⚖️ Scheidungskosten-Rechner
Scheidungskosten berechnen: Gerichtskosten, Anwaltskosten, Verfahrenswert — einvernehmlich vs. streitig im Vergleich.
1Gemeinsames Nettoeinkommen (beide Ehepartner)
Der Verfahrenswert beträgt das 3-fache Ihres gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens (mindestens 3.000 €).
2Art der Scheidung
3Versorgungsausgleich durchführen?
Der Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenansprüche) ist der gesetzliche Regelfall und erhöht den Verfahrenswert um 10%.
Geschätzte Gesamtkosten
1.941 €
Pro Person (hälftige Teilung): 971 €
Berechnung im Detail
| Verfahrenswert Ehe (Netto × 3) | 15.000 € |
| + Versorgungsausgleich | +1.500 € |
| = Verfahrenswert gesamt | 16.500 € |
| Gerichtskosten (2,0 Gebühren) | 622 € |
| Verfahrensgebühr (1,3 RVG) | 404 € |
| Terminsgebühr (1,2 RVG) | 373 € |
| Einigungsgebühr (1,0 RVG) | 311 € |
| Auslagenpauschale | 20 € |
| + 19% MwSt auf Anwalt | 211 € |
| Anwalt brutto × 1 | 1.319 € |
| = Gesamtkosten | 1.941 € |
| Pro Person (hälftig) | 971 € |
Vergleich: Einvernehmlich vs. Streitig
💰 Verfahrenskostenhilfe: Bei geringem Einkommen können Sie staatliche Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Die Kosten werden dann ganz oder teilweise vom Staat übernommen. Antrag beim Familiengericht einreichen.
⚠️ Hinweis: Diese Berechnung basiert auf dem FamGKG und RVG und ist eine Schätzung. Tatsächliche Kosten können abweichen, z.B. durch weitere Folgesachen, Gutachter, Mehrvergleichsgebühr oder individuelle Honorarvereinbarungen.
Rechtsschutzversicherung mit Familienrecht? KS Auxilia übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Scheidung.
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