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Aktualisiert am 17. Juni 2026

👶 Kindergeld-Rechner

Kindergeld 2026 berechnen und Günstigerprüfung: Kindergeld oder Kinderfreibetrag — was lohnt sich für Ihr Einkommen?

1Anzahl der Kinder

Kindergeld 2026: 259 €/Monat pro Kind (einheitlich)

2Jahresbruttoeinkommen

€/Jahr

Bei Zusammenveranlagung bitte das gesamte Bruttoeinkommen beider Elternteile eingeben (vor Steuern und Sozialabgaben). Für die Günstigerprüfung wird das zu versteuernde Einkommen grob geschätzt (SV-Pauschale 20 %, WK- und Sonderausgabenpauschale).

3Veranlagung

Verheiratete profitieren vom Splittingtarif und dem doppelten Kinderfreibetrag.

4Kirchensteuer

Kindergeld

518

pro Monat für 2 Kinder

6.216 €/Jahr

⚖️ Günstigerprüfung: Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

Kindergeld

✓ Günstiger

6.216

pro Jahr

Kinderfreibetrag

4.336

Steuerersparnis/Jahr

✓ In Ihrem Fall ist das Kindergeld günstiger — Sie erhalten 6.216 € pro Jahr steuerfrei. Der Kinderfreibetrag würde sich erst ab ca. 117.000 Jahresbrutto lohnen.

Steuerberechnung im Detail

Ohne FreibetragMit Freibetrag
zu versteuerndes Einkommen45.46825.956
Einkommensteuer4.518182
Solidaritätszuschlag00
= Steuerersparnis durch Freibetrag4.336

Kindergeld-Übersicht 2026

Anzahl Kinderpro Monatpro Jahr
1 Kind2593.108
2 Kinder5186.216
3 Kinder7779.324
4 Kinder1.03612.432
5 Kinder1.29515.540

⚠️ Hinweis: Die Günstigerprüfung erfolgt automatisch durch das Finanzamt. Sie erhalten immer das Kindergeld ausgezahlt — wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist, wird die Differenz bei der Steuererklärung berücksichtigt. Die Berechnung ist vereinfacht und ersetzt keine Steuerberatung.

Elterngeld berechnen — Einkommen im BabyjahrSplitting-Vorteil bei Verheirateten berechnenSteuererstattung schätzen
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Kindergeld 2026 — 259 Euro pro Kind und Monat

Das Kindergeld ist die zentrale familienpolitische Leistung in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt es einheitlich 259 Euro pro Kind und Monat — unabhängig davon, wie viele Kinder in der Familie leben. Die frühere Staffelung, bei der das dritte und jedes weitere Kind mehr Geld brachte, wurde bereits zum 1. Januar 2023 abgeschafft.

Gezahlt wird das Kindergeld von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, in der Regel an den Elternteil, bei dem das Kind lebt. Es ist einkommensunabhängig: Ob Geringverdiener oder Spitzenverdiener — jede Familie erhält denselben Betrag pro Kind. Über das Jahr summiert sich das auf 3.108 Euro pro Kind (12 × 259 €).

Rechtsgrundlage ist § 66 Abs. 1 EStG. Steuerrechtlich gilt das Kindergeld als Vorausleistung auf den Kinderfreibetrag — welcher der beiden Vorteile am Ende greift, entscheidet das Finanzamt über die Günstigerprüfung.

Kindergeld-Historie: Entwicklung pro Kind und Monat

ZeitraumKindergeld pro Kind / MonatAnmerkung
2021–2022219 € (1. Kind)noch nach Kinderzahl gestaffelt
Ab 2023250 €Einheitsbetrag eingeführt, Staffelung abgeschafft
2024250 €unverändert
2025255 €+ 5 € Inflationsausgleich
Ab 2026259 €+ 4 € (§ 66 Abs. 1 EStG)

Seit 2023 erhält jedes Kind denselben Betrag — die frühere Staffelung nach der Reihenfolge der Kinder ist entfallen. Stand 06/2026.

Kindergeld nach Kinderzahl (2026)

KinderPro MonatPro Jahr
1 Kind259 €3.108 €
2 Kinder518 €6.216 €
3 Kinder777 €9.324 €
4 Kinder1.036 €12.432 €
5 Kinder1.295 €15.540 €

Einfache Multiplikation: 259 € × Anzahl Kinder. Jedes Kind zählt gleich viel — es gibt keinen Zuschlag mehr für weitere Kinder.

Jahres-Kindergeld für eine Familie mit zwei Kindern

  1. 1
    Kindergeld pro Kind und Monat (2026)259 €= 259 €
  2. 2
    Zwei Kinder pro Monat259 € × 2= 518 €
  3. 3
    Auf das Jahr gerechnet518 € × 12= 6.216 €
Eine Familie mit zwei Kindern erhält 2026 monatlich 518 Euro Kindergeld, über das Jahr 6.216 Euro. Pro Kind sind das 3.108 Euro jährlich — steuerfrei und einkommensunabhängig.

Was sich 2026 ändert — und was bleibt

Die wichtigste Änderung zum 1. Januar 2026 ist die Anhebung des Kindergeldes um 4 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat. Parallel steigt der Kinderfreibetrag, sodass Kindergeld und Freibetrag im gesetzlich verankerten Gleichlauf bleiben. Beide Werte werden regelmäßig an das steuerfrei zu stellende Existenzminimum der Kinder angepasst.

Häufig kursiert die Annahme, das System werde durch eine Kindergrundsicherung ersetzt. Das ist nicht der Fall: Die geplante Zusammenlegung mehrerer Familienleistungen wurde nicht umgesetzt. Es bleibt beim bewährten Nebeneinander von Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag.

Bestehen bleibt auch der Kindersofortzuschlag von 25 Euro pro Monat, der einkommensschwache Familien zusätzlich entlastet und unbefristet weitergezahlt wird. Für die meisten Eltern ändert sich im Alltag also wenig — außer den 4 Euro mehr pro Kind, die die Familienkasse automatisch überweist, ohne dass ein neuer Antrag nötig wäre.

Günstigerprüfung: Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Das Steuerrecht gewährt Eltern zwei Vorteile, die sich gegenseitig ausschließen: das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Beide gleichzeitig gibt es nicht. Welcher günstiger ist, ermittelt das Finanzamt automatisch bei der Einkommensteuererklärung — die sogenannte Günstigerprüfung nach § 31 EStG.

Dazu rechnet das Finanzamt Ihre Steuer zweimal: einmal ohne und einmal mit Abzug des Kinderfreibetrags vom zu versteuernden Einkommen. Ist die Steuerersparnis durch den Freibetrag größer als das bereits ausgezahlte Kindergeld, wird der Freibetrag angesetzt und das Kindergeld gegengerechnet — Sie erhalten die Differenz erstattet. Ist das Kindergeld höher (der Normalfall bei niedrigen und mittleren Einkommen), bleibt es dabei.

Sie müssen dafür nichts ankreuzen: Die Auszahlung des Kindergeldes läuft ohnehin monatlich über die Familienkasse. Die Günstigerprüfung erfolgt allein über die Steuererklärung, sobald Sie die Anlage Kind ausfüllen.

Kinderfreibetrag 2026: Bestandteile (§ 32 Abs. 6 EStG)

BestandteilPro ElternteilZusammen (Verheiratete)
Sächliches Existenzminimum3.414 €6.828 €
BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung)1.464 €2.928 €
Kinderfreibetrag gesamt4.878 €9.756 €

Bei Einzelveranlagung steht jedem Elternteil der halbe Freibetrag (4.878 €) zu, bei Zusammenveranlagung der volle Betrag von 9.756 € pro Kind. Der BEA-Freibetrag ist seit 2021 unverändert.

Günstigerprüfung bei hohem Einkommen — Freibetrag gewinnt

  1. 1
    Kinderfreibetrag pro Kind (Zusammenveranlagung)9.756 €= 9.756 €
  2. 2
    Steuerersparnis bei 42 % Grenzsteuersatz9.756 € × 42 %= ≈ 4.098 €
  3. 3
    Kindergeld 2026 pro Jahr259 € × 12= 3.108 €
  4. 4
    Vorteil des Freibetrags4.098 € − 3.108 €= ≈ 990 €
Bei diesem Einkommen ist der Kinderfreibetrag günstiger. Das Finanzamt wendet ihn an, verrechnet das gezahlte Kindergeld und erstattet die Differenz von rund 990 Euro (zusätzlich sinken Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Die Grenzsteuersatz-Werte sind illustrativ.

Günstigerprüfung bei mittlerem Einkommen — Kindergeld gewinnt

  1. 1
    Kinderfreibetrag pro Kind (Zusammenveranlagung)9.756 €= 9.756 €
  2. 2
    Steuerersparnis bei ca. 28 % Grenzsteuersatz9.756 € × 28 %= ≈ 2.732 €
  3. 3
    Kindergeld 2026 pro Jahr259 € × 12= 3.108 €
  4. 4
    Vergleich3.108 € > 2.732 €= Kindergeld höher
Hier ist das Kindergeld günstiger (rund 376 Euro mehr als die Steuerersparnis). Es bleibt bei der monatlichen Auszahlung durch die Familienkasse, der Freibetrag wird nicht angewendet. Das ist der Normalfall für die meisten Familien.

Kindergeld und Kinderfreibetrag im Direktvergleich

KriteriumKindergeldKinderfreibetrag
Auszahlungmonatlich von der Familienkasseals Steuerersparnis bei der Veranlagung
Höhe 2026259 € / Monat = 3.108 € / Jahrbis 9.756 € Abzug vom zu versteuernden Einkommen
Wirkungfester Betrag, einkommensunabhängigwirkt über den persönlichen Grenzsteuersatz
Antrag nötigja, einmalig bei der Familienkassenein, Finanzamt prüft automatisch
Günstig fürniedrige & mittlere Einkommenhöhere Einkommen (ab ~80.000 € zvE, verheiratet, 1 Kind)

Ab welchem Einkommen lohnt der Kinderfreibetrag?

KonstellationVoller FreibetragUngefähre Schwelle (zvE)
Verheiratet, 1 Kind9.756 € pro Kindca. 80.000–90.000 €
Alleinstehend, 1 Kind4.878 € pro Kindca. 40.000–45.000 €
FaustregelFreibetrag × Grenzsteuersatz> Kindergeld/Jahr (3.108 €)

Richtwerte — die exakte Schwelle hängt von Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und weiteren Abzügen ab. Das Finanzamt rechnet im Einzelfall und wendet automatisch die günstigere Variante an.

Anspruch und Dauer: bis 18, bei Ausbildung bis 25

Kindergeld gibt es immer bis zum 18. Geburtstag des Kindes — ohne weitere Voraussetzungen. Danach kann der Anspruch unter bestimmten Bedingungen bis zum 25. Geburtstag fortbestehen: solange sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung, im Studium oder in einem Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst) befindet.

Auch eine Übergangszeit von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ist abgedeckt, ebenso die Phase der Ausbildungsplatzsuche, wenn das Kind nachweislich ausbildungswillig ist. Als arbeitssuchend gemeldete Kinder werden bis zum 21. Geburtstag berücksichtigt.

Eine Besonderheit gilt nach einer abgeschlossenen Erstausbildung: Hier besteht der Anspruch nur weiter, wenn das Kind nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet (Ausnahmen: Minijob, Ausbildungsdienstverhältnis). Bei einer Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, wird das Kindergeld unbefristet weitergezahlt.

Anspruchsvoraussetzungen im Überblick

Situation des KindesAnspruchHinweis
Unter 18 Jahreja, immerunabhängig von Tätigkeit oder Einkommen
18–25, Erstausbildung / Studiumjabis zum 25. Geburtstag
18–25, Zweitausbildungja, eingeschränktnur bei ≤ 20 h/Woche Erwerbstätigkeit
18–25, Ausbildungsplatz-Suchejawenn nachweislich ausbildungswillig
18–21, arbeitssuchend gemeldetjaMeldung bei der Agentur für Arbeit
Übergangszeit zwischen Abschnittenjabis zu 4 Monate
Behinderung vor dem 25. LJunbefristetwenn dadurch kein eigener Unterhalt möglich

Maßgeblich ist § 32 Abs. 4 EStG. Für Kinder über 18 muss der Ausbildungs- oder Studiennachweis der Familienkasse vorgelegt werden.

Sonderfälle: Trennung, Wechselmodell und weitere Leistungen

Kindergeld wird stets nur an eine bezugsberechtigte Person gezahlt. Leben die Eltern zusammen, bestimmen sie, auf wessen Konto das Geld fließt. Bei getrennt lebenden Eltern erhält es derjenige, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt.

Beim Wechselmodell, bei dem das Kind etwa hälftig bei beiden Eltern wohnt, müssen sich die Eltern auf einen Berechtigten einigen; gelingt das nicht, entscheidet das Familiengericht. Beim Kindesunterhalt wird das Kindergeld zur Hälfte auf den Barunterhalt angerechnet (§ 1612b BGB). Auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder begründen einen Anspruch, sobald sie im Haushalt leben.

Neben dem Kindergeld gibt es weitere Familienleistungen: den einkommensabhängigen Kinderzuschlag für Geringverdiener, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 € plus 240 € je weiteres Kind) sowie das Elterngeld in den ersten Lebensmonaten.

Kindergeld & Kinderfreibetrag auf einen Blick

Kindergeld pro Kind / Monat259 €einheitlich, einkommensunabhängig (§ 66 EStG)
Kindergeld pro Kind / Jahr3.108 €12 × 259 €
Kinderfreibetrag pro Kind9.756 €Zusammenveranlagung; § 32 Abs. 6 EStG
Freibetrag lohnt ab ca.80.000–90.000 €zu versteuerndes Einkommen, verheiratet, 1 Kind
Rückwirkende Auszahlungmax. 6 Monate§ 70 Abs. 1 EStG
Anspruchsende18 / 25 Jahrebei Ausbildung oder Studium bis 25

Kindergeld beantragen — Schritt für Schritt

  • Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen (online oder schriftlich).
  • Steuer-Identifikationsnummer von Kind und antragstellendem Elternteil bereithalten.
  • Geburtsurkunde des Kindes beifügen.
  • IBAN des Auszahlungskontos angeben.
  • Bei Kindern über 18: Nachweis über Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst beilegen.
  • Vorab klären, wer das Kindergeld erhält — nur ein Elternteil ist bezugsberechtigt.
  • Antrag zeitnah stellen: rückwirkend wird höchstens 6 Monate gezahlt.

Häufige Fehler beim Kindergeld

Drei Fehler kosten Familien regelmäßig Geld. Erstens die 6-Monats-Frist: Wer den Antrag verschleppt, bekommt rückwirkend höchstens ein halbes Jahr ausgezahlt (§ 70 Abs. 1 EStG) — der Rest verfällt ersatzlos. Zweitens der vergessene Nachweis bei volljährigen Kindern: Wird der Ausbildungs- oder Studiennachweis nicht rechtzeitig nachgereicht, stellt die Familienkasse die Zahlung ein. Drittens die Doppelbezug-Falle bei getrennten Eltern: Beziehen beide Elternteile gleichzeitig Kindergeld für dasselbe Kind, fordert die Familienkasse die Überzahlung später zurück. Klären Sie deshalb vorab eindeutig, wer das Kindergeld erhält, und melden Sie Änderungen (Ausbildungsende, Auszug, Trennung) zeitnah.

Antrag direkt nach der Geburt stellen

Stellen Sie den Kindergeldantrag möglichst kurz nach der Geburt bei der Familienkasse — am einfachsten online. Seit der Einführung der „Geburtskinderdienste" in einigen Bundesländern lässt sich das Kindergeld teils gemeinsam mit der Geburtsanzeige beantragen. Wichtig: Rückwirkend zahlt die Familienkasse höchstens für die letzten 6 Monate (§ 70 Abs. 1 EStG), wer zu lange wartet, verliert bares Geld.

Keine Steuerberatung — das Finanzamt prüft automatisch

Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Sie müssen sich nicht zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag entscheiden: Das Kindergeld wird ohnehin ausgezahlt, und das Finanzamt führt die Günstigerprüfung bei der Steuererklärung automatisch durch. Eine Kindergrundsicherung wird nicht eingeführt — es bleibt beim bewährten System aus Kindergeld und Kinderfreibetrag.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Das Kindergeld beträgt seit dem 1. Januar 2026 einheitlich 259 € pro Kind und Monat (vorher 255 € in 2025) — unabhängig von der Anzahl der Kinder. Bei zwei Kindern sind das 518 €, bei drei Kindern 777 € monatlich. Die frühere Staffelung nach Kinderzahl wurde abgeschafft.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag — was ist besser?
Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, was für Sie günstiger ist (Günstigerprüfung). Für die meisten Familien ist das Kindergeld günstiger. Ab einem Bruttoeinkommen von etwa 80.000-90.000 € (verheiratet, 1 Kind) kann der Kinderfreibetrag mehr Steuerersparnis bringen als das Kindergeld wert ist.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?
Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 pro Elternteil 3.414 € sächlich plus 1.464 € BEA-Freibetrag, also 4.878 € pro Elternteil und Kind. Bei Zusammenveranlagung wird der volle Freibetrag von 9.756 € pro Kind vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Bis wann gibt es Kindergeld?
Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Bei Berufsausbildung, Studium, Freiwilligendienst (FSJ/BFD) oder Arbeitssuche besteht der Anspruch bis zum 25. Geburtstag. Bei Behinderung kann das Kindergeld unbegrenzt weitergezahlt werden, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.
Wie beantrage ich Kindergeld?
Kindergeld beantragen Sie schriftlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag ist auch online über das Familienkassen-Portal möglich. Benötigt werden: Geburtsurkunde des Kindes, Steuer-ID der Eltern und des Kindes, IBAN. Rückwirkend wird Kindergeld maximal 6 Monate ausgezahlt — stellen Sie den Antrag also zeitnah nach der Geburt.
Wird Kindergeld bei der Steuer angerechnet?
Ja, wenn Sie vom Kinderfreibetrag profitieren. Das Finanzamt berechnet die Steuer mit Kinderfreibetrag und zieht dann das bereits gezahlte Kindergeld von der Steuerersparnis ab. Ist der Freibetrag günstiger, erhalten Sie die Differenz erstattet. Ist das Kindergeld günstiger, bleibt es bei der Auszahlung durch die Familienkasse und der Freibetrag wird nicht angewendet.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  1. § 66 EStG: Höhe des Kindergeldes Originaltext259 €/Monat pro Kind (2026)
  2. § 32 EStG: Kinderfreibetrag und Berücksichtigung von Kindern Originaltext9.756 €/Kind gesamt (2026); Anspruch bis 18 bzw. 25
  3. § 31 EStG: Familienleistungsausgleich (Günstigerprüfung) Originaltextautomatischer Vergleich Kindergeld vs. Kinderfreibetrag
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