Aktualisiert am 21. Mai 2026
🚗 Firmenwagenrechner
Firmenwagen-Steuer berechnen: Geldwerter Vorteil nach 1%-Regel für Verbrenner, Hybrid und Elektroauto.
1Bruttolistenpreis
Inkl. Sonderausstattung und Umsatzsteuer.
2Antriebsart
3Entfernung Wohnung–Arbeit
4Berechnungsmethode Arbeitsweg
Einzelbewertung lohnt sich bei weniger als 15 Fahrten/Monat.
5Eigene Zuzahlung pro Monat
6Persönlicher Grenzsteuersatz
Ihr persönlicher Grenzsteuersatz hängt von zvE, Steuerklasse und Splitting ab. Richtwerte: 14 % beim Einstieg, 30 % bis 42 % im Mittelfeld, 42 % ab ca. 69.000 € zvE (Single). Grenzsteuersatz berechnen →
Der tatsächliche Netto-Effekt ist etwas höher: Auf die zusätzliche ESt fallen noch Kirchensteuer (8 % / 9 %) und ggf. Solidaritätszuschlag an — der Rechner klammert diese Zusatzabzüge vereinfacht aus.
Geldwerter Vorteil pro Monat
720 €
Steuerbelastung: 252 €/Monat
Aufschlüsselung
| Privatnutzung | 450 € |
| + Arbeitsweg | 270 € |
| − Zuzahlung | −0 € |
| = Geldwerter Vorteil | 720 € |
| × Grenzsteuersatz 35 % | 252 € |
Vergleich: Verbrenner vs. Hybrid vs. E-Auto
Hinweis: Der geldwerte Vorteil wird zum Bruttogehalt addiert und erhöht die Lohnsteuer. Alternativ kann ein Fahrtenbuch geführt werden.
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So funktioniert der Firmenwagenrechner
Formel
GWV Privat = Bruttolistenpreis × (1 % Verbrenner | 0,5 % Hybrid | 0,25 % E-Auto ≤70k€ | 0,5 % E-Auto >70k€) | GWV Arbeitsweg (pauschal) = BLP × 0,03 % × km × Antriebsfaktor | GWV gesamt = Privat + Arbeitsweg − Zuzahlung
Rechenbeispiel
Bruttolistenpreis 45.000 €, Verbrenner, 20 km Arbeitsweg, keine Zuzahlung: Privatnutzung 450 € + Arbeitsweg 270 € = 720 € GWV/Monat → Steuer bei 35 % Grenzsteuersatz ca. 252 €/Monat.
Firmenwagen und die 1 %-Regel
Wird ein Firmenwagen auch privat genutzt, ist der geldwerte Vorteil (GWV) steuerpflichtig. Die einfachste und häufigste Methode ist die 1 %-Regel: Jeden Monat wird 1 % des Bruttolistenpreises (inkl. Sonderausstattung und MwSt.) als Privatnutzung versteuert — unabhängig davon, wie oft das Auto tatsächlich privat gefahren wird. Ein Bruttolistenpreis von 45.000 € ergibt 450 € GWV pro Monat.
E-Auto-Vorteil: Nur 0,25 % bzw. 0,5 %
Um die Elektromobilität zu fördern, wurde die Steuer für Elektroautos drastisch reduziert: Bei Bruttolistenpreis bis 70.000 € gilt nur 0,25 % pro Monat — das ist ein Viertel der regulären Last. Über 70.000 € sowie bei Plug-in-Hybriden (mit Mindestreichweite und Emissionsgrenzwert) gilt 0,5 %. Das entspricht einer Steuerersparnis von bis zu 200 €/Monat gegenüber einem vergleichbaren Verbrenner. Mit dem [Autokosten-Rechner](/auto/autokosten-rechner) lässt sich zusätzlich ein Gesamtkostenvergleich anstellen.
Arbeitsweg — pauschal oder einzeln?
Neben der Privatnutzung wird auch der Arbeitsweg besteuert, sofern der Wagen dafür genutzt wird. Zwei Methoden stehen zur Wahl: Die pauschale Bewertung (0,03 %) wird standardmäßig angewandt: Bruttolistenpreis × 0,03 % × Entfernungs-km (einfache Strecke) ergibt den monatlichen GWV für den Arbeitsweg — unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Die Einzelbewertung (0,002 %) lohnt sich, wenn Sie weniger als 15 Tage pro Monat ins Büro fahren: Bruttolistenpreis × 0,002 % × km × Fahrten/Monat. Bei Homeoffice-Tagen oder Außendiensttätigkeit ist die Einzelbewertung oft deutlich günstiger — Sie müssen aber die Fahrten nachweisen.
Fahrtenbuch als Alternative
Statt der 1 %-Regel kann ein Fahrtenbuch geführt werden: Jede Fahrt wird mit Datum, Kilometerstand, Ziel und Zweck dokumentiert. Am Jahresende wird der Anteil der Privatfahrten berechnet und mit den tatsächlichen Autokosten (Abschreibung, Kraftstoff, Versicherung, Reparatur) multipliziert. Das Fahrtenbuch lohnt sich bei geringer Privatnutzung und teuren Fahrzeugen — ist aber aufwändig und muss lückenlos geführt werden. Software wie [WISO Steuer](https://www.buhl.de/produkte/wiso-steuer/) vergleicht automatisch, welche Methode günstiger ist.
Eigene Zuzahlung und Gehaltsumwandlung
Zahlt der Arbeitnehmer eine monatliche Eigenbeteiligung (z. B. 100 €), mindert diese direkt den geldwerten Vorteil. Auch einmalige Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten werden über mehrere Jahre verteilt angerechnet. Alternativ kann der Firmenwagen auch im Rahmen einer Gehaltsumwandlung finanziert werden — statt einer [Gehaltserhöhung](/finanzen/gehaltserhoehung-rechner) wird ein Teil des Gehalts für den Wagen eingesetzt. Das spart Sozialabgaben und Steuern gleichermaßen, reduziert aber die Rentenbeiträge.