⚖️ Pfändungsrechner
Pfändungsfreies Einkommen berechnen: Freibetrag nach § 850c ZPO, Erhöhung bei Unterhaltspflichten, P-Konto.
1Monatliches Nettoeinkommen
Nettolohn nach Steuern und Sozialabgaben. Bei unregelmäßigem Einkommen: Durchschnitt der letzten 12 Monate.
2Anzahl unterhaltsberechtigter Personen
3Anzeige-Zeitraum
Pfändungsfrei / Monat
1.839,19 €
Pfändbar / Monat
660,81 €
26,4 % Ihres Nettoeinkommens sind pfändbar
Aufteilung
Berechnung im Detail (Monat)
| Grundfreibetrag (§ 850c Abs. 1 ZPO) | 1.555,99 € |
| = Gesamt-Freibetrag | 1.555,99 € |
| Nettoeinkommen über Freibetrag | 944,01 € |
| × Pfändungsquote (0 Unterhalt) | 70 % |
| = Pfändbarer Betrag | 660,81 € |
| = Pfändungsfreier Betrag | 1.839,19 € |
Beispiele (0 Unterhaltspflichten)
| Netto / Monat | Pfändungsfrei | Pfändbar |
|---|---|---|
| 2.000 € | 1.689 € | 311 € |
| 2.500 € | 1.839 € | 661 € |
| 3.000 € | 1.989 € | 1.011 € |
| 3.500 € | 2.139 € | 1.361 € |
| 4.000 € | 2.289 € | 1.711 € |
| 5.000 € | 2.461 € | 2.539 € |
💡 P-Konto nicht vergessen: Nur ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt den pfändungsfreien Betrag automatisch. Der Basisfreibetrag beim P-Konto liegt 2025 bei 1.555,99 € monatlich. Höhere Freibeträge (bei Unterhaltspflichten, Kindergeld) müssen mit einer Bescheinigung nachgewiesen werden. Die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto ist kostenlos.
⚠️ Hinweis: Werte der Pfändungstabelle gültig ab 01.07.2025 (§ 850c ZPO). Die nächste Anpassung erfolgt zum 01.07.2026. Diese Berechnung nutzt die pauschalen Pfändungsquoten — die offizielle Pfändungstabelle arbeitet mit 10-Euro-Stufen, kleine Abweichungen im Cent-Bereich sind möglich. Bei speziellen Einkünften (Urlaubs-/Weihnachtsgeld, Zulagen) gelten Zusatzregeln.
War dieser Rechner hilfreich?