Aktualisiert am 21. Mai 2026
💰 Abfindungsrechner
Abfindung berechnen: Regelabfindung, Netto-Abfindung nach Fünftelregelung und steuerliche Auswirkungen auf einen Blick.
Angefangene Jahre über 6 Monate zählen als volles Jahr
Standard: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei älteren AN oder langer Zugehörigkeit teils höher.
Bitte das zu versteuernde Einkommen (zvE) eintragen — nicht das Brutto. Sie finden den Wert im letzten Steuerbescheid. Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) wirkt auf das zvE, nicht auf Brutto oder Lohnsteuer.
Die Steuerklasse (§ 39 EStG) spielt bei der Veranlagung nach § 34 EStG keine Rolle.
Netto-Abfindung (mit Fünftelregelung)
9.400 €
Aufschlüsselung (Fünftelregelung)
Vergleich: Fünftelregelung vs. Normalbesteuerung
| Ohne Fünftelr. | Mit Fünftelr. | Ersparnis | |
|---|---|---|---|
| Steuer auf Abfindung | 4.868 € | 4.600 € | 268 € |
| Netto-Abfindung | 9.132 € | 9.400 € | +268 € |
Wichtig: Die Fünftelregelung wird seit 2025 nicht mehr automatisch vom Arbeitgeber angewendet, sondern muss in der Steuererklärung beantragt werden.
Aufteilung der Brutto-Abfindung
Hinweis: Diese Berechnung ist eine Schätzung. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt von weiteren Einkünften, Sonderausgaben und Freibeträgen ab. Lassen Sie sich steuerlich beraten.
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So funktioniert der Abfindungsrechner
Formel
Regelabfindung = Monatsbrutto × Betriebsjahre × Faktor | Fünftelregelung: Steuer = 5 × [ESt(Einkommen + Abfindung/5) − ESt(Einkommen)]
Rechenbeispiel
3.500 € Brutto, 8 Jahre, Faktor 0,5 → Abfindung: 14.000 € brutto → ca. 10.300 € netto (mit Fünftelregelung, Stkl. I)
Wie wird die Regelabfindung berechnet?
Die Regelabfindung ist die in der Praxis am häufigsten verwendete Berechnungsgrundlage für Abfindungen bei betriebsbedingten Kündigungen. Die Formel lautet: Abfindung = Monatsbruttoeinkommen × Betriebszugehörigkeit in Jahren × Faktor. Der Standardfaktor beträgt 0,5 — also ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Bei einem Bruttogehalt von 3.500 € und 8 Jahren Betriebszugehörigkeit ergibt sich eine Regelabfindung von 14.000 €.
Der Faktor 0,5 ist jedoch nur ein Richtwert. In der Praxis kann er je nach Verhandlungsposition, Branche, Alter des Arbeitnehmers und Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage zwischen 0,25 und 1,5 oder sogar höher liegen. Ältere Arbeitnehmer mit langer Betriebszugehörigkeit erzielen häufig höhere Faktoren, da ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt schlechter sind.
Was ist die Fünftelregelung und wie funktioniert sie?
Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) ist eine steuerliche Vergünstigung für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Sie mildert die Steuerprogression, die bei einer Einmalzahlung besonders stark zuschlägt. Das Prinzip: Das Finanzamt rechnet so, als würde die Abfindung über fünf Jahre verteilt ausgezahlt.
Die Berechnung im Detail: Zunächst wird die Einkommensteuer auf das reguläre Jahreseinkommen berechnet. Dann wird ein Fünftel der Abfindung zum Einkommen addiert und die Steuer erneut berechnet. Die Differenz wird mit 5 multipliziert — das ergibt die Steuer auf die gesamte Abfindung. Da das zu versteuernde Einkommen pro Stufe geringer ist, fällt der Steuersatz deutlich niedriger aus als bei einer vollen Besteuerung.
Änderung seit 2025: Fünftelregelung nur noch über die Steuererklärung
Seit dem 1. Januar 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr automatisch vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung angewendet. Stattdessen muss sie in der Steuererklärung beantragt werden. Das bedeutet: Vom Arbeitgeber wird die Abfindung zunächst voll versteuert. Die Steuerersparnis durch die Fünftelregelung erhalten Sie erst nach Abgabe der Steuererklärung als Erstattung vom Finanzamt. Planen Sie daher einen Liquiditätspuffer ein.
Wann hat man Anspruch auf eine Abfindung?
In Deutschland gibt es keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Abfindungen werden in folgenden Situationen gezahlt:
- Aufhebungsvertrag: Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich einvernehmlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, oft mit Abfindung.
- Kündigungsschutzklage: Im Rahmen eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht wird häufig eine Abfindung vereinbart.
- §§ 9, 10 KSchG (gerichtliche Auflösung): Hat eine Kündigungsschutzklage Erfolg, ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer aber unzumutbar geworden, kann das Arbeitsgericht auf seinen Antrag das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung auflösen. Höchstgrenzen: bis zu 12 Monatsverdienste; bis zu 15 Monatsverdienste ab 50 Jahren mit mindestens 15 Jahren Betriebszugehörigkeit; bis zu 18 Monatsverdienste ab 55 Jahren mit mindestens 20 Jahren Betriebszugehörigkeit.
- § 1a KSchG: Bei betriebsbedingter Kündigung kann der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben eine Abfindung von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr anbieten, wenn der Arbeitnehmer auf eine Klage verzichtet.
- Sozialplan: Bei größeren Entlassungen regelt ein Sozialplan die Abfindungshöhe.
Wichtigste Frist: 3 Wochen nach Zugang der Kündigung
Eine Kündigungsschutzklage muss nach § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Diese Frist ist die strategische Schlüsselgröße für jede Abfindung über den Klageweg: Wer sie versäumt, verliert nicht nur den Kündigungsschutz, sondern auch die Verhandlungsposition für einen Vergleich oder den Auflösungsantrag nach §§ 9, 10 KSchG. Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Zugang der Kündigung, nicht mit dem Datum des Kündigungsschreibens. Auch wenn Sie zunächst auf einen Aufhebungsvertrag setzen, sollten Sie eine vorsorgliche Klage erwägen — falls die Verhandlungen scheitern, ist die 3-Wochen-Frist sonst möglicherweise abgelaufen.
Abfindung und Arbeitslosengeld: Gibt es eine Sperrzeit?
Eine Abfindung wird grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet — sie kürzt weder die Dauer noch die Höhe des Arbeitslosengeldes. Allerdings kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses „mitgewirkt" hat (z. B. durch einen Aufhebungsvertrag). Eine Sperrzeit lässt sich oft vermeiden, wenn die Abfindung nicht höher als die Regelabfindung (0,5 Monatsgehälter) ist und der Arbeitgeber betriebsbedingte Gründe für die Kündigung nennt.
Abfindung verhandeln: Tipps für eine höhere Abfindung
Die Verhandlungsposition hängt maßgeblich davon ab, ob die Kündigung vor dem Arbeitsgericht Bestand hätte. Hat der Arbeitgeber keinen ausreichenden Kündigungsgrund oder formale Fehler gemacht, sind Ihre Chancen auf eine höhere Abfindung gut. Folgende Faktoren erhöhen die Verhandlungsposition:
- Langer Betriebszugehörigkeit und höheres Alter (schwerer vermittelbar)
- Formfehler in der Kündigung (fehlende Betriebsratsanhörung, Sozialauswahl)
- Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat)
- Drohende Kündigungsschutzklage mit guten Erfolgsaussichten
Aufrundung angefangener Jahre
Nach § 1a Abs. 2 Satz 3 KSchG werden Beschäftigungs-Restzeiten von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet. Beispiel: 7 Jahre und 7 Monate ergeben in der Berechnungsbasis 8 Jahre. Bei genau sechs Monaten oder weniger wird das angefangene Jahr nicht berücksichtigt.
Für die Berechnung Ihrer Kündigungsfrist nutzen Sie unseren [Kündigungsfrist-Rechner](/arbeit/kuendigungsfrist-rechner). Eine detaillierte Netto-Berechnung Ihres regulären Gehalts finden Sie im [Brutto-Netto-Rechner](/finanzen/brutto-netto-rechner), und mit dem [Steuererstattungs-Rechner](/finanzen/steuererstattung-rechner) können Sie Ihre voraussichtliche Steuerrückerstattung berechnen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist eine übliche Abfindung?
Wie wird die Abfindung versteuert?
Was ist die Fünftelregelung?
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Muss ich Sozialversicherungsbeiträge auf die Abfindung zahlen?
Wie werden angefangene Jahre bei der Abfindung berechnet?
Was bedeutet der Auflösungsantrag nach §§ 9, 10 KSchG?
Kündigung erhalten? Mit KS Auxilia Rechtsschutz können Sie eine höhere Abfindung verhandeln.
Rechtsschutz anfragenFünftelregelung in der Steuererklärung beantragen — WISO Steuer führt Sie Schritt für Schritt.
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