Aktualisiert am 21. Mai 2026
🏭 Gewerbesteuer-Rechner
Gewerbesteuer berechnen: Hebesatz, Steuermessbetrag, Freibetrag und ESt-Anrechnung für Gewerbetreibende.
1Gewinn aus Gewerbebetrieb
2Rechtsform
Freibetrag: 24.500 € + ESt-Anrechnung nach § 35 EStG
3Hebesatz der Gemeinde
4Hinzurechnungen (§ 8 GewStG, optional)
Z. B. 25 % der Zinsen über 200.000 € Freibetrag, Mieten, Pachten, Lizenzen.
5Kürzungen (§ 9 GewStG, optional)
Z. B. 1,2 % des Einheitswerts des Grundbesitzes.
Gewerbesteuer
7.770,00 €
ESt-Anrechnung
−7.770,00 €
Effektive Belastung
0,00 €
Belastungsvergleich
Berechnung im Detail
| Gewinn aus Gewerbebetrieb | 80.000 € |
| − Freibetrag (Personengesellschaft) | −24.500 € |
| = Gewerbeertrag (abgerundet) | 55.500 € |
| × Steuermesszahl | 3.5 % |
| = Steuermessbetrag | 1.942,50 € |
| × Hebesatz | 400 % |
| = Gewerbesteuer | 7.770,00 € |
| − ESt-Anrechnung (§ 35 EStG) | −7.770,00 € |
| = Effektive Belastung | 0,00 € |
💡 Tipp: Bei Hebesätzen bis 400 % wird die Gewerbesteuer für Einzelunternehmer und Personengesellschaften durch die ESt-Anrechnung nach § 35 EStG praktisch vollständig neutralisiert.
⚠️ Hinweis: Diese Berechnung ist vereinfacht. Die ESt-Anrechnung nach § 35 EStG kann durch die tatsächliche Einkommensteuer begrenzt sein. Hinzurechnungen und Kürzungen sind komplex — im Zweifel beraten Sie sich mit Ihrem Steuerberater.
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So funktioniert der Gewerbesteuer-Rechner
Formel
Gewerbeertrag = Gewinn + Hinzurechnungen − Kürzungen − Freibetrag | Steuermessbetrag = Gewerbeertrag × 3,5 % | Gewerbesteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz / 100
Rechenbeispiel
Einzelunternehmer, 80.000 € Gewinn, Hebesatz 400 %: Gewerbeertrag 55.500 € (nach Freibetrag), Steuermessbetrag 1.942,50 €, Gewerbesteuer 7.770 €, ESt-Anrechnung 7.770 € → effektive Belastung 0 €.
Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer auf den Ertrag von Gewerbebetrieben und die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden. Sie wird von der Gemeinde erhoben, in der das Unternehmen seinen Sitz hat. Die Höhe hängt maßgeblich vom kommunalen Hebesatz ab — und der schwankt in Deutschland zwischen 200 % und über 900 %.
Rechtsgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG). Steuerpflichtig sind alle Gewerbebetriebe im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Künstler, Journalisten u. a.) sind von der Gewerbesteuer befreit.
Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
Gewerbesteuerpflichtig sind alle Gewerbetreibenden: Einzelunternehmer, Personengesellschaften (OHG, KG, GbR mit Gewerbeeintragung) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG). Freiberufler und land-/forstwirtschaftliche Betriebe sind befreit. Die Abgrenzung zwischen Gewerbe und freiem Beruf ist nicht immer eindeutig — im Zweifel entscheidet das Finanzamt.
Freibetrag für Personengesellschaften
Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten einen Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) haben keinen Freibetrag — sie zahlen ab dem ersten Euro Gewerbesteuer.
Der Hebesatz — so unterschiedlich besteuert Deutschland
Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den Steuermessbetrag multipliziert. Er variiert enorm: Der gesetzliche Mindesthebesatz beträgt 200 %. In ländlichen Regionen liegen Hebesätze oft bei 300–350 %, in Großstädten bei 400–500 %. Spitzenreiter ist die Gemeinde Oberhausen mit über 580 %. Einige kleine Gemeinden locken mit dem Mindesthebesatz von 200 % — dort ist die Gewerbesteuer besonders günstig.
Der bundesweite Durchschnitt liegt bei etwa 400 %. Den Hebesatz Ihrer Gemeinde finden Sie auf der Website Ihrer Stadt oder beim Gewerbeamt.
Die Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG)
Für Einzelunternehmer und Personengesellschafter gibt es eine wichtige Entlastung: Die Gewerbesteuer wird pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet. Der Anrechnungsfaktor beträgt das 4,0-Fache des Steuermessbetrags — das entspricht einem Hebesatz von 400 %.
Das bedeutet: Bei Hebesätzen bis 400 % wird die Gewerbesteuer durch die ESt-Anrechnung praktisch vollständig neutralisiert. Erst bei Hebesätzen über 400 % entsteht eine echte Zusatzbelastung. Diese Regelung macht die Gewerbesteuer für viele Einzelunternehmer zu einer „durchlaufenden" Steuer.
Für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) gibt es keine ESt-Anrechnung — sie tragen die volle Gewerbesteuer als Betriebsausgabe.
Hinzurechnungen und Kürzungen
Bestimmte Aufwendungen, die den Gewinn gemindert haben, werden für die Gewerbesteuer wieder hinzugerechnet (§ 8 GewStG): 25 % der Zinsen, 50 % der Mieten für bewegliche Wirtschaftsgüter, 75 % der Mieten für Immobilien — jeweils nach Abzug eines Freibetrags von 200.000 €.
Umgekehrt gibt es Kürzungen (§ 9 GewStG): 1,2 % des Einheitswerts des eigenen Grundbesitzes und Gewinnanteile aus Beteiligungen an anderen Gewerbebetrieben werden abgezogen.
Gewerbesteuererklärung
Die Gewerbesteuererklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden (mit Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten Jahres). Ab einem Gewerbeertrag von über 24.500 € (Personengesellschaft) bzw. ab dem ersten Euro (Kapitalgesellschaft) ist die Erklärung Pflicht. Das Finanzamt setzt den Steuermessbetrag fest, die Gemeinde erlässt dann den Gewerbesteuerbescheid mit ihrem Hebesatz.