Aktualisiert am 21. Mai 2026
⏰ Teilzeit-Rechner
Teilzeitgehalt berechnen: Brutto, geschätztes Netto, Stundenlohn und Urlaubstage bei Reduzierung der Arbeitszeit.
Geschätztes Teilzeit-Netto
1.837 €/Monat
Vollzeit vs. Teilzeit
| Vollzeit | Teilzeit | Differenz | |
|---|---|---|---|
| Wochenstunden | 40 Std. | 30 Std. | −10,00 Std. |
| Brutto/Monat | 3.500 € | 2.625 € | −875 € |
| Netto/Monat (ca.) | 2.327 € | 1.837 € | −490 € |
| Stundenlohn (brutto) | 20,19 € | 20,19 € | ±0 € |
| Urlaubstage | 30 | 30 | — |
Progressionsvorteil: Ihr Netto sinkt nur um 21,10 % — obwohl Ihr Brutto um 25,00 % sinkt. Durch die niedrigere Steuerlast bei Teilzeit behalten Sie pro verdientem Euro mehr Netto.
Stundenlohn: Ihr Brutto-Stundenlohn bleibt gleich: 20,19 €/Stunde. Teilzeit bedeutet weniger Stunden, nicht weniger Vergütung pro Stunde.
Netto-Vergleich
Jahresübersicht
Hinweis: Die Netto-Berechnung ist eine Schätzung auf Basis der Steuer- und Sozialversicherungswerte 2026. Für eine exakte Berechnung nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner.
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Teilzeit — Gehalt und Stunden anteilig
Teilzeit bedeutet im Kern eine einfache Rechnung: Wer weniger arbeitet, verdient anteilig weniger — aber pro Stunde genauso viel. Das Brutto-Gehalt sinkt exakt im Verhältnis der Stunden. Von 40 auf 30 Wochenstunden zu reduzieren heißt, 75 % des bisherigen Brutto-Gehalts zu beziehen.
Die Grundformel lautet: Teilzeit-Brutto = Vollzeit-Brutto × (Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden). Beim Netto ist es etwas anders: Es sinkt prozentual meist weniger stark als das Brutto, weil das niedrigere Einkommen in eine geringere Steuerprogression fällt und der durchschnittliche Steuersatz mitsinkt. Dieser Rechner zeigt beide Werte — Brutto und Netto — sowie den anteiligen Urlaub und den gleichbleibenden Stundenlohn. So lässt sich vor einer Entscheidung realistisch abschätzen, was am Monatsende übrig bleibt und wie viele freie Tage die neue Stundenzahl bringt. Teilzeit ist dabei nicht auf einen festen Wert festgelegt: Vom geringfügigen Minijob über die klassische Halbtagsstelle bis zur leichten Reduzierung auf 35 oder 32 Wochenstunden ist jede Stundenzahl unterhalb der Vollzeit möglich. Entscheidend ist allein das Verhältnis zur betrieblichen Vollzeit — diese kann je nach Branche und Tarifvertrag zwischen 37 und 40 Wochenstunden liegen.
Vollzeit 3.000 € bei 40 h → 30 h Teilzeit
- 1Teilzeitfaktor30 h ÷ 40 h= 0,75 (75 %)
- 2Teilzeit-Brutto3.000 € × 0,75= 2.250 €/Monat
- 3Brutto-Differenz3.000 € − 2.250 €= 750 €/Monat weniger
20-Stunden-Stelle (halbe Stelle)
- 1Teilzeitfaktor20 h ÷ 40 h= 0,50 (50 %)
- 2Teilzeit-Brutto3.000 € × 0,50= 1.500 €/Monat
- 3Halbe Stelle, halbes Brutto3.000 € ÷ 2= 1.500 €/Monat
Wochenstunden → Gehaltsanteil (Basis 3.000 €)
| Wochenstunden | Anteil | Brutto/Monat | Brutto/Jahr |
|---|---|---|---|
| 40 h (Vollzeit) | 100 % | 3.000 € | 36.000 € |
| 35 h | 87,5 % | 2.625 € | 31.500 € |
| 30 h | 75 % | 2.250 € | 27.000 € |
| 25 h | 62,5 % | 1.875 € | 22.500 € |
| 20 h | 50 % | 1.500 € | 18.000 € |
Basis: 3.000 € Vollzeit-Brutto bei 40 h. Anteil = Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden. Das Netto sinkt prozentual etwas weniger als das Brutto (Steuerprogression).
Brutto-Gehalt nach Wochenstunden (Basis 3.000 €)
Das Brutto-Gehalt sinkt streng linear mit den Wochenstunden — jede Stunde weniger kostet denselben Betrag.
Urlaub bei Teilzeit — anteilig nach Arbeitstagen
Ein häufiges Missverständnis: Teilzeitkräfte haben nicht automatisch weniger Urlaub. Entscheidend ist nicht, wie viele Stunden, sondern an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wird. Wer an allen fünf Tagen arbeitet — nur kürzer — hat Anspruch auf die vollen Urlaubstage.
Die Umrechnung erfolgt über die Arbeitstage: Urlaubstage Teilzeit = Urlaubstage Vollzeit × (Arbeitstage Teilzeit ÷ Arbeitstage Vollzeit). Wer bei 30 Urlaubstagen (5-Tage-Woche) auf eine 3-Tage-Woche reduziert, hat Anspruch auf 30 × 3/5 = 18 Tage. Der Erholungswert bleibt gleich: 18 Urlaubstage bei 3 Arbeitstagen pro Woche entsprechen genau sechs freien Wochen — exakt so viel wie 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Nach § 5 Abs. 2 BUrlG werden Bruchteile von mindestens einem halben Tag aufgerundet. Dieselbe Logik gilt umgekehrt: Wer aus der Vollzeit kommend an mehr Tagen arbeitet als der bisherige Teilzeitvertrag vorsah, baut anteilig mehr Urlaub auf. Wechselt die Verteilung der Arbeitstage unterjährig, wird der Jahresurlaub für die einzelnen Zeiträume getrennt berechnet — ein Punkt, den der Europäische Gerichtshof ausdrücklich bestätigt hat, damit bereits erworbene Urlaubsansprüche nicht durch eine spätere Stundenreduzierung gekürzt werden.
Urlaub bei 3-Tage-Woche
- 1Urlaubs-Formel30 Tage × (3 ÷ 5)= 18 Urlaubstage
- 2In Wochen umgerechnet18 Tage ÷ 3 Tage/Woche= 6 Wochen frei
- 3Vollzeit zum Vergleich30 Tage ÷ 5 Tage/Woche= 6 Wochen frei
Der Stundenlohn bleibt gleich
- 1Stundenlohn Vollzeit3.000 € ÷ (40 h × 4,33)= 17,31 €/h
- 2Stundenlohn Teilzeit (30 h)2.250 € ÷ (30 h × 4,33)= 17,31 €/h
- 3Differenz17,31 € − 17,31 €= 0 € — identisch
Anspruch auf Teilzeit & Brückenteilzeit (§ 8/§ 9a TzBfG)
In Deutschland gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit. Nach § 8 TzBfG kann die Arbeitszeit verringern, wer länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt ist und in einem Betrieb mit mehr als 15 Arbeitnehmern arbeitet. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden; der Arbeitgeber kann nur bei betrieblichen Gründen ablehnen.
Die zeitlich befristete Variante ist die Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG: Sie erlaubt eine Reduzierung für einen begrenzten Zeitraum von ein bis fünf Jahren mit anschließendem Rückkehrrecht in Vollzeit. Dieser Anspruch gilt nur in Betrieben mit mehr als 45 Arbeitnehmern; bei 46 bis 200 Beschäftigten greift eine Zumutbarkeitsgrenze. Wer dauerhaft reduziert, hat dagegen kein automatisches Rückkehrrecht — bei freien Stellen ist eine Rückkehr in Vollzeit aber bevorzugt zu berücksichtigen. Vor einer Entscheidung muss der Arbeitgeber den Wunsch zudem mit der oder dem Beschäftigten erörtern und gemeinsam nach einer einvernehmlichen Lösung suchen (§ 8 Abs. 3 TzBfG). In Kleinbetrieben mit 15 oder weniger Beschäftigten besteht kein gesetzlicher Anspruch — dort ist Teilzeit nur einvernehmlich möglich. Dies ist keine Rechtsberatung.
Teilzeit-Rechte im Überblick
| Regelung | Voraussetzung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Teilzeit (dauerhaft) | Betrieb > 15 AN, > 6 Monate beschäftigt | § 8 TzBfG |
| Brückenteilzeit (befristet) | Betrieb > 45 AN, 1–5 Jahre, Rückkehrrecht | § 9a TzBfG |
| Antragsfrist | spätestens 3 Monate vor Beginn | § 8 Abs. 2 TzBfG |
| Diskriminierungsverbot | gleicher Stundenlohn wie Vollzeit | § 4 TzBfG |
| Ablehnung | nur bei betrieblichen Gründen | § 8 Abs. 4 TzBfG |
Überblick, keine Rechtsberatung. Für Sonderfälle gelten eigene Regeln — etwa die Elternteilzeit nach dem BEEG (eigener Anspruch während der Elternzeit) oder Teilzeit aus familiären Pflegegründen. In Kleinbetrieben bis 15 Beschäftigte greift § 8 TzBfG nicht.
Dauerhafte Teilzeit vs. Brückenteilzeit
| Kriterium | Dauerhafte Teilzeit (§ 8) | Brückenteilzeit (§ 9a) |
|---|---|---|
| Dauer | unbefristet | befristet 1–5 Jahre |
| Rückkehr in Vollzeit | nur bevorzugt bei freier Stelle | automatisch nach Ablauf |
| Betriebsgröße | mehr als 15 Arbeitnehmer | mehr als 45 Arbeitnehmer |
| Erneuter Antrag | frühestens nach 2 Jahren | frühestens 1 Jahr nach Rückkehr |
| Eignung | dauerhafte Reduzierung | planbare Lebensphase (Pflege, Kinder) |
Was Teilzeit oft übersehen lässt
Teilzeit beantragen
- Betriebsgröße prüfen: § 8 TzBfG gilt erst ab mehr als 15 Arbeitnehmern.
- Beschäftigungsdauer prüfen: Anspruch erst nach mehr als 6 Monaten.
- Antrag spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn schriftlich stellen.
- Gewünschte Stundenzahl und Verteilung auf die Wochentage angeben.
- Auswirkung auf Netto, Rente und Sonderzahlungen vorab durchrechnen.
- Bei Wunsch auf Rückkehr: Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG) prüfen.
- Urlaubsanspruch nach Arbeitstagen neu berechnen lassen.
- Im Zweifel Betriebsrat oder Rechtsberatung einbeziehen.
Antrag drei Monate vorher — und schriftlich
Der Teilzeitantrag nach § 8 TzBfG muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn beim Arbeitgeber eingehen. Stellen Sie ihn immer schriftlich und nennen Sie sowohl den Umfang der Reduzierung als auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage — beides ist Teil des Antrags. Reagiert der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn schriftlich ablehnend, gilt die Teilzeit nach dem Gesetz automatisch als festgelegt (Zustimmungsfiktion). Eine datierte schriftliche Antragstellung sichert diese Frist ab und dient im Streitfall als Nachweis.
Anteilig gilt auch für Sonderzahlungen — keine Rechtsberatung
Die anteilige Berechnung betrifft nicht nur das Monatsgehalt: Auch Weihnachts- und Urlaubsgeld, Boni und andere Sonderzahlungen werden bei Teilzeit in der Regel anteilig im Verhältnis der Arbeitszeit gewährt. Ebenso wirkt sich die geringere Einzahlung auf die spätere Rente aus, weil weniger Entgeltpunkte erworben werden. Dieser Rechner liefert eine Orientierung auf Basis der anteiligen Umrechnung und der Brutto-Netto-Logik 2026 und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Individuelle Faktoren wie Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Elternteilzeit oder die genaue Verteilung der Stunden können das Ergebnis verändern.
Häufige Fragen
Wie berechne ich mein Gehalt bei Teilzeit?
Bleibt der Stundenlohn bei Teilzeit gleich?
Wie viele Urlaubstage habe ich bei Teilzeit?
Habe ich ein Recht auf Teilzeit?
Wie wirkt sich Teilzeit auf die Rente aus?
Was ist Brückenteilzeit?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 8 TzBfG: Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit — OriginaltextVoraussetzungen für den Teilzeitanspruch (Betriebsgröße, Beschäftigungsdauer, Antragsfrist).
- § 9a TzBfG: Zeitlich begrenzte Verringerung (Brückenteilzeit) — OriginaltextBefristete Teilzeit mit Rückkehrrecht; Betriebe mit mehr als 45 Arbeitnehmern.