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Aktualisiert am 21. Mai 2026

👶 Elterngeld-Rechner

Elterngeld 2026 berechnen: Basiselterngeld & ElterngeldPlus mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag.

Elterngeld-Variante

12+2 Monate, 300–1.800 € pro Monat

Geburtstermin berechnen

Bei Teilzeit in der Elternzeit: Ihr voraussichtliches Netto eingeben

zvE aus Steuerbescheid. Bei Paaren: Summe beider zvE. Über 175.000 € kein Elterngeldanspruch (§ 1 Abs. 8 BEEG).

Hinweis: Ohne Angabe des zvE keine Anspruchsprüfung — bei zvE über 175.000 € besteht kein Elterngeldanspruch (§ 1 Abs. 8 BEEG).

Monatliches Basiselterngeld

1.625,00

Ersatzrate: 65 %

Bezugsdauer

14 Monate

(12+2 Partnermonate)

Gesamt-Elterngeld

22.750,00

über 14 Monate

Aufschlüsselung

Relevantes Einkommen2.500,00
Ersatzrate65 %
Basiselterngeld1.625,00
Elterngeld pro Monat1.625,00

Vergleich: Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus

BasiselterngeldElterngeldPlus
Pro Monat1.625,00812,50
Bezugsdauer14 Monate28 Monate
Gesamt22.750,0022.750,00
Min/Max pro Monat300–1.800 €150–900 €

Hinweis: Vereinfachte Berechnung. Maßgeblich ist der Bescheid der Elterngeldstelle. Wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an Ihre zuständige Elterngeldstelle.

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So funktioniert der Elterngeld-Rechner

Formel

Elterngeld = Relevantes Einkommen × Ersatzrate (65–100%)

Rechenbeispiel

Beispiel: 2.500 € Netto → 2.500 × 65% = 1.625 € Basiselterngeld/Monat → 22.750 € über 14 Monate

Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes vorübergehend weniger oder gar nicht arbeiten. Es soll den Einkommensverlust nach der Geburt teilweise ausgleichen und ermöglicht es Müttern und Vätern, sich in den ersten Lebensmonaten intensiv um ihr Kind zu kümmern. Das Elterngeld wird von den Elterngeldstellen der jeweiligen Bundesländer ausgezahlt und ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.

Grundsätzlich gibt es zwei Varianten: Das Basiselterngeld und das ElterngeldPlus. Beide können auch kombiniert werden, um den Bezugszeitraum flexibel zu gestalten. Seit der Reform 2025 gilt zudem eine einheitliche Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, in Deutschland wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hier haben, mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche (im Durchschnitt) erwerbstätig sind. Auch Adoptiveltern und in bestimmten Fällen Verwandte bis dritten Grades können Elterngeld erhalten.

Seit 01.04.2025 liegt die Einkommensgrenze einheitlich bei 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen (zvE) — für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen (§ 1 Abs. 8 BEEG). Wer darüber liegt, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Für Geburten ab 01.01.2026 gilt die Grenze für alle laufenden Fälle einheitlich. Zuvor (bis 31.03.2024) lag die Grenze bei 300.000 Euro (Paare) bzw. 250.000 Euro (Alleinerziehende), dazwischen galt eine Übergangsregelung von 200.000 / 150.000 Euro.

Auch Eltern ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt — etwa Studierende, Hausfrauen oder Hausmänner — erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro (Basiselterngeld) bzw. 150 Euro (ElterngeldPlus) pro Monat.

Wie wird Elterngeld berechnet? — Die Formel

Die Berechnung des Elterngeldes basiert auf dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit in den 12 Monaten vor der Geburt. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird das Bruttoeinkommen um pauschalierte Abzüge für Steuern und Sozialversicherung gemindert. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden auf das Elterngeld angerechnet.

Die Standard-Ersatzrate beträgt 67% für Einkommen zwischen 1.000 und 1.240 Euro. Wer weniger als 1.000 Euro netto verdient hat, erhält eine höhere Ersatzrate: Pro 2 Euro unter 1.000 Euro steigt die Rate um 0,1 Prozentpunkte — bis maximal 100%. Wer mehr als 1.240 Euro netto verdient hat, erhält eine etwas niedrigere Rate: Pro 2 Euro über 1.240 Euro sinkt die Rate um 0,1 Prozentpunkte — aber nie unter 65%.

Mindest- und Höchstbeträge sorgen für eine Ober- und Untergrenze: Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. ElterngeldPlus beträgt mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro pro Monat.

Falls Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, wird das Teilzeiteinkommen vom vorherigen Einkommen abgezogen und auf den Unterschiedsbetrag die Ersatzrate angewendet. Maßgeblich für die Ersatzrate bleibt jedoch Ihr Nettoeinkommen vor der Geburt — nicht der Unterschiedsbetrag. Außerdem wird das Vor-Geburt-Nettoeinkommen nach § 2 Abs. 3 BEEG höchstens mit 2.770 Euro/Monat angesetzt.

Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus — was lohnt sich?

Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt (12 Monate für einen Elternteil plus 2 Partnermonate). Der monatliche Betrag liegt zwischen 300 und 1.800 Euro. Es eignet sich besonders für Eltern, die nach der Geburt komplett pausieren oder nur kurz in Teilzeit arbeiten möchten.

Das ElterngeldPlus wird für bis zu 28 Monate gezahlt (24 Monate plus 4 Partnermonate), allerdings in halber Höhe — also zwischen 150 und 900 Euro pro Monat. Es lohnt sich vor allem für Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten, da das ElterngeldPlus bei Teilzeitarbeit nicht stärker gekürzt wird als nötig. Über den gesamten Bezugszeitraum gerechnet kann ElterngeldPlus bei Teilzeitarbeit sogar mehr ergeben als Basiselterngeld.

Beide Varianten können auch kombiniert werden: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. So lässt sich der Bezugszeitraum individuell gestalten.

Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

Der Geschwisterbonus steht Familien zu, die ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei weitere Kinder unter 6 Jahren im Haushalt haben. Er beträgt 10% des Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro (Basiselterngeld) bzw. 37,50 Euro (ElterngeldPlus) pro Monat. Der Bonus wird automatisch auf das berechnete Elterngeld aufgeschlagen.

Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge etc.) gibt es einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro (Basiselterngeld) bzw. 150 Euro (ElterngeldPlus) pro weiterem Kind und Monat. Bei Zwillingen erhält man also 300 Euro zusätzlich, bei Drillingen 600 Euro zusätzlich.

Beide Zuschläge werden unabhängig von der Höhe des regulären Elterngeldes gewährt und auch dann gezahlt, wenn nur der Mindestbetrag bezogen wird.

Elterngeld beantragen — Schritt für Schritt

  • Schritt 1 — Geburtsurkunde besorgen: Nach der Geburt erhalten Sie beim Standesamt eine Geburtsurkunde für das Kind. Diese ist ein Pflichtdokument für den Antrag.
  • Schritt 2 — Antrag ausfüllen: Den Elterngeldantrag erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes oder online. Füllen Sie alle Angaben zu Einkommen, Arbeitszeit und gewünschtem Bezugszeitraum aus.
  • Schritt 3 — Unterlagen zusammenstellen: Sie benötigen Geburtsurkunde, Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor Geburt), Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld und ggf. Arbeitgeberbescheinigung zur Elternzeit.
  • Schritt 4 — Antrag einreichen: Reichen Sie den Antrag bei der Elterngeldstelle ein — persönlich, per Post oder je nach Bundesland auch online. Elterngeld wird rückwirkend maximal für 3 Lebensmonate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt.
  • Schritt 5 — Bescheid abwarten: Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Bundesland 4–8 Wochen. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit der Berechnung.

Häufige Fragen

Wer hat 2026 keinen Elterngeldanspruch mehr?
Seit 01.04.2025 gilt einheitlich: Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen (zvE) über 175.000 Euro, besteht nach § 1 Abs. 8 BEEG kein Anspruch auf Elterngeld. Diese Grenze gilt für Paare UND Alleinerziehende gleichermaßen. Für Geburten ab 01.01.2026 greift die Grenze für alle laufenden Fälle. Maßgeblich ist das zvE aus dem Steuerbescheid des Kalenderjahres vor der Geburt. Die früheren Grenzen (200.000 / 150.000 Euro seit 2024, davor 300.000 / 250.000 Euro) sind entfallen.
Wie lange bekommt man Elterngeld?
Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt (12 Monate für einen Elternteil plus 2 Partnermonate). ElterngeldPlus kann bis zu 28 Monate bezogen werden (24 plus 4 Partnermonate). Beide Varianten können kombiniert werden — ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus.
Wie hoch ist das Mindestelterngeld?
Das Mindestelterngeld beträgt 300 Euro pro Monat (Basiselterngeld) bzw. 150 Euro (ElterngeldPlus). Den Mindestbetrag erhalten auch Eltern ohne vorheriges Erwerbseinkommen, z. B. Studierende oder Hausfrauen/Hausmänner.
Kann man Elterngeld und Teilzeit kombinieren?
Ja, Sie dürfen während des Elterngeldbezugs bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Das Teilzeiteinkommen wird berücksichtigt: Es wird die Differenz zwischen dem Einkommen vor und während der Elternzeit berechnet, darauf wird die Ersatzrate angewendet. ElterngeldPlus ist bei Teilzeit oft günstiger.
Wann muss ich Elterngeld beantragen?
Elterngeld sollte möglichst bald nach der Geburt beantragt werden. Es wird rückwirkend nur für maximal 3 Lebensmonate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt. Den Antrag können Sie bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes einreichen — teilweise auch online.
Wird Elterngeld auf Bürgergeld angerechnet?
Ja, Elterngeld wird grundsätzlich als Einkommen auf das Bürgergeld (ehemals Hartz IV) angerechnet. Es gibt jedoch einen Freibetrag: Wer vor der Geburt erwerbstätig war, kann bis zu 300 Euro monatlich vom Elterngeld behalten, ohne dass es angerechnet wird.
Wie wirkt sich Elterngeld auf die Steuererklärung aus?
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Es erhöht den Steuersatz für das übrige Einkommen. Sie müssen das erhaltene Elterngeld in Ihrer Steuererklärung angeben (Anlage N oder Anlage Sonstiges). Das kann zu einer Steuernachzahlung führen.

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