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Aktualisiert am 21. Mai 2026

👶 Elternzeit-Rechner

Elternzeit berechnen: Anspruch, Aufteilung zwischen Partnern, Fristen und Meldetermine.

Elternzeit Partner 1

Monate

Elternzeit Partner 2

Monate

Teilzeit während Elternzeit?

15–32 Stunden/Woche erlaubt

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So funktioniert der Elternzeit-Rechner

Formel

Anspruch = 36 Monate pro Elternteil bis zum 8. Geburtstag | Anmeldefrist = 7 Wochen vor Beginn (in ersten 3 Jahren) bzw. 13 Wochen (3.–8. Geburtstag) | Kündigungsschutz = ab Anmeldung (max. 8 Wochen vor Beginn) bis Ende Elternzeit | Partnermonate für volle 14 Monate Elterngeld: mind. 2 Monate pro Partner

Rechenbeispiel

Kind geboren 15.01.2026 → Mutter nimmt 12 Monate Elternzeit (ab 13.03.2026 nach Mutterschutz) → Anmeldung bis spätestens 22.01.2026 → Ende 13.03.2027 → Vater 2 Monate parallel → volle 14 Monate Elterngeld.

Was ist Elternzeit und wer hat Anspruch?

Die Elternzeit ist ein gesetzlich garantierter, unbezahlter Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber — geregelt im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Jeder Elternteil hat unabhängig vom anderen einen eigenen Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit pro Kind, und zwar bis zum 8. Geburtstag des Kindes. Davon können bis zu 24 Monate auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen werden — ohne Zustimmung des Arbeitgebers, sofern die Anmeldung fristgerecht erfolgt. Anspruch haben alle Arbeitnehmer, Auszubildenden, Teilzeitbeschäftigten und Minijobber. Auch Adoptiv- und Pflegeeltern können Elternzeit nehmen. Selbstständige haben keinen Anspruch, weil keine Freistellung von einem Arbeitgeber nötig ist — sie können jedoch ihren [Elterngeld](/finanzen/elterngeld-rechner)-Anspruch trotzdem geltend machen.

Anmeldefrist: 7 Wochen oder 13 Wochen vor Beginn

Die Elternzeit muss beim Arbeitgeber schriftlich angemeldet werden. Für Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren gilt eine Anmeldefrist von 7 Wochen vor Beginn. Wer Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag nehmen möchte, muss sie 13 Wochen vor Beginn anmelden. Bei der Anmeldung müssen Sie verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb der ersten zwei Jahre Sie Elternzeit nehmen — der sogenannte verbindliche Festlegungszeitraum (juristisch auch: Bindungswirkung der Anmeldung). Danach können Sie flexibler planen. Wichtig: Die Anmeldung ist verbindlich — eine nachträgliche Änderung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Für die Mutter wird der Mutterschutz nach der Geburt (8 bzw. 12 Wochen) automatisch auf die Elternzeit angerechnet — die Elternzeit der Mutter kann also frühestens nach Ende des Mutterschutzes beginnen. Für den Vater ist die Elternzeit dagegen direkt ab Geburt möglich.

Aufteilung zwischen Partnern & Partnermonate

Elternzeit können beide Elternteile gleichzeitig, nacheinander oder abwechselnd nehmen. Ein häufiges Modell: Die Mutter nimmt die ersten 12 Monate, der Vater zwei Monate parallel oder im Anschluss. Wichtig für den Elterngeldanspruch: Damit das Paar die vollen 14 Monate Elterngeld (Basiselterngeld) erhält, muss mindestens ein Elternteil 2 Monate Elternzeit nehmen (sog. Partnermonate). Nimmt nur ein Elternteil Elternzeit, stehen maximal 12 Monate Elterngeld zu. Die Elternzeit selbst kann auch über diese Elterngeld-Grenze hinausgehen — aber eben unbezahlt, bzw. ab dem 15. Monat ohne Elterngeld. Unser [Elterngeld-Rechner](/finanzen/elterngeld-rechner) zeigt Ihnen, wie viel Ihnen zusteht.

Kündigungsschutz während der Elternzeit

Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz nach § 18 BEEG. Dieser beginnt frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit mit der Anmeldung und endet mit dem Ende der Elternzeit. In dieser Zeit darf der Arbeitgeber nur in absoluten Ausnahmefällen (z. B. Betriebsstilllegung) und mit Zustimmung der zuständigen Landesbehörde kündigen. Der Schutz gilt auch in der Probezeit und unabhängig von der Betriebsgröße. Nach Ende der Elternzeit haben Sie Anspruch darauf, zum gleichen oder einem gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren — nicht unbedingt zum exakt gleichen Schreibtisch, aber zu vergleichbaren Aufgaben, Bezahlung und Standort.

Teilzeit während der Elternzeit

Sie dürfen während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten — beim eigenen oder einem anderen Arbeitgeber, ohne aus dem Elternzeit-Status zu fallen. Die 32-Stunden-Schwelle gilt seit der BEEG-Reform vom 15.02.2021 (in Kraft 01.09.2021, früher: 30 Stunden) und ersetzt die alte Grenze. Diese Tätigkeit verlängert die Elternzeit nicht, Sie behalten aber Einkommen und Kündigungsschutz.

Davon zu unterscheiden ist der klagbare Anspruch auf Teilzeit gegenüber dem Arbeitgeber nach § 15 Abs. 6 BEEG: Dieser besteht in einem engeren Korridor — wenn Sie zwischen 15 und 32 Stunden pro Woche für mindestens 2 Monate arbeiten möchten und der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat (bei mindestens 6 Monaten Beschäftigung). Innerhalb dieses Korridors kann der Arbeitgeber den Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Außerhalb (z. B. unter 15 oder Anspruch über 32 Stunden) sind Sie auf eine freiwillige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber angewiesen — eine Teilzeit-Tätigkeit ist dann nicht generell unzulässig, aber eben nicht durchsetzbar.

Unser [Teilzeit-Rechner](/arbeit/teilzeit-rechner) hilft beim Kalkulieren des reduzierten Gehalts.

Elternzeit richtig planen — Schritt für Schritt

1. Geburtstermin festlegen — mit unserem [Geburtstermin-Rechner](/gesundheit/geburtstermin-rechner)
2. Mutterschutz berechnen — siehe [Mutterschutz-Rechner](/arbeit/mutterschutz-rechner)
3. Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden — schriftlich, 7 Wochen vor Beginn
4. Elterngeld beantragen — spätestens 3 Monate nach Geburt bei der Elterngeldstelle
5. Verbindlichen Festlegungszeitraum bestimmen — welche Monate in den ersten 2 Jahren fest, welche flexibel

Denken Sie daran: Die Elternzeit läuft kalendarisch — auch Wochenenden und Feiertage zählen. Urlaubstage, die Sie vor der Elternzeit nicht genommen haben, dürfen nach der Elternzeit übertragen werden (§ 17 Abs. 2 BEEG).

Häufige Fragen

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?
Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit pro Kind, nutzbar bis zum 8. Geburtstag des Kindes. Bis zu 24 Monate davon können zwischen dem 3. und 8. Geburtstag genommen werden — ohne Zustimmung des Arbeitgebers, sofern rechtzeitig angemeldet.
Wann muss ich die Elternzeit anmelden?
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen: 7 Wochen vor Beginn, wenn die Elternzeit in den ersten 3 Lebensjahren liegt; 13 Wochen vor Beginn, wenn sie zwischen dem 3. und 8. Geburtstag liegt. Die Anmeldung ist für die ersten 2 Jahre verbindlich.
Kann ich während der Elternzeit arbeiten?
Ja, Sie dürfen bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten — beim eigenen oder einem anderen Arbeitgeber, ohne aus dem Elternzeit-Status zu fallen (32 h seit BEEG-Reform 01.09.2021, vorher 30 h). Einen klagbaren Anspruch auf Elternzeit-Teilzeit nach § 15 Abs. 6 BEEG haben Sie für 15–32 Stunden pro Woche, wenn der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat und Sie dort seit mindestens 6 Monaten beschäftigt sind — der Arbeitgeber kann dann nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Wie wird der Mutterschutz auf die Elternzeit angerechnet?
Die 8 Wochen (bzw. 12 Wochen bei Früh-/Mehrlingsgeburt) Mutterschutz nach der Geburt werden vollständig auf die Elternzeit der Mutter angerechnet. Die Elternzeit der Mutter beginnt frühestens nach Ende des Mutterschutzes. Für den Vater gibt es diese Anrechnung nicht — seine Elternzeit kann direkt ab Geburt beginnen.
Habe ich während der Elternzeit Kündigungsschutz?
Ja, nach § 18 BEEG besteht ein besonderer Kündigungsschutz ab Anmeldung der Elternzeit (frühestens 8 Wochen vor Beginn) bis zum Ende der Elternzeit. Eine Kündigung ist nur in absoluten Ausnahmefällen mit Zustimmung der zuständigen Landesbehörde zulässig — auch in der Probezeit und unabhängig von der Betriebsgröße.
Was sind Partnermonate?
Für die vollen 14 Monate Basiselterngeld muss jeder Elternteil mindestens 2 Monate Elternzeit nehmen (die sogenannten Partnermonate). Nimmt nur ein Elternteil Elternzeit, gibt es maximal 12 Monate Elterngeld. Die Elternzeit kann auch länger dauern, aber ab dem 15. Monat unbezahlt.
Wird mein Urlaub während der Elternzeit gekürzt?
Der Arbeitgeber darf den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG). Es ist ein Wahlrecht des Arbeitgebers, kein Automatismus — er muss die Kürzung gegenüber dem Arbeitnehmer ausdrücklich erklären. Übt der Arbeitgeber das Recht nicht aus, bleibt der volle Urlaubsanspruch bestehen. Die Kürzung greift nur bei vollen Kalendermonaten Elternzeit; angefangene Monate bleiben unberührt.
Kann ich die Elternzeit in mehrere Abschnitte aufteilen?
Ja. § 16 Abs. 1 BEEG erlaubt die Aufteilung der Elternzeit in bis zu drei Zeitabschnitte je Elternteil. Der dritte Abschnitt kann auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegen — er ist nicht an die ersten drei Lebensjahre gebunden. Für eine Aufteilung in mehr als drei Abschnitte ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.

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