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Aktualisiert am 29. Juni 2026

🍺 Promillerechner

Blutalkohol berechnen: Nach Bier, Wein oder Schnaps den Promillewert schätzen, mit Abbau-Countdown und Grenzwert-Hinweisen.

Geschlecht
kg
Std.

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⚠️Dieser Rechner liefert nur eine grobe Schätzung nach der Widmark-Formel. Der tatsächliche Blutalkohol kann erheblich abweichen und hängt von vielen individuellen Faktoren ab (Nahrungsaufnahme, Medikamente, Gesundheitszustand etc.). Im Zweifelsfall: NICHT fahren! Dieser Rechner ersetzt keinen Alkoholtest und ist keine Grundlage für die Entscheidung, ob Sie ein Fahrzeug führen dürfen.

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Wie funktioniert der Promillerechner?

Der Promillerechner schätzt mit der Widmark-Formel den Blutalkoholgehalt (BAK) aus der getrunkenen Menge, dem Körpergewicht, dem Geschlecht und der vergangenen Zeit. Er zeigt, wie hoch der Wert nach dem Trinken etwa ist und wie lange der Abbau bis 0,0 ‰ dauert.

Wichtig vorweg: Das Ergebnis ist nur eine grobe Orientierung. Individuelle Faktoren wie Mageninhalt, Lebergesundheit, Medikamente, Tagesform oder Genetik können den tatsächlichen Wert deutlich verschieben — auch nach oben. Der Rechner ersetzt keine amtliche Messung und ist kein Werkzeug, um eine „noch erlaubte" Fahrt zu planen. Der einzig sichere Wert hinter dem Steuer ist 0,0 ‰. Im Zweifel gilt immer: das Auto stehen lassen. Sinnvoll ist der Rechner vor allem, um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie wenig Alkohol nötig ist, um in den strafbaren Bereich zu rutschen, und wie lange der Körper für den Abbau tatsächlich braucht — meist deutlich länger, als man erwartet.

Beispiel: BAK nach zwei Bier

  1. 1
    PersonMann, 80 kg= Reduktionsfaktor 0,68
  2. 2
    Getränke2 × 0,5 L Bier à 5 %= 40 g Alkohol
  3. 3
    BAK maximal40 g ÷ (80 kg × 0,68)= 0,74 ‰
  4. 4
    Abbau nach 2 Std.2 h × 0,15 ‰/h= −0,30 ‰
  5. 5
    BAK aktuell0,74 ‰ − 0,30 ‰= rund 0,44 ‰
Nach zwei Bier liegt der Mann rechnerisch bei rund 0,44 ‰ — über der 0,3-‰-Schwelle, ab der bei Ausfallerscheinungen bereits eine Straftat vorliegen kann, und nicht weit unter der 0,5-‰-Ordnungswidrigkeitsgrenze. Schon dieses Alltagsbeispiel zeigt, wie schnell kritische Werte erreicht sind — und die tatsächliche BAK kann höher liegen als die Schätzung.

Die Widmark-Formel im Detail

Die Berechnung läuft in zwei Schritten. Zuerst die Alkoholmenge: Alkohol (g) = Liter × Volumenprozent × 0,8 × 10 — die 0,8 ist die Dichte von Alkohol. Dann die Blutalkoholkonzentration: BAK (‰) = Alkohol (g) ÷ (Körpergewicht in kg × Reduktionsfaktor). Der Reduktionsfaktor beträgt 0,68 bei Männern und 0,55 bei Frauen und bildet den Anteil des Körperwassers ab, in dem sich der Alkohol verteilt.

Weil Frauen im Schnitt einen geringeren Körperwasseranteil haben, erreichen sie bei gleicher Trinkmenge und gleichem Gewicht höhere Promillewerte als Männer. Auch das Körpergewicht wirkt direkt: Je schwerer die Person, desto größer das Verteilungsvolumen und desto niedriger die Konzentration. Wer seinen Körperbau einordnen will, kann den BMI-Rechner nutzen; dass Alkohol nebenbei rund 7 kcal pro Gramm liefert, zeigt der Kalorienrechner. Beachten Sie: Die Formel geht von vollständig aufgenommenem Alkohol aus und berücksichtigt weder das sogenannte Resorptionsdefizit noch den Mageninhalt — sie liefert deshalb tendenziell einen Maximalwert, der im Einzelfall aber auch überschritten werden kann. Eine exakte Bestimmung ist nur über eine Blut- oder Atemalkoholmessung möglich.

Promille je Getränk (Maximalwert ohne Abbau)

GetränkMengeMann (80 kg)Frau (60 kg)
Bier (5 %)0,5 L0,37 ‰0,61 ‰
Wein (12 %)0,2 L0,35 ‰0,58 ‰
Sekt (11 %)0,1 L0,16 ‰0,27 ‰
Schnaps (40 %)0,02 L0,12 ‰0,19 ‰
Cocktail (15 %)0,3 L0,66 ‰1,09 ‰
2 Bier1,0 L0,74 ‰1,21 ‰
3 Bier1,5 L1,10 ‰1,82 ‰

Maximalwerte direkt nach dem Trinken, ohne Berücksichtigung des Abbaus. Sie gelten für einen 80 kg schweren Mann und eine 60 kg schwere Frau und sind grobe Schätzungen nach Widmark — der reale Wert kann abweichen. Schon ein Cocktail oder zwei Bier bringen viele Menschen in die Nähe der 0,5-‰-Grenze.

Alkoholabbau: langsam und nicht zu beschleunigen

Der Körper baut Alkohol nur langsam und mit nahezu konstanter Geschwindigkeit ab — rund 0,15 ‰ pro Stunde (je nach Person zwischen 0,10 und 0,20 ‰). Dieser Abbau findet fast ausschließlich in der Leber statt und lässt sich durch nichts beschleunigen.

Weder Kaffee, kalte Duschen, frische Luft, Sport noch das Trinken von Wasser verkürzen die Abbauzeit — sie machen bestenfalls wacher, senken aber den Promillewert nicht. Ein einzelnes Standardgetränk braucht grob ein bis zwei Stunden, bis es abgebaut ist. Wer abends viel trinkt, sollte deshalb großzügig rechnen: Bis ein hoher Wert vollständig verschwunden ist, vergehen schnell viele Stunden — oft bis weit in den nächsten Tag hinein. „Wach" oder „fit" zu sein bedeutet nicht, nüchtern zu sein. Als grobe Faustregel gilt: Für jedes Bier oder jedes Glas Wein sollte man rund zwei Stunden bis zum vollständigen Abbau einplanen — und selbst diese Schätzung ist nach oben offen.

Restalkohol am Morgen unterschätzt man leicht

Eine der häufigsten Ursachen für Trunkenheitsfahrten ist der Restalkohol am Morgen danach. Wer um zwei Uhr nachts noch bei 1,5 ‰ liegt, ist bei einem Abbau von 0,15 ‰ pro Stunde erst nach rund zehn Stunden — also gegen Mittag — wieder bei 0,0 ‰. Wer dann morgens um acht ins Auto steigt, hat noch deutlich über 0,5 ‰ im Blut und begeht eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat, ohne sich betrunken zu fühlen. Ausgeschlafen zu sein heißt eben nicht, nüchtern zu sein, denn der Abbau läuft im Schlaf nicht schneller. Besonders tückisch ist das nach Feiern, die bis in die frühen Morgenstunden gehen: Der Berufsverkehr am nächsten Morgen fällt oft mitten in die Phase, in der noch erhebliche Restwerte vorhanden sind. Planen Sie nach einem langen Abend den nächsten Morgen bewusst ohne Auto.

Promille-Grenzwerte im Straßenverkehr

GrenzeBedeutungRechtsgrundlage
0,0 ‰Fahranfänger & unter 21 — absolutes Verbot§ 24c StVG
0,3 ‰relative Fahruntüchtigkeit bei Auffälligkeit/Unfall§ 316 StGB
0,5 ‰Ordnungswidrigkeit für alle Fahrer§ 24a StVG
1,1 ‰absolute Fahruntüchtigkeit — Straftat§ 316 StGB
1,6 ‰MPU (auch beim Erstverstoß), Fahrrad-StraftatFeV / § 316 StGB

Ab 0,3 ‰ kann bei Ausfallerscheinungen oder einem Unfall bereits eine Straftat vorliegen, obwohl die Ordnungswidrigkeitsgrenze erst bei 0,5 ‰ beginnt. Ab 1,1 ‰ gilt man unwiderlegbar als fahruntüchtig.

Strafen bei Alkohol am Steuer

FallBußgeld/StrafePunkte / Fahrverbot
Fahranfänger 0,0 ‰250 €1 Punkt, Aufbauseminar, Probezeit 4 J
0,5 ‰ — 1. Verstoß500 €2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
0,5 ‰ — 2. Verstoß1.000 €2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
0,5 ‰ — 3. Verstoß1.500 €2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
ab 1,1 ‰ (Straftat)Geld- oder FreiheitsstrafeFührerscheinentzug, MPU

Die Bußgelder gelten für Verstöße ohne Unfall oder Ausfallerscheinungen. Kommt es zum Unfall oder zu auffälliger Fahrweise, greift schon bei niedrigeren Werten das Strafrecht (§ 315c, § 316 StGB). Die Fahrverbots-Dauer beim Wiederholungsverstoß wird je nach Quelle mit zwei bis drei Monaten angegeben.

Schon kleine Mengen wirken

Alkohol wirkt lange bevor ein Grenzwert erreicht ist. Bereits ab etwa 0,3 ‰ sind Reaktionsvermögen, Sehleistung und Risikoeinschätzung messbar eingeschränkt. Kommt es in diesem Bereich zu einem Unfall oder zu einer auffälligen Fahrweise, liegt nach § 316 oder § 315c StGB eine Straftat vor — völlig unabhängig davon, dass die Ordnungswidrigkeitsgrenze erst bei 0,5 ‰ beginnt. Bei einem Unfall werden niedrige Werte vor Gericht faktisch aufgewertet, weil die Beeinträchtigung als nachgewiesen gilt. Auch die Kfz-Versicherung kann ihre Leistung kürzen oder Regress nehmen, wenn Alkohol im Spiel war. Wer trinkt und trotzdem fährt, riskiert also nicht nur Punkte, sondern Vorstrafe, Führerschein und finanzielle Folgen. Hinzu kommt: Bei einem alkoholbedingten Unfall mit Personenschaden drohen zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen, für die die Versicherung im Innenverhältnis Rückgriff nehmen kann — schnell ein Risiko in fünf- bis sechsstelliger Höhe.

Sonderfall Fahranfänger und unter 21

Für Fahranfänger in der Probezeit und für alle Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer — 0,0 ‰ (§ 24c StVG). Schon geringe Restmengen sind tabu. Ein Verstoß zählt als schwerwiegender A-Verstoß: Er kostet 250 € und einen Punkt in Flensburg, verlängert die Probezeit von zwei auf vier Jahre und verpflichtet zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar. Gerade in dieser statistisch besonders unfallgefährdeten Gruppe soll die Null-Promille-Regel jedes Risiko durch Alkohol ausschließen. Auch alkoholhaltige Lebensmittel oder Medikamente können den Wert minimal heben — im Zweifel also komplett verzichten.

Fahrrad, E-Scooter und Pedelec

Alkohol am Steuer betrifft nicht nur das Auto. Für Fahrradfahrer gilt: Ab 1,6 ‰ liegt eine Straftat vor, die regelmäßig eine MPU nach sich zieht und damit auch den Pkw-Führerschein gefährdet. Bei Ausfallerscheinungen oder einem Unfall kann schon ab 0,3 ‰ eine relative Fahruntüchtigkeit angenommen werden — ebenfalls strafbar.

E-Scooter werden rechtlich wie Kraftfahrzeuge behandelt: Hier gelten dieselben Grenzen wie beim Auto — 0,5 ‰ als Ordnungswidrigkeit, 1,1 ‰ als Straftat und für Fahranfänger 0,0 ‰. Pedelecs bis 25 km/h zählen dagegen als Fahrräder. Wer also meint, mit dem Roller oder Rad sicher nach Hause zu kommen, irrt — auch dort drohen Punkte, Bußgelder und der Verlust des Führerscheins. Selbst der Fußweg ist nicht ohne Risiko: Stark alkoholisierte Fußgänger gefährden vor allem sich selbst und sind im Straßenverkehr überdurchschnittlich häufig in schwere Unfälle verwickelt.

Sicher nach Hause — ohne Risiko

  • Schon vor dem ersten Glas den Heimweg ohne eigenes Auto planen (ÖPNV, Taxi, Fahrdienst).
  • Restalkohol am Morgen einkalkulieren — ein hoher Abendwert ist oft erst mittags abgebaut.
  • Im Zweifel das Auto stehen lassen, statt auf das eigene Gefühl zu vertrauen.
  • Nicht auf Hausmittel verlassen — Kaffee, Dusche oder Sport senken den Promillewert nicht.
  • Bei Gruppen eine nüchterne Person als Fahrer festlegen oder die Schlüssel bewusst abgeben.
  • Den Rechner nur zur Aufklärung nutzen, nie zur Planung einer „noch erlaubten" Fahrt.

Kurzfazit

Der Promillerechner macht sichtbar, wie schnell schon wenige Getränke kritische Werte erzeugen und wie lange der Abbau wirklich dauert. Er liefert aber nur eine Schätzung nach Widmark — die tatsächliche Blutalkoholkonzentration kann im Einzelfall höher ausfallen, abhängig von Tagesform, Mageninhalt, Medikamenten und Konstitution. Deshalb ist er ausdrücklich kein Freifahrtschein: Kein errechneter Wert unter 0,5 ‰ rechtfertigt eine Fahrt, und der einzige wirklich sichere Wert hinter dem Steuer bleibt 0,0 ‰. Im Zweifel niemals fahren. Dieser Rechner dient der Aufklärung über Wirkung und Abbau von Alkohol und ersetzt weder eine amtliche Messung noch eine rechtliche oder medizinische Beratung. Wer regelmäßig das Gefühl hat, die eigene Trinkmenge nur schwer einschätzen zu können, findet bei Beratungsstellen wie der BZgA vertrauliche und kostenlose Unterstützung.

Häufige Fragen

Wie berechnet man den Promillewert?
Mit der Widmark-Formel: Alkoholmenge in Gramm ÷ (Körpergewicht × Reduktionsfaktor). Der Reduktionsfaktor beträgt 0,68 für Männer und 0,55 für Frauen. Pro Stunde werden ca. 0,15‰ abgebaut.
Wie schnell baut der Körper Alkohol ab?
Durchschnittlich 0,10 bis 0,20‰ pro Stunde, im Mittel 0,15‰. Der Abbau ist konstant und kann nicht beschleunigt werden — weder durch Kaffee, Wasser noch durch Bewegung.
Wie viel Promille hat man nach einem Bier?
Ein großes Bier (0,5 L, 5%) enthält ca. 20 g Alkohol. Bei einem Mann (80 kg) ergibt das ca. 0,37‰, bei einer Frau (60 kg) ca. 0,61‰ — jeweils ohne Berücksichtigung des zeitlichen Abbaus.
Wann darf ich nach Alkohol wieder Auto fahren?
Erst wenn der Promillewert unter 0,0‰ liegt (Fahranfänger) bzw. deutlich unter 0,3‰. Als Faustregel: Pro Standardgetränk etwa 2 Stunden warten. Im Zweifelsfall: Nicht fahren!
Was passiert bei 0,5 Promille am Steuer?
Beim ersten Verstoß: 500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Beim zweiten Verstoß: 1.000 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
Gilt die 0,0-Promille-Grenze nur für Fahranfänger?
Ja, die absolute 0,0‰-Grenze gilt für Fahranfänger in der Probezeit und für alle Fahrer unter 21 Jahren (§ 24c StVG). Für alle anderen gilt die 0,5‰-Grenze als Ordnungswidrigkeitsgrenze.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  1. StVG § 24a – 0,5-Promille-Grenze (Ordnungswidrigkeit) Originaltext
  2. StVG § 24c – Alkoholverbot für Fahranfänger und unter 21-Jährige Originaltext
  3. StGB § 316 – Trunkenheit im Verkehr (absolute/relative Fahruntüchtigkeit) Originaltext
  4. Bundesministerium für Digitales und Verkehr – Bußgeldkatalog (Alkohol am Steuer) Originaltext

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