💍 Splitting-Rechner
Ehegattensplitting berechnen: Steuervorteil durch Zusammenveranlagung im Vergleich zur Einzelveranlagung.
Pro Kind 0,5 je Elternteil = 1,0 zusammen. Nur relevant wenn günstiger als Kindergeld.
Splitting-Vorteil
275 €
Steuervorteil durch Zusammenveranlagung
So funktioniert das Splitting
Partner 1
53.734 €
Partner 2
23.734 €
Gesamt ÷ 2
39.367 €
× 2 = Splitting-Tarif
Vergleich: Einzel- vs. Zusammenveranlagung
| Position | Einzelveranlagung | Zusammenveranlagung | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| Einkommensteuer | 9.871 € | 9.596 € | 275 € |
| Solidaritätszuschlag | 0 € | 0 € | — |
| Gesamte Steuerlast | 9.871 € | 9.596 € | 275 € |
Steuerlast im Vergleich
💡 Empfohlene Steuerklassenkombination: III/V
Partner 1 verdient deutlich mehr. Mit III für den Mehrverdienenden und V für den Geringverdienenden erhalten Sie monatlich mehr Netto. Achtung: Es kann zu Nachzahlungen bei der Steuererklärung kommen. Das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) kann eine Alternative sein.
💡 Tipp: Das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) kann eine gute Alternative sein — es verteilt die Steuerlast gerechter auf beide Partner und vermeidet Nachzahlungen.
ℹ️ Gut zu wissen: Das Ehegattensplitting lohnt sich umso mehr, je größer der Gehaltsunterschied zwischen den Partnern ist. Bei gleich hohen Einkommen gibt es keinen Vorteil. Der maximale Splitting-Vorteil liegt 2026 bei ca. 20.000 € (wenn ein Partner nichts verdient und der andere ein sehr hohes Einkommen hat).
⚠️ Hinweis: Vereinfachte Berechnung. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und weitere Freibeträge sind nicht berücksichtigt. Für eine exakte Berechnung nutzen Sie eine Steuersoftware.
WISO Steuer berechnet automatisch, ob Einzel- oder Zusammenveranlagung für Sie günstiger ist.
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