Aktualisiert am 22. Juni 2026
📊 Steuerprogression-Rechner
Steuerprogression visualisieren: Durchschnitts- und Grenzsteuersatz für jedes Einkommen berechnen.
Einkommensteuer
10.548 €
Durchschnittssteuersatz
21,1 %
Grenzsteuersatz
35,1 %
Steuerverlauf: Durchschnitts- und Grenzsteuersatz
Ihre Steuerbelastung im Detail
Splitting-Vergleich
Bei Zusammenveranlagung (Splitting) würden Sie 4.848 € weniger Einkommensteuer zahlen (5.700 € statt 10.548 €).
Steuertabelle nach Einkommenshöhe
| Einkommen | ESt | Durchschnitt | Grenzsteuer |
|---|---|---|---|
| 10.000 € | 0 € | 0,0 % | 0,0 % |
| 20.000 € | 1.570 € | 7,9 % | 24,7 % |
| 30.000 € | 4.217 € | 14,1 % | 28,2 % |
| 40.000 € | 7.209 € | 18,0 % | 31,7 % |
| 50.000 €← Ihr Wert | 10.548 € | 21,1 % | 35,1 % |
| 60.000 € | 14.233 € | 23,7 % | 38,6 % |
| 70.000 € | 18.264 € | 26,1 % | 42,0 % |
| 80.000 € | 22.464 € | 28,1 % | 42,0 % |
| 90.000 € | 26.664 € | 29,6 % | 42,0 % |
| 100.000 € | 30.864 € | 30,9 % | 42,0 % |
| 110.000 € | 35.064 € | 31,9 % | 42,0 % |
| 120.000 € | 39.264 € | 32,7 % | 42,0 % |
| 130.000 € | 43.464 € | 33,4 % | 42,0 % |
| 140.000 € | 47.664 € | 34,1 % | 42,0 % |
| 150.000 € | 51.864 € | 34,6 % | 42,0 % |
| 160.000 € | 56.064 € | 35,0 % | 42,0 % |
| 170.000 € | 60.264 € | 35,5 % | 42,0 % |
| 180.000 € | 64.464 € | 35,8 % | 42,0 % |
| 190.000 € | 68.664 € | 36,1 % | 42,0 % |
| 200.000 € | 72.864 € | 36,4 % | 42,0 % |
| 210.000 € | 77.064 € | 36,7 % | 42,0 % |
| 220.000 € | 81.264 € | 36,9 % | 42,0 % |
| 230.000 € | 85.464 € | 37,2 % | 42,0 % |
| 240.000 € | 89.664 € | 37,4 % | 42,0 % |
| 250.000 € | 93.864 € | 37,6 % | 42,0 % |
| 260.000 € | 98.064 € | 37,7 % | 42,0 % |
| 270.000 € | 102.264 € | 37,9 % | 42,0 % |
| 280.000 € | 106.529 € | 38,1 % | 45,0 % |
| 290.000 € | 111.029 € | 38,3 % | 45,0 % |
| 300.000 € | 115.529 € | 38,5 % | 45,0 % |
WISO Steuer berechnet Ihren persönlichen Steuersatz und holt das Maximum heraus.
WISO Steuer ansehenWar dieser Rechner hilfreich?
Was Steuerprogression bedeutet
Die deutsche Einkommensteuer ist progressiv: Wer mehr verdient, zahlt nicht nur absolut mehr Steuer, sondern auch einen höheren Prozentsatz. Wie stark dieser Anstieg ausfällt, beschreiben zwei Kennzahlen, die ständig verwechselt werden. Der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Einkommensteuer geteilt durch das zu versteuernde Einkommen (zvE) — er zeigt die tatsächliche Gesamtbelastung. Der Grenzsteuersatz ist dagegen der Satz auf den nächsten verdienten Euro — er zeigt, wie stark eine Gehaltserhöhung besteuert wird.
Dieser Rechner macht beide Sätze über den gesamten Einkommensverlauf sichtbar. Er zeigt bewusst nicht die Gesamtsteuer in Euro — dafür ist der Einkommensteuer-Rechner da — und auch nicht den Weg vom Brutto zum Netto inklusive Sozialabgaben, den der Brutto-Netto-Rechner abbildet. Hier geht es allein um den Verlauf der Steuersätze: Wie schnell steigt die Belastung, und warum liegt der gefühlte „hohe Steuersatz" fast immer deutlich über dem, was man tatsächlich im Schnitt zahlt? Mit dem Schnitt-Begriff aus der Mathematik (Durchschnitt-Rechner) hat das nichts zu tun — gemeint ist hier ausschließlich der steuerliche Durchschnittssatz.
Grenzsteuersatz über das Einkommen (Tarif 2026)
Grenzsteuersatz (Satz auf den jeweils nächsten Euro) für die Einzelveranlagung nach § 32a EStG, Stand 2026, Werte aus dem Tarif berechnet. Oberhalb des Grundfreibetrags von 12.348 € startet er bei 14 %, steigt gleitend an und erreicht ab rund 69.878 € zvE konstant 42 %; die 45 % („Reichensteuer") greifen erst ab 277.826 €. Der Durchschnittssteuersatz verläuft stets darunter — die folgende Tabelle stellt beide direkt gegenüber. Die senkrechte Achse zeigt den Steuersatz in Prozent, die waagerechte das zu versteuernde Einkommen.
Eckwerte des Einkommensteuertarifs 2026
Der große Irrtum: „Mehr verdienen lohnt sich nicht"
Der häufigste Steuer-Irrtum lautet: „Wenn ich mehr verdiene und in eine höhere Stufe rutsche, bleibt mir am Ende weniger netto." Das ist falsch. Ein höherer Grenzsteuersatz besteuert nur den zusätzlichen Euro, niemals das gesamte Einkommen rückwirkend. Die unteren Einkommensteile bleiben weiterhin niedrig oder gar nicht besteuert — bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (Stand 2026) fällt überhaupt keine Steuer an.
Anders gesagt: Eine Gehaltserhöhung kann nie dazu führen, dass unterm Strich weniger Netto übrig bleibt. Selbst im Spitzensteuersatz von 42 % bleiben von 100 € zusätzlichem Brutto noch 58 € (vor Sozialabgaben). Die deutsche Einkommensteuer kennt keine harten Sprünge an den Zonengrenzen — der Grenzsteuersatz steigt gleitend, weil die Tarifzonen 2 und 3 als Polynome geformt sind. „In eine höhere Steuerklasse rutschen" gibt es in diesem Sinne gar nicht; gemeint ist meist die Lohnsteuerklasse, die mit der Progression des Jahrestarifs nichts zu tun hat.
40.000 € vs. 41.000 € — was die 1.000 € mehr kosten
- 1ESt bei 40.000 € zvE§ 32a EStG, Zone 3= 7.209 €
- 2ESt bei 41.000 € zvE§ 32a EStG, Zone 3= 7.527 €
- 3Mehrsteuer auf die 1.000 €7.527 − 7.209= 318 €
- 4Grenzsteuersatz in diesem Bereich318 ÷ 1.000= ≈ 31,8 %
- 5Netto vom Zuwachs1.000 − 318= 682 €
Warum der Durchschnitt immer unter dem Grenzsatz liegt
Der Durchschnittssteuersatz liegt immer unter dem Grenzsteuersatz — und das ist kein Zufall, sondern eine direkte Folge des progressiven Tarifs. Jeder Euro Einkommen wird so besteuert, als „durchliefe" er nacheinander alle Zonen: Die ersten 12.348 € bleiben steuerfrei, der nächste Bereich wird mit 14 % belastet, der darüber mit höheren Sätzen, und so weiter. Der Grenzsteuersatz gilt nur für die obersten, zuletzt verdienten Euro.
Der Durchschnitt mittelt dagegen über alle Einkommensteile — auch über den steuerfreien Grundfreibetrag und die niedrig besteuerten unteren Zonen. Deshalb bleibt er zwangsläufig zurück. Bei 50.000 € zvE etwa beträgt der Grenzsteuersatz rund 35 %, der Durchschnitt aber nur etwa 21 %. Erst bei sehr hohen Einkommen nähern sich beide an, weil der konstante Spitzensatz dann den größten Teil des Einkommens dominiert — gleich werden sie jedoch nie, solange ein Grundfreibetrag existiert. Diese Lücke erklärt auch, warum die gefühlte Steuerlast meist überschätzt wird: Im Kopf bleibt der hohe Grenzsteuersatz hängen, gezahlt wird aber der deutlich niedrigere Durchschnitt. Wer wissen will, was er real abführt, sollte deshalb stets auf den Durchschnittssteuersatz schauen.
Grenz- und Durchschnittssteuersatz im Vergleich (2026)
| zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz | Durchschnittssteuersatz | Differenz |
|---|---|---|---|
| 15.000 € | 18,9 % | 2,9 % | 16,0 Pp |
| 20.000 € | 24,7 % | 7,9 % | 16,9 Pp |
| 30.000 € | 28,2 % | 14,1 % | 14,1 Pp |
| 40.000 € | 31,7 % | 18,0 % | 13,6 Pp |
| 50.000 € | 35,1 % | 21,1 % | 14,0 Pp |
| 70.000 € | 42,0 % | 26,1 % | 15,9 Pp |
| 100.000 € | 42,0 % | 30,9 % | 11,1 Pp |
| 150.000 € | 42,0 % | 34,6 % | 7,4 Pp |
Grundtarif (Einzelveranlagung) nach § 32a EStG 2026, Werte vom Rechner berechnet. „Pp" = Prozentpunkte Abstand zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz. Gut erkennbar: Der Grenzsteuersatz erreicht ab rund 69.878 € seinen konstanten Wert von 42 %, während der Durchschnitt weiter langsam steigt — die Schere zwischen beiden schließt sich erst bei sehr hohen Einkommen. Auffällig ist auch, dass die Differenz im unteren Bereich am größten ist: Bei 20.000 € liegen Grenz- und Durchschnittssatz fast 17 Prozentpunkte auseinander, weil der steuerfreie Grundfreibetrag den Durchschnitt stark drückt, der Grenzsatz aber schon spürbar gestiegen ist. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind hier nicht enthalten; bei Zusammenveranlagung fallen beide Sätze auf dasselbe gemeinsame zvE niedriger aus.
Gehaltserhöhung: was von 3.000 € brutto bleibt
- 1ESt bei 50.000 € zvE= 10.548 €
- 2ESt bei 53.000 € zvE= 11.617 €
- 3Mehrsteuer auf 3.000 €11.617 − 10.548= 1.069 €
- 4effektiv belasteter Anteil1.069 ÷ 3.000= ≈ 35,6 %
- 5Netto vom Brutto-Plus3.000 − 1.069= 1.931 €
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Zur Einkommensteuer können zwei Zuschläge hinzukommen, die der Rechner auf Wunsch berücksichtigt. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, fällt aber erst oberhalb einer Freigrenze an: 2026 bei 20.350 € Jahres-ESt (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 € bei Zusammenveranlagung. Das entspricht etwa 73.000 € zvE — für rund 90 % der Steuerzahler ist der Soli seit 2021 entfallen. In der anschließenden Milderungszone wächst er gleitend in den vollen Satz hinein, statt sprunghaft einzusetzen.
Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, in den übrigen Bundesländern 9 %. Sie ist im Folgejahr als Sonderausgabe abziehbar. Beide Zuschläge bemessen sich an der Einkommensteuer, nicht direkt am Einkommen — sie verstärken also den progressiven Effekt zusätzlich, ändern aber nichts an der grundsätzlichen Logik von Grenz- und Durchschnittssteuersatz. Wer die reine Einkommensteuer ohne Zuschläge betrachten will, lässt beide Optionen im Rechner einfach deaktiviert.
Grenz- und Durchschnittssteuersatz richtig deuten
- Grenzsteuersatz = Satz auf den nächsten Euro — relevant für Gehaltserhöhung, Sonderzahlung, Überstunden oder das Ausnutzen von Freibeträgen.
- Durchschnittssteuersatz = Gesamtsteuer geteilt durch zvE — zeigt die tatsächliche Belastung über das ganze Einkommen.
- Der Durchschnitt liegt immer unter dem Grenzsatz — niemals umgekehrt.
- Eine Gehaltserhöhung bringt netto immer mehr; es kommt nur nicht der volle Betrag an.
- Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen (zvE), nicht das Bruttogehalt.
- Für die Steuerersparnis einer Spende oder Vorsorgeaufwendung den Grenzsteuersatz ansetzen, nicht den Durchschnitt.
- Bei Ehepaaren senkt das Splitting den anzuwendenden Tarif, weil es auf das halbierte gemeinsame zvE rechnet.
- Den aktuellen Jahresstand beachten — Grundfreibetrag und Zonengrenzen ändern sich nahezu jährlich.
Kalte Progression und die Tarifanpassung 2026
Steigt das Gehalt nur im Takt der Inflation, ohne dass die Tarifzonen mitwachsen, rutscht man real in höhere Grenzsteuersätze, obwohl die Kaufkraft gar nicht gestiegen ist — das nennt man „kalte Progression". Um sie auszugleichen, verschiebt der Gesetzgeber die Eckwerte des Tarifs regelmäßig nach oben. Zum Veranlagungsjahr 2026 stieg der Grundfreibetrag von 12.096 € (2025) auf 12.348 €, und auch die übrigen Zonengrenzen wurden angehoben. Dadurch fällt die Steuer auf ein gleich bleibendes reales Einkommen etwas niedriger aus. Wer die Wirkung sehen will, vergleicht denselben zvE-Wert über zwei Jahre: Bei gleichem Einkommen sinkt die Steuer leicht, weil die Zonen weiter oben beginnen. Die Anpassung ist allerdings kein Geschenk, sondern gleicht nur die Geldentwertung aus — wer real mehr verdient, zahlt weiterhin progressiv mehr.
Stand 2026 — Orientierung, keine Steuerberatung
Dieser Rechner bildet den Einkommensteuertarif nach § 32a EStG mit den ab 2026 geltenden Werten nach (Grundfreibetrag 12.348 €). Er liefert eine Orientierung über den Verlauf von Grenz- und Durchschnittssteuersatz, keine verbindliche Steuerfestsetzung und keine Steuerberatung. Die tatsächliche Steuer hängt von vielen individuellen Faktoren ab, die hier nicht abgebildet werden; Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen je nach Fall hinzu, ebenso wirken sich Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge erst über das zvE aus. Die amtliche, kostenlose Berechnung bietet der BMF-Steuerrechner unter bmf-steuerrechner.de. Für die persönliche Steuererklärung ist eine Steuerberaterin, ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die richtige Adresse — maßgeblich ist immer der Bescheid des Finanzamts.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz?
Ab welchem Einkommen zahlt man den Spitzensteuersatz?
Stimmt es, dass man durch eine Gehaltserhöhung weniger Geld hat?
Was ist die Reichensteuer?
Wie wirkt sich das Ehegattensplitting auf die Progression aus?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 32a EStG — Einkommensteuertarif — OriginaltextProgressiver Fünf-Zonen-Tarif mit Grenzsteuersätzen 14 → 42 → 45 %; Grundfreibetrag und Zonengrenzen, Stand 2026.
- § 4 SolzG 1995 — Freigrenze Solidaritätszuschlag — OriginaltextSoli 5,5 % der ESt; Freigrenze 20.350 € / 40.700 € (2026) mit Milderungszone.
- BMF — amtlicher Steuerrechner — OriginaltextOffizielle, kostenlose Berechnung von Lohn- und Einkommensteuer.