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Aktualisiert am 21. Mai 2026

🏖️ Urlaubstage-Rechner

Urlaubsanspruch berechnen: Gesetzlicher und vertraglicher Urlaub, Teilzeit, Schwerbehinderung & Resturlaub bei Kündigung.

Beschäftigungszeitraum (optional)

Leer lassen = volles Kalenderjahr. Bei Eintritt/Austritt im laufenden Jahr wird der Urlaub anteilig berechnet (§ 5 BUrlG).

Teilzeit
Schwerbehindert (GdB ≥ 50)

Ihr Urlaubsanspruch

30 Tage

6 Wochen Urlaub

Gesetzl. Minimum

20 Tage

Über Minimum

+10 Tage

Aufschlüsselung

Vertraglicher Anspruch30 Tage
Urlaubsanspruch gesamt30 Tage
Arbeitstage pro Bundesland berechnenUrlaub bei Teilzeit berechnen
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Allgemeine Information auf Basis des BUrlG. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können abweichende Regelungen enthalten. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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So funktioniert der Urlaubstage-Rechner

Formel

Urlaubsanspruch = Vertragstage × (Teilzeit-Tage ÷ Vollzeit-Tage) × (Monate ÷ 12) + Schwerbehinderten-Zusatzurlaub

Rechenbeispiel

30 Urlaubstage, 3 von 5 Tagen Teilzeit, Eintritt am 01.04.: 30 × 3/5 × 9/12 = 13,5 → 14 Tage (aufgerundet nach § 5 Abs. 2 BUrlG).

Urlaubsanspruch berechnen — so geht's

Der jährliche Urlaubsanspruch ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Der Arbeitgeber darf den gesetzlichen Mindesturlaub nicht unterschreiten, kann aber mehr gewähren. Die Berechnung berücksichtigt mehrere Faktoren: die vertraglich vereinbarten Urlaubstage, die Anzahl der Arbeitstage pro Woche, eine eventuelle Teilzeitbeschäftigung und den Beschäftigungszeitraum im Kalenderjahr.

Unser Rechner berechnet den Urlaubsanspruch automatisch auf Basis Ihrer Eingaben. Bei unterjährigem Eintritt oder Austritt wird der Urlaub anteilig nach § 5 BUrlG berechnet. Dabei zählen nur volle Beschäftigungsmonate — Bruchteile von Monaten werden nicht berücksichtigt, es sei denn, die Wartezeit von sechs Monaten wurde bereits erfüllt. Das Ergebnis wird BUrlG-konform gerundet: Bruchteile ab einem halben Tag werden auf den nächsten ganzen Tag aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG), kleinere Bruchteile abgerundet — die Aufrundung wirkt immer zugunsten des Arbeitnehmers.

Gesetzlicher Mindesturlaub in Deutschland

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) legt den gesetzlichen Mindesturlaub fest:

  • 5-Tage-Woche: Mindestens 20 Werktage (= 4 Wochen) bezahlter Urlaub pro Jahr.
  • 6-Tage-Woche: Mindestens 24 Werktage (= 4 Wochen) bezahlter Urlaub pro Jahr.
  • Die Berechnung des Mindesturlaubs basiert auf Werktagen (Montag bis Samstag), nicht auf Arbeitstagen.

Der gesetzliche Mindesturlaub von vier Wochen gilt für alle Arbeitnehmer, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen und Heimarbeiter. Jugendliche unter 16 Jahren haben Anspruch auf 30 Werktage, unter 17 Jahren auf 27 Werktage und unter 18 Jahren auf 25 Werktage (§ 19 JArbSchG).

In der Praxis gewähren die meisten Arbeitgeber mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub. Der durchschnittliche vertragliche Urlaubsanspruch in Deutschland liegt bei etwa 28 bis 30 Tagen bei einer 5-Tage-Woche. Viele Tarifverträge sehen 30 Arbeitstage Urlaub vor, was sechs Wochen entspricht.

Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten (§ 4 BUrlG). In dieser Zeit erwirbt der Arbeitnehmer nur einen anteiligen Anspruch von einem Zwölftel pro vollem Beschäftigungsmonat.

Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Urlaubsanspruch proportional zur Anzahl der Arbeitstage pro Woche berechnet. Entscheidend ist die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage, nicht die tägliche Stundenzahl.

Die Formel lautet: Teilzeit-Urlaub = Vollzeit-Urlaubstage × (Teilzeit-Arbeitstage ÷ Vollzeit-Arbeitstage).

Beispiele bei 30 Urlaubstagen Vollzeit (5-Tage-Woche):

  • 4 Tage/Woche: 30 × 4/5 = 24 Urlaubstage
  • 3 Tage/Woche: 30 × 3/5 = 18 Urlaubstage
  • 2 Tage/Woche: 30 × 2/5 = 12 Urlaubstage

Wichtig: Eine Teilzeitkraft, die an weniger Tagen arbeitet, hat zwar weniger Urlaubstage, aber die gleiche Urlaubsdauer in Wochen wie eine Vollzeitkraft. Bei 3 Tagen pro Woche und 18 Urlaubstagen ergibt sich: 18 ÷ 3 = 6 Wochen Urlaub — genau wie bei Vollzeit (30 ÷ 5 = 6 Wochen).

Wer an weniger Tagen pro Woche arbeitet, aber mit längerer täglicher Arbeitszeit (z. B. 4 Tage à 10 Stunden statt 5 Tage à 8 Stunden), erhält entsprechend weniger Urlaubstage, aber die gleiche Anzahl an Urlaubswochen.

Urlaub bei Kündigung — was passiert mit dem Resturlaub?

Bei einer Kündigung im laufenden Jahr gelten besondere Regeln für den Urlaubsanspruch:

  • Ausscheiden in der 1. Jahreshälfte (Januar–Juni): Der Arbeitnehmer hat nur einen anteiligen Urlaubsanspruch — ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat (§ 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG).
  • Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte (Juli–Dezember): Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, sofern die sechsmonatige Wartezeit erfüllt ist.

Kann der Resturlaub vor dem Austritt nicht mehr genommen werden, muss der Arbeitgeber diesen finanziell abgelten. Die Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG berechnet sich aus dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Beispiel: 30 Urlaubstage, Kündigung zum 31.03., 5 bereits genommene Tage. Anspruch: 30/12 × 3 = 7,5 Tage. Resturlaub: 7,5 − 5 = 2,5 Tage. Diese 2,5 Tage müssen entweder gewährt oder finanziell abgegolten werden.

Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte Menschen (GdB ≥ 50) haben nach § 208 SGB IX Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche. Bei einer 6-Tage-Woche sind es 6 Zusatztage. Der Zusatzurlaub wird proportional zur Arbeitswoche berechnet:

  • 5-Tage-Woche: +5 Tage
  • 4-Tage-Woche: +4 Tage
  • 3-Tage-Woche: +3 Tage

Der Zusatzurlaub gilt auch für Teilzeitkräfte und wird anteilig berechnet, wenn das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Jahr besteht. Gleichgestellte behinderte Menschen (GdB 30–49 mit Gleichstellungsbescheid) haben keinen Anspruch auf Zusatzurlaub.

Unser Rechner berücksichtigt den Schwerbehinderten-Zusatzurlaub automatisch und rechnet ihn vor der Teilzeit-Umrechnung und der anteiligen Berechnung mit ein.

Häufige Fragen

Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?
Bei einer 5-Tage-Woche mindestens 20 Arbeitstage, bei einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Werktage pro Jahr. Das entspricht jeweils 4 Wochen bezahltem Urlaub (§ 3 BUrlG). Viele Arbeitgeber gewähren 28–30 Tage.
Wie wird der Urlaub bei Teilzeit berechnet?
Der Urlaubsanspruch wird proportional zu den Arbeitstagen pro Woche berechnet: Teilzeit-Urlaub = Vollzeit-Urlaubstage × (Teilzeit-Tage ÷ Vollzeit-Tage). Beispiel: 30 Tage Vollzeit, 3-Tage-Woche → 30 × 3/5 = 18 Urlaubstage.
Was passiert mit meinem Urlaub bei Kündigung?
Bei Ausscheiden in der 1. Jahreshälfte erhalten Sie anteilig 1/12 pro Monat. Bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte haben Sie Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Nicht genommener Urlaub muss finanziell abgegolten werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
Wie viel Zusatzurlaub gibt es bei Schwerbehinderung?
Schwerbehinderte Menschen (GdB ≥ 50) erhalten 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche (§ 208 SGB IX). Bei Teilzeit wird der Zusatzurlaub proportional zur Wochenarbeitszeit berechnet.
Wann entsteht der volle Urlaubsanspruch?
Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach einer Wartezeit von 6 Monaten (§ 4 BUrlG). Vorher hat der Arbeitnehmer nur einen anteiligen Anspruch von 1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat.
Wird der Urlaub auf halbe Tage gerundet?
Nein — der Rechner rundet § 5 Abs. 2 BUrlG-konform auf ganze Urlaubstage. Bruchteile ab einem halben Tag werden auf den nächsten ganzen Tag aufgerundet, kleinere Bruchteile abgerundet. Beispiel: 13,5 Tage → 14 Tage. Eine Rundung auf halbe Tage ist eine vertragliche Kulanzregelung mancher Arbeitgeber, gesetzlich nicht vorgeschrieben.
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