Aktualisiert am 29. Juni 2026
🖥️ Freelancer-Stundensatz-Rechner
Freelancer-Stundensatz berechnen: Vom Wunsch-Netto zum nötigen Stundensatz inkl. Steuern, Versicherungen und Betriebskosten.
Fakturierbare Stunden (ohne Akquise, Admin etc.)
Büro, Software, Telefon, Internet etc.
Empfohlener Stundensatz
52,98 € netto
(63,05 € brutto inkl. USt)
Tagessatz
317,91 €
Monatsumsatz nötig
5.642,86 €
Jahresumsatz nötig
67.714,29 €
Fakturierbare Std/Jahr
1278
Monatliche Kostenaufschlüsselung
Kalkulation im Detail
Hinweis: Vereinfachte Kalkulation. Der tatsächliche Stundensatz kann je nach Branche, Region, Erfahrung und Marktlage abweichen. Berücksichtigen Sie auch Kosten für Weiterbildung, Rücklagen und Akquisezeiten. Im Zweifel konsultieren Sie einen Steuerberater.
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Warum der richtige Stundensatz entscheidend ist
Der Stundensatz ist die wichtigste Stellschraube jeder selbstständigen Tätigkeit — und zugleich die am häufigsten unterschätzte. Der typische Fehler: Wer aus dem Angestelltenverhältnis kommt, teilt sein bisheriges Bruttogehalt durch die Monatsstunden und landet bei einem scheinbar fairen Satz. Diese Rechnung blendet aus, dass ein Freelancer Krankenversicherung, Altersvorsorge, Steuern und alle Betriebskosten allein trägt und nur einen Teil seiner Arbeitszeit überhaupt in Rechnung stellen kann.
Dieser Rechner dreht die Logik um: Er startet beim gewünschten Netto-Einkommen und addiert Schritt für Schritt alle Kosten, bis der Satz feststeht, den Sie wirklich brauchen — pro Stunde und als Tagessatz. So sehen Sie, ob Ihr Wunschpreis am Markt durchsetzbar ist. Das Ergebnis ist eine Orientierung für die eigene Kalkulation, keine Steuer- oder Honorarberatung. Wer den Vergleich zum Stundenlohn als Angestellter sucht, sieht den Unterschied sofort.
Vom Wunsch-Netto zum Stundensatz
- 1Wunsch-Nettogewünschtes Netto-Einkommen= 3.000 €/Monat
- 2Plus feste Kosten+ 450 KV + 300 Rente + 200 Betrieb= + 950 €
- 3Netto-Bedarf3.000 + 950= 3.950 €/Monat
- 4Steuer einrechnen3.950 ÷ (1 − 0,30)= 5.643 €/Monat
- 5Jahresbedarf5.643 × 12= 67.714 €/Jahr
- 6Stundensatz netto67.714 ÷ 1.200 fakturierbare Std= 56,43 €/Std
Welche Kosten in den Stundensatz gehören
In einen tragfähigen Stundensatz fließen weit mehr Posten ein als das reine Wunsch-Einkommen. Den größten Brocken bildet die Krankenversicherung: Als Selbstständiger zahlen Sie den vollen Beitrag allein, je nach Tarif und Einkommen rund 450 bis 900 Euro im Monat. Dazu kommt die Altersvorsorge — wer im Alter nicht abrutschen will, sollte mindestens 300 bis 500 Euro monatlich zurücklegen.
Hinzu treten die laufenden Betriebsausgaben: Büro oder Coworking, Software-Abos, Telefon und Internet, Fachliteratur, Versicherungen und der Steuerberater. Auch Rücklagen für Krankheit, Auftragsflauten und Weiterbildung gehören in die Kalkulation, denn anders als Angestellte erhalten Freelancer keine Lohnfortzahlung. Erst auf die Summe all dieser Posten wird die Einkommensteuer aufgeschlagen — je nach Gewinn zwischen 25 und 42 Prozent. Was dann übrig bleibt, ist der monatliche Brutto-Bedarf, den der Stundensatz erwirtschaften muss.
Kostenaufschlüsselung am Beispiel
| Posten | Betrag/Monat | Anteil |
|---|---|---|
| Netto-Einkommen | 3.000 € | 53,2 % |
| Einkommensteuer (≈ 30 %) | 1.693 € | 30,0 % |
| Krankenversicherung | 450 € | 8,0 % |
| Altersvorsorge | 300 € | 5,3 % |
| Betriebsausgaben | 200 € | 3,5 % |
| Brutto-Bedarf gesamt | 5.643 € | 100 % |
Aufschlüsselung des monatlichen Brutto-Bedarfs aus dem Beispiel (3.000 € Wunsch-Netto, 30 % Steuersatz). Die Einkommensteuer ergibt sich als Differenz zwischen dem Netto-Bedarf von 3.950 € und dem Brutto-Bedarf von 5.643 €. Die Anteile machen deutlich, dass weniger als die Hälfte des erwirtschafteten Umsatzes als verfügbares Einkommen ankommt — der Rest fließt in Steuern, Vorsorge und Betrieb. Wer das ausblendet, kalkuliert seinen Satz zwangsläufig zu niedrig. Der konkrete Steuersatz hängt vom Gewinn ab und steigt mit zunehmendem Einkommen: Bei einem höheren Wunsch-Netto verschiebt sich der Anteil der Einkommensteuer nach oben, weil der progressive Tarif greift. Deshalb lohnt es sich, die eigene Aufstellung mit den persönlichen Werten zu wiederholen, statt pauschal mit 30 Prozent zu rechnen.
Fakturierbare Stunden realistisch ansetzen
Der zweite große Hebel neben den Kosten sind die fakturierbaren Stunden — und genau hier verrechnen sich die meisten. Ein Jahr hat 365 Tage, doch nach Abzug von Wochenenden, Urlaub, Krankheit und Feiertagen bleiben nur rund 200 bis 220 Arbeitstage. Schon das reduziert die theoretisch verfügbare Zeit erheblich.
Von diesen Arbeitstagen ist zudem nicht jede Stunde abrechenbar. Akquise, Angebotserstellung, Buchhaltung, E-Mails, Weiterbildung und Verwaltung verschlingen typischerweise 20 bis 30 Prozent der Arbeitszeit, ohne dass eine Rechnung dabei herausspringt. Realistisch bleiben damit nur etwa 100 bis 120 fakturierbare Stunden pro Monat. Wer mit 160 Stunden kalkuliert, setzt seinen Stundensatz systematisch zu niedrig an und arbeitet die Differenz unbezahlt nach. Die Faustregel lautet deshalb: lieber konservativ planen und sich über jede zusätzliche abrechenbare Stunde freuen, als die Auslastung schönzurechnen und am Monatsende ins Minus zu rutschen.
Typische Stundensätze nach Branche 2026
| Branche | Erfahren | Einsteiger (−20–40 %) |
|---|---|---|
| IT-Entwicklung | 80–120 € | 50–95 € |
| Senior-Beratung | 120–180 € | 75–145 € |
| Design & Kreativ | 60–100 € | 40–80 € |
| Text & Content | 50–90 € | 30–70 € |
| Marketing | 70–130 € | 45–105 € |
| Übersetzung | 60–80 € | 40–65 € |
| Beratung & Coaching | 100–250 € | 60–200 € |
Marktübliche Netto-Stundensätze für Freelancer in Deutschland 2026, je nach Branche, Erfahrung und Region. Berufseinsteiger liegen meist 20 bis 40 Prozent unter den Sätzen erfahrener Kräfte. Die Spannen sind Orientierungswerte und keine festen Tarife — gleichen Sie Ihren kalkulierten Satz immer mit dem aktuellen Marktniveau Ihrer Branche ab, um konkurrenzfähig und zugleich auskömmlich zu bleiben. Innerhalb einer Branche entscheidet vor allem die Spezialisierung über die Position in der Spanne: Wer ein gefragtes Nischenwissen mitbringt oder nachweisbare Projekterfolge vorweist, kann das obere Ende verlangen, während breit aufgestellte Generalisten eher im Mittelfeld landen. Auch die Region spielt eine Rolle — in Ballungsräumen werden tendenziell höhere Sätze gezahlt als in strukturschwächeren Gegenden.
Warum Freelancer mehr brauchen als Angestellte
Ein verbreitetes Missverständnis: Viele orientieren sich am Stundenlohn von Angestellten. Ein Angestellter mit 4.000 Euro brutto kommt rechnerisch auf etwa 23 Euro pro Stunde — als Freelancer kämen Sie damit nicht aus. Der Grund liegt in drei Lücken. Erstens trägt bei Angestellten der Arbeitgeber rund 20 Prozent Sozialversicherungsbeiträge obendrauf; als Selbstständiger zahlen Sie diese komplett selbst. Ein Blick in den Brutto-Netto-Rechner zeigt, wie viel vom Angestelltenbrutto netto übrig bleibt.
Zweitens gibt es weder bezahlten Urlaub noch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Drittens ist ein erheblicher Teil der Arbeitszeit unbezahlte Verwaltung. Als Faustregel sollte der Freelancer-Satz mindestens das 1,5- bis 2-Fache des vergleichbaren Angestellten-Stundenlohns betragen. Je nach Rechtsform kann zusätzlich Gewerbesteuer anfallen — Freiberufler sind davon befreit, Gewerbetreibende nicht.
Netto- oder Brutto-Stundensatz?
Der kalkulierte Stundensatz ist zunächst ein Netto-Satz — er deckt Ihre Kosten und Ihr Wunsch-Einkommen. Bei Regelbesteuerung kommen darauf 19 Prozent Umsatzsteuer, die Sie auf der Rechnung gesondert ausweisen und ans Finanzamt abführen. Für Geschäftskunden ist diese Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten, den sie als Vorsteuer zurückholen — der Brutto-Satz ist für B2B-Kunden also kein echter Mehrpreis. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen dagegen keine Umsatzsteuer aus. Der Tagessatz schließlich ergibt sich direkt aus dem Stundensatz: Stundensatz × produktive Stunden pro Tag. Bei 56,43 € und sechs Stunden sind das rund 339 € am Tag. Wer mit Tagessätzen kalkuliert, sollte dieselbe konservative Stundenbasis verwenden wie bei der Stundensatz-Rechnung, damit beide Werte zueinander passen. In manchen Branchen ist der Tagessatz die übliche Verhandlungsgröße, in anderen der Stundensatz — wichtig ist nur, dass beide aus derselben Kalkulation stammen und nicht unabhängig voneinander geschätzt werden.
Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung?
| Merkmal | Kleinunternehmer (§ 19) | Regelbesteuerung |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer | keine auf Rechnungen | 19 % (bzw. 7 %) |
| Vorsteuerabzug | nicht möglich | voll möglich |
| Voranmeldung | entfällt | monatlich oder quartalsweise |
| Aufwand | gering | höher (USt-Meldungen) |
| Lohnt sich bei | Privatkunden, wenig Ausgaben | B2B, hohe Investitionen |
Gegenüberstellung der beiden Besteuerungsformen für Freelancer. Die Kleinunternehmerregelung spart Bürokratie und erlaubt günstigere Endpreise für Privatkunden, kostet aber den Vorsteuerabzug. Wer überwiegend für Geschäftskunden arbeitet oder hohe Anschaffungen plant, fährt mit der Regelbesteuerung meist besser, weil die Umsatzsteuer für B2B-Kunden neutral ist und die Vorsteuer aus Einkäufen erstattet wird. Die Entscheidung sollte bewusst und nicht nebenbei fallen. Zu bedenken ist auch, dass ein Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung Sie für mehrere Jahre bindet — ein Hin und Her ist nicht möglich. Wer absehbar wächst oder größere Investitionen plant, sollte die Regelbesteuerung deshalb von Anfang an in Betracht ziehen, statt erst beim Überschreiten der Grenze umzustellen.
Kleinunternehmer-Grenzen 2026 (§ 19 UStG)
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Schwellen für die Kleinunternehmerregelung — sie haben die alten Werte von 22.000 und 50.000 Euro abgelöst und gelten 2026 unverändert. Maßgeblich sind zwei Grenzen: Der Vorjahresumsatz darf 25.000 Euro netto nicht überschritten haben, und der laufende Jahresumsatz darf 100.000 Euro nicht übersteigen. Anders als früher ist die zweite Grenze keine Prognose mehr: Wird sie unterjährig überschritten, fällt die Kleinunternehmer-Eigenschaft mit sofortiger Wirkung weg — ab dem Umsatz, der die Grenze übersteigt, wird Umsatzsteuer fällig. Wer also stark wächst, sollte den laufenden Umsatz im Blick behalten und rechtzeitig auf Regelbesteuerung umstellen, um keine Nachzahlung zu riskieren. Im Zweifel klärt der Steuerberater, welche Variante zur eigenen Kundenstruktur passt.
Stundensatz nachhaltig kalkulieren
- Alle Kostenposten erfassen — Netto-Wunsch, Krankenversicherung, Altersvorsorge, Betriebsausgaben und Rücklagen.
- Steuersatz realistisch ansetzen (je nach Gewinn 25 bis 42 Prozent).
- Fakturierbare Stunden konservativ schätzen — eher 100 bis 120 als 160 pro Monat.
- Einen Puffer von 10 bis 15 Prozent für unvorhergesehene Kosten einplanen.
- Den Satz jährlich mindestens um die Inflationsrate erhöhen.
- Mit dem Marktniveau der eigenen Branche abgleichen, um konkurrenzfähig zu bleiben.
- Lieber großzügig kalkulieren — ein Rabatt ist leichter zu geben als eine nachträgliche Erhöhung.
- Bewusst zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung entscheiden.
Kurzfazit
Der nötige Stundensatz ergibt sich aus dem gewünschten Netto-Einkommen, allen Versicherungen, der Altersvorsorge, den Betriebskosten, der Einkommensteuer und den realistisch fakturierbaren Stunden — und liegt fast immer deutlich höher, als man auf den ersten Blick vermutet. Die naive Rechnung „Wunsch-Netto geteilt durch Monatsstunden" führt regelmäßig zu Sätzen, die nicht einmal die Sozialversicherung decken. Nutzen Sie das Ergebnis dieses Rechners als Orientierung für die eigene Kalkulation und Verhandlung, nicht als verbindliche Vorgabe: Die tatsächlich durchsetzbaren Honorare hängen von Branche, Erfahrung, Region und Verhandlungsgeschick ab. Dieser Rechner ersetzt keine Steuer- oder Honorarberatung — bei steuerlichen Fragen, etwa zur Besteuerungsform oder zur Gewinnermittlung, ist ein Steuerberater die richtige Adresse. Prüfen Sie Ihre Kalkulation außerdem mindestens einmal im Jahr und passen Sie den Satz an gestiegene Kosten und Marktveränderungen an.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meinen Stundensatz als Freelancer?
Warum muss der Freelancer-Stundensatz höher sein als bei Angestellten?
Was ist ein guter Stundensatz für Freelancer?
Welche Kosten muss ich als Freelancer einkalkulieren?
Soll ich als Freelancer die Kleinunternehmerregelung nutzen?
Wie viele Stunden kann ich realistisch pro Monat fakturieren?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- UStG § 19 – Kleinunternehmer (Grenzen 25.000 € / 100.000 € seit 01.01.2025) — Originaltext
- BMF-Schreiben v. 18.03.2025 – Neuregelung der Kleinunternehmerbesteuerung — Originaltext
- EStG § 32a – Einkommensteuertarif (Brutto-Bedarf/Steuersatz) — Originaltext
- Deutsche Rentenversicherung – Selbstständige & Altersvorsorge — Originaltext