Aktualisiert am 21. Mai 2026
☀️ Balkon-Solar-Rechner
Balkon-Solaranlage berechnen: Ertrag, Eigenverbrauch und Amortisation für 600W/800W Balkonkraftwerke.
Jahresertrag
684
kWh
Eigenverbrauch
205
kWh (30 %)
Ersparnis/Jahr
67,65
€
Amortisation
8,9
Jahre
Berechnung im Detail
🌱 CO₂-Ersparnis
Ihre Anlage spart jährlich ca. 260 kg CO₂ ein — über 20 Jahre sind das 5,2 Tonnen.
💡 Tipp: Stromintensive Geräte (Waschmaschine, Geschirrspüler, Trockner) tagsüber bei Sonnenschein laufen lassen. So steigt der Eigenverbrauch auf 40–50 % — und Ihre Ersparnis um bis zu 70 %.
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So funktioniert der Balkon-Solar-Rechner
Formel
Jahresertrag = kWp × 950 × Ausrichtung × Aufstellung | Eigenverbrauch = Ertrag × 30 % | Ersparnis = Eigenverbrauch × Strompreis
Rechenbeispiel
800 W, Süd, Aufständerung: 0,8 × 950 × 1,0 × 0,9 = 684 kWh/Jahr. Eigenverbrauch 205 kWh × 33 ct (Festpreis-Neuvertrag 2026) = 67,65 € Ersparnis.
Was berechnet der Balkon-Solar-Rechner?
Der Rechner ermittelt den erwarteten Jahresertrag, den nutzbaren Eigenverbrauch und die finanzielle Amortisation eines Balkonkraftwerks. Er berücksichtigt Anlagenleistung, Ausrichtung, Aufstellungsart und Ihren individuellen Stromverbrauch und Strompreis.
Balkonkraftwerk — was ist das?
Ein Balkonkraftwerk (auch Mini-PV-Anlage oder Steckersolargerät) ist eine kleine Photovoltaikanlage, die direkt über eine Steckdose ins Hausnetz einspeist. Mit dem Solarpaket I (Inkrafttreten 16.05.2024) wurde die Bagatellgrenze von 600 W auf 800 Watt Wechselrichterleistung angehoben und die Anmeldung deutlich vereinfacht: Eine kurze Online-Eintragung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur reicht aus, ein Elektriker ist nicht mehr nötig.
Ertrag — wie viel Strom produziert die Anlage?
In Deutschland erzeugt eine optimal ausgerichtete PV-Anlage etwa 950 kWh pro kWp (Kilowatt-Peak) und Jahr. Für ein 800-W-Balkonkraftwerk ergibt das theoretisch 760 kWh/Jahr. Der tatsächliche Ertrag hängt von Ausrichtung und Aufstellung ab:
- Ausrichtung: Süd = 100 %, Süd-West/Ost = 85 %, West/Ost = 70 %, Nord = 60 %. Süd ist ideal, West/Ost erzeugt morgens/abends mehr (passt oft besser zum Verbrauchsprofil). Nord-BKW lohnen sich bei guter Aufständerung weiterhin — der Branchenkonsens (ADAC, SolarScouts/PVGIS, Anker SOLIX) liegt hier bei rund 60 % vom Süd-Optimum.
- Aufstellung: Senkrecht an der Brüstung = 70 % (schlechterer Winkel), Aufständerung 30° = 90 % (fast ideal), Flachdach/Garten = 100 % (optimaler Winkel möglich).
Eigenverbrauch — das Schlüsselthema
Balkonkraftwerke speisen überschüssigen Strom ins Netz ein, erhalten dafür aber keine Vergütung (keine EEG-Einspeisevergütung). Nur der selbst verbrauchte Strom spart Geld. Ohne Speicher liegt die Eigenverbrauchsquote bei etwa 30 % — das heißt, 70 % des erzeugten Stroms gehen ungenutzt ins Netz.
Durch gezieltes Lastmanagement (Waschmaschine, Geschirrspüler und Trockner tagsüber bei Sonne laufen lassen) lässt sich die Quote auf 40–50 % steigern. Mit einem Batteriespeicher sind 60–80 % möglich, aber die Speicher kosten 300–600 € zusätzlich und verlängern die Amortisation.
Amortisation — wann rechnet sich die Anlage?
Die Amortisationszeit hängt vom Strompreis und der Eigenverbrauchsquote ab. Bei 800 W, Südausrichtung mit Aufständerung und 33 ct/kWh Strompreis (Festpreis-Neuvertrag 2026): ca. 8–10 Jahre. Bei 37 ct/kWh (BDEW-Mittel) entsprechend kürzer. Danach produziert die Anlage reinen Gewinn. Die Lebensdauer moderner Solarmodule liegt bei 25–30 Jahren — über die gesamte Laufzeit spart ein 800-W-Balkonkraftwerk typischerweise 1.000–1.700 €.
CO₂-Ersparnis
Jede erzeugte Kilowattstunde Solarstrom spart ca. 0,38 kg CO₂ gegenüber dem deutschen Strommix ein. Ein 800-W-Balkonkraftwerk vermeidet damit etwa 250–290 kg CO₂ pro Jahr — über 20 Jahre sind das rund 5–6 Tonnen.
Rechtliche Rahmenbedingungen (Stand 2026)
- Anlagen bis 800 W Wechselrichterleistung dürfen ohne Elektriker installiert werden.
- Vereinfachte Anmeldung über das Marktstammdatenregister (MaStR) beim Netzbetreiber.
- Der alte Ferraris-Zähler darf rückwärtslaufen, bis der Netzbetreiber einen Zweirichtungszähler einbaut (kostenlos).
- Wohnungseigentümer (WEG): § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG — Anspruch auf Zustimmung der Eigentümergemeinschaft als privilegierte bauliche Veränderung.
- Mieter: § 554 BGB — Anspruch auf Zustimmung des Vermieters. Beide Regelungen wurden mit dem Solarpaket I am 16.05.2024 eingeführt. Der Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft kann nur die Art der Installation regeln (Befestigung, Statik, Brandschutz), die Anbringung selbst aber nicht grundlos verweigern.