Aktualisiert am 21. Mai 2026
🛣️ Pendlerpauschale-Rechner
Pendlerpauschale 2026 berechnen: Entfernungspauschale, Steuerersparnis und Vergleich mit der Homeoffice-Pauschale.
Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz auf Ihren letzten verdienten Euro. Er liegt meist zwischen 25–42%.
Ihre Steuerersparnis pro Jahr
731,50 €
= 60,96 € pro Monat
Pendlerpauschale
2.090,00 €
Ersparnis/Monat
60,96 €
Aufschlüsselung
💡Die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel — auch für Fahrradfahrer, Fußgänger und Mitfahrer in Fahrgemeinschaften.
Allgemeine Information auf Basis des EStG 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater.
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So funktioniert der Pendlerpauschale-Rechner
Formel
Pendlerpauschale = Entfernung (km) × 0,38 € × Arbeitstage | Steuerersparnis = Pauschale × Grenzsteuersatz
Rechenbeispiel
25 km, 220 Tage, 35% Steuersatz: 25 × 0,38 € × 220 = 2.090 € Pauschale → 731,50 € Steuerersparnis.
Pendlerpauschale 2026 — was ist das?
Die Pendlerpauschale (offiziell: Entfernungspauschale) ist ein steuerlicher Freibetrag für Arbeitnehmer, die zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pendeln. Sie mindert das zu versteuernde Einkommen und führt so zu einer Steuerersparnis. Die Pendlerpauschale wird in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht.
Wichtig: Die Pendlerpauschale reduziert nicht direkt die Steuerlast, sondern das zu versteuernde Einkommen. Die tatsächliche Ersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab. Bei einer Pendlerpauschale von 1.500 € und einem Grenzsteuersatz von 35 % beträgt die reale Steuerersparnis 525 € pro Jahr.
Die Pendlerpauschale steht jedem Arbeitnehmer zu — unabhängig davon, ob er mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommt. Entscheidend ist allein die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein einheitlicher Kilometersatz (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG i.d.F. Steueränderungsgesetz 2025):
- 0,38 € pro Entfernungskilometer und Arbeitstag — ab dem ersten Kilometer.
Die bis 2025 geltende Staffelung (erste 20 km: 0,30 €, ab km 21: 0,38 €) wurde mit der Reform zum 01.01.2026 abgeschafft. Die einheitliche Pauschale entlastet vor allem Nahpendler spürbar: Wer bisher 10 km einfach gependelt ist, bekommt nun statt 0,30 € auch auf diese Strecke die 0,38 €.
Beispiel: Bei einer einfachen Entfernung von 35 km und 220 Arbeitstagen:
- 35 × 0,38 € × 220 = 2.926 € Pendlerpauschale
Wichtig: Berechnet wird nur die einfache Entfernung, nicht die Hin- und Rückfahrt. Es zählt die kürzeste Straßenverbindung (nicht die tatsächlich gefahrene Strecke), es sei denn, eine längere Strecke ist verkehrsgünstiger und wird regelmäßig genutzt.
Pendlerpauschale berechnen — Schritt für Schritt
1. Entfernung ermitteln: Messen Sie die einfache Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer ersten Tätigkeitsstätte. Nutzen Sie dafür einen Routenplaner und wählen Sie die kürzeste Straßenverbindung. Runden Sie auf volle Kilometer (ab 0,5 km aufrunden).
2. Arbeitstage zählen: Ermitteln Sie die Anzahl der Tage, an denen Sie tatsächlich zur Arbeitsstätte gefahren sind. Abzuziehen sind: Urlaub, Feiertage, Krankheitstage und Homeoffice-Tage. In der Praxis setzen die Finanzämter bei einer 5-Tage-Woche üblicherweise 220 bis 230 Arbeitstage an.
3. Pauschale berechnen: Multiplizieren Sie die Entfernung mit 0,38 € und den Arbeitstagen.
4. Steuerersparnis ermitteln: Multiplizieren Sie die Pendlerpauschale mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz. Das Ergebnis ist Ihre tatsächliche jährliche Steuerersparnis.
Unser Rechner führt alle vier Schritte automatisch durch — inklusive einer Detailberechnung der Arbeitstage unter Berücksichtigung von Urlaub, Feiertagen, Krankheit und Homeoffice.
Pendlerpauschale vs. Homeoffice-Pauschale
Seit 2023 können Arbeitnehmer alternativ zur Pendlerpauschale die Homeoffice-Pauschale geltend machen:
- Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Homeoffice-Tag, maximal 210 Tage pro Jahr = maximal 1.260 € pro Jahr.
- Pendlerpauschale: Keine Obergrenze bei PKW-Nutzung, ansonsten 4.500 € pro Jahr.
- Kombination: Pro Arbeitstag kann nur eine der beiden Pauschalen angesetzt werden. An Tagen, an denen Sie ins Büro fahren, setzen Sie die Pendlerpauschale an. An Homeoffice-Tagen die Homeoffice-Pauschale.
Faustregel: Bei kurzen Entfernungen (unter 15 km) und vielen Homeoffice-Tagen kann die Homeoffice-Pauschale günstiger sein. Bei längeren Pendelstrecken überwiegt in der Regel die Pendlerpauschale. Unser Rechner zeigt Ihnen den direkten Vergleich, wenn Sie Homeoffice-Tage angeben.
Pendlerpauschale in der Steuererklärung angeben
Die Pendlerpauschale wird in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten eingetragen:
- Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit), Zeile 31 ff.: Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
- Angaben: Adresse der Arbeitsstätte, Entfernung in km, Anzahl der Arbeitstage, genutztes Verkehrsmittel.
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (Stand 2026) wird automatisch berücksichtigt. Die Pendlerpauschale lohnt sich erst, wenn sie zusammen mit anderen Werbungskosten diesen Betrag übersteigt.
- Belege aufbewahren: Das Finanzamt kann Nachweise verlangen (z. B. Routenplaner-Ausdruck, Bescheinigung des Arbeitgebers über Homeoffice-Tage).
Bei einem Arbeitsplatzwechsel im laufenden Jahr können die Pendlerpauschalen für beide Arbeitsstätten separat berechnet und addiert werden. Bei mehreren Tätigkeitsstätten wird nur die Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte berücksichtigt.
Mobilitätsprämie für Geringverdiener
Wer unter dem Grundfreibetrag (12.348 € in 2026) verdient, zahlt keine Einkommensteuer und profitiert daher nicht von der Pendlerpauschale als Werbungskosten-Abzug. Für diese Steuerpflichtigen wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2025 (BGBl. I 2025 Nr. 363) die Mobilitätsprämie nach § 101 EStG unbefristet eingeführt: 14 % der Pendlerpauschalen ab dem 21. Kilometer als Direktauszahlung mit dem Steuerbescheid.