⚖️ Scheidungskosten-Rechner

Scheidungskosten berechnen: Gerichtskosten, Anwaltskosten, Verfahrenswert — einvernehmlich vs. streitig im Vergleich.

1Gemeinsames Nettoeinkommen (beide Ehepartner)

€/Monat

Der Verfahrenswert beträgt das 3-fache Ihres gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens (mindestens 3.000 €).

2Art der Scheidung

3Versorgungsausgleich durchführen?

Der Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenansprüche) ist der gesetzliche Regelfall und erhöht den Verfahrenswert um 10%.

Geschätzte Gesamtkosten

1.941

Pro Person (hälftige Teilung): 971

Berechnung im Detail

Verfahrenswert Ehe (Netto × 3)15.000
+ Versorgungsausgleich+1.500
= Verfahrenswert gesamt16.500
Gerichtskosten (2,0 Gebühren)622
Verfahrensgebühr (1,3 RVG)404
Terminsgebühr (1,2 RVG)373
Einigungsgebühr (1,0 RVG)311
Auslagenpauschale20
+ 19% MwSt auf Anwalt211
Anwalt brutto × 11.319
= Gesamtkosten1.941
Pro Person (hälftig)971

Vergleich: Einvernehmlich vs. Streitig

🤝 Einvernehmlich
1.941
1 Anwalt
⚔️ Streitig
2.520
2 Anwälte
💡 Ersparnis bei Einvernehmen: 579 € (−23%)

💰 Verfahrenskostenhilfe: Bei geringem Einkommen können Sie staatliche Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Die Kosten werden dann ganz oder teilweise vom Staat übernommen. Antrag beim Familiengericht einreichen.

⚠️ Hinweis: Diese Berechnung basiert auf dem FamGKG und RVG und ist eine Schätzung. Tatsächliche Kosten können abweichen, z.B. durch weitere Folgesachen, Gutachter, Mehrvergleichsgebühr oder individuelle Honorarvereinbarungen.

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