Aktualisiert am 29. Juni 2026
⚖️ Unterhaltsrechner
Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026 berechnen — mit Kindergeld-Verrechnung, Höherstufung und Elternunterhalt-Abschnitt.
1Bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen
Nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen (typ. 5 % pauschal) und Schulden.
2Anzahl unterhaltspflichtiger Kinder
3Einstellungen je Kind
Monatlicher Kindesunterhalt gesamt
513 €
Einkommensgruppe 4 der Düsseldorfer Tabelle 2026
Aufschlüsselung pro Kind
| Kind | Alter | Tabelle | − KG | − Eig. Eink. | Zahlbetrag |
|---|---|---|---|---|---|
| Kind 1 | 6–11 Jahre | 642 € | −129,50 € | — | 513 € |
| = Gesamtsumme | 513 € | ||||
⚠ Hinweis: Berechnung nach Düsseldorfer Tabelle 2026 (gültig ab 01.01.2026). Sonderbedarf und Mehrbedarf (Kita, Nachhilfe, Zahnspange, Studiengebühren) sind nicht berücksichtigt.
Selbstbehalte 2026 (Kindesunterhalt unverändert gegenüber 2025):
- 1.450 € erwerbstätig, gegenüber minderjährigen & privilegiert volljährigen Kindern
- 1.200 € nicht erwerbstätig, gegenüber minderjährigen & privilegiert volljährigen Kindern
- 1.750 € gegenüber nicht-privilegiert volljährigen Kindern
- NEU 2026: 2.650 € bei Elternunterhalt (siehe Abschnitt unten)
Kindergeld 2026: 259 € (hälftige Anrechnung bei minderjährigen Kindern: 129,50 €).
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Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026
Die Düsseldorfer Tabelle ist die bundesweite Leitlinie zur Bemessung des Kindesunterhalts. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt sie in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten heraus und passt sie jährlich an. Aus dem bereinigten Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes ergibt sich ein Tabellenbetrag, von dem das Kindergeld abgezogen wird — übrig bleibt der monatliche Zahlbetrag.
Dieser Rechner ermittelt den Zahlbetrag nach der Tabelle 2026, berücksichtigt die Kindergeld-Verrechnung, die Höher- und Herabstufung sowie den Mangelfall. Bei einer Trennung hängen viele Fragen zusammen — die Verfahrenskosten schätzt der Scheidungskosten-Rechner. Der Kindesunterhalt selbst ist gesetzlich vorrangig: Er geht anderen Unterhaltsansprüchen im Rang vor. Maßgeblich ist immer die Tabelle des Jahres, in dem der Unterhalt geschuldet wird — für Zeiträume ab dem 1. Januar 2026 gilt die Fassung 2026 mit den angehobenen Mindestbedarfssätzen.
Hauptbeispiel: 3.000 € Netto, ein Kind (8 Jahre)
- 1Bereinigtes Nettoeinkommenpro Monat= 3.000 €
- 2Einkommensgruppebis 3.300 € = Gruppe 4= 115 %
- 3Altersstufe (6–11 Jahre)Mindestbedarf= 558 €
- 4Tabellenbetrag⌈558 € × 1,15⌉= 642 €
- 5Hälftiges Kindergeld259 € ÷ 2= 129,50 €
- 6Zahlbetrag642 € − 129,50 €= 513 €
Mindestbedarf nach Altersstufen 2026 (Gruppe 1 = 100 %)
| Altersstufe | Alter | Mindestbedarf |
|---|---|---|
| 1. Stufe | 0–5 Jahre | 486 € |
| 2. Stufe | 6–11 Jahre | 558 € |
| 3. Stufe | 12–17 Jahre | 653 € |
| 4. Stufe | ab 18 Jahre | 698 € |
Diese Beträge sind der Mindestunterhalt der Einkommensgruppe 1 (bis 2.100 € Netto, 100 %). Sie beruhen auf der 7. Mindestunterhaltsverordnung vom 15.11.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 359). Mit jeder höheren Einkommensgruppe steigt der Betrag prozentual. Beim Übergang in die nächste Altersstufe gilt der höhere Betrag nach § 1612a Abs. 3 BGB bereits für den ganzen Monat des Geburtstags, nicht erst ab dem Folgemonat. Der Betrag der vierten Stufe (ab 18) gilt für volljährige Kinder unabhängig vom genauen Alter.
Das bereinigte Nettoeinkommen — Grundlage der Berechnung
Ausgangspunkt ist nicht das reine Netto, sondern das bereinigte Nettoeinkommen. Davon werden zunächst berufsbedingte Aufwendungen abgezogen — pauschal 5 %, mindestens 50 € und höchstens 150 € im Monat. Hinzu kommen berücksichtigungsfähige Schulden, etwa Kredite aus der Ehezeit, und Beiträge zu einer zusätzlichen Altersvorsorge bis zu einer bestimmten Grenze. Bei Selbständigen wird der Durchschnitt der letzten drei Jahre angesetzt.
Je niedriger das bereinigte Netto, desto niedriger die Einkommensgruppe und damit der Unterhalt. Wichtig: Nicht jeder Posten ist abzugsfähig — neue Kredite nach der Trennung oder überhöhte Ausgaben erkennen Gerichte nicht ohne Weiteres an. Wer unsicher ist, welche Positionen zählen, sollte das bereinigte Netto sorgfältig ermitteln, denn schon kleine Abweichungen verschieben die Einkommensgruppe und damit den Zahlbetrag.
Einkommensgruppen 2026 (Zahlbetrag-Beispiel, Alter 6–11)
| Gruppe | Netto bis | Prozent | Tabellenbetrag |
|---|---|---|---|
| 1 | 2.100 € | 100 % | 558 € |
| 4 | 3.300 € | 115 % | 642 € |
| 6 | 3.900 € | 125 % | 698 € |
| 10 | 6.400 € | 145 % | 810 € |
| 15 | 11.200 € | 170 % | 949 € |
Die Düsseldorfer Tabelle kennt 15 Einkommensgruppen von 100 % (bis 2.100 € Netto) bis 170 % (bis 11.200 €), jeweils in Fünf-Prozent-Schritten. Hier ist beispielhaft die Altersstufe 6–11 Jahre (Mindestbedarf 558 €) abgebildet; der Tabellenbetrag ist auf volle Euro aufgerundet. Vom Tabellenbetrag wird das Kindergeld noch abgezogen. Liegt das bereinigte Netto über 11.200 €, gibt es keine schematische Fortschreibung — dann wird der konkrete Bedarf des Kindes nach § 1610 BGB individuell ermittelt. Die Gruppen gehen von zwei Unterhaltsberechtigten aus.
Kindergeld-Verrechnung: hälftig oder voll?
Das Kindergeld ist im Tabellenbetrag nicht enthalten — es wird separat abgezogen. Bei minderjährigen Kindern wird nur die Hälfte des Kindergeldes (2026: 129,50 €) auf den Tabellenbetrag angerechnet. Der Grund: Beide Elternteile sind zum Unterhalt verpflichtet, der betreuende Elternteil leistet seinen Anteil durch die Erziehung und erhält dafür die andere Hälfte des Kindergeldes.
Bei volljährigen Kindern wird dagegen das volle Kindergeld (2026: 259 €) angerechnet, weil es ihnen dann unmittelbar zusteht und als Einkommen gilt. Das Kindergeld selbst wird nach § 32 EStG bis zum 25. Geburtstag gezahlt, solange das Kind in Erstausbildung oder Erststudium ist. Wie hoch der Kindergeldanspruch im Einzelfall ist, zeigt der Kindergeld-Rechner.
Barunterhalt und Betreuungsunterhalt
Das Unterhaltsrecht unterscheidet zwei Formen. Der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt, erfüllt seine Pflicht durch Betreuung — Pflege, Erziehung und Versorgung im Alltag. Der andere Elternteil schuldet den Barunterhalt, also die Geldzahlung nach der Düsseldorfer Tabelle. Beide Leistungen gelten als gleichwertig; deshalb wird auch nur das halbe Kindergeld auf den Barunterhalt angerechnet.
Lebt das Kind zu etwa gleichen Teilen bei beiden Eltern (Wechselmodell), verschiebt sich die Rechnung: Dann sind beide bar- und betreuungspflichtig, und der Unterhalt wird nach beiden Einkommen quotiert — ein Sonderfall, den dieser Rechner nicht abbildet. Im klassischen Residenzmodell, bei dem das Kind überwiegend bei einem Elternteil wohnt, gilt dagegen die einfache Tabellenrechnung.
Höher- und Herabstufung
Die Düsseldorfer Tabelle unterstellt, dass der Pflichtige zwei Personen Unterhalt schuldet. Weicht die Zahl der Unterhaltsberechtigten davon ab, wird die Einkommensgruppe angepasst. Bei nur einem Unterhaltsberechtigten erfolgt in der Regel eine Höherstufung um eine Gruppe, weil das Einkommen für weniger Personen reicht. Bei drei oder mehr Berechtigten wird um eine Gruppe herabgestuft. Diese Stufung wirkt direkt auf den Tabellenbetrag und damit auf den Zahlbetrag jedes Kindes. Der Rechner geht standardmäßig von zwei Berechtigten aus und bietet die Anpassung als Option an. Sie ist allerdings nur eine Regel des Einzelfalls — bei sehr hohem oder sehr niedrigem Einkommen kann das Gericht davon abweichen. Zu den Unterhaltsberechtigten zählen dabei nicht nur Kinder, sondern auch ein unterhaltsberechtigter Ehegatte, was die Stufung zusätzlich beeinflussen kann.
Selbstbehalt und Mangelfall
Dem Unterhaltspflichtigen muss ein Selbstbehalt als Existenzminimum bleiben. Gegenüber minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern beträgt er 2026 1.450 € für Erwerbstätige und 1.200 € für Nicht-Erwerbstätige; gegenüber nicht-privilegiert volljährigen Kindern gilt ein höherer Selbstbehalt von 1.750 €. Im Selbstbehalt sind rund 520 € Wohnkosten enthalten.
Reicht das Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts nicht für den vollen Unterhalt aller Kinder, liegt ein Mangelfall vor: Die Zahlbeträge werden anteilig gekürzt. Dabei gilt die Rangfolge des § 1609 BGB — minderjährige und privilegiert volljährige Kinder gehen vor, nicht-privilegiert Volljährige kommen erst danach. Das pfändungsfreie Existenzminimum lässt sich grob mit dem Pfändungsrechner einordnen; vermögensrechtliche Folgen der Trennung rechnet der Zugewinnausgleich-Rechner durch.
Selbstbehalts-Stufen 2026
| Gegenüber | Selbstbehalt | enthaltene Wohnkosten |
|---|---|---|
| Minderjährige (erwerbstätig) | 1.450 € | 520 € |
| Minderjährige (nicht erwerbstätig) | 1.200 € | 520 € |
| Nicht-privilegiert Volljährige | 1.750 € | 650 € |
| Elternunterhalt (pflichtiges Kind) | 2.650 € | — |
Der Selbstbehalt sichert das Existenzminimum des Pflichtigen. Gegenüber minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern ist er am niedrigsten, weil deren Unterhalt im Rang vorgeht; gegenüber nicht-privilegiert volljährigen Kindern liegt er höher. Für den Elternunterhalt — also Unterhalt erwachsener Kinder für ihre Eltern — gilt seit dem BGH-Beschluss XII ZB 6/24 ein Mindestselbstbehalt von 2.650 €. Wer höhere tatsächliche Wohnkosten nachweist, kann eine Anhebung des Selbstbehalts geltend machen, soweit günstigerer Wohnraum nicht zumutbar ist.
Unterhalt für volljährige Kinder
Mit der Volljährigkeit endet der Unterhaltsanspruch nicht. Solange das Kind eine Erstausbildung oder ein Erststudium zielstrebig betreibt, besteht er regelmäßig bis zum Abschluss, typischerweise bis etwa zum 25. Lebensjahr. Ab 18 sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, und das volle Kindergeld wird angerechnet. Lebt das Kind nicht mehr im Elternhaushalt, gilt häufig ein eigener Regelbedarf von rund 990 € im Monat. Eigene Einkünfte des Kindes — Ausbildungsvergütung, Nebenjob oder BAföG — mindern den Anspruch: Nach Abzug einer Pauschale von rund 100 € für ausbildungsbedingten Mehrbedarf wird der Rest auf den Bedarf angerechnet. Privilegiert volljährig (unter 21, im Elternhaushalt, allgemeine Schulausbildung) werden Kinder wie Minderjährige behandelt, alle übrigen rangieren nachrangig.
Elternunterhalt 2026: 2.650 € Selbstbehalt, 30 % Anrechnung
Müssen erwachsene Kinder für die Pflege- oder Heimkosten ihrer Eltern aufkommen? Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (§ 94 Abs. 1a SGB XII) erst dann, wenn ihr Bruttojahreseinkommen 100.000 € übersteigt — und zwar je Kind einzeln geprüft. Liegt es darunter, trägt der Sozialhilfeträger die ungedeckten Kosten ohne Rückgriff. Wird die Schwelle überschritten, gilt der vom Bundesgerichtshof bestätigte Maßstab (XII ZB 6/24 vom 23.10.2024): Vom bereinigten Nettoeinkommen wird ein Selbstbehalt von 2.650 € abgezogen, und vom übersteigenden Betrag bleiben dem Kind 70 % anrechnungsfrei — nur 30 % sind als Elternunterhalt zu zahlen. Beispiel: bereinigtes Netto 5.000 € → (5.000 − 2.650) × 30 % = 705 € im Monat. Die früher verbreitete Faustregel mit 2.000 € Selbstbehalt und 50 % Anrechnung ist damit überholt.
Unterhalt richtig berechnen — Schritt für Schritt
- Das bereinigte Nettoeinkommen sauber ermitteln (berufsbedingte Kosten, abzugsfähige Schulden, Altersvorsorge).
- Die Altersstufe des Kindes und die passende Einkommensgruppe bestimmen.
- Das Kindergeld richtig verrechnen — hälftig bei Minderjährigen, voll bei Volljährigen.
- Eine Höher- oder Herabstufung je nach Zahl der Unterhaltsberechtigten prüfen.
- Im Mangelfall die Quotelung und die Rangfolge nach § 1609 BGB beachten.
- Sonder- und Mehrbedarf (Kita, Nachhilfe, Klassenfahrt) separat geltend machen.
- Bei Streit die Beistandschaft des Jugendamts oder eine Fachanwältin für Familienrecht einschalten.
Kurzfazit
Der Kindesunterhalt ergibt sich aus dem bereinigten Nettoeinkommen und dem Alter des Kindes nach der Düsseldorfer Tabelle 2026, abzüglich des Kindergeldes. Höher- und Herabstufung, Selbstbehalt und Mangelfall verschieben den Betrag im Einzelfall. Für den Elternunterhalt gilt seit dem BGH-Beschluss XII ZB 6/24 die 100.000-€-Schwelle, ein Selbstbehalt von 2.650 € und eine Anrechnung von nur 30 %. Dieser Rechner bildet Kindes- und Elternunterhalt nach der aktuellen Tabelle ab; Sonder- und Mehrbedarf sowie Einzelfälle bei sehr hohem Einkommen bleiben außen vor. Verbindlich sind ein Unterhaltstitel oder die gerichtliche Festsetzung — dieser Rechner liefert eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Wer den Unterhalt rechtssicher festhalten möchte, kann ihn beim Jugendamt kostenlos titulieren lassen; das spart im Streitfall ein gerichtliches Verfahren.
Häufige Fragen
Wie viel Kindesunterhalt muss ich 2026 zahlen?
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Wird das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?
Was ist der Selbstbehalt beim Unterhalt?
Was passiert im Mangelfall?
Wie lange muss ich Unterhalt für ein studierendes Kind zahlen?
Was bedeutet privilegiert volljährig?
Wird die Ausbildungsvergütung meines Kindes auf den Unterhalt angerechnet?
Muss ich für meine Eltern Unterhalt zahlen?
Was gilt bei sehr hohem Einkommen?
Wann ändert sich der Unterhalt durch einen Geburtstag?
Welche Wohnkosten stecken im Selbstbehalt?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Düsseldorfer Tabelle 2026 – OLG Düsseldorf (gültig ab 01.01.2026) — Originaltext
- BGB § 1612a – Mindestunterhalt minderjähriger Kinder — Originaltext
- BGH XII ZB 6/24 v. 23.10.2024 – Selbstbehalt beim Elternunterhalt — Originaltext
- SGB XII § 94 Abs. 1a – Angehörigen-Entlastungsgesetz (100.000-€-Grenze) — Originaltext