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Aktualisiert am 21. Mai 2026

📈 Indexmiete-Rechner

Indexmiete berechnen: Mieterhöhung bei Indexmietvertrag basierend auf dem Verbraucherpreisindex (VPI).

1Aktuelle Kaltmiete

€/Monat

2VPI bei Vertragsabschluss / letzter Anpassung

Punkte

Steht in Ihrem Mietvertrag oder der letzten Anpassungsmitteilung. VPI-Werte finden Sie beim Statistischen Bundesamt (destatis.de).

3Aktueller VPI

Punkte

Aktuellen Wert prüfen auf destatis.de → Verbraucherpreisindex (Basisjahr 2020 = 100).

4Datum der letzten Anpassung

Eine Anpassung ist frühestens 12 Monate nach der letzten möglich.

Neue Kaltmiete

857,24

pro Monat

Berechnung im Detail

Bisherige Kaltmiete800,00
VPI-Veränderung+7,16 %
Erhöhung absolut+57,24 € (+7,16 %)
Mehrkosten pro Jahr+686,88
= Neue Kaltmiete857,24

✗ Noch nicht möglich: Nächste Anpassung erst ab Invalid Date möglich (noch NaN Monate).

📊 Verbraucherpreisindex: Der VPI (Basis 2020 = 100) misst die Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen. Er wird monatlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.

⚠️ Hinweis: Die Mieterhöhung muss vom Vermieter schriftlich erklärt und begründet werden. Die Erhöhung greift frühestens im übernächsten Monat nach Zugang der Erklärung.

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So funktioniert der Indexmiete-Rechner

Formel

Neue Kaltmiete = Aktuelle Kaltmiete × (Aktueller VPI / Alter VPI) | VPI-Veränderung in % = (Aktueller VPI − Alter VPI) / Alter VPI × 100 | Basisjahr des VPI: 2020 = 100 Punkte.

Rechenbeispiel

Kaltmiete 800 € · VPI bei Vertragsabschluss 117,4 · aktueller VPI 125,8 (Stand März 2026) → Veränderung +7,16 % → neue Kaltmiete 857,21 € (+57,21 €/Monat, +686,52 €/Jahr).

Was ist ein Indexmietvertrag?

Ein Indexmietvertrag ist eine besondere Form des Mietvertrags, bei der die Miete an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt ist. Geregelt ist die Indexmiete in § 557b BGB. Steigt der VPI, darf der Vermieter die Kaltmiete im gleichen Verhältnis anheben — fällt der Index, kann die Miete theoretisch auch sinken (in der Praxis selten). Der große Vorteil aus Vermietersicht: Die Miete passt sich automatisch der Inflation an, ohne dass ortsübliche Vergleichsmieten oder Modernisierungen als Begründung herhalten müssen. Für Mieter bringt die Indexmiete auf der einen Seite Planungssicherheit (keine überraschenden Mieterhöhungen auf Vergleichsmietenniveau), auf der anderen Seite aber in inflationären Zeiten spürbare Mehrkosten. Während einer normalen Mietzeit gilt: Solange der Indexmietvertrag wirksam vereinbart ist, sind Erhöhungen nach § 558 BGB (Vergleichsmiete) und nach § 559 BGB (Modernisierungsumlage, außer bei gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen) ausgeschlossen.

Wie funktioniert die Indexmiete?

Die Berechnung ist denkbar einfach: Die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex zwischen Vertragsabschluss (bzw. der letzten Anpassung) und dem aktuellen Zeitpunkt wird 1:1 auf die Kaltmiete übertragen. Beispiel: Die Kaltmiete beträgt 800 Euro, der VPI lag bei Vertragsabschluss bei 117,4 Punkten (Basisjahr 2020 = 100) und ist aktuell auf 125,8 Punkte gestiegen (Stand März 2026, Destatis). Das ist eine Steigerung von rund 7,16 Prozent. Die neue Kaltmiete berechnet sich dann zu 800 € × 125,8 / 117,4 = 857,21 Euro. Das macht eine Mieterhöhung von rund 57,21 Euro pro Monat oder 686,52 Euro im Jahr. Wichtig: Die Erhöhung gilt nur für die Kaltmiete — Nebenkosten sind davon nicht betroffen, sie werden separat nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet. Ergänzend empfehlen wir unseren [Mietrechner](/wohnen/mietrechner) und den [Nebenkosten-Rechner](/wohnen/nebenkosten-rechner), um Ihre Gesamtbelastung zu überblicken.

Verbraucherpreisindex (VPI) erklärt

Der Verbraucherpreisindex wird monatlich vom Statistischen Bundesamt (destatis.de) veröffentlicht und misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die Privathaushalte für Konsumzwecke kaufen. Seit 2023 gilt das Basisjahr 2020 = 100 Punkte. Ein VPI-Wert von 125,8 (Stand März 2026) bedeutet demnach, dass das allgemeine Preisniveau seit 2020 um 25,8 Prozent gestiegen ist. Der Index setzt sich aus rund 650 Güterarten zusammen — von Lebensmitteln über Wohnen und Energie bis zu Dienstleistungen und Freizeit. Für die Berechnung der Indexmiete ist ausschließlich der Gesamtindex relevant, nicht einzelne Unterindizes. Die aktuellen Werte finden Sie monatsgenau auf destatis.de unter "Preise → Verbraucherpreisindex". Wer die langfristige Entwicklung der Kaufkraft betrachten möchte, findet im [Inflationsrechner](/finanzen/inflationsrechner) ein passendes Werkzeug.

Vor- und Nachteile eines Indexmietvertrags

Vorteile für Mieter: Keine Mieterhöhungen aufgrund ortsüblicher Vergleichsmieten oder Modernisierungen, transparente Berechnung, bei sinkendem VPI theoretisch auch sinkende Miete, langfristige Planbarkeit bei stabiler Preisentwicklung. Nachteile für Mieter: In Zeiten hoher Inflation steigt die Miete schnell und deutlich — 2022/2023 lag die jährliche Inflation teils über 7 Prozent, was bei 800 € Kaltmiete eine Erhöhung von über 55 € pro Monat allein in einem Jahr bedeuten konnte. Die gesetzliche Kappungsgrenze (20 bzw. 15 Prozent in drei Jahren) gilt für Indexmieten nicht. Vorteile für Vermieter: Automatischer Inflationsausgleich, einfache Berechnung, keine aufwendige Begründung nötig. Nachteile für Vermieter: Bei sinkendem VPI auch sinkende Miete möglich, Modernisierungsumlagen sind (außer bei gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen) ausgeschlossen.

Indexmiete vs. Staffelmiete vs. Vergleichsmiete

Neben der Indexmiete gibt es zwei weitere wichtige Mietformen: Die Staffelmiete (§ 557a BGB) legt bereits im Vertrag feste Mietsteigerungen zu bestimmten Zeitpunkten fest — etwa 20 Euro mehr pro Jahr oder 3 Prozent alle zwei Jahre. Das sorgt für absolute Planbarkeit, ist aber unabhängig von der tatsächlichen Preisentwicklung. Die Vergleichsmiete (§ 558 BGB) ist die klassische Mietform: Der Vermieter kann die Miete nach Ablauf der Wartefrist auf das ortsübliche Niveau anheben, begrenzt durch die Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren (in angespannten Wohnungsmärkten 15 Prozent). Bei allen drei Modellen gilt: Sie schließen sich gegenseitig aus — eine Kombination (etwa Index- und Staffelmiete gleichzeitig) ist unzulässig. Die Wahl des Modells richtet sich nach der erwarteten Preisentwicklung, der Wohnungsmarktlage und den individuellen Präferenzen. Wer eine Wohnung flächenmäßig bewerten will, findet im [Quadratmeter-Rechner](/mathe/quadratmeter-rechner) eine praktische Hilfe für die Berechnung des Quadratmeterpreises.

Häufige Fragen

Was ist eine Indexmiete?
Eine Indexmiete ist eine Mietform nach § 557b BGB, bei der die Kaltmiete an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt ist. Steigt der VPI, darf der Vermieter die Miete im gleichen Verhältnis erhöhen. Fällt der VPI, kann die Miete auch sinken — in der Praxis sehr selten. Die Indexmiete muss im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sein, sonst gilt sie nicht.
Wie berechne ich die Indexmiete?
Formel: Neue Kaltmiete = Aktuelle Kaltmiete × (Aktueller VPI / VPI bei Vertragsabschluss). Beispiel: Kaltmiete 800 €, VPI alt 117,4, VPI neu 125,8 (Stand März 2026) → 800 × 125,8 / 117,4 = 857,21 €. Die prozentuale Steigerung des VPI (+7,16 %) wird 1:1 auf die Miete übertragen. Nebenkosten sind von der Berechnung ausgenommen, sie werden separat abgerechnet.
Wo finde ich den aktuellen Verbraucherpreisindex?
Der VPI wird monatlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht — unter www.destatis.de im Bereich "Preise → Verbraucherpreisindex". Seit 2023 gilt das Basisjahr 2020 = 100 Punkte. Der Wert von 125,8 (Stand März 2026) bedeutet beispielsweise, dass das Preisniveau seit 2020 um 25,8 % gestiegen ist. Auch die Bundesbank und der Mieterbund informieren regelmäßig über die aktuellen VPI-Werte.
Wie oft darf die Indexmiete erhöht werden?
Frühestens alle 12 Monate. Zwischen zwei Mieterhöhungen aufgrund des Indexes muss mindestens ein Jahr liegen (§ 557b Abs. 2 BGB). Die Erhöhung muss außerdem vom Vermieter schriftlich erklärt und begründet werden — mit Angabe des alten und neuen VPI-Werts. Sie gilt dann frühestens im übernächsten Monat nach Zugang der Erklärung. Die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren gilt für Indexmieten NICHT.
Kann die Indexmiete auch sinken?
Ja, theoretisch. Wenn der VPI zwischen zwei Anpassungen sinkt, muss die Miete ebenfalls entsprechend reduziert werden — das sieht § 557b BGB ausdrücklich vor. In der Praxis kommt das allerdings nur sehr selten vor, da der VPI in den letzten Jahrzehnten fast ausschließlich gestiegen ist. Als Mieter können Sie in einem solchen Fall eine Mietminderung vom Vermieter verlangen und sollten sich bei Weigerung an den Mieterbund oder einen Anwalt wenden.

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