohnsteuer. Alternativ kann ein Fahrtenbuch geführt werden.

Gesamte Autokosten berechnenGF-Gehalt mit FirmenwagenFirmenwagen vs. Gehaltserhöhung
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Firmenwagen versteuern — der geldwerte Vorteil

Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, hat dadurch einen geldwerten Vorteil — und der muss als Teil des Einkommens versteuert werden. Die gängigste Methode ist die 1-%-Regel: Pro Monat wird 1 % des Bruttolistenpreises (BLP) als Vorteil angesetzt, unabhängig davon, wie viel man privat fährt.

Maßgeblich ist der inländische Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Mehrwertsteuer — nicht der tatsächliche Kaufpreis. Rabatte oder ein Gebrauchtkauf ändern daran nichts. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten reduzierte Sätze, um die E-Mobilität zu fördern. Kommt der Arbeitsweg hinzu, wird ein Zuschlag fällig. Dieser Rechner ermittelt den geldwerten Vorteil je Antriebsart und schätzt die monatliche Steuerlast über Ihren Grenzsteuersatz — als Orientierung, nicht als Steuerberatung. Wichtig zu verstehen: Der geldwerte Vorteil ist kein Betrag, den man bar zahlt, sondern ein fiktives Zusatzeinkommen. Versteuert wird er wie normaler Lohn, sodass die echte Belastung nur die darauf entfallende Steuer ist — nicht der volle Vorteilsbetrag. Wer den Firmenwagen rein dienstlich nutzt und das per Fahrtenbuch nachweist, kann die Versteuerung sogar ganz vermeiden.

1-%-Regel beim Verbrenner (40.000 € BLP)

  1. 1
    1-%-Regel auf den Bruttolistenpreis40.000 € × 1 %= 400 €/Monat
  2. 2
    Geldwerter Vorteil pro Jahr400 € × 12= 4.800 €
Beim Verbrenner werden pro Monat 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt — bei 40.000 € BLP also 400 €, über das Jahr 4.800 €. Dieser Betrag wird dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet; die tatsächliche Belastung ist die darauf anfallende Steuer (siehe Beispiel zum Grenzsteuersatz). Wichtig: Maßgeblich ist der Listenpreis zur Erstzulassung inklusive Sonderausstattung, nicht der reale Kaufpreis. Wer den Wagen auch für den Arbeitsweg nutzt, zahlt zusätzlich einen Wegezuschlag. Die 1-%-Regel ist bewusst einfach gehalten — sie verlangt keine Aufzeichnungen, setzt den Vorteil aber pauschal an, unabhängig davon, ob man täglich oder nur selten privat fährt.

E-Auto mit 0,25 % bei 85.000 € BLP

  1. 1
    E-Auto (BLP ≤ 100.000 €): 0,25 %85.000 € × 0,25 %= 212,50 €/Monat
  2. 2
    Verbrenner zum Vergleich: 1 %85.000 € × 1 %= 850 €/Monat
  3. 3
    Unterschied beim geldwerten Vorteil850 € − 212,50 €= 637,50 €/Monat
Für ein reines Elektroauto bis 100.000 € Bruttolistenpreis gilt nur 0,25 % — ein Viertel des Verbrenner-Satzes. Bei 85.000 € sind das 212,50 € geldwerter Vorteil pro Monat statt 850 € beim vergleichbaren Verbrenner. Die Differenz von 637,50 € pro Monat senkt das zu versteuernde Einkommen entsprechend und spart je nach Grenzsteuersatz spürbar Steuer. Genau dieser Vorteil macht E-Autos als Dienstwagen so attraktiv. Plug-in-Hybride liegen mit 0,5 % dazwischen, sofern sie die CO₂- oder Reichweiten-Bedingung erfüllen.

Versteuerungssätze nach Antriebsart

AntriebSatz (Privat/Monat)Bedingung
Verbrenner1 % des BLPStandard
Plug-in-Hybrid0,5 % des BLPCO₂ ≤ 50 g/km ODER E-Reichweite ≥ 80 km
Reines E-Auto, BLP ≤ 100.000 €0,25 % des BLPseit 01.07.2025
Reines E-Auto, BLP > 100.000 €0,5 % des BLP0,25-%-Vorteil entfällt

Der Satz wird monatlich auf den vollen Bruttolistenpreis (BLP) angewendet. Beim Arbeitsweg-Zuschlag wirkt derselbe Antriebs-Faktor (ein E-Auto ≤ 100.000 € zahlt auch hier nur ein Viertel). Erfüllt ein Hybrid die Bedingung nicht, fällt er auf die 1-%-Regel zurück. Maßgeblich ist immer der Listenpreis zur Erstzulassung. Die Sätze gelten bundeseinheitlich; regionale Unterschiede gibt es bei der Firmenwagenbesteuerung nicht, anders als etwa bei der Kfz-Steuer oder den Stromnetzentgelten.

Die 100.000-€-Schwelle bei E-Autos (seit 07/2025)

Reine Elektroautos als Firmenwagen sind steuerlich besonders begünstigt: Statt 1 % wird nur 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat angesetzt — ein Viertel der regulären Last. Diese Vergünstigung ist aber an eine Preisgrenze geknüpft.

Seit dem 1. Juli 2025 liegt diese Grenze bei 100.000 € Bruttolistenpreis (zuvor 70.000 €, angehoben durch das sogenannte Wachstumsbooster-Gesetz). Kostet das E-Auto bis einschließlich 100.000 €, gilt der 0,25-%-Satz; liegt der BLP darüber, fällt die Begünstigung weg und es werden 0,5 % fällig — und zwar auf den vollen Listenpreis, nicht nur auf den übersteigenden Teil. Die Schwelle ist also eine harte Kante: Ein Fahrzeug knapp über 100.000 € wird doppelt so hoch versteuert wie eines knapp darunter. Für Plug-in-Hybride gilt diese Schwelle nicht — sie liegen ohnehin bei 0,5 %. Bei der Konfiguration eines E-Dienstwagens lohnt es sich daher, den Bruttolistenpreis im Blick zu behalten: Schon einzelne Ausstattungspakete können den Wagen über die Grenze heben und den Vorteil halbieren. Ein E-Auto über 100.000 € bleibt mit 0,5 % aber immer noch günstiger als ein gleich teurer Verbrenner mit 1 %.

E-Auto knapp über 100.000 € — warum 0,5 % greift

  1. 1
    BLP 100.000 € (Schwelle): 0,25 %100.000 € × 0,25 %= 250 €/Monat
  2. 2
    BLP 101.000 € (über Schwelle): 0,5 %101.000 € × 0,5 %= 505 €/Monat
  3. 3
    Sprung an der Schwelle505 € − 250 €= +255 €/Monat
Die 100.000-€-Grenze ist eine harte Schwelle: Bis einschließlich 100.000 € gelten 0,25 %, darüber 0,5 % — und zwar auf den vollen Bruttolistenpreis, nicht nur auf den übersteigenden Teil. Schon 1.000 € mehr lassen den geldwerten Vorteil von 250 € auf 505 € pro Monat springen, also mehr als das Doppelte. Deshalb lohnt der Blick auf den konfigurierten BLP: Ein paar Ausstattungs-Extras, die das Fahrzeug über 100.000 € heben, können die Steuerbasis verdoppeln. Wer knapp darunter bleibt, sichert sich den 0,25-%-Satz.

Arbeitsweg-Zuschlag (0,03 % × 20 km)

  1. 1
    Pauschal-Formel (Verbrenner)0,03 % × BLP × Entfernung-km= pro Monat
  2. 2
    40.000 € × 0,03 % × 20 km40.000 × 0,0003 × 20= 240 €/Monat
  3. 3
    Beim E-Auto ≤ 100k (× 0,25)240 € × 0,25= 60 €/Monat
Wird der Wagen auch für den Weg zur Arbeit genutzt, kommt ein Zuschlag obendrauf: pauschal 0,03 % des BLP je Entfernungskilometer und Monat. Für 40.000 € und 20 km einfache Strecke sind das 240 € zusätzlich zum 1-%-Wert (Verbrenner). Der reduzierte E-Auto-Faktor wirkt auch hier — ein E-Auto bis 100.000 € zahlt nur ein Viertel, also 60 €. Alternativ rechnet die Einzelbewertung (0,002 % je tatsächlicher Fahrt) den Arbeitsweg nur für die wirklich gefahrenen Tage an — günstig bei Homeoffice oder Außendienst mit wenigen Bürotagen. Faustregel: Wer an weniger als 15 Tagen im Monat ins Büro fährt, ist mit der Einzelbewertung meist besser dran, muss die Fahrten dann aber dokumentieren. Die Pauschale unterstellt dagegen 15 Fahrten pro Monat fix.

1-%-Regel vs. Fahrtenbuch — wann was lohnt

Die 1-%-Regel ist die einfachste Methode: Sie verlangt keine Aufzeichnungen, setzt aber pauschal einen Vorteil an — egal, ob man den Wagen täglich oder nur selten privat nutzt. Wer wenig privat fährt, zahlt damit oft mehr als nötig.

Die Alternative ist das Fahrtenbuch: Hier werden alle Fahrten lückenlos dokumentiert, und versteuert wird nur der tatsächliche Privatanteil an den realen Fahrzeugkosten. Das lohnt sich vor allem bei geringer Privatnutzung und hohem Geschäftsanteil — oder bei sehr teuren Fahrzeugen, bei denen 1 % des Listenpreises hoch ausfällt. Der Preis dafür ist der Aufwand: Das Fahrtenbuch muss zeitnah, vollständig und manipulationssicher geführt werden; Lücken führen dazu, dass das Finanzamt es verwirft und doch die 1-%-Regel ansetzt. Ein Wechsel der Methode ist meist nur zum Jahreswechsel oder beim Fahrzeugwechsel möglich. Welche Methode günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab. Als grobe Daumenregel gilt: Wer den Wagen überwiegend dienstlich bewegt, spart eher mit dem Fahrtenbuch; bei hoher Privatnutzung ist die 1-%-Regel meist günstiger. Im Zweifel rechnet man beide Varianten für ein typisches Jahr durch und vergleicht.

1-%-Regel (Pauschale) vs. Fahrtenbuch

Kriterium1-%-Regel (Pauschale)Fahrtenbuch
Aufwandgering — keine Aufzeichnung nötighoch — jede Fahrt lückenlos dokumentieren
Berechnungpauschal % vom Listenpreistatsächliche Kosten × Privatanteil
Lohnt beihoher Privatnutzunggeringer Privatnutzung, hohem Geschäftsanteil
Wechseljederzeit zur Pauschale möglichmeist nur zum Jahres- oder Fahrzeugwechsel
Risikobei wenig Privatfahrten teuerLücken → Finanzamt verwirft das Buch

Netto-Belastung bei 35 % Grenzsteuersatz

  1. 1
    Geldwerter Vorteil (privat + Arbeitsweg)400 € + 240 €= 640 €/Monat
  2. 2
    Steuerlast bei 35 % Grenzsteuersatz640 € × 35 %= 224 €/Monat
  3. 3
    Pro Jahr224 € × 12= 2.688 €
Der geldwerte Vorteil wird nicht bar bezahlt — er wird dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet, sodass die echte Belastung die zusätzliche Steuer darauf ist. Bei einem Verbrenner mit 640 € monatlichem Vorteil (1-%-Wert plus Arbeitsweg) und einem Grenzsteuersatz von 35 % sind das rund 224 € pro Monat, also etwa 2.688 € im Jahr. Diese vereinfachte Schätzung nutzt nur den Grenzsteuersatz; Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag kommen je nach Situation hinzu, und das tatsächliche Ergebnis hängt von der gesamten Veranlagung ab. Keine Steuerberatung.

Firmenwagen steuerlich richtig behandeln

  • Den Bruttolistenpreis zur Erstzulassung ermitteln (Neupreis inkl. Sonderausstattung + USt).
  • Antriebsart korrekt einordnen: Verbrenner, Plug-in-Hybrid oder reines E-Auto.
  • Bei E-Autos den BLP gegen die 100.000-€-Schwelle prüfen (0,25 % vs. 0,5 %).
  • Bei Hybriden die Bedingung prüfen: CO₂ ≤ 50 g/km oder E-Reichweite ≥ 80 km.
  • Den Arbeitsweg-Zuschlag wählen: Pauschale 0,03 % oder Einzelbewertung 0,002 %.
  • Eigene Zuzahlungen mindern den geldwerten Vorteil — Belege aufheben.
  • Bei geringer Privatnutzung das Fahrtenbuch als Alternative durchrechnen.
  • Bei Sonderfällen (Selbstständige, Umsatzsteuer) steuerlichen Rat einholen.

Den BLP zur Erstzulassung dokumentieren — auch bei Gebrauchtwagen

Für die 1-%-Regel zählt immer der inländische Bruttolistenpreis (BLP) zum Zeitpunkt der Erstzulassung — also der ursprüngliche Neupreis inklusive Sonderausstattung und Mehrwertsteuer, auf volle Hundert Euro abgerundet. Das gilt auch dann, wenn der Wagen gebraucht oder mit hohem Rabatt gekauft wurde: Der tatsächliche Kaufpreis spielt keine Rolle. Wer einen jungen Gebrauchten als Firmenwagen fährt, sollte den damaligen Listenpreis samt Ausstattung dokumentieren (etwa über die Fahrzeugpapiere oder eine Herstellerauskunft), weil das Finanzamt diesen Wert ansetzt. Werkseitig verbaute Sonderausstattung erhöht den BLP; nachträglich eingebautes Zubehör in der Regel nicht. Gerade bei einem E-Auto nahe der 100.000-€-Grenze ist die saubere Ermittlung des BLP entscheidend, weil schon wenige Euro über der Schwelle den Satz von 0,25 % auf 0,5 % verdoppeln. Im Zweifel hilft eine schriftliche Herstellerauskunft als Beleg gegenüber dem Finanzamt.

Keine Steuerberatung — Sonderfälle weichen ab

Dieser Rechner schätzt den geldwerten Vorteil und die ungefähre Steuerlast nach der 1-%-Regel und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Steuerlast wird hier vereinfacht nur mit dem persönlichen Grenzsteuersatz berechnet — Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag kommen je nach Situation hinzu, und das tatsächliche Ergebnis hängt von der gesamten Veranlagung ab. Für Selbstständige und Unternehmer gelten zusätzlich umsatzsteuerliche Regeln und die Unterscheidung zwischen Betriebs- und Privatvermögen. Auch die Fahrtenbuchmethode, Zuzahlungen, Garagenkosten oder die Behandlung von Lademöglichkeiten beim E-Auto können das Bild verändern. Bei konkreten Fragen hilft eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.

Häufige Fragen

Wie wird der Firmenwagen versteuert?
Für die private Nutzung wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert (Verbrenner). Bei Plug-in-Hybriden und E-Autos über 100.000 € gilt 0,5 %, bei reinen E-Autos bis 100.000 € nur 0,25 % (Schwelle seit 01.07.2025 von 70.000 € angehoben). Dazu kommen 0,03 % je Kilometer Arbeitsweg (pauschal) oder 0,002 % je Kilometer und tatsächliche Fahrt (Einzelbewertung).
Was ist die 1 %-Regel?
Die 1 %-Regel ist die pauschale Methode zur Besteuerung der privaten Nutzung eines Firmenwagens. Jeden Monat wird 1 % des Bruttolistenpreises (inkl. Sonderausstattung) als geldwerter Vorteil versteuert — unabhängig von der tatsächlichen Privatnutzung. Das ist einfach, aber nicht immer günstig.
Wie profitiere ich vom E-Auto-Vorteil?
Für reine Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € gilt nur 0,25 % statt 1 % — das ist ein Viertel der regulären Steuerlast (Schwelle seit 01.07.2025 von 70.000 € angehoben). Bei einem 40.000-Euro-E-Auto beträgt der GWV also nur 100 €/Monat statt 400 €. Das spart je nach Grenzsteuersatz 100–150 € Lohnsteuer pro Monat.
Lohnt sich ein Fahrtenbuch?
Ein Fahrtenbuch lohnt sich bei geringer Privatnutzung (< 30 %) und teuren Fahrzeugen. Sie dokumentieren jede Fahrt lückenlos und versteuern am Jahresende nur den tatsächlichen Privatanteil der realen Kosten. Aber: Das Fahrtenbuch muss vollständig sein — Lücken führen dazu, dass das Finanzamt die 1 %-Regel anwendet.
Kann ich die Einzelbewertung nutzen?
Ja — die Einzelbewertung (0,002 % × km × Fahrten) lohnt sich, wenn Sie weniger als 15 Tage pro Monat ins Büro fahren, z. B. bei Homeoffice oder Außendienst. Statt der pauschalen 0,03 % wird der Arbeitsweg dann nur mit den tatsächlichen Fahrten angesetzt. Dokumentation pflicht.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  1. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG: Firmenwagenbesteuerung Originaltext1 % / 0,5 % / 0,25 %, E-Auto-Schwelle 100.000 € (seit 07/2025).
  2. § 8 EStG: geldwerter Vorteil & Arbeitsweg Originaltext0,03-%- bzw. 0,002-%-Zuschlag für den Arbeitsweg.

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