Aktualisiert am 21. Mai 2026
💸 Steuererstattungs-Rechner
Steuererstattung schätzen: Mögliche Rückzahlung vom Finanzamt anhand Ihrer Ausgaben berechnen.
6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr
Fachliteratur, Fortbildung, Arbeitsmittel
z.B. Putzhilfe, Handwerker
Geschätzte Steuererstattung
ca. 103,68 €
Werbungskosten
1.554,00 €
Über Pauschbetrag
324,00 €
Grenzsteuersatz
32 %
Gut zu wissen: Im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer 1.063 € vom Finanzamt zurück. Ihre geschätzte Erstattung liegt bei 103,68 €. Eine Steuererklärung lohnt sich in den meisten Fällen.
Aufschlüsselung der geschätzten Erstattung
15 km × 220 Tage
50 Tage × 6 €
Ihre Werbungskosten im Detail
Hinweis: Vereinfachte Schätzung. Die tatsächliche Erstattung hängt von vielen weiteren Faktoren ab (Vorsorgeaufwendungen, Kinderfreibeträge, außergewöhnliche Belastungen etc.). Für eine exakte Berechnung nutzen Sie eine Steuersoftware oder einen Steuerberater.
War dieser Rechner hilfreich?
So funktioniert der Steuererstattungs-Rechner
Formel
Erstattung ≈ (Werbungskosten − 1.230 € Pauschbetrag) × Grenzsteuersatz + 20% der haushaltsnahen DL
Rechenbeispiel
Beispiel: 40.000 € Brutto, 25 km Pendel, 220 Tage, 50 Homeoffice-Tage: Werbungskosten 2.250 €, über Pauschbetrag 1.020 €. Bei 30% Grenzsteuersatz ≈ 306 € Erstattung.
Die Steuererklärung lohnt sich für die meisten Arbeitnehmer: Im Durchschnitt erhalten sie 1.063 Euro vom Finanzamt zurück. Trotzdem verzichten viele auf die Abgabe — oft aus Unwissen über die absetzbaren Kosten. Unser Steuererstattungs-Rechner gibt Ihnen eine erste Einschätzung, wie viel Sie zurückbekommen könnten.
Durchschnittliche Steuererstattung in Deutschland
Laut Statistischem Bundesamt geben jedes Jahr rund 14 Millionen Arbeitnehmer eine Steuererklärung ab. Die durchschnittliche Erstattung liegt bei 1.063 Euro — ein Betrag, der in vielen Haushalten spürbar ist. Besonders hoch fallen die Erstattungen für Pendler mit langen Arbeitswegen aus: Wer täglich 30 Kilometer zur Arbeit fährt, sammelt seit der Reform 2026 allein durch die Pendlerpauschale über 2.500 Euro an Werbungskosten an — deutlich mehr als der Pauschbetrag von 1.230 Euro.
Welche Kosten sind absetzbar?
Die wichtigsten Absetzungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer sind Werbungskosten: Dazu gehören die Pendlerpauschale (seit 2026 einheitlich 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer), die Homeoffice-Pauschale (6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro pro Jahr), Kosten für Arbeitsmittel (Computer, Schreibtisch, Fachliteratur), Fortbildungskosten, Berufskleidung und Gewerkschaftsbeiträge. Darüber hinaus können Sonderausgaben wie Spenden und Kirchensteuer abgesetzt werden. Haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzhilfe, Gärtner, Handwerkerleistungen) werden mit 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abgezogen — bis zu 4.000 Euro pro Jahr.
Frist für die Steuererklärung
Wer zur Abgabe verpflichtet ist (z. B. Steuerklasse III/V-Kombination, Nebeneinkünfte über 410 Euro), muss seine Steuererklärung für 2025 bis zum 31. Juli 2026 abgeben. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein nutzt, hat automatisch Fristverlängerung bis Ende Februar 2027. Wer freiwillig abgibt, hat sogar vier Jahre Zeit — die Steuererklärung für 2022 kann noch bis Ende 2026 eingereicht werden.
Steuersoftware vs. Steuerberater
Für die meisten Arbeitnehmer mit einfachen Steuerfällen (Gehalt, Pendlerpauschale, ggf. Homeoffice) reicht eine Steuersoftware völlig aus. Programme wie WISO Steuer oder smartsteuer führen Sie Schritt für Schritt durch die Erklärung und finden automatisch alle relevanten Absetzungsmöglichkeiten. Die Kosten liegen bei 15–40 Euro pro Jahr. Ein Steuerberater lohnt sich bei komplexen Fällen: Immobilienbesitz, Vermietung, Selbstständigkeit im Nebenerwerb oder hohen Kapitalerträgen. Die Kosten richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung und liegen typischerweise bei 300–800 Euro.
Tipps für eine höhere Erstattung
Belege sammeln lohnt sich: Sammeln Sie das ganze Jahr über Quittungen für berufliche Ausgaben — auch kleine Beträge für Fachliteratur, USB-Sticks oder Schreibmaterial zählen. Nutzen Sie die Homeoffice-Pauschale konsequent, auch wenn Sie nur teilweise von zu Hause arbeiten. Prüfen Sie, ob haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar sind: Die Rechnung des Schornsteinfegers, des Schlüsseldienstes oder der Fensterputzfirma gehört in die Steuererklärung. Und vergessen Sie nicht: Auch Umzugskosten bei berufsbedingtem Umzug, Kontoführungsgebühren (pauschal 16 Euro) und Bewerbungskosten sind absetzbar.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag erklärt
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird automatisch von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen — auch ohne Steuererklärung. Eine Steuererklärung lohnt sich daher erst, wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen. Bei einem Pendelweg von rund 15 Kilometern (einfach, bei 220 Arbeitstagen) überschreiten Sie den Pauschbetrag seit der Reform 2026 bereits durch die Pendlerpauschale allein. Zusammen mit Homeoffice-Pauschale und beruflichen Ausgaben ist die Schwelle aber oft auch bei kürzeren Wegen schnell überschritten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die durchschnittliche Steuererstattung?
Welche Kosten kann ich von der Steuer absetzen?
Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
Lohnt sich eine Steuererklärung bei Steuerklasse 1?
Was ist die Homeoffice-Pauschale und wie hoch ist sie?
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