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Aktualisiert am 21. Mai 2026

⚖️ Unterhaltsrechner

Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026 berechnen — mit Kindergeld-Verrechnung, Höherstufung und Elternunterhalt-Abschnitt.

1Bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen

€/Monat

Nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen (typ. 5 % pauschal) und Schulden.

2Anzahl unterhaltspflichtiger Kinder

3Einstellungen je Kind

Kind 1
Kindergeld-Anrechnung Kind 1

Monatlicher Kindesunterhalt gesamt

513

Einkommensgruppe 4 der Düsseldorfer Tabelle 2026

Aufschlüsselung pro Kind

KindAlterTabelle− KG− Eig. Eink.Zahlbetrag
Kind 16–11 Jahre642−129,50 €513
= Gesamtsumme513

⚠ Hinweis: Berechnung nach Düsseldorfer Tabelle 2026 (gültig ab 01.01.2026). Sonderbedarf und Mehrbedarf (Kita, Nachhilfe, Zahnspange, Studiengebühren) sind nicht berücksichtigt.

Selbstbehalte 2026 (Kindesunterhalt unverändert gegenüber 2025):

  • 1.450 € erwerbstätig, gegenüber minderjährigen & privilegiert volljährigen Kindern
  • 1.200 € nicht erwerbstätig, gegenüber minderjährigen & privilegiert volljährigen Kindern
  • 1.750 € gegenüber nicht-privilegiert volljährigen Kindern
  • NEU 2026: 2.650 € bei Elternunterhalt (siehe Abschnitt unten)

Kindergeld 2026: 259 € (hälftige Anrechnung bei minderjährigen Kindern: 129,50 €).

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So funktioniert der Unterhaltsrechner

Formel

Tabellenwert = Math.ceil(Mindestbedarf × Gruppenprozent) · Zahlbetrag = Math.ceil(Tabellenwert − Kindergeld-Abzug − anrechenbares Eigeneinkommen) · Elternunterhalt: nur bei Bruttojahreseinkommen > 100.000 € (§ 94 Abs. 1a SGB XII), dann ≈ (bereinigtes Netto − Selbstbehalt 2.000 €) × 50 %

Rechenbeispiel

Bereinigtes Netto 3.000 €, 1 Kind (8 Jahre), Kindergeld hälftig: Einkommensgruppe 4 → Tabellenbetrag 642 € − 129,50 € Kindergeld = 513 € Zahlbetrag/Monat.

Kindesunterhalt 2026 — Düsseldorfer Tabelle erklärt

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie zur Bemessung des Kindesunterhalts in Deutschland. Sie wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen OLGs und dem Deutschen Familiengerichtstag herausgegeben und jährlich angepasst. Die Tabelle enthält Einkommensgruppen und Altersstufen — der Zahlbetrag ergibt sich aus dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes.

Bereinigtes Nettoeinkommen — was wird abgezogen?

Ausgangspunkt ist nicht das reine Netto, sondern das bereinigte Nettoeinkommen. Vom Netto werden abgezogen: berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5 %, mindestens 50 € und höchstens 150 €), berücksichtigungsfähige Schulden (z. B. Kredite aus der Ehezeit) sowie ggf. Beiträge zur zusätzlichen Altersvorsorge. Selbständige müssen das durchschnittliche Einkommen der letzten drei Jahre ansetzen. Je niedriger das bereinigte Netto, desto niedriger die Einkommensgruppe und der Unterhalt.

Kindergeld-Verrechnung — hälftig oder voll?

Das Kindergeld ist in der Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten — es wird separat verrechnet. Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des Kindergeldes (2026: 129,50 €) auf den Tabellenbetrag angerechnet, weil beide Elternteile für das Kind aufkommen. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld (2026: 259 €) angerechnet, da es ihnen direkt zusteht und als Einkommen zu werten ist.

Selbstbehalt und Mangelfall

Dem Unterhaltspflichtigen steht ein Selbstbehalt zu, der das Existenzminimum sichert. 2026 beträgt er 1.450 € für Erwerbstätige (enthalten: 520 € Miete/Nebenkosten). Reicht das Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts nicht für den vollen Unterhalt aller Kinder aus, liegt ein Mangelfall vor. In diesem Fall werden die Zahlbeträge quotiert — jedes Kind bekommt anteilig weniger. Unser Rechner erkennt den Mangelfall automatisch und zeigt die angepassten Beträge. Bei grundlegenden finanziellen Fragen nach Trennung sollten Sie auch den [Scheidungskosten-Rechner](/arbeit/scheidungskosten-rechner) und den [Zugewinnausgleich-Rechner](/arbeit/zugewinnausgleich-rechner) nutzen.

Kindesunterhalt ab 18 — was ändert sich?

Mit Volljährigkeit endet der Anspruch nicht automatisch. Solange sich das Kind in einer Erstausbildung befindet, sind beide Eltern barunterhaltspflichtig. Der Unterhalt richtet sich weiterhin nach der Düsseldorfer Tabelle (Altersstufe "ab 18 Jahre"), allerdings wird das volle Kindergeld angerechnet. Lebt das volljährige Kind nicht mehr im Haushalt der Eltern, erhöht sich der Bedarf oft auf den Regelsatz für Studierende (aktuell 990 €/Monat). Wer die finanzielle Situation der Familie gesamt betrachten möchte, kann auch den [Kindergeld-Rechner](/finanzen/kindergeld-rechner) nutzen, um den Anspruch auf Kindergeld bis 25 zu prüfen.

Unterhalt für volljährige Kinder in Ausbildung und Studium

Der Unterhaltsanspruch endet nicht mit dem 18. Geburtstag. Befindet sich das Kind in einer Erstausbildung oder einem Erststudium und führt dieses zielstrebig durch, besteht der Anspruch regelmäßig bis zum Abschluss — typischerweise bis maximal zum 25. Lebensjahr, in Einzelfällen (z. B. Bachelor + Master, zweiter Bildungsweg, Pflichtpraktika) auch darüber hinaus. Ab 18 wird das volle Kindergeld auf den Tabellenbetrag angerechnet, da es dem volljährigen Kind direkt zusteht. Das Kindergeld selbst wird nach § 32 EStG bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, wenn das Kind in Ausbildung/Studium ist — danach endet der Anspruch. Eigene Einkünfte des Kindes (Ausbildungsvergütung, Nebenjob, BAföG) mindern den Unterhaltsanspruch: Abzüglich einer Pauschale von etwa 100 € für ausbildungsbedingten Mehrbedarf wird der Rest auf den Tabellenbetrag angerechnet.

Privilegiert vs. nicht-privilegiert volljährig

Das Unterhaltsrecht unterscheidet bei volljährigen Kindern zwei Gruppen (§ 1603 Abs. 2, § 1609 BGB). Privilegiert volljährig ist ein Kind, das unter 21 Jahre alt ist, unverheiratet ist, im Haushalt eines Elternteils lebt und sich in allgemeiner Schulausbildung befindet — es wird für Unterhaltszwecke wie ein minderjähriges Kind behandelt, d. h. der Selbstbehalt beträgt 1.450 € (erwerbstätig) und sie stehen im Mangelfall-Rang gleichauf mit Minderjährigen. Nicht-privilegiert volljährig sind alle übrigen volljährigen Kinder — insbesondere Studierende, Auszubildende ab 21 oder Kinder außerhalb des elterlichen Haushalts. Ihnen gegenüber gilt ein höherer Selbstbehalt von 1.750 €, und sie rangieren in der Unterhaltsrangfolge nachrangig: Erst wenn alle Minderjährigen und privilegiert Volljährigen vollständig bedient sind, kommt ein Rest für sie in Betracht. Unser Rechner berücksichtigt diese Rangfolge automatisch im Mangelfall.

Sonder- und Mehrbedarf

Neben dem Tabellenunterhalt gibt es Sonderbedarf (einmalige, außergewöhnliche Kosten wie Klassenfahrten oder Konfirmation) und Mehrbedarf (regelmäßige, über den Tabellenunterhalt hinausgehende Kosten wie Kita-Beiträge, Nachhilfe oder krankheitsbedingte Zusatzausgaben). Beide werden zusätzlich und anteilig nach Einkommen beider Eltern getragen — nicht vom Selbstbehalt gedeckt. Unser Rechner berücksichtigt diese Posten nicht; sie müssen individuell geltend gemacht werden.

Elternunterhalt — wann müssen Kinder für Eltern zahlen?

Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 10.12.2019 (in Kraft seit 01.01.2020, § 94 Abs. 1a SGB XII) hat sich der Elternunterhalt grundlegend geändert. Erwachsene Kinder können erst dann zum Elternunterhalt herangezogen werden, wenn ihr Bruttojahreseinkommen 100.000 € übersteigt — und zwar pro Kind einzeln geprüft, nicht als Familieneinkommen. Liegt das Einkommen darunter, übernimmt der Sozialhilfeträger die ungedeckten Heim- oder Pflegekosten der Eltern, ohne Rückforderung beim Kind.

Wird die 100.000-€-Schwelle überschritten, wird der Elternunterhalt nach der „Hälfte über Selbstbehalt"-Methode berechnet: Vom bereinigten Nettoeinkommen wird der Selbstbehalt von 2.000 € (Düsseldorfer Tabelle 2026) abgezogen, die Hälfte des Überschusses ist als Elternunterhalt zu zahlen — nicht mehr 30 % wie vor 2020 und nicht mehr ab dem alten Selbstbehalt von 2.650 €. Beispiel: Bruttojahreseinkommen 110.000 €, bereinigtes Netto 5.000 €/Monat → (5.000 − 2.000) × 50 % = 1.500 €/Monat. Wer den eigenen Bedarf prüfen möchte, kann den [Pfändungsrechner](/finanzen/pfaendungsrechner) zur groben Orientierung über das pfändungsfreie Existenzminimum nutzen.

Rechtsgrundlage der Mindestunterhalts-Werte

Die Mindestunterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle 2026 basieren auf der 7. Mindestunterhaltsverordnung (7. MUVÄndV) vom 15.11.2024, BGBl. 2024 I Nr. 359. Sie betragen 486 € (1. Altersstufe, 0–5 Jahre), 558 € (2. Altersstufe, 6–11 Jahre), 653 € (3. Altersstufe, 12–17 Jahre) und 698 € (4. Altersstufe, ab 18 Jahre) und entsprechen 100 % der DT.

Häufige Fragen

Wie viel Kindesunterhalt muss ich 2026 zahlen?
Die Höhe richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen und dem Alter des Kindes. Bei einem bereinigten Netto von 3.000 € und einem 8-jährigen Kind ergibt sich nach Düsseldorfer Tabelle 2026 Einkommensgruppe 4 ein Tabellenbetrag von 642 € — minus 129,50 € hälftiges Kindergeld = 513 € Zahlbetrag. Unser Rechner zeigt den genauen Wert für Ihre Situation.
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland, herausgegeben vom OLG Düsseldorf. Sie enthält Einkommensgruppen und Altersstufen und wird jährlich an die Entwicklung des Mindestbedarfs angepasst. Gerichte orientieren sich bundesweit an dieser Tabelle.
Wird das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?
Ja. Bei minderjährigen Kindern wird das hälftige Kindergeld (129,50 € in 2026) vom Tabellenbetrag abgezogen, da beide Elternteile das Kind versorgen. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld (259 € in 2026) angerechnet, weil es als Einkommen des Kindes gewertet wird.
Was ist der Selbstbehalt beim Unterhalt?
Der Selbstbehalt ist der Mindestbetrag, der dem Unterhaltspflichtigen zum Leben bleiben muss. 2026 beträgt er 1.450 € monatlich für Erwerbstätige (nicht erwerbstätig: 1.200 €). Er enthält einen Wohnkostenanteil von 520 €. Liegt das Einkommen nach Unterhalt unter dem Selbstbehalt, liegt ein Mangelfall vor.
Was passiert im Mangelfall?
Reicht das Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts nicht für den vollen Unterhalt aller Kinder, werden die Zahlbeträge anteilig gekürzt (Quotelung). Jedes Kind erhält einen prozentualen Anteil am verfügbaren Betrag. Minderjährige und privilegiert volljährige Kinder gehen dabei nicht-privilegiert volljährigen Kindern im Rang vor (§ 1609 BGB).
Wie lange muss ich Unterhalt für ein studierendes Kind zahlen?
Solange das Kind eine Erstausbildung oder ein Erststudium zielstrebig durchführt. Der Kindergeld-Anspruch endet mit dem 25. Geburtstag — bis dahin läuft in der Regel auch der Unterhaltsanspruch. Bei Bachelor + Master, Pflichtpraktika oder nachvollziehbaren Verzögerungen kann der Anspruch auch über 25 hinaus bestehen, dann allerdings ohne Kindergeld. Abgebrochene oder beliebig verlängerte Ausbildungen führen zum Wegfall des Anspruchs.
Was bedeutet privilegiert volljährig?
Ein volljähriges Kind gilt als privilegiert (§ 1603 Abs. 2 BGB), wenn es unter 21 Jahre alt ist, unverheiratet ist, im Haushalt eines Elternteils lebt und sich in allgemeiner Schulausbildung befindet. Privilegiert Volljährige werden wie Minderjährige behandelt — es gilt der niedrigere Selbstbehalt von 1.450 € und sie haben Vorrang vor nicht-privilegiert volljährigen Kindern (§ 1609 BGB). Studierende und Auszubildende ab 21 sind nicht-privilegiert; hier gilt der höhere Selbstbehalt von 1.750 €.
Wird die Ausbildungsvergütung meines Kindes auf den Unterhalt angerechnet?
Ja. Eigenes Einkommen des volljährigen Kindes (Ausbildungsvergütung, Nebenjob, BAföG) mindert den Unterhaltsanspruch. Vom Einkommen wird eine Pauschale von rund 100 € für ausbildungsbedingten Mehrbedarf abgezogen (Fahrtkosten, Arbeitsmittel); der Rest wird auf den Tabellenbetrag angerechnet. Beispiel: 500 € Ausbildungsvergütung → 400 € anrechenbar → Unterhaltsanspruch sinkt um 400 €.
Muss ich für meine Eltern Unterhalt zahlen?
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 10.12.2019 (§ 94 Abs. 1a SGB XII) gilt: Elternunterhalt wird erst ab einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 € pro Kind fällig. Liegt Ihr Einkommen darunter, übernimmt die Sozialhilfe die ungedeckten Pflege- oder Heimkosten Ihrer Eltern komplett. Über 100.000 € werden nach der „Hälfte über Selbstbehalt"-Methode 50 % des Überschusses des bereinigten Nettos über den Selbstbehalt von 2.000 € (DT 2026) als Unterhalt fällig — die alte 30 %-Formel und der alte 2.650-€-Selbstbehalt sind seit 2020 nicht mehr aktuell.
Was gilt bei sehr hohem Einkommen?
Die Düsseldorfer Tabelle deckt das Nettoeinkommen bis 11.200 € ab. Liegt das bereinigte Nettoeinkommen darüber, gibt es nach § 1610 BGB keine schematische Fortschreibung der Tabelle: Stattdessen ist der konkrete Bedarf des Kindes individuell zu beziffern. Maßgeblich sind tatsächliche Lebensverhältnisse, Schul- und Freizeitkosten, Privatschule, Auslandsaufenthalte. Praxis: Detaillierte Aufstellung statt pauschalierter Quote.
Wann ändert sich der Unterhalt durch einen Geburtstag?
Die Düsseldorfer Tabelle hat drei Altersstufen (0–5, 6–11, 12–17 Jahre). Beim Übergang in die nächste Stufe gilt nach § 1612a Abs. 3 BGB: Der höhere Unterhalt ist bereits für den ganzen Monat des Geburtstags zu zahlen — nicht erst ab dem Folgemonat. Beispiel: Wird das Kind am 20. März 12 Jahre alt, gilt der höhere Stufe-3-Betrag bereits für den gesamten März.
Welche Wohnkosten stecken im Selbstbehalt?
Der notwendige Selbstbehalt nach DT 2026 (1.450 € erwerbstätig / 1.200 € nicht erwerbstätig gegenüber minderjährigen Kindern) enthält pauschal 390 € Kaltmiete plus 130 € Nebenkosten und Heizung — zusammen 520 € Wohnkosten. Wer höhere tatsächliche Wohnkosten nachweist, kann eine Erhöhung des Selbstbehalts geltend machen, soweit die Mehrkosten nicht durch günstigeren Wohnraum vermeidbar wären.

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