Aktualisiert am 21. Mai 2026
💍 Splitting-Rechner
Ehegattensplitting berechnen: Steuervorteil durch Zusammenveranlagung im Vergleich zur Einzelveranlagung.
Bruttogehalt aus nichtselbständiger Arbeit (vor Steuern). Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschale (insg. 1.266 € pro Partner) werden automatisch berücksichtigt. Sozialversicherungsbeiträge werden nicht gesondert abgezogen — wer das Netto inkl. SV braucht, nutzt den Brutto-Netto-Rechner.
Pro Kind 0,5 je Elternteil = 1,0 zusammen. Nur relevant wenn günstiger als Kindergeld.
Splitting-Vorteil
779 €
Steuervorteil durch Zusammenveranlagung
So funktioniert das Splitting
Partner 1
53.734 €
Partner 2
23.734 €
Gesamt ÷ 2
38.734 €
× 2 = Splitting-Tarif
Vergleich: Einzel- vs. Zusammenveranlagung
| Position | Einzelveranlagung | Zusammenveranlagung | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| Einkommensteuer | 14.401 € | 13.622 € | 779 € |
| Solidaritätszuschlag | 0 € | 0 € | — |
| Gesamte Steuerlast | 14.401 € | 13.622 € | 779 € |
Steuerlast im Vergleich
💡 Empfohlene Steuerklassenkombination: III/V
Partner 1 verdient deutlich mehr. Mit III für den Mehrverdienenden und V für den Geringverdienenden erhalten Sie monatlich mehr Netto. Achtung: Es kann zu Nachzahlungen bei der Steuererklärung kommen. Das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) kann eine Alternative sein.
💡 Tipp: Das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) kann eine gute Alternative sein — es verteilt die Steuerlast gerechter auf beide Partner und vermeidet Nachzahlungen.
ℹ️ Gut zu wissen: Das Ehegattensplitting lohnt sich umso mehr, je größer der Gehaltsunterschied zwischen den Partnern ist. Bei gleich hohen Einkommen gibt es keinen Vorteil. Der maximale Splitting-Vorteil liegt 2026 bei ca. 20.000 € (wenn ein Partner nichts verdient und der andere ein sehr hohes Einkommen hat).
⚠️ Hinweis: Vereinfachte Berechnung. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und weitere Freibeträge sind nicht berücksichtigt. Für eine exakte Berechnung nutzen Sie eine Steuersoftware.
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So funktioniert der Splitting-Rechner
Formel
Splitting-Tarif: ESt = 2 × ESt(zvE_Gesamt / 2) | Vorteil = ESt_Einzel − ESt_Splitting
Rechenbeispiel
Partner 1: 55.000 €, Partner 2: 25.000 €, keine Kirchensteuer → Einzelveranlagung: ca. 12.640 € | Zusammenveranlagung: ca. 10.180 € → Splitting-Vorteil: ca. 2.460 €.
Was ist das Ehegattensplitting und wie funktioniert es?
Das Ehegattensplitting ist ein Verfahren der deutschen Einkommensteuer, das verheirateten Paaren und eingetragenen Lebenspartnern einen Steuervorteil verschaffen kann. Das Prinzip ist einfach: Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkommen beider Partner addiert, die Summe wird halbiert, darauf wird die Einkommensteuer berechnet, und das Ergebnis wird verdoppelt. Durch die progressive Besteuerung in Deutschland (höheres Einkommen → höherer Steuersatz) zahlt man auf zwei mittlere Einkommen oft weniger Steuer als auf ein hohes und ein niedriges Einkommen. Das Splitting gleicht den Steuersatz zwischen den Partnern aus — es ist ein Ausgleichsmechanismus, kein Steuergeschenk. Nutzen Sie unseren [Brutto-Netto-Rechner](/finanzen/brutto-netto-rechner), um die monatliche Auswirkung verschiedener Steuerklassen zu sehen.
Wann lohnt sich das Ehegattensplitting?
Der Splitting-Vorteil ist am größten, wenn die Einkommen der Partner möglichst unterschiedlich sind. Das Maximum wird erreicht, wenn ein Partner gar nichts verdient — dann profitiert das Paar maximal von der Progression. Bei gleich hohen Einkommen gibt es gar keinen Splitting-Vorteil, denn die Hälfte der Summe ist identisch mit den Einzeleinkommen. Konkret: Bei 55.000 € und 25.000 € Jahresbrutto beträgt der Vorteil ca. 2.460 €. Bei 40.000 € und 40.000 € beträgt er 0 €. Bei 80.000 € und 0 € kann der Vorteil auf über 8.000 € steigen. Als Faustregel: Je größer der Gehaltsunterschied, desto größer der Splitting-Effekt. Der maximale Vorteil über alle Einkommen liegt bei ca. 20.000 Euro pro Jahr.
Steuerklassen III/V vs. IV/IV vs. IV/IV mit Faktor
Die Steuerklassenwahl beeinflusst nicht die endgültige Steuerlast (die wird mit der Steuererklärung festgelegt), sondern nur die monatliche Vorauszahlung. Bei III/V erhält der Mehrverdienende (III) deutlich mehr Netto im Monat, der Geringverdienende (V) deutlich weniger. Vorteil: Mehr monatliches Haushaltsnetto. Nachteil: Oft Nachzahlung bei der Steuererklärung, und der Partner mit V-Klasse hat ein sehr niedriges Netto. Bei IV/IV zahlen beide Partner Steuern wie Singles — gleichmäßig verteilt, aber ohne Splitting-Effekt im laufenden Jahr. Bei IV/IV mit Faktor wird der Splitting-Vorteil auf die monatliche Steuer umgerechnet — das ist die genaueste Methode und vermeidet Nachzahlungen.
Ehegattensplitting und Elterngeld: Achtung bei Steuerklassenwahl!
Ein wichtiger Sonderfall: Das Elterngeld berechnet sich aus dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Wer Elterngeld maximieren möchte, sollte rechtzeitig (mindestens 7 Monate vor dem Mutterschutz) in Steuerklasse III wechseln — auch wenn der andere Partner dann in V rutscht. Das Finanzamt erkennt den Wechsel an, solange er nicht offensichtlich nur zur Elterngeld-Optimierung erfolgt. Nutzen Sie den [Elterngeld-Rechner](/finanzen/elterngeld-rechner) für eine detaillierte Berechnung.
Kritik am Ehegattensplitting: Die politische Debatte
Das Ehegattensplitting ist politisch umstritten. Kritiker argumentieren, es begünstige das traditionelle Alleinverdiener-Modell und setze falsche Anreize — insbesondere für Frauen, die durch den hohen Grenzsteuersatz in Steuerklasse V wenig Motivation hätten, eine Beschäftigung aufzunehmen oder aufzustocken. Die OECD hat Deutschland wiederholt empfohlen, das Splitting zu reformieren. Befürworter sehen es als gerechte Besteuerung der ehelichen Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft — unabhängig davon, wer das Einkommen erwirtschaftet. Diskutiert werden Alternativen wie das Realsplitting (begrenzt auf einen Maximalbetrag) oder das Familiensplitting (das auch Kinder berücksichtigt). Stand 2026 bleibt das Ehegattensplitting in Deutschland unverändert bestehen.
Eingetragene Lebenspartnerschaft: Gleiche Rechte beim Splitting
Seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 2013 und der „Ehe für alle" 2017 haben eingetragene Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtliche Ehen die gleichen steuerlichen Rechte wie heterosexuelle Ehen. Das Ehegattensplitting gilt uneingeschränkt — unabhängig vom Geschlecht der Partner. Auch der rückwirkende Antrag auf Zusammenveranlagung für vergangene Jahre war möglich. Der [Steuererstattungs-Rechner](/finanzen/steuererstattung-rechner) kann Ihnen helfen, Ihre potenzielle Rückzahlung abzuschätzen.
Häufige Fragen
Was ist das Ehegattensplitting?
Wann lohnt sich das Ehegattensplitting?
Welche Steuerklassenkombination ist optimal für Ehepaare?
Lohnt sich das Splitting auch bei gleich hohen Gehältern?
Gilt das Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften?
Wie wirkt sich die Steuerklassenwahl auf das Elterngeld aus?
Was ist das Faktorverfahren bei Steuerklasse IV/IV?
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