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Aktualisiert am 18. Juni 2026

🛣️ Pendlerpauschale-Rechner

Pendlerpauschale 2026 berechnen: Entfernungspauschale, Steuerersparnis und Vergleich mit der Homeoffice-Pauschale.

km

Nur die einfache Strecke (nicht Hin + Rück).

Spritkosten für Ihren Arbeitsweg berechnen
Tage
%

Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz auf Ihren letzten verdienten Euro. Er liegt meist zwischen 25–42%.

Ihre Steuerersparnis pro Jahr

731,50 €

= 60,96 € pro Monat

Pendlerpauschale

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Ersparnis/Monat

60,96 €

Aufschlüsselung

Pendlerpauschale: 25 km × 0,38 € × 220 Tage2.090,00 €
Steuerersparnis (35% Grenzsteuersatz)731,50 €

💡Die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel — auch für Fahrradfahrer, Fußgänger und Mitfahrer in Fahrgemeinschaften.

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Allgemeine Information auf Basis des EStG 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater.

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Pendlerpauschale 2026 — die Reform ab dem ersten Kilometer

Die Pendlerpauschale (offiziell Entfernungspauschale, § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) ist ein Werbungskosten-Abzug für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie mindert das zu versteuernde Einkommen — die tatsächliche Ersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab.

Zum 1. Januar 2026 wurde die Pauschale reformiert: Seither gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 € pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer (Steueränderungsgesetz 2025). Die bis 2025 geltende Staffelung — 0,30 € für die ersten 20 km, erst ab km 21 dann 0,38 € — ist damit entfallen.

Davon profitieren vor allem die Nahpendler: Wer 10 km einfach pendelt, bekommt jetzt auch auf diese Strecke 0,38 € statt zuvor 0,30 €. Der Satz gilt verkehrsmittelunabhängig — ob Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß spielt für die Höhe keine Rolle. Maßgeblich ist allein die einfache Entfernung.

Jahres-Pendlerpauschale bei 20 km

  1. 1
    Einfache Entfernung20 km= 20 km
  2. 2
    Satz pro km (ab 2026)0,38 €= 0,38 €
  3. 3
    Tatsächliche Arbeitstage220 Tage= 220
  4. 4
    Jahres-Pendlerpauschale20 × 0,38 € × 220= 1.672 €
Bei 20 km einfacher Strecke und 220 Arbeitstagen ergeben sich 1.672 € Pendlerpauschale im Jahr. Dieser Betrag mindert als Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen — nicht direkt die Steuer.

Pendlerpauschale 2025 vs. 2026

EntfernungsbereichSatz 2025Satz ab 2026
1.–20. Kilometer0,30 €/km0,38 €/km
ab dem 21. Kilometer0,38 €/km0,38 €/km
einheitlich ab dem 1. km?nein (gestaffelt)ja

Die Staffelung 2025 (0,30 € / 0,38 €) wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2025 zum 01.01.2026 durch einen einheitlichen Satz von 0,38 € ab dem ersten Kilometer ersetzt. Konkret heißt das für einen Nahpendler mit 12 km und 220 Tagen: 2025 noch 12 × 0,30 € × 220 = 792 €, ab 2026 dagegen 12 × 0,38 € × 220 = 1.003,20 € — gut 211 € mehr pro Jahr. Stand 06/2026.

Von der Pauschale zur echten Steuerersparnis

  1. 1
    Pendlerpauschale (aus Beispiel oben)1.672 €= 1.672 €
  2. 2
    Persönlicher Grenzsteuersatz30 %= 30 %
  3. 3
    Tatsächliche Steuerersparnis1.672 € × 30 %= 501,60 €
  4. 4
    Pro Monat501,60 € ÷ 12= 41,80 €
Die 1.672 € Pauschale bringen bei 30 % Grenzsteuersatz rund 502 € echte Ersparnis — etwa 42 € im Monat. Die Pauschale ist kein Erstattungsbetrag, sondern senkt das zu versteuernde Einkommen; die Ersparnis steigt mit dem Grenzsteuersatz.

Warum der Arbeitsweg absetzbar ist — das Nettoprinzip

Hinter der Pendlerpauschale steht ein Grundgedanke des Steuerrechts: Besteuert wird nur das Netto-Einkommen nach Abzug der Kosten, die zur Erzielung des Einkommens nötig sind (objektives Nettoprinzip). Der Weg zur Arbeit ist eine solche Werbungskost — ohne ihn gäbe es kein Arbeitsentgelt.

Die Pauschale ist dabei eine bewusste Vereinfachung: Statt jeden Beleg für Sprit, Ticket oder Verschleiß zu sammeln, gewährt der Gesetzgeber einen festen Betrag je Entfernungskilometer. Das spart Bürokratie auf beiden Seiten und macht die Förderung verkehrsmittelneutral — der Radfahrer wird genauso behandelt wie der Autofahrer.

Genau diese Pauschalierung ist aber auch der Grund, warum die Höhe politisch umstritten ist: Sie wirkt über den Grenzsteuersatz und entlastet Besserverdiener absolut stärker. Die Mobilitätsprämie für Geringverdiener wurde unter anderem geschaffen, um diese Schieflage abzumildern.

Was zählt: einfache Strecke, volle Kilometer, Arbeitstage

Drei Regeln bestimmen die Höhe. Erstens zählt nur die einfache Entfernung — die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeit, nicht Hin- und Rückfahrt. Die Rückfahrt ist im Satz bereits enthalten. Eine längere Strecke ist nur ansetzbar, wenn sie verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird.

Zweitens zählen nur volle Kilometer: Angefangene Kilometer werden abgerundet, 24,3 km gelten also als 24 km (§ 9 EStG). Maßstab ist die kürzeste Straßenverbindung laut Routenplaner.

Drittens entscheiden die tatsächlichen Arbeitstage. Abzuziehen sind Urlaub, Feiertage, Krankheits- und Homeoffice-Tage. Bei einer Fünf-Tage-Woche akzeptieren die Finanzämter üblicherweise 220 bis 230 Tage ohne Einzelnachweis. Tage, an denen man nicht zur Arbeitsstätte gefahren ist, dürfen nicht mitgezählt werden — die Pauschale gilt pro tatsächlich gependeltem Tag.

Radfahrer: gleicher Satz, kein Auto nötig

  1. 1
    VerkehrsmittelFahrrad=
  2. 2
    Einfache Entfernung8 km= 8 km
  3. 3
    Jahrespauschale8 × 0,38 € × 220= 668,80 €
Auch ohne Auto gilt der volle Satz: Wer 8 km mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, setzt 668,80 € an — exakt so viel wie ein Autofahrer auf gleicher Strecke. Die Pendlerpauschale ist verkehrsmittelunabhängig; selbst Fußgänger erhalten sie.

Höchstbetrag-Regel nach Verkehrsmittel

VerkehrsmittelJahres-HöchstbetragHinweis
Eigener oder gestellter Pkwunbegrenztkein Deckel
Bahn, Bus, ÖPNV, Fahrrad, zu Fuß4.500 €/JahrDeckel je Kalenderjahr
ÖPNV-Ticket teurer als Pauschale?tatsächliche Kostenhöhere Ticketkosten ansetzbar

Der Höchstbetrag von 4.500 € gilt nur für Wege ohne eigenen Pkw. Wer mit dem eigenen oder einem vom Arbeitgeber überlassenen Auto fährt, kann die Entfernungspauschale ohne Obergrenze ansetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG).

Langpendler mit ÖPNV: der 4.500-€-Deckel greift

  1. 1
    Rechnerische Pauschale (60 km, 220 T)60 × 0,38 € × 220= 5.016 €
  2. 2
    Höchstbetrag ohne eigenen PkwDeckel § 9 EStG= 4.500 €
  3. 3
    Mit eigenem Pkw dagegenkein Deckel= 5.016 €
Mit Bahn oder ÖPNV ist die Pauschale auf 4.500 €/Jahr gedeckelt — die rechnerischen 5.016 € werden gekürzt. Wer dieselbe Strecke mit dem eigenen Pkw fährt, setzt die vollen 5.016 € an. Ausnahme: Sind die ÖPNV-Ticketkosten höher als 4.500 €, zählen die tatsächlichen Kosten.

Wann sich die Angabe überhaupt lohnt

  1. 1
    Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026automatisch abgezogen= 1.230 €
  2. 2
    Pauschale bei 15 km / 220 Tage15 × 0,38 € × 220= 1.254 €
  3. 3
    Übersteigt den Pauschbetrag um1.254 € − 1.230 €= 24 €
Erst ab rund 15 km einfacher Strecke (bei 220 Tagen) übersteigt die Pendlerpauschale allein den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, der ohnehin automatisch abgezogen wird. Darunter lohnt die Angabe nur zusammen mit weiteren Werbungskosten (Arbeitsmittel, Fortbildung, Beiträge).

Homeoffice vs. Pendeln — was ansetzbar ist

Seit 2023 gibt es neben der Pendlerpauschale die Homeoffice-Pauschale (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG): 6 € pro Homeoffice-Tag, höchstens 210 Tage im Jahr — also maximal 1.260 €. Sie gilt auch ohne separates Arbeitszimmer.

Die beiden Pauschalen schließen sich pro Tag aus: An einem Tag zählt entweder die Fahrt ins Büro (Pendlerpauschale) oder der Heimarbeitstag (Homeoffice-Pauschale) — nie beides. Übers Jahr lassen sie sich aber kombinieren: Bürotage als Pendlerpauschale, Heimtage als Homeoffice-Pauschale.

Welche Variante an einem mobilen Tag günstiger ist, hängt von der Entfernung ab. Faustregel: Bei kurzen Strecken kann die 6-€-Homeoffice-Pauschale den Pendler-Tagesbetrag übersteigen, bei längeren Strecken überwiegt die Pendlerpauschale. Die Schwelle liegt bei rund 16 km: 16 × 0,38 € = 6,08 €, knapp über den 6 € Homeoffice. Der Rechner zeigt den direkten Vergleich, sobald Homeoffice-Tage eingetragen werden.

Pendlerpauschale vs. Homeoffice-Pauschale

KriteriumPendlerpauschaleHomeoffice-Pauschale
Höhe0,38 €/km × Entfernung6 € pauschal pro Tag
WofürTage mit Fahrt zur ArbeitsstätteTage im Homeoffice
Jahres-Deckel4.500 € (Pkw: unbegrenzt)1.260 € (210 Tage)
Günstigerab rund 16 km einfache Streckekurze Strecken / kein Arbeitsweg

Mischwoche: 3 Tage Büro, 2 Tage Homeoffice (30 km)

  1. 1
    3 Bürotage/Woche → Pendlertage≈ 132 Tage × 30 km × 0,38 €= 1.504,80 €
  2. 2
    2 Homeoffice-Tage/Woche → HO-Tage≈ 88 Tage × 6 €= 528,00 €
  3. 3
    Werbungskosten gesamt1.504,80 € + 528,00 €= 2.032,80 €
Eine 3-Büro-/2-Homeoffice-Woche bei 30 km kombiniert beide Pauschalen: 1.504,80 € Pendlerpauschale plus 528 € Homeoffice-Pauschale = 2.032,80 € Werbungskosten. Pro Tag zählt immer nur eine der beiden — übers Jahr addieren sie sich.

Homeoffice-Pauschale auf einen Blick

Satz pro Homeoffice-Tag6 €§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG
Maximale Tage / Jahr210 Tagegesetzlicher Deckel
Höchstbetrag / Jahr1.260 €210 × 6 €
Arbeitszimmer nötig?neingilt auch ohne separaten Raum
Pendlerpauschale am selben Tag?neinpro Tag nur eine Pauschale

Sonderfälle & weitere Wegekosten

Über den Standardfall hinaus gibt es mehrere Sonderregelungen. Bei doppelter Haushaltsführung sind zusätzlich wöchentliche Familienheimfahrten ansetzbar — eine pro Woche mit 0,38 € je Entfernungskilometer. Menschen mit Behinderung (Grad ab 70 bzw. ab 50 mit Merkzeichen G) dürfen statt der Pauschale die tatsächlichen Fahrtkosten ansetzen.

Auch Unfallkosten auf dem Arbeitsweg sind zusätzlich zur Pauschale abziehbar, da sie von ihr nicht abgegolten werden. Bei Bahn oder ÖPNV gilt: Sind die tatsächlichen Ticketkosten höher als die Entfernungspauschale, können die höheren Kosten angesetzt werden.

Für Geringverdiener unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €), die keine Einkommensteuer zahlen, greift die Mobilitätsprämie nach § 101 EStG — 14 % der berücksichtigten Entfernungspauschale, direkt mit dem Steuerbescheid ausgezahlt.

Pendlerpauschale clever nutzen — und Fehler vermeiden

Wer nicht bis zur Steuererklärung warten will, kann sich die Pendlerpauschale schon unterm Jahr beim Finanzamt als Lohnsteuer-Freibetrag eintragen lassen (Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung). Dann fließt die Entlastung Monat für Monat über ein höheres Netto, statt erst mit dem Steuerbescheid.

Drei typische Fehler kosten bares Geld. Erstens das Verwechseln von einfacher Strecke und Hin- und Rückfahrt — angesetzt wird nur die einfache Entfernung. Zweitens zu viele Arbeitstage: Homeoffice-, Urlaubs- und Krankheitstage gehören abgezogen, sonst droht bei einer Prüfung die Korrektur. Drittens das Übersehen des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 € — er wird automatisch gewährt, die Pauschale wirkt nur mit dem übersteigenden Teil.

Umgekehrt verschenken viele Pendler Geld, weil sie Zusatzkosten nicht ansetzen: Unfallkosten, höhere ÖPNV-Tickets oder Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung lassen sich zusätzlich geltend machen.

Pendlerpauschale in Anlage N richtig eintragen

  • Einfache Entfernung über einen Routenplaner ermitteln (kürzeste Straßenverbindung, volle Kilometer).
  • Tatsächliche Arbeitstage zählen — Urlaub, Feiertage, Krankheit und Homeoffice abziehen.
  • Pendlerpauschale in Anlage N, Zeile 31 ff. eintragen (Adresse, km, Tage, Verkehrsmittel).
  • Homeoffice-Tage separat als Homeoffice-Pauschale ansetzen (6 €/Tag).
  • Bei ÖPNV prüfen, ob die Ticketkosten höher als die Pauschale sind.
  • Belege bereithalten: Routenplaner-Ausdruck, Arbeitgeber-Bescheinigung über Homeoffice-Tage.
  • Weitere Werbungskosten sammeln — die Pauschale wirkt erst über dem Pauschbetrag von 1.230 €.

Kürzeste Straßenverbindung dokumentieren

Dokumentieren Sie die kürzeste Straßenverbindung mit einem Routenplaner-Ausdruck und legen Sie ihn zu den Steuerunterlagen. Das Finanzamt setzt grundsätzlich die kürzeste Strecke an — eine längere, aber verkehrsgünstigere Route (z. B. Autobahn statt Ortsdurchfahrten) ist nur ansetzbar, wenn Sie sie regelmäßig nutzen und nachvollziehbar Zeit sparen. Halten Sie auch die genutzten Arbeitstage fest (Kalender, Arbeitgeber-Bescheinigung), damit Sie die angesetzte Tageszahl bei Rückfragen belegen können.

0,45 €/km geplant, nicht beschlossen — keine Steuerberatung

Eine weitere Anhebung der Pauschale auf 0,45 €/km ist politisch im Gespräch, aber bislang NICHT beschlossen — maßgeblich bleibt der geltende Satz von 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer (2026). Ein neuer Wert wird erst übernommen, wenn die Erhöhung im Bundesgesetzblatt steht. Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung — über die endgültige Anerkennung von Wegekosten entscheidet das Finanzamt im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 € pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer (Steueränderungsgesetz 2025). Die frühere Staffelung (bis 20 km: 0,30 €, darüber: 0,38 €) ist damit entfallen. Es zählt nur die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückfahrt.
Wird die Hin- und Rückfahrt berechnet?
Nein, es wird nur die einfache Entfernung (kürzeste Straßenverbindung) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angesetzt. Die Rückfahrt ist bereits in der Pauschale enthalten.
Gilt die Pendlerpauschale auch für Fahrradfahrer?
Ja, die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Egal ob Auto, Fahrrad, Bus, Bahn oder zu Fuß — der Kilometersatz ist identisch. Nur die einfache Entfernung zählt.
Kann ich Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale kombinieren?
Ja, aber nicht am selben Tag. An Tagen, an denen Sie ins Büro fahren, setzen Sie die Pendlerpauschale an. An Homeoffice-Tagen die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr). Beide Pauschalen können in der Steuererklärung nebeneinander geltend gemacht werden.
Wie viele Arbeitstage kann ich ansetzen?
Nur die Tage, an denen Sie tatsächlich zur Arbeitsstätte gefahren sind. Abzuziehen sind Urlaub, Feiertage, Krankheitstage und Homeoffice-Tage. Bei einer 5-Tage-Woche akzeptieren Finanzämter üblicherweise 220–230 Tage ohne Einzelnachweis.
Wo trage ich die Pendlerpauschale in der Steuererklärung ein?
In der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit), Zeile 31 ff. Geben Sie die Adresse der Arbeitsstätte, die Entfernung in km, die Anzahl der Arbeitstage und das genutzte Verkehrsmittel an.
Was, wenn ich keine Steuern zahle?
Wer mit seinem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) liegt, zahlt keine Einkommensteuer und kann die Pendlerpauschale steuerlich nicht absetzen. In diesem Fall greift die Mobilitätsprämie nach § 101 EStG: Sie beträgt 14 % der Pendlerpauschalen ab dem 21. Kilometer und wird zusammen mit dem Steuerbescheid ausgezahlt. Die Mobilitätsprämie wurde durch das Steueränderungsgesetz 2025 (BGBl. I 2025 Nr. 363) unbefristet verlängert.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  1. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG: Entfernungspauschale Originaltext0,38 €/km ab dem 1. km (ab 2026), Höchstbetrag 4.500 € außer Pkw
  2. § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG: Homeoffice-Pauschale Originaltext6 €/Tag, max. 210 Tage (max. 1.260 €/Jahr)
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