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Aktualisiert am 21. Mai 2026

Überstunden-Rechner

Überstunden berechnen: Pro Woche, Monat und Jahr mit Vergütung, Zuschlag und Stundenlohn-Ermittlung.

Std./Wo.
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Überstunden pro Woche

+5,0 Std.

Pro Woche

+5,0 h

Pro Monat

+21,7 h

Pro Jahr

+260,0 h

💡Das entspricht 32,5 zusätzlichen Arbeitstagen pro Jahr.

Arbeitszeit berechnen
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Allgemeine Information. Überstundenregelungen hängen vom Arbeitsvertrag und Tarifvertrag ab.

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So funktioniert der Überstunden-Rechner

Formel

Überstunden = Tatsächliche Arbeitszeit − Vertragliche Arbeitszeit | Vergütung = Überstunden × Stundenlohn × (1 + Zuschlag%)

Rechenbeispiel

45 Std. tatsächlich, 40 Std. vertraglich → 5 Überstunden/Woche. Bei 3.500 € Gehalt und 25% Zuschlag: 5 × 25,24 € = 126,19 € brutto.

Überstunden berechnen — Formel und Beispiel

Die Berechnung von Überstunden ist einfach: Überstunden pro Woche = tatsächlich geleistete Arbeitszeit − vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Arbeiten Sie beispielsweise 45 Stunden pro Woche bei einer vertraglichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden, fallen 5 Überstunden pro Woche an.

Für die Hochrechnung auf den Monat wird der Wochenwert mit dem Faktor 4,33 multipliziert (52 Wochen ÷ 12 Monate). Im Beispiel: 5 × 4,33 = 21,65 Überstunden pro Monat. Auf das Jahr gerechnet sind das 5 × 52 = 260 Überstunden — das entspricht bei einem 8-Stunden-Tag über 32 zusätzlichen Arbeitstagen.

Unser Rechner unterstützt zwei Eingabearten: die direkte Eingabe der Wochenarbeitszeit oder die tageweise Erfassung (Montag bis Freitag) mit automatischer Summierung. Sie können den Zeitraum frei wählen: eine Woche, einen Monat oder einen benutzerdefinierten Zeitraum.

Was zählt als Überstunde?

Überstunden (auch Mehrarbeit genannt) entstehen, wenn ein Arbeitnehmer über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeitet. Dabei ist die individuelle vertragliche Arbeitszeit entscheidend, nicht die gesetzliche Höchstarbeitszeit.

Wichtige Unterscheidungen:

  • Überstunden vs. Mehrarbeit: Im arbeitsrechtlichen Sinne bezeichnen Überstunden die Überschreitung der individuellen Arbeitszeit, Mehrarbeit die Überschreitung der tariflichen oder gesetzlichen Höchstarbeitszeit. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden beide Begriffe synonym verwendet.
  • Angeordnete vs. freiwillige Überstunden: Nur angeordnete oder gebilligte Überstunden begründen einen Vergütungsanspruch. Wer freiwillig länger bleibt, hat in der Regel keinen Anspruch auf zusätzliche Bezahlung.
  • Dokumentation: Der Arbeitnehmer trägt die Beweislast für geleistete Überstunden. Es empfiehlt sich daher, Überstunden schriftlich festzuhalten und vom Vorgesetzten abzeichnen zu lassen.

Überstunden-Zuschlag — was steht mir zu?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Überstundenzuschläge existiert in Deutschland nicht. Ob und in welcher Höhe Zuschläge gezahlt werden, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.

Übliche Zuschlagssätze in der Praxis:

  • 0 % — Viele Arbeitsverträge sehen vor, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind (sogenannte Pauschalabgeltungsklausel). Diese Klausel ist nur wirksam, wenn klar definiert ist, wie viele Überstunden abgegolten sind.
  • 25 % — Häufiger Zuschlag in Tarifverträgen für reguläre Überstunden.
  • 50 % — Typisch für Überstunden an Sonn- und Feiertagen oder für Nachtarbeit.
  • 100 % — Selten, kommt bei besonders unzumutbaren Arbeitszeiten vor.

Die Vergütung berechnet sich wie folgt: Stundenlohn = Bruttomonatsgehalt ÷ Monatsstunden (bei 40 Std./Woche: 173,33 Stunden). Überstundenlohn = Stundenlohn × (1 + Zuschlag in %). Gesamtvergütung = Anzahl Überstunden × Überstundenlohn.

Überstunden abbauen oder auszahlen lassen?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, Überstunden auszugleichen:

Freizeitausgleich: Der Arbeitnehmer nimmt die geleisteten Überstunden als zusätzliche Freizeit. Dies ist die in der Praxis häufigste Variante. In vielen Unternehmen gibt es Gleitzeitkonten oder Arbeitszeitkonten, auf denen Überstunden angesammelt und später abgebaut werden können.

Auszahlung: Die Überstunden werden finanziell vergütet. Der Anspruch richtet sich nach dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Ohne ausdrückliche Regelung gilt nach § 612 BGB: Ist eine Vergütung zu erwarten, so ist sie geschuldet. Bei übertariflich bezahlten Angestellten oder leitenden Angestellten kann die Erwartung einer zusätzlichen Vergütung entfallen.

Arbeitgeber können grundsätzlich einseitig anordnen, ob Überstunden durch Freizeitausgleich oder Auszahlung abgegolten werden, sofern der Arbeitsvertrag keine andere Regelung enthält.

Maximale Überstunden nach dem Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt klare Grenzen:

  • Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten (§ 3 ArbZG).
  • Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden.
  • Bei einer 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag) ergibt sich eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden regulär, vorübergehend bis zu 60 Stunden.
  • Zwischen zwei Arbeitseinsätzen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen.
  • Wer regelmäßig mehr als 10 Stunden pro Tag arbeitet, verstößt gegen das ArbZG — auch wenn der Arbeitgeber dies anordnet.

In der Praxis bedeutet das: Bei einer 40-Stunden-Woche und 5 Arbeitstagen sind maximal 10 Überstunden pro Woche (2 pro Tag) dauerhaft möglich, sofern der 6-Monats-Durchschnitt eingehalten wird. Kurzfristig können es bis zu 20 Überstunden pro Woche sein (50 + 10 Stunden am Samstag), was aber nur als absolute Ausnahme gedacht ist.

Häufige Fragen

Wie berechne ich meine Überstunden?
Ziehen Sie die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit ab. Beispiel: 45 Stunden gearbeitet minus 40 Stunden vertraglich = 5 Überstunden pro Woche. Für den Monat multiplizieren Sie mit 4,33.
Habe ich einen Anspruch auf Überstundenzuschlag?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Überstundenzuschläge existiert nicht. Der Anspruch ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Übliche Zuschläge liegen bei 25% bis 50%.
Wie viele Überstunden sind erlaubt?
Die tägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich 10 Stunden nicht überschreiten (§ 3 ArbZG). Bei einer 8-Stunden-Regelarbeitszeit sind also maximal 2 Überstunden pro Tag zulässig, wenn der 6-Monats-Durchschnitt von 8 Stunden eingehalten wird.
Können Überstunden verfallen?
Ja. Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten oft Ausschlussfristen (z.B. 3 oder 6 Monate), innerhalb derer Überstunden geltend gemacht werden müssen. Ohne solche Klauseln gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Muss ich Überstunden leisten wenn der Chef es verlangt?
Grundsätzlich nur, wenn der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine entsprechende Klausel enthält. In Notfällen (z.B. Naturkatastrophen, drohende Schäden) kann der Arbeitgeber auch ohne vertragliche Grundlage Überstunden anordnen (§ 14 ArbZG).
Wie werden Überstunden versteuert?
Überstundenvergütung ist normales Arbeitsentgelt und wird regulär versteuert und sozialversichert. Es gibt keinen Steuerfreibetrag für Überstunden. Nur bestimmte Zuschläge (Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit) können nach § 3b EStG steuerfrei sein.
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