Aktualisiert am 21. Mai 2026
🚙 Kfz-Steuer-Rechner
Kfz-Steuer 2026 berechnen: Für Benziner, Diesel, Elektro und Hybrid. Mit Aufschlüsselung nach Hubraum und CO₂.
Kfz-Steuer pro Jahr
98,60 €
Aufschlüsselung
| Sockelbetrag (Hubraum: 1500 ccm) | 30,00 € |
| CO₂-Komponente (128 − 95 = 33 g/km) | 68,60 € |
| Kfz-Steuer / Jahr | 98,60 € |
Hinweis: Vereinfachte Berechnung zur Orientierung. Die tatsächliche Kfz-Steuer kann je nach Schadstoffklasse, Erstzulassungsdatum und weiteren Faktoren abweichen. Maßgeblich ist der Steuerbescheid des Hauptzollamts.
War dieser Rechner hilfreich?
So funktioniert der Kfz-Steuer-Rechner
Formel
Kfz-Steuer = Sockelbetrag (Hubraum) + CO₂-Komponente (ab 95 g/km)
Rechenbeispiel
Beispiel: 1.498 ccm Benziner, 128 g/km CO₂ → Sockel: 15 × 2,00 € = 30 € + CO₂: (20 × 2,00 €) + (13 × 2,20 €) = 40 € + 28,60 € = 68,60 € → Jahressteuer 98,60 €
Kfz-Steuer 2026 — was ändert sich?
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine jährliche Steuer, die jeder Fahrzeughalter in Deutschland zahlen muss. Sie wird vom Hauptzollamt erhoben und ist bei der Zulassung eines Fahrzeugs fällig. Die Höhe der Kfz-Steuer hängt seit der Reform von 2009 von zwei Faktoren ab: dem Hubraum des Motors und dem CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs.
Für das Jahr 2026 gelten im Wesentlichen die gleichen Regeln wie seit der letzten Anpassung. Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 01.07.2009 werden nach dem kombinierten Hubraum-CO₂-Modell besteuert. Der CO₂-Freibetrag liegt bei 95 g/km — alles darüber wird progressiv besteuert. Je höher der Schadstoffausstoß, desto teurer wird die Steuer.
Besonders relevant für 2026: Die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge gilt weiterhin. Wer ein reines Elektroauto mit Erstzulassung im Zeitraum 18.05.2011 bis 31.12.2030 zulässt, zahlt 10 Jahre lang keine Kfz-Steuer, längstens bis zum 31.12.2035 (§ 3d KraftStG in der Fassung des 8. KraftStÄndG vom 04.12.2025). Nach Ablauf gilt eine gewichtsbasierte Besteuerung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2e KraftStG. Für Plug-in-Hybride gilt diese Befreiung nicht — sie werden wie Verbrenner nach Hubraum und CO₂ besteuert.
Ältere Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 01.07.2009 werden weiterhin rein nach Hubraum und Schadstoffklasse besteuert. Hier fallen je nach Emissionsstandard deutlich höhere Steuersätze an, insbesondere für Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette.
Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?
Die Berechnung der Kfz-Steuer für Fahrzeuge ab Erstzulassung 01.07.2009 erfolgt in zwei Schritten:
Schritt 1 — Sockelbetrag (Hubraum): Der Hubraum wird auf volle 100 ccm aufgerundet. Für jeden angefangenen 100 ccm fallen bei Benzinern 2,00 € und bei Dieselfahrzeugen 9,50 € an. Der höhere Satz für Diesel gleicht den niedrigeren Energiesteuersatz auf Dieselkraftstoff aus.
Rechenbeispiel: Ein Benziner mit 1.498 ccm → aufgerundet 1.500 ccm → 15 × 2,00 € = 30,00 € Sockelbetrag. Ein Diesel mit 1.968 ccm → aufgerundet 2.000 ccm → 20 × 9,50 € = 190,00 € Sockelbetrag.
Schritt 2 — CO₂-Komponente: Für jedes Gramm CO₂ über dem Freibetrag von 95 g/km wird ein progressiver Steuersatz nach § 9 Abs. 1 Nr. 2c KraftStG fällig (seit 01.01.2021):
- 96–115 g/km: 2,00 € pro g/km über dem Freibetrag
- 116–135 g/km: 2,20 € pro g/km
- 136–155 g/km: 2,50 € pro g/km
- 156–175 g/km: 2,90 € pro g/km
- 176–195 g/km: 3,40 € pro g/km
- ab 196 g/km: 4,00 € pro g/km
Die CO₂-Werte basieren seit September 2018 auf dem WLTP-Messverfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure), das realistischere Werte liefert als das alte NEFZ-Verfahren. Den WLTP-CO₂-Wert Ihres Fahrzeugs finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld V.7) oder im COC-Dokument (Certificate of Conformity).
Rechenbeispiel komplett: Benziner, 1.498 ccm, 128 g/km CO₂: - Sockelbetrag: 15 × 2,00 € = 30,00 € - CO₂: 128 − 95 = 33 g/km über Freibetrag. Davon 20 g × 2,00 € = 40,00 € (96–115 g) und 13 g × 2,20 € = 28,60 € (116–128 g). Gesamt CO₂: 68,60 € - Jahressteuer: 30,00 € + 68,60 € = 98,60 €
Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 01.07.2009 wird die Steuer ausschließlich nach Hubraum und Schadstoffklasse berechnet. Die Sätze sind hier deutlich höher: Für einen Euro-4-Benziner fallen z. B. 6,75 € pro angefangene 100 ccm an, für einen Euro-4-Diesel 15,44 € pro angefangene 100 ccm. Unser Rechner setzt für den Vor-2009-Pfad die Schadstoffklasse Euro 4 (oder besser) voraus — für schlechtere Klassen (Euro 0 bis Euro 3) nennt § 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG deutlich höhere Sätze, insbesondere bei Dieselfahrzeugen ohne Partikelfilter.
Kfz-Steuer für Elektroautos
Elektrofahrzeuge genießen in Deutschland eine großzügige steuerliche Förderung. Reine Elektroautos (BEV — Battery Electric Vehicle) sind bei Erstzulassung im Zeitraum 18.05.2011 bis 31.12.2030 für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens jedoch bis zum 31.12.2035 (§ 3d KraftStG in der Fassung des 8. KraftStÄndG vom 04.12.2025).
Das bedeutet konkret: Wer im Jahr 2024 ein Elektroauto erstmals zugelassen hat, ist bis 2034 steuerbefreit. Wer 2028 zulässt, profitiert bis 2035 (Deckel greift, 10-Jahres-Frist würde bis 2038 reichen). Wer 2020 zugelassen hat, ist bis 2030 befreit. Nach Ablauf der Befreiung wird eine gewichtsbasierte Kfz-Steuer nach § 9 Abs. 1 Nr. 2e KraftStG fällig, die sich am zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs orientiert.
Wichtig zu wissen: Diese Befreiung gilt nur für rein batterieelektrische Fahrzeuge. Plug-in-Hybride (PHEV) sind davon ausgenommen und werden regulär nach Hubraum und CO₂ besteuert — allerdings profitieren sie oft von niedrigeren CO₂-Werten durch den Elektromotor. Auch Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) fallen unter die Elektro-Befreiung.
Für Firmenwagen mit Elektroantrieb gilt zusätzlich ein reduzierter geldwerter Vorteil bei der Versteuerung (0,25% statt 1% des Bruttolistenpreises für reine E-Autos bis 70.000 € Listenpreis). Dies macht Elektroautos als Dienstwagen besonders attraktiv.
Kfz-Steuer Tabelle nach Hubraum
Die folgende Übersicht zeigt typische jährliche Kfz-Steuern für gängige Fahrzeugkonfigurationen (Erstzulassung ab 01.07.2009):
- Kleinwagen (1.000 ccm, 110 g/km, Benzin): ca. 50 € / Jahr — Sockel 20 € + CO₂ 30 €
- Kompaktwagen (1.500 ccm, 128 g/km, Benzin): ca. 99 € / Jahr — Sockel 30 € + CO₂ 68,60 €
- Mittelklasse (2.000 ccm, 145 g/km, Benzin): ca. 149 € / Jahr — Sockel 40 € + CO₂ 109 €
- SUV (2.000 ccm, 175 g/km, Diesel): ca. 382 € / Jahr — Sockel 190 € + CO₂ 192 €
- Oberklasse (3.000 ccm, 190 g/km, Benzin): ca. 303 € / Jahr — Sockel 60 € + CO₂ 243 €
- Elektroauto (beliebig, Erstzulassung bis 31.12.2030): 0 € / Jahr (steuerbefreit längstens bis 31.12.2035)
Je niedriger der CO₂-Ausstoß, desto günstiger die Steuer. Deshalb lohnt es sich, beim Neuwagenkauf auf sparsame Motorisierungen zu achten. Bereits wenige Gramm CO₂ weniger können durch die progressiven Steuerstufen einen spürbaren Unterschied bei der jährlichen Steuerbelastung ausmachen.
Die Kfz-Steuer wird vom Hauptzollamt per SEPA-Lastschrift eingezogen. Halbjährliche Zahlung ist auf Antrag möglich, kostet jedoch einen Zuschlag von 3%. Vierteljährliche Zahlung ist bei Steuerbeträgen über 500 € möglich (Zuschlag 6%).