Zum Hauptinhalt springen

Aktualisiert am 28. Juni 2026

🏦 Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner

Vorfälligkeitsentschädigung berechnen: Geschätzte Kosten bei vorzeitiger Kreditablösung nach der Aktiv-Passiv-Methode.

%
Jahre
%

Aktueller Bauzins für die Restlaufzeit

Geschätzte Vorfälligkeitsentschädigung

0 €

Marktzins ≥ Vertragszins — die Bank kann das Geld zu besseren Konditionen wiederanlegen und darf keine VFE verlangen.

Rechenweg (Aktiv-Passiv-Methode, vereinfacht)

  • 1. Zinsmarge der Bank = 2,5 % − 3,5 % = -1 %
  • ✓ Zinsmarge ≤ 0 → keine VFE zulässig

💡 § 489 BGB — Sonderkündigungsrecht

Nach 10 Jahren Zinsbindung können Sie mit 6 Monaten Frist kündigen — komplett ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Prüfen Sie daher vor einer Ablösung, ob die 10-Jahres-Grenze bereits erreicht ist.

Baufinanzierungsrechner: Tilgung und Zinsen kalkulierenKreditrechner: Monatliche Rate und GesamtkostenZinsrechner: Zinsen und Kapitalentwicklung berechnen
Feedback

War dieser Rechner hilfreich?

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Wer ein Immobiliendarlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurückzahlt, muss der Bank meist eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) zahlen. Der Gedanke dahinter: Die Bank hat mit einem festen Zinssatz über eine bestimmte Laufzeit kalkuliert. Wird der Kredit vorzeitig abgelöst, muss sie das Geld zu den aktuellen Konditionen neu anlegen — liegen die unter Ihrem Vertragszins, entgehen ihr Zinseinnahmen. Genau diesen Zinsschaden darf sie nach § 502 BGB ersetzt verlangen, allerdings nur, wenn die Rückzahlung auf einem berechtigten Interesse beruht, etwa einem Immobilienverkauf.

Dieser Rechner schätzt die VFE nach der vereinfachten Aktiv-Passiv-Methode und ist bewusst eine grobe Orientierung — die echte Bankabrechnung kann abweichen. Die laufende Rate Ihrer Finanzierung kalkulieren Sie mit dem Baufinanzierungs-Rechner. Wichtig zu wissen: Seit dem Umfeld steigender Zinsen ab 2022 ist die VFE in vielen Fällen sogar null, weil der Marktzins über dem alten Vertragszins liegt — eine kurze Prüfung lohnt sich daher immer zuerst.

VFE-Schätzung Schritt für Schritt

  1. 1
    Restschuldaktueller Stand= 150.000 €
  2. 2
    ZinsmargeVertragszins 4,0 % − Marktzins 2,5 %= 1,5 %
  3. 3
    Jährlicher Zinsschaden150.000 € × 1,5 %= 2.250 €
  4. 4
    Über 5 Jahre Restlaufzeit2.250 € × 5= 11.250 €
  5. 5
    Abzüglich 15 % (Risiko/Verwaltung)11.250 € × 0,85= 9.562,50 €
  6. 6
    Plus Bearbeitungsgebühr+ 300 €= 9.862,50 €
Die Bank verliert für jedes Jahr der Restlaufzeit die Differenz zwischen Ihrem Vertragszins und dem aktuellen Marktzins — hier 1,5 % auf 150.000 €, also 2.250 € pro Jahr. Über die fünf Jahre Restlaufzeit summiert sich das auf 11.250 €. Davon zieht die Bank ersparte Verwaltungs- und Risikokosten ab (in dieser Näherung pauschal 15 %), sodass rund 9.562 € bleiben; mit der Bearbeitungsgebühr ergeben sich etwa 9.862,50 €. Wichtig: Das ist eine grobe Schätzung. Die echte Abrechnung rechnet mit dem sinkenden Restschuldverlauf, einer Barwert-Abzinsung und der konkreten Wiederanlagerendite — sie kann daher abweichen. Läge der Marktzins bei oder über den 4,0 % Vertragszins, wäre die Zinsmarge null oder negativ und es fiele überhaupt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

Wann gar keine VFE anfällt

In mehreren Fällen darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Erstens, wenn der aktuelle Marktzins über Ihrem Vertragszins liegt — dann hat die Bank keinen Zinsschaden, sondern könnte das Geld sogar günstiger neu verleihen. Zweitens nach dem 10-Jahres-Sonderkündigungsrecht des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, das ab vollständiger Auszahlung greift. Drittens, wenn die Pflichtangaben im Vertrag unzureichend sind (§ 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB) — dann entfällt der Anspruch vollständig. Viertens bei Rückzahlung aus einer vertraglich vorgesehenen Restschuldversicherung. Fünftens, wenn die Bank selbst kündigt, etwa bei Zahlungsverzug — dann fallen nur Verzugszinsen an. Und sechstens bei variablem Zins oder bereits abgelaufener Zinsbindung, weil es dann keine geschützte Zinserwartung mehr gibt. Manche Banken versuchen dennoch, eine pauschale Bearbeitungsgebühr durchzusetzen — auch das ist rechtlich häufig angreifbar und sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden.

Immobiliardarlehen gegen Allgemein-Verbraucherdarlehen

KriteriumImmobiliardarlehen (Baukredit)Allgemein-Verbraucherdarlehen (Ratenkredit)
Obergrenze (Cap)kein €-Cap1 % der Restschuld (> 1 J), 0,5 % (≤ 1 J)
BerechnungAktiv-Passiv-Methode, „angemessen"gedeckelt nach § 502 Abs. 3 BGB
Beispiel 150.000 €frei, hier ~9.862 € (Näherung)maximal 1.500 € (1 %)
Rechtsgrundlage§ 502 Abs. 1 BGB, BGH XI ZR 388/14§ 502 Abs. 3 BGB
Typischer FallHauskauf, AnschlussfinanzierungAuto, Möbel, Konsum

Aktiv-Passiv- gegen Aktiv-Aktiv-Methode

KriteriumAktiv-Passiv-MethodeAktiv-Aktiv-Methode
Wiederanlagein Kapitalmarkttitel (Pfandbriefe)als neues Darlehen ausgereicht
VergleichVertragszins ↔ WiederanlagerenditeVertragszins ↔ neuer Kreditzins
Praxisvon den meisten Banken genutztseltener
Statusvom BGH gebilligtvom BGH gebilligt
Tendenzmeist etwas höhermeist etwas niedriger

Wie die Aktiv-Passiv-Methode den Zinsschaden ermittelt

Die Aktiv-Passiv-Methode ist die in der Praxis maßgebliche Berechnungsart und vom Bundesgerichtshof gebilligt. Sie stellt zwei Zahlungsströme gegenüber: Auf der Aktiv-Seite stehen die Zinsen, die die Bank über die Restlaufzeit von Ihnen erhalten hätte; auf der Passiv-Seite die Erträge, die sie erzielt, wenn sie das zurückgezahlte Geld in laufzeitgleiche Hypothekenpfandbriefe anlegt. Die Differenz beider Barwerte ist der eigentliche Zinsschaden.

Korrekt gerechnet wird dabei der sinkende Restschuldverlauf berücksichtigt — die Restschuld nimmt durch die laufende Tilgung ab, also auch der entgangene Zins — und die künftigen Beträge werden auf den heutigen Barwert abgezinst. Von der Summe zieht die Bank ersparte Verwaltungskosten und das ersparte Ausfallrisiko ab. Dieser Rechner vereinfacht den Barwertvergleich zu einer Jahresbetrachtung; die exakte Abrechnung der Bank ist komplexer und sollte stets nachgerechnet werden.

Der 10-Jahres-Hebel nach § 489 BGB

Der wichtigste Spartipp steckt in § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB: Jeden Immobilienkredit dürfen Sie zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen — und zwar entschädigungsfrei. Es fällt keinerlei Vorfälligkeitsentschädigung an, Sie zahlen nur die Restschuld. Dieses Recht ist gesetzlich unabdingbar und lässt sich vertraglich nicht ausschließen. Die zehn Jahre laufen ab Valutierung, nicht ab Vertragsabschluss.

Dieser Zeitpunkt ist zugleich die Obergrenze der ersatzfähigen Zinserwartung: Nach dem BGH-Urteil XI ZR 75/23 vom 03.12.2024 darf die VFE nicht über den frühestmöglichen entschädigungsfreien Ausstieg hinaus gerechnet werden. Wer länger als zehn Jahre gebunden ist und über eine Umschuldung nachdenkt, sollte zuerst diesen Termin prüfen und die Zinsen mit dem Zinsrechner gegenrechnen — oft lohnt es, die wenigen Monate bis zum Stichtag abzuwarten. Maßgeblich ist das Datum der letzten Teilauszahlung: Bei einem Neubau, der in Raten ausgezahlt wurde, beginnt die Zehnjahresfrist erst mit der vollständigen Valutierung, nicht mit der ersten Teilzahlung.

Volle VFE gegen erfolgreiche Anfechtung

KriteriumVFE wird voll fälligAnspruch entfällt
Betrag (Beispiel)~9.862 €0 €
VoraussetzungVertrag und Berechnung korrektPflichtangaben unzureichend (§ 502 Abs. 2 Nr. 2)
Weitere Gründefehlerhafte Widerrufsbelehrung, Banken-Kündigung
PrüfungAbrechnung dennoch kontrollierendurch Verbraucherzentrale/Anwalt belegen
WirkungZahlung in voller Höhekomplette Ersparnis

Häufige Fehler in VFE-Abrechnungen

VFE-Forderungen sind oft zu hoch — eine Prüfung lohnt sich. Typische Fehler: Die Bank rechnet den Zinsschaden über die gesamte Restlaufzeit, obwohl der frühestmögliche entschädigungsfreie Ausstieg (Ende der Zinsbindung oder das 10-Jahres-Recht) früher liegt. Häufig fehlen oder stimmen die gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsangaben im Vertrag nicht, was den Anspruch ganz entfallen lassen kann. Auch vereinbarte Sondertilgungsrechte, die den Zinsschaden mindern, werden gern übergangen, ebenso ersparte Verwaltungs- und Risikokosten. Die Verbraucherzentrale bietet eine günstige Prüfung der VFE-Abrechnung gegen eine feste Gebühr an; nicht selten lassen sich so mehrere tausend Euro sparen. Lassen Sie sich die Forderung immer schriftlich und nachvollziehbar aufschlüsseln, bevor Sie zahlen.

Die VFE-Abrechnung der Bank prüfen

  • Wurde der Zinsschaden nur bis zum frühestmöglichen Ausstieg gerechnet, nicht über die volle Laufzeit?
  • Ist der sinkende Restschuldverlauf berücksichtigt, nicht die konstante Anfangs-Restschuld?
  • Wurden die künftigen Beträge auf den heutigen Barwert abgezinst?
  • Sind ersparte Verwaltungskosten und das ersparte Risiko abgezogen?
  • Wurden vereinbarte Sondertilgungsrechte zugunsten des Kreditnehmers angesetzt?
  • Stimmt der Wiederanlagezins mit der laufzeitgleichen Pfandbriefrendite überein?
  • Enthält der Vertrag alle gesetzlichen Pflichtangaben — sonst entfällt der Anspruch ganz?

Vor der vorzeitigen Ablösung prüfen

  • Läuft die Zinsbindung noch, oder ist sie bereits abgelaufen (dann keine VFE)?
  • Sind seit der vollständigen Auszahlung schon zehn Jahre vergangen (§ 489 BGB)?
  • Besteht ein berechtigtes Interesse an der Rückzahlung, etwa ein Immobilienverkauf (§ 500 Abs. 2)?
  • Enthält der Vertrag alle gesetzlichen Pflichtangaben zur VFE-Berechnung?
  • Wurden vereinbarte Sondertilgungsrechte berücksichtigt?
  • Die schriftliche VFE-Abrechnung der Bank anfordern und nachrechnen lassen.
  • Die VFE der erwarteten Zinsersparnis und allen Umschuldungsnebenkosten gegenüberstellen.
  • Im Zweifel die Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Bankrecht einschalten.

Wann sich die Ablösung trotz VFE lohnt

Eine vorzeitige Ablösung lohnt sich nur, wenn der Vorteil größer ist als die VFE samt Nebenkosten. Drei typische Anlässe: der Immobilienverkauf (die VFE wird meist direkt vom Erlös abgezogen), die Umschuldung bei deutlich gesunkenem Zins — die allerdings selten aufgeht, weil die VFE den Zinsvorteil oft auffrisst — und der Einsatz von Eigenmitteln aus Erbschaft oder Bonus. Faustregel: erst ab etwa einem Prozentpunkt Zinsdifferenz und mindestens drei Jahren Restlaufzeit genauer rechnen.

Stellen Sie die VFE immer der Zinsersparnis über die Restlaufzeit gegenüber. Beim Verkauf einer Kapitalanlage gehört die VFE in die Gesamtrechnung — der Mietrendite-Rechner hilft bei der Bewertung, und die Kauf- beziehungsweise Verkaufsnebenkosten ordnet der Grunderwerbsteuer-Rechner ein. In den ersten zehn Jahren kann die VFE zudem gemindert werden, wenn ein berechtigter Grund zum Verkauf vorliegt — etwa ein berufsbedingter Umzug, eine Trennung oder eine ernste Erkrankung; das ist im Einzelfall mit der Bank zu verhandeln.

Wie genau ist diese Schätzung?

Dieser Rechner nutzt eine vereinfachte Aktiv-Passiv-Näherung: Er rechnet mit nur einem Marktzins, einem pauschalen Abschlag von 15 % für ersparte Kosten und einer Pauschalgebühr von 300 €. Nicht abgebildet sind die Abzinsung auf den Barwert, der genaue Verlauf der sinkenden Restschuld, eine separate Pfandbrief-Rendite, der Eingang von Sondertilgungsrechten und die Deckelung der Zinserwartung auf den frühestmöglichen Ausstieg. Die echte Bankabrechnung kann daher abweichen — meist liegt sie in einer ähnlichen Größenordnung, im Einzelfall aber höher oder niedriger. Verstehen Sie das Ergebnis als Orientierung für die Entscheidung, ob sich eine genaue Prüfung lohnt, nicht als verbindliche Berechnung. Für die rechtsverbindliche Höhe ist allein die nachvollziehbar aufgeschlüsselte Abrechnung der Bank maßgeblich — und auch die kann fehlerhaft sein und gehört kontrolliert. Tendenziell liegt diese vereinfachte Schätzung eher am oberen Rand, weil sie weder die Abzinsung noch die mit der Zeit sinkende Restschuld einrechnet — beides würde den ausgewiesenen Betrag in der Praxis meist etwas verringern.

Kurzfazit

Eine Vorfälligkeitsentschädigung entsteht nur bei fester Zinsbindung, einer positiven Zinsmarge (Vertragszins über Marktzins) und innerhalb der ersten zehn Jahre nach Auszahlung. Der wichtigste Unterschied: Immobiliardarlehen kennen keinen festen Euro-Cap und werden nach der Aktiv-Passiv-Methode „angemessen" berechnet, während Allgemein-Verbraucherdarlehen (Ratenkredite) auf 1 % beziehungsweise 0,5 % der Restschuld gedeckelt sind. Prüfen Sie vor jeder Ablösung das 10-Jahres-Recht nach § 489 BGB und lassen Sie jede VFE-Abrechnung kontrollieren. Dieser Rechner liefert eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Finanzberatung — bei einer konkreten Forderung sind die Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt für Bankrecht die richtigen Ansprechpartner. Angesichts der oft vierstelligen Beträge ist die Prüfungsgebühr von wenigen Dutzend Euro fast immer gut investiert — sie kann im Erfolgsfall mehrere tausend Euro sparen.

Häufige Fragen

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) ist der finanzielle Ausgleich, den eine Bank verlangen darf, wenn Sie Ihr Immobiliendarlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurückzahlen. Rechtsgrundlage ist § 490 BGB. Die Bank entschädigt sich damit für entgangene Zinseinnahmen, weil sie das Geld zum (meist niedrigeren) aktuellen Marktzins wieder anlegen muss. Bei einer Ablösung über das gesetzliche Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB fällt dagegen keine VFE an.
Wie wird die VFE berechnet?
Banken verwenden die sogenannte Aktiv-Passiv-Methode: Sie vergleichen den Zinsertrag aus Ihrem Darlehen mit dem Zinsertrag einer Wiederanlage zum aktuellen Marktzins (z. B. Hypothekenpfandbriefe). Die Differenz ist der Zinsschaden. Davon werden ersparte Verwaltungs- und Risikokosten abgezogen — in der Praxis meist pauschal mit dem Faktor 0,85. Zusätzlich fällt eine Bearbeitungsgebühr von 200 bis 400 € an. Die exakte Berechnung berücksichtigt auch die vertraglich vereinbarte Tilgung und Sondertilgungsrechte.
Wann muss ich gar keine VFE zahlen?
In mehreren Fällen: (1) Wenn der aktuelle Marktzins über Ihrem Vertragszins liegt — dann hat die Bank keinen Zinsschaden. (2) Nach 10 Jahren Zinsbindung durch das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB (6 Monate Frist). (3) Bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen im Kreditvertrag, die ggf. den Widerruf auch Jahre später ermöglichen. (4) In bestimmten Härtefällen wie schwerer Krankheit, Arbeitslosigkeit oder berechtigtem Verkaufsinteresse — hier müssen Sie aber konkret mit der Bank verhandeln.
Was ist das 10-Jahres-Sonderkündigungsrecht?
Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB dürfen Darlehensnehmer jeden Immobilienkredit 10 Jahre nach vollständiger Auszahlung mit einer Frist von 6 Monaten kündigen — ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Das Recht ist gesetzlich unabdingbar, es kann also nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Die 10 Jahre laufen ab Valutierung (Auszahlung), nicht ab Vertragsabschluss. Prüfen Sie vor jeder Umschuldung zuerst, ob dieses Recht für Sie schon zur Verfügung steht — es ist der mit Abstand günstigste Ausstiegsweg.
Lohnt sich eine Umschuldung trotz Vorfälligkeitsentschädigung?
Nur wenn die Zinsersparnis über die Restlaufzeit die VFE plus Umschuldungsnebenkosten deutlich übersteigt. Faustregel: Zinsdifferenz von mindestens 1 Prozentpunkt, Restlaufzeit von mindestens 3 Jahren. Beispielrechnung: Bei 150.000 € Restschuld und 1 % niedrigerem Zins sparen Sie ca. 1.500 € pro Jahr an Zinsen. Eine VFE von 8.000 € rechnet sich dann erst nach etwa 5–6 Jahren. Unser Rechner liefert die VFE-Schätzung, mit dem Baufinanzierungsrechner können Sie die neue Rate gegenrechnen.
Kann die Bank die VFE frei berechnen?
Nein. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen (u. a. XI ZR 388/14) klare Vorgaben gemacht. Die Bank muss von der Zinsschadenssumme die ersparten Verwaltungskosten, das ersparte Risiko und die Möglichkeit von Sondertilgungen abziehen. Eine zu hoch berechnete VFE ist nicht selten. Lassen Sie sich die Berechnung immer schriftlich aufschlüsseln. Die Verbraucherzentrale bietet günstige Prüfungen an, mit denen sich oft mehrere Tausend Euro sparen lassen. Im Streitfall hilft ein Fachanwalt für Bankrecht weiter.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  1. BGB § 502 – Vorfälligkeitsentschädigung (gesetze-im-internet.de) Originaltext
  2. BGB § 489 – Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers (10-Jahres-Recht) Originaltext
  3. BGH, Urteil v. 03.12.2024 – XI ZR 75/23 (Berechnungsangaben / Zinserwartung) Originaltext
  4. Verbraucherzentrale – Vorfälligkeitsentschädigung prüfen lassen Originaltext
Anzeige
CHECK24

Umschuldung prüfen — günstigere Konditionen finden auf CHECK24.

Jetzt vergleichen
Anzeige
CosmosDirekt

Wohngebäudeversicherung — Immobilien umfassend absichern, mit fairer Schadenregulierung laut Focus Money.

CosmosDirekt ansehen

Das könnte Sie auch interessieren