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⚖️ Pfändungsrechner

Pfändungsfreies Einkommen berechnen: Freibetrag nach § 850c ZPO, Erhöhung bei Unterhaltspflichten, P-Konto.

1Monatliches Nettoeinkommen

Nettolohn nach Steuern und Sozialabgaben. Bei unregelmäßigem Einkommen: Durchschnitt der letzten 12 Monate.

2Anzahl unterhaltsberechtigter Personen

3Anzeige-Zeitraum

Zeitraum

Pfändungsfrei / Monat

1.839,19

Pfändbar / Monat

660,81

26,4 % Ihres Nettoeinkommens sind pfändbar

Aufteilung

Pfändungsfrei
Pfändbar
1.839,19 € (73,6 %)660,81 € (26,4 %)

Berechnung im Detail (Monat)

Grundfreibetrag (§ 850c Abs. 1 ZPO)1.555,99
= Gesamt-Freibetrag1.555,99
Nettoeinkommen über Freibetrag944,01
× Pfändungsquote (0 Unterhalt)70 %
= Pfändbarer Betrag660,81
= Pfändungsfreier Betrag1.839,19

Beispiele (0 Unterhaltspflichten)

Netto / MonatPfändungsfreiPfändbar
2.0001.689311
2.5001.839661
3.0001.9891.011
3.5002.1391.361
4.0002.2891.711
5.0002.4612.539

💡 P-Konto nicht vergessen: Nur ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt den pfändungsfreien Betrag automatisch. Der Basisfreibetrag beim P-Konto liegt 2025 bei 1.555,99 € monatlich. Höhere Freibeträge (bei Unterhaltspflichten, Kindergeld) müssen mit einer Bescheinigung nachgewiesen werden. Die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto ist kostenlos.

⚠️ Hinweis: Werte der Pfändungstabelle gültig ab 01.07.2025 (§ 850c ZPO). Die nächste Anpassung erfolgt zum 01.07.2026. Diese Berechnung nutzt die pauschalen Pfändungsquoten — die offizielle Pfändungstabelle arbeitet mit 10-Euro-Stufen, kleine Abweichungen im Cent-Bereich sind möglich. Bei speziellen Einkünften (Urlaubs-/Weihnachtsgeld, Zulagen) gelten Zusatzregeln.

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