Aktualisiert am 18. Juni 2026
🚙 Kfz-Steuer-Rechner
Kfz-Steuer 2026 berechnen: Für Benziner, Diesel, Elektro und Hybrid. Mit Aufschlüsselung nach Hubraum und CO₂.
Kfz-Steuer pro Jahr
98,60 €
Aufschlüsselung
| Sockelbetrag (Hubraum: 1500 ccm) | 30,00 € |
| CO₂-Komponente (128 − 95 = 33 g/km) | 68,60 € |
| Kfz-Steuer / Jahr | 98,60 € |
Hinweis: Vereinfachte Berechnung zur Orientierung. Die tatsächliche Kfz-Steuer kann je nach Schadstoffklasse, Erstzulassungsdatum und weiteren Faktoren abweichen. Maßgeblich ist der Steuerbescheid des Hauptzollamts.
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Wie sich die Kfz-Steuer zusammensetzt (Hubraum + CO₂)
Die Kraftfahrzeugsteuer zahlt jeder Fahrzeughalter jährlich an das Hauptzollamt. Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 setzt sie sich aus zwei Bausteinen zusammen — einem Hubraum-Anteil und einem CO₂-Anteil (§ 9 KraftStG).
Der Sockelbetrag richtet sich nach dem Hubraum: Für jede angefangenen 100 ccm fallen bei Benzinern 2,00 € an, bei Dieseln 9,50 €. Der höhere Diesel-Satz gleicht den niedrigeren Energiesteuersatz auf Dieselkraftstoff aus.
Hinzu kommt die CO₂-Komponente. Die ersten 95 g/km sind frei; jedes Gramm darüber wird progressiv besteuert — je höher der Ausstoß, desto höher der Satz pro Gramm. Beide Bausteine zusammen ergeben die Jahressteuer. Maßgeblich sind die Werte aus dem Fahrzeugschein (Hubraum und WLTP-CO₂). Dieser Rechner schlüsselt beide Anteile getrennt auf, sodass nachvollziehbar bleibt, woher die Steuer kommt.
Benziner 1.400 ccm, 120 g/km
- 1Sockel: Hubraum aufgerundet1.400 ccm = 14 × 2,00 €= 28,00 €
- 2CO₂ 95 → 115 g (20 g × 2,00 €)20 × 2,00 €= 40,00 €
- 3CO₂ 115 → 120 g (5 g × 2,20 €)5 × 2,20 €= 11,00 €
- 4Jahressteuer28 + 40 + 11= 79,00 €
Angefangene 100 ccm — die Aufrundungs-Schwelle
- 1Hubraum 1.598 ccmaufgerundet auf 1.600 ccm= 16 × 100 ccm
- 2Hubraum 1.601 ccmaufgerundet auf 1.700 ccm= 17 × 100 ccm
- 3Sockel-Mehrkosten (Benzin)17 × 2 € − 16 × 2 €= +2,00 €/Jahr
CO₂-Staffel ab 01.01.2021 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2c KraftStG)
| CO₂-Bereich (g/km) | € je g in dieser Stufe |
|---|---|
| bis 95 | 0,00 € (steuerfrei) |
| über 95 bis 115 | 2,00 € |
| über 115 bis 135 | 2,20 € |
| über 135 bis 155 | 2,50 € |
| über 155 bis 175 | 2,90 € |
| über 175 bis 195 | 3,40 € |
| über 195 | 4,00 € |
Progressive Staffel: Jeder Satz gilt nur für das Gramm-Delta innerhalb seiner Stufe (wie die Zonen beim Einkommensteuertarif), nicht pauschal auf den gesamten CO₂-Wert. Beispiel 120 g/km: 20 g × 2,00 € + 5 g × 2,20 € = 51 € CO₂-Anteil — nicht etwa 120 × 2,00 €. Gilt für Erstzulassung ab 01.01.2021.
Diesel 2.000 ccm, 140 g/km
- 1Sockel: 2.000 ccm = 20 × 9,50 €20 × 9,50 €= 190,00 €
- 2CO₂ bis 135 g (Stufen 2,00 € + 2,20 €)40 € + 44 €= 84,00 €
- 3CO₂ 135 → 140 g (5 g × 2,50 €)5 × 2,50 €= 12,50 €
- 4Jahressteuer190 + 84 + 12,50= 286,50 €
Benzin vs. Diesel — warum Diesel mehr Steuer zahlt
Auf den ersten Blick wirkt es unfair: Ein Diesel zahlt beim Hubraum-Sockel mit 9,50 € je 100 ccm fast das Fünffache eines Benziners (2,00 €). Der Grund liegt aber nicht im Auto, sondern an der Zapfsäule.
Dieselkraftstoff wird über die Energiesteuer deutlich geringer belastet als Benzin — pro Liter rund 18 Cent weniger. Diesen Vorteil holt der Staat über die höhere Kfz-Steuer teilweise zurück. Unterm Strich sollen Diesel- und Benzinfahrer ähnlich belastet werden; ab welcher Fahrleistung sich ein Diesel lohnt, hängt vom Einzelfall ab.
Bei der CO₂-Komponente gibt es dagegen keinen Unterschied: Hier gilt für beide dieselbe Staffel. Moderne Diesel stoßen oft etwas weniger CO₂ aus als vergleichbare Benziner, was den höheren Sockel ein Stück weit ausgleicht. In der Summe bleibt der Diesel bei gleicher Hubraumgröße aber meist teurer in der Steuer.
Benziner vs. Diesel (gleiche Klasse)
| Kriterium | Benziner | Diesel |
|---|---|---|
| Hubraum-Sockel | 2,00 € / 100 ccm | 9,50 € / 100 ccm |
| CO₂-Aufschlag | gleiche Staffel | gleiche Staffel |
| Beispiel 1.600 ccm, 130 g/km | 105 € / Jahr | 225 € / Jahr |
| Tendenz | niedriger Sockel | hoher Sockel, oft weniger CO₂ |
Kleinwagen vs. SUV — der CO₂-Effekt
- 1Kleinwagen-Benziner 1.000 ccm, 100 g/km20 € Sockel + 10 € CO₂= 30,00 €
- 2SUV-Benziner 2.500 ccm, 200 g/km50 € Sockel + 280 € CO₂= 330,00 €
- 3Unterschied pro Jahr330 − 30= 300,00 €
E-Autos & Hybride — Befreiung bis 2035
Reine Elektroautos sind von der Kfz-Steuer befreit. Wer ein E-Auto mit Erstzulassung im Zeitraum 18.05.2011 bis 31.12.2030 anmeldet, zahlt 10 Jahre lang keine Kfz-Steuer — längstens jedoch bis zum 31.12.2035 (§ 3d KraftStG in der Fassung des 8. KraftStÄndG vom 04.12.2025).
Wichtig: Die Frist ist an die Erstzulassung gekoppelt, nicht an den Halter. Wer ein gebrauchtes E-Auto kauft, übernimmt die Restlaufzeit der Befreiung. Nach Ablauf wird das E-Auto gewichtsbasiert besteuert (§ 9 Abs. 1 Nr. 2e KraftStG), allerdings mit einem Abschlag.
Plug-in-Hybride profitieren nicht von dieser Befreiung: Sie haben einen Verbrennungsmotor und werden wie Benziner nach Hubraum und CO₂ besteuert. Wegen ihres oft niedrigen offiziellen CO₂-Werts fällt die Steuer aber häufig moderat aus — der reale Verbrauch kann davon allerdings deutlich abweichen.
Steuerfreie & ermäßigte Fälle im Überblick
| Fahrzeug / Antrieb | Status | Bis wann / Hinweis |
|---|---|---|
| Reines E-Auto (Erstzul. bis 31.12.2030) | steuerbefreit | 10 Jahre, längstens bis 31.12.2035 |
| Plug-in-Hybrid | steuerpflichtig | wie Benziner (Hubraum + CO₂) |
| Oldtimer mit H-Kennzeichen (Pkw) | Pauschalsteuer | 191,73 € / Jahr (§ 9 Abs. 4) |
| Schwerbehinderung (Merkzeichen) | Befreiung / Ermäßigung | 100 % (aG, H, Bl) bzw. 50 % (G/Gl) |
| Wohnmobil | eigene Bemessung | nach Gewicht + Schadstoffklasse |
Die Befreiung bei Schwerbehinderung setzt einen entsprechenden Ausweis mit Merkzeichen voraus und ist zu beantragen. Stand 06/2026.
Sonderfälle: Oldtimer & Wohnmobil
- 1Oldtimer mit H-Kennzeichen (Pkw)Pauschalsteuer § 9 Abs. 4= 191,73 € / Jahr
- 2Wohnmobilnach zul. Gesamtgewicht + Schadstoffklasse= gestaffelt, gedeckelt
Erstzulassung & weitere Faktoren
Welches Steuermodell gilt, hängt vom Datum der Erstzulassung ab. Pkw ab dem 01.07.2009 fallen unter das heutige Hubraum-plus-CO₂-Modell. Für die CO₂-Staffel gibt es zudem einen Schnitt zum 01.01.2021: Davor galten niedrigere Sätze, seither die hier gezeigte, stärker gespreizte Staffel.
Pkw mit Erstzulassung vor dem 01.07.2009 werden rein nach Hubraum und Schadstoffklasse besteuert — ohne CO₂-Komponente, dafür mit deutlich höheren Hubraumsätzen, besonders ohne grüne Plakette.
Den maßgeblichen CO₂-Wert finden Sie im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), den Hubraum ebenfalls. Seit 2018 gelten die nach dem realitätsnäheren WLTP-Verfahren gemessenen Werte, die meist etwas höher liegen als die alten NEFZ-Werte — und damit auch die Steuer leicht erhöhen. Ein Halterwechsel ändert die Steuer nicht; sie bleibt an das Fahrzeug und seine technischen Werte gebunden.
E-Auto: wann endet die Steuerbefreiung?
- 1Erstzulassung E-Auto15.03.2024= 15.03.2024
- 2+ 10 Jahre Befreiung (§ 3d)15.03.2024 + 10 Jahre= 15.03.2034
- 3Maximal-Caplängstens 31.12.2035= greift hier nicht
Wofür die Kfz-Steuer da ist — und wie sie eingezogen wird
Die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer und fließt vollständig in den Bundeshaushalt; verwaltet und eingezogen wird sie seit 2014 von der Zollverwaltung (Hauptzollamt), nicht mehr von den Finanzämtern. Sie entsteht automatisch mit der Zulassung und endet mit der Abmeldung des Fahrzeugs.
Der Einzug läuft per SEPA-Lastschrift — ohne gültiges Mandat wird ein Fahrzeug gar nicht erst zugelassen. Standard ist die jährliche Zahlung im Voraus. Auf Antrag ist Halbjahres- (3 % Zuschlag) oder ab 500 € Jahressteuer Vierteljahreszahlung (6 % Zuschlag) möglich; eine monatliche Zahlung gibt es nicht.
Wird das Auto abgemeldet, erstattet der Zoll die zu viel gezahlte Steuer taggenau zurück. Wer sein Fahrzeug verkauft, sollte die Ab- bzw. Ummeldung zeitnah veranlassen, damit die Steuerpflicht sauber auf den neuen Halter übergeht.
Kfz-Steuer beim Autokauf mitdenken
Die Kfz-Steuer ist nur ein kleiner Teil der Gesamtkosten eines Autos — neben Sprit, Versicherung, Wertverlust und Wartung —, lässt sich aber leicht im Voraus abschätzen und über die Haltedauer hochrechnen. Bei einem Verbrenner summieren sich 200 € Jahressteuer über zehn Jahre auf 2.000 €.
Weil die CO₂-Staffel progressiv ist, machen sich sparsame Motorisierungen besonders bemerkbar: Wer beim Neuwagen eine Variante mit spürbar weniger CO₂ wählt, spart nicht nur Sprit, sondern Jahr für Jahr auch Steuer. Schon zwanzig Gramm weniger können in den oberen Stufen 50 € und mehr pro Jahr ausmachen.
Auch beim Gebrauchtwagen lohnt der Blick in den Fahrzeugschein vor dem Kauf: Ein durstiger Großmotor oder ein alter Diesel ohne grüne Plakette kann überraschend teuer in der Steuer sein. Reine E-Autos sind dagegen über die Restlaufzeit der Befreiung steuerfrei — ein zusätzlicher Kostenvorteil, der sich beziffern lässt.
Kfz-Steuer richtig einschätzen
- Hubraum (Feld P.1) und CO₂-Wert nach WLTP (Feld V.7) aus dem Fahrzeugschein ablesen.
- Antriebsart bestimmen: Benziner, Diesel, Hybrid oder reines E-Auto.
- Bei Diesel den höheren Sockel (9,50 € je 100 ccm) einkalkulieren.
- CO₂-Wert über 95 g/km? Dann kommt die progressive Komponente dazu.
- E-Auto: Erstzulassungsdatum prüfen — Befreiung 10 Jahre, längstens bis 31.12.2035.
- Erstzulassung vor 01.07.2009? Dann gilt das ältere, hubraum-/schadstoffbasierte Modell.
- Sonderfälle (Oldtimer-H, Wohnmobil, Schwerbehinderung) gesondert prüfen.
CO₂-Wert steht im Fahrzeugschein (Feld V.7)
Den für die Steuer maßgeblichen CO₂-Wert finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem „Fahrzeugschein") im Feld V.7 — angegeben in g/km nach dem WLTP-Verfahren. Den Hubraum entnehmen Sie dem Feld P.1 (in cm³). Mit diesen beiden Werten und der Antriebsart lässt sich die Jahressteuer vollständig berechnen. Bei älteren Scheinen oder Importfahrzeugen können die Felder abweichen — im Zweifel hilft die Zulassungsstelle oder das Hauptzollamt weiter.
Erstzulassung vor 2021 = andere Bemessung; keine Steuerberatung
Dieser Rechner bildet das aktuelle Hubraum-CO₂-Modell ab. Für Pkw mit Erstzulassung vor dem 01.01.2021 galt eine andere (niedrigere) CO₂-Staffel, für Fahrzeuge vor dem 01.07.2009 ein rein hubraum- und schadstoffbasiertes Modell — die tatsächliche Steuer kann dort abweichen. Maßgeblich ist immer der Steuerbescheid des Hauptzollamts. Die Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für mein Auto?
Warum ist die Kfz-Steuer für Diesel teurer?
Sind Elektroautos steuerfrei?
Wo finde ich den CO₂-Wert meines Autos?
Was ist der Unterschied zwischen WLTP und NEFZ?
Kann ich die Kfz-Steuer monatlich zahlen?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 9 KraftStG: Steuersätze (Hubraum + CO₂) — OriginaltextSockel 2,00/9,50 € je 100 ccm; CO₂-Staffel ab 95 g/km
- § 3d KraftStG: Steuerbefreiung Elektrofahrzeuge — Originaltext10 Jahre, längstens bis 31.12.2035 (8. KraftStÄndG v. 04.12.2025)