Aktualisiert am 18. Juni 2026
🛣️ Pendlerpauschale-Rechner
Pendlerpauschale 2026 berechnen: Entfernungspauschale, Steuerersparnis und Vergleich mit der Homeoffice-Pauschale.
Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz auf Ihren letzten verdienten Euro. Er liegt meist zwischen 25–42%.
Ihre Steuerersparnis pro Jahr
731,50 €
= 60,96 € pro Monat
Pendlerpauschale
2.090,00 €
Ersparnis/Monat
60,96 €
Aufschlüsselung
💡Die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel — auch für Fahrradfahrer, Fußgänger und Mitfahrer in Fahrgemeinschaften.
Allgemeine Information auf Basis des EStG 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater.
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Pendlerpauschale 2026 — die Reform ab dem ersten Kilometer
Die Pendlerpauschale (offiziell Entfernungspauschale, § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) ist ein Werbungskosten-Abzug für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie mindert das zu versteuernde Einkommen — die tatsächliche Ersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab.
Zum 1. Januar 2026 wurde die Pauschale reformiert: Seither gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 € pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer (Steueränderungsgesetz 2025). Die bis 2025 geltende Staffelung — 0,30 € für die ersten 20 km, erst ab km 21 dann 0,38 € — ist damit entfallen.
Davon profitieren vor allem die Nahpendler: Wer 10 km einfach pendelt, bekommt jetzt auch auf diese Strecke 0,38 € statt zuvor 0,30 €. Der Satz gilt verkehrsmittelunabhängig — ob Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß spielt für die Höhe keine Rolle. Maßgeblich ist allein die einfache Entfernung.
Jahres-Pendlerpauschale bei 20 km
- 1Einfache Entfernung20 km= 20 km
- 2Satz pro km (ab 2026)0,38 €= 0,38 €
- 3Tatsächliche Arbeitstage220 Tage= 220
- 4Jahres-Pendlerpauschale20 × 0,38 € × 220= 1.672 €
Pendlerpauschale 2025 vs. 2026
| Entfernungsbereich | Satz 2025 | Satz ab 2026 |
|---|---|---|
| 1.–20. Kilometer | 0,30 €/km | 0,38 €/km |
| ab dem 21. Kilometer | 0,38 €/km | 0,38 €/km |
| einheitlich ab dem 1. km? | nein (gestaffelt) | ja |
Die Staffelung 2025 (0,30 € / 0,38 €) wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2025 zum 01.01.2026 durch einen einheitlichen Satz von 0,38 € ab dem ersten Kilometer ersetzt. Konkret heißt das für einen Nahpendler mit 12 km und 220 Tagen: 2025 noch 12 × 0,30 € × 220 = 792 €, ab 2026 dagegen 12 × 0,38 € × 220 = 1.003,20 € — gut 211 € mehr pro Jahr. Stand 06/2026.
Von der Pauschale zur echten Steuerersparnis
- 1Pendlerpauschale (aus Beispiel oben)1.672 €= 1.672 €
- 2Persönlicher Grenzsteuersatz30 %= 30 %
- 3Tatsächliche Steuerersparnis1.672 € × 30 %= 501,60 €
- 4Pro Monat501,60 € ÷ 12= 41,80 €
Warum der Arbeitsweg absetzbar ist — das Nettoprinzip
Hinter der Pendlerpauschale steht ein Grundgedanke des Steuerrechts: Besteuert wird nur das Netto-Einkommen nach Abzug der Kosten, die zur Erzielung des Einkommens nötig sind (objektives Nettoprinzip). Der Weg zur Arbeit ist eine solche Werbungskost — ohne ihn gäbe es kein Arbeitsentgelt.
Die Pauschale ist dabei eine bewusste Vereinfachung: Statt jeden Beleg für Sprit, Ticket oder Verschleiß zu sammeln, gewährt der Gesetzgeber einen festen Betrag je Entfernungskilometer. Das spart Bürokratie auf beiden Seiten und macht die Förderung verkehrsmittelneutral — der Radfahrer wird genauso behandelt wie der Autofahrer.
Genau diese Pauschalierung ist aber auch der Grund, warum die Höhe politisch umstritten ist: Sie wirkt über den Grenzsteuersatz und entlastet Besserverdiener absolut stärker. Die Mobilitätsprämie für Geringverdiener wurde unter anderem geschaffen, um diese Schieflage abzumildern.
Was zählt: einfache Strecke, volle Kilometer, Arbeitstage
Drei Regeln bestimmen die Höhe. Erstens zählt nur die einfache Entfernung — die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeit, nicht Hin- und Rückfahrt. Die Rückfahrt ist im Satz bereits enthalten. Eine längere Strecke ist nur ansetzbar, wenn sie verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird.
Zweitens zählen nur volle Kilometer: Angefangene Kilometer werden abgerundet, 24,3 km gelten also als 24 km (§ 9 EStG). Maßstab ist die kürzeste Straßenverbindung laut Routenplaner.
Drittens entscheiden die tatsächlichen Arbeitstage. Abzuziehen sind Urlaub, Feiertage, Krankheits- und Homeoffice-Tage. Bei einer Fünf-Tage-Woche akzeptieren die Finanzämter üblicherweise 220 bis 230 Tage ohne Einzelnachweis. Tage, an denen man nicht zur Arbeitsstätte gefahren ist, dürfen nicht mitgezählt werden — die Pauschale gilt pro tatsächlich gependeltem Tag.
Radfahrer: gleicher Satz, kein Auto nötig
- 1VerkehrsmittelFahrrad= —
- 2Einfache Entfernung8 km= 8 km
- 3Jahrespauschale8 × 0,38 € × 220= 668,80 €
Höchstbetrag-Regel nach Verkehrsmittel
| Verkehrsmittel | Jahres-Höchstbetrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Eigener oder gestellter Pkw | unbegrenzt | kein Deckel |
| Bahn, Bus, ÖPNV, Fahrrad, zu Fuß | 4.500 €/Jahr | Deckel je Kalenderjahr |
| ÖPNV-Ticket teurer als Pauschale? | tatsächliche Kosten | höhere Ticketkosten ansetzbar |
Der Höchstbetrag von 4.500 € gilt nur für Wege ohne eigenen Pkw. Wer mit dem eigenen oder einem vom Arbeitgeber überlassenen Auto fährt, kann die Entfernungspauschale ohne Obergrenze ansetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
Langpendler mit ÖPNV: der 4.500-€-Deckel greift
- 1Rechnerische Pauschale (60 km, 220 T)60 × 0,38 € × 220= 5.016 €
- 2Höchstbetrag ohne eigenen PkwDeckel § 9 EStG= 4.500 €
- 3Mit eigenem Pkw dagegenkein Deckel= 5.016 €
Wann sich die Angabe überhaupt lohnt
- 1Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026automatisch abgezogen= 1.230 €
- 2Pauschale bei 15 km / 220 Tage15 × 0,38 € × 220= 1.254 €
- 3Übersteigt den Pauschbetrag um1.254 € − 1.230 €= 24 €
Homeoffice vs. Pendeln — was ansetzbar ist
Seit 2023 gibt es neben der Pendlerpauschale die Homeoffice-Pauschale (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG): 6 € pro Homeoffice-Tag, höchstens 210 Tage im Jahr — also maximal 1.260 €. Sie gilt auch ohne separates Arbeitszimmer.
Die beiden Pauschalen schließen sich pro Tag aus: An einem Tag zählt entweder die Fahrt ins Büro (Pendlerpauschale) oder der Heimarbeitstag (Homeoffice-Pauschale) — nie beides. Übers Jahr lassen sie sich aber kombinieren: Bürotage als Pendlerpauschale, Heimtage als Homeoffice-Pauschale.
Welche Variante an einem mobilen Tag günstiger ist, hängt von der Entfernung ab. Faustregel: Bei kurzen Strecken kann die 6-€-Homeoffice-Pauschale den Pendler-Tagesbetrag übersteigen, bei längeren Strecken überwiegt die Pendlerpauschale. Die Schwelle liegt bei rund 16 km: 16 × 0,38 € = 6,08 €, knapp über den 6 € Homeoffice. Der Rechner zeigt den direkten Vergleich, sobald Homeoffice-Tage eingetragen werden.
Pendlerpauschale vs. Homeoffice-Pauschale
| Kriterium | Pendlerpauschale | Homeoffice-Pauschale |
|---|---|---|
| Höhe | 0,38 €/km × Entfernung | 6 € pauschal pro Tag |
| Wofür | Tage mit Fahrt zur Arbeitsstätte | Tage im Homeoffice |
| Jahres-Deckel | 4.500 € (Pkw: unbegrenzt) | 1.260 € (210 Tage) |
| Günstiger | ab rund 16 km einfache Strecke | kurze Strecken / kein Arbeitsweg |
Mischwoche: 3 Tage Büro, 2 Tage Homeoffice (30 km)
- 13 Bürotage/Woche → Pendlertage≈ 132 Tage × 30 km × 0,38 €= 1.504,80 €
- 22 Homeoffice-Tage/Woche → HO-Tage≈ 88 Tage × 6 €= 528,00 €
- 3Werbungskosten gesamt1.504,80 € + 528,00 €= 2.032,80 €
Homeoffice-Pauschale auf einen Blick
Sonderfälle & weitere Wegekosten
Über den Standardfall hinaus gibt es mehrere Sonderregelungen. Bei doppelter Haushaltsführung sind zusätzlich wöchentliche Familienheimfahrten ansetzbar — eine pro Woche mit 0,38 € je Entfernungskilometer. Menschen mit Behinderung (Grad ab 70 bzw. ab 50 mit Merkzeichen G) dürfen statt der Pauschale die tatsächlichen Fahrtkosten ansetzen.
Auch Unfallkosten auf dem Arbeitsweg sind zusätzlich zur Pauschale abziehbar, da sie von ihr nicht abgegolten werden. Bei Bahn oder ÖPNV gilt: Sind die tatsächlichen Ticketkosten höher als die Entfernungspauschale, können die höheren Kosten angesetzt werden.
Für Geringverdiener unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €), die keine Einkommensteuer zahlen, greift die Mobilitätsprämie nach § 101 EStG — 14 % der berücksichtigten Entfernungspauschale, direkt mit dem Steuerbescheid ausgezahlt.
Pendlerpauschale clever nutzen — und Fehler vermeiden
Wer nicht bis zur Steuererklärung warten will, kann sich die Pendlerpauschale schon unterm Jahr beim Finanzamt als Lohnsteuer-Freibetrag eintragen lassen (Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung). Dann fließt die Entlastung Monat für Monat über ein höheres Netto, statt erst mit dem Steuerbescheid.
Drei typische Fehler kosten bares Geld. Erstens das Verwechseln von einfacher Strecke und Hin- und Rückfahrt — angesetzt wird nur die einfache Entfernung. Zweitens zu viele Arbeitstage: Homeoffice-, Urlaubs- und Krankheitstage gehören abgezogen, sonst droht bei einer Prüfung die Korrektur. Drittens das Übersehen des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 € — er wird automatisch gewährt, die Pauschale wirkt nur mit dem übersteigenden Teil.
Umgekehrt verschenken viele Pendler Geld, weil sie Zusatzkosten nicht ansetzen: Unfallkosten, höhere ÖPNV-Tickets oder Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung lassen sich zusätzlich geltend machen.
Pendlerpauschale in Anlage N richtig eintragen
- Einfache Entfernung über einen Routenplaner ermitteln (kürzeste Straßenverbindung, volle Kilometer).
- Tatsächliche Arbeitstage zählen — Urlaub, Feiertage, Krankheit und Homeoffice abziehen.
- Pendlerpauschale in Anlage N, Zeile 31 ff. eintragen (Adresse, km, Tage, Verkehrsmittel).
- Homeoffice-Tage separat als Homeoffice-Pauschale ansetzen (6 €/Tag).
- Bei ÖPNV prüfen, ob die Ticketkosten höher als die Pauschale sind.
- Belege bereithalten: Routenplaner-Ausdruck, Arbeitgeber-Bescheinigung über Homeoffice-Tage.
- Weitere Werbungskosten sammeln — die Pauschale wirkt erst über dem Pauschbetrag von 1.230 €.
Kürzeste Straßenverbindung dokumentieren
Dokumentieren Sie die kürzeste Straßenverbindung mit einem Routenplaner-Ausdruck und legen Sie ihn zu den Steuerunterlagen. Das Finanzamt setzt grundsätzlich die kürzeste Strecke an — eine längere, aber verkehrsgünstigere Route (z. B. Autobahn statt Ortsdurchfahrten) ist nur ansetzbar, wenn Sie sie regelmäßig nutzen und nachvollziehbar Zeit sparen. Halten Sie auch die genutzten Arbeitstage fest (Kalender, Arbeitgeber-Bescheinigung), damit Sie die angesetzte Tageszahl bei Rückfragen belegen können.
0,45 €/km geplant, nicht beschlossen — keine Steuerberatung
Eine weitere Anhebung der Pauschale auf 0,45 €/km ist politisch im Gespräch, aber bislang NICHT beschlossen — maßgeblich bleibt der geltende Satz von 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer (2026). Ein neuer Wert wird erst übernommen, wenn die Erhöhung im Bundesgesetzblatt steht. Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung — über die endgültige Anerkennung von Wegekosten entscheidet das Finanzamt im Einzelfall.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Wird die Hin- und Rückfahrt berechnet?
Gilt die Pendlerpauschale auch für Fahrradfahrer?
Kann ich Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale kombinieren?
Wie viele Arbeitstage kann ich ansetzen?
Wo trage ich die Pendlerpauschale in der Steuererklärung ein?
Was, wenn ich keine Steuern zahle?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG: Entfernungspauschale — Originaltext0,38 €/km ab dem 1. km (ab 2026), Höchstbetrag 4.500 € außer Pkw
- § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG: Homeoffice-Pauschale — Originaltext6 €/Tag, max. 210 Tage (max. 1.260 €/Jahr)