Aktualisiert am 21. Mai 2026
⏰ Teilzeit-Rechner
Teilzeitgehalt berechnen: Brutto, geschätztes Netto, Stundenlohn und Urlaubstage bei Reduzierung der Arbeitszeit.
Geschätztes Teilzeit-Netto
1.837 €/Monat
Vollzeit vs. Teilzeit
| Vollzeit | Teilzeit | Differenz | |
|---|---|---|---|
| Wochenstunden | 40 Std. | 30 Std. | −10,00 Std. |
| Brutto/Monat | 3.500 € | 2.625 € | −875 € |
| Netto/Monat (ca.) | 2.327 € | 1.837 € | −490 € |
| Stundenlohn (brutto) | 20,19 € | 20,19 € | ±0 € |
| Urlaubstage | 30 | 30 | — |
Progressionsvorteil: Ihr Netto sinkt nur um 21,10 % — obwohl Ihr Brutto um 25,00 % sinkt. Durch die niedrigere Steuerlast bei Teilzeit behalten Sie pro verdientem Euro mehr Netto.
Stundenlohn: Ihr Brutto-Stundenlohn bleibt gleich: 20,19 €/Stunde. Teilzeit bedeutet weniger Stunden, nicht weniger Vergütung pro Stunde.
Netto-Vergleich
Jahresübersicht
Hinweis: Die Netto-Berechnung ist eine Schätzung auf Basis der Steuer- und Sozialversicherungswerte 2026. Für eine exakte Berechnung nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner.
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So funktioniert der Teilzeit-Rechner
Formel
Teilzeit-Brutto = Vollzeit-Brutto × (Teilzeit-Stunden / Vollzeit-Stunden) | Urlaubstage = Vollzeit-Urlaubstage × (Arbeitstage pro Woche / 5)
Rechenbeispiel
3.500 € Vollzeit bei 40h → 30h Teilzeit = 2.625 € Brutto, ca. 1.890 € Netto (Stkl. I, NRW)
Wie wird das Teilzeitgehalt berechnet?
Das Teilzeitgehalt wird proportional zur reduzierten Arbeitszeit berechnet. Die Formel ist einfach: Teilzeit-Brutto = Vollzeit-Brutto × (Teilzeit-Stunden / Vollzeit-Stunden). Bei einer Reduzierung von 40 auf 30 Stunden ergibt sich ein Faktor von 0,75 — das Bruttogehalt sinkt also um 25 %. Entscheidend ist: Der Brutto-Stundenlohn bleibt gleich. Sie verdienen pro Stunde genauso viel wie in Vollzeit — nur die Gesamtzahl der bezahlten Stunden sinkt.
Unser Rechner geht über die reine Brutto-Berechnung hinaus und schätzt auch das Netto-Gehalt unter Berücksichtigung von Steuerklasse, Sozialversicherungsbeiträgen und ggf. Kirchensteuer. Dafür nutzen wir dieselbe Berechnungslogik wie unser [Brutto-Netto-Rechner](/finanzen/brutto-netto-rechner).
Warum das Netto nicht proportional zum Brutto sinkt
Ein häufig überraschendes Ergebnis: Das Netto sinkt weniger stark als das Brutto. Reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit um 25 %, sinkt Ihr Netto typischerweise nur um 18–22 %. Der Grund ist die Steuerprogression in Deutschland: Je höher das Einkommen, desto höher der prozentuale Steuersatz. Wenn Ihr Brutto sinkt, rutschen Sie in einen niedrigeren Steuertarif — und behalten pro verdientem Euro mehr Netto.
Dieser Progressionseffekt ist besonders stark bei mittleren Einkommen (2.500–5.000 € brutto) und bei höheren Steuerklassen. In Steuerklasse III (verheiratete Alleinverdiener) fällt der Effekt besonders deutlich aus. Unser Rechner zeigt Ihnen den exakten Unterschied zwischen Brutto- und Netto-Reduktion.
Recht auf Teilzeit: § 8 TzBfG
Seit 2001 haben Arbeitnehmer in Deutschland ein gesetzliches Recht auf Teilzeit nach § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Voraussetzungen: Das Arbeitsverhältnis besteht seit mehr als 6 Monaten und der Betrieb hat mehr als 15 Beschäftigte. Der Antrag muss mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn schriftlich gestellt werden. Der Arbeitgeber darf den Antrag nur aus betrieblichen Gründen ablehnen — zum Beispiel, wenn die Organisation des Betriebs erheblich beeinträchtigt würde.
Wichtig: Der Arbeitgeber muss den Ablehnungsgrund konkret darlegen. Ein pauschaler Verweis auf „betriebliche Gründe" reicht nicht aus. Widerspricht der Arbeitgeber nicht fristgerecht (spätestens 1 Monat vor Beginn), gilt die Teilzeit als genehmigt.
Brückenteilzeit: Befristete Teilzeit seit 2019
Seit dem 1. Januar 2019 gibt es die sogenannte Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG). Anders als bei der klassischen Teilzeit kehren Sie nach einem festgelegten Zeitraum (1 bis 5 Jahre) automatisch zu Ihrer vorherigen Arbeitszeit zurück. Die Brückenteilzeit steht Arbeitnehmern in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten zur Verfügung und schützt vor der sogenannten „Teilzeitfalle" — also der Situation, dass man nach einer Reduzierung nicht mehr auf Vollzeit zurückkehren kann.
Teilzeit und Rente: Auswirkungen auf Rentenpunkte
Teilzeit hat direkte Auswirkungen auf Ihre spätere Rente. Die Rentenversicherung berechnet Entgeltpunkte auf Basis Ihres Bruttoeinkommens. Wer in Teilzeit arbeitet, erwirbt weniger Entgeltpunkte und erhält somit eine niedrigere Rente. Bei einer Reduzierung von 40 auf 30 Stunden sinken die Rentenansprüche ebenfalls um 25 %. Über viele Jahre summiert sich dieser Unterschied erheblich.
Ein Beispiel: Bei 3.500 € Vollzeit-Brutto erwirbt man etwa 0,81 Entgeltpunkte pro Jahr (Durchschnittsentgelt 2026 vorläufig 51.944 €). In Teilzeit mit 30 Stunden (2.625 € Brutto) sind es nur noch etwa 0,61 Punkte. Nach 20 Jahren Teilzeit ergibt sich eine um ca. 165 € niedrigere monatliche Rente (Stand 2026, Rentenwert 40,79 €). Private Vorsorge oder eine betriebliche Altersvorsorge können diese Lücke teilweise schließen.
Urlaubsanspruch bei Teilzeit richtig berechnen
Der Urlaubsanspruch bei Teilzeit richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche, nicht nach den Stunden pro Tag. Wer 5 Tage pro Woche in Teilzeit arbeitet (nur mit weniger Stunden pro Tag), behält den vollen Urlaubsanspruch. Wer hingegen die Arbeitstage reduziert (z. B. 4 statt 5 Tage), hat auch weniger Urlaubstage — der Erholungsurlaub bleibt aber gleich lang. Die Formel: Teilzeit-Urlaubstage = Vollzeit-Urlaubstage × (Arbeitstage pro Woche / 5).
Für die genaue Berechnung Ihrer Urlaubstage nutzen Sie unseren [Urlaubstage-Rechner](/arbeit/urlaubstage-rechner). Ihren aktuellen Stundenlohn können Sie mit dem [Stundenlohn-Rechner](/arbeit/stundenlohn-rechner) berechnen, und für offene Überstunden hilft der [Überstunden-Rechner](/arbeit/ueberstunden-rechner) weiter.