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Aktualisiert am 21. Mai 2026

📈 Zinsrechner

Zinsen und Zinseszins berechnen: Mit Sparplan, Jahr-für-Jahr-Tabelle und Zinseszins-Vergleich.

Zinseszins
%
Jahre

Endkapital nach 10 Jahren

14.105,98

Mit Zinseszins

Aufschlüsselung

Eigenkapital

10.000,00

Gesamtzinsen

4.105,98

Endkapital

14.105,98

Eigenkapital (70.9%)Zinsen (29.1%)

Zinseszins-Effekt

Durch den Zinseszins-Effekt erhalten Sie 605,98 € mehr als bei einfacher Verzinsung. Je länger die Laufzeit, desto stärker wirkt dieser Effekt.

Hinweis: Diese Berechnung dient der Orientierung. Tatsächliche Zinserträge können durch Gebühren, Steuern (Abgeltungssteuer 25% + Soli) und Zinsänderungen abweichen. Die Kapitalertragssteuer ist hier nicht berücksichtigt.

Kreditrechner: Zinsen und Rate bei KreditenETF-Sparplan: Mehr Rendite als klassisches Sparen
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Zins und Zinseszins — der Unterschied

Zinsen sind das Entgelt für überlassenes Kapital, angegeben in Prozent pro Jahr (p. a.). Wer Geld anlegt, erhält Zinsen; wer einen Kredit aufnimmt, zahlt sie. Entscheidend für den Vermögensaufbau ist, wie diese Zinsen verrechnet werden — und genau hier liegt der Unterschied zwischen einfacher Verzinsung und Zinseszins.

Bei der einfachen Verzinsung werden die Zinsen ausschließlich auf das ursprüngliche Anfangskapital berechnet. Der Zinsbetrag bleibt jedes Jahr gleich, das Kapital wächst linear. Beim Zinseszins dagegen werden die Zinsen am Ende jeder Periode dem Kapital zugeschlagen und im Folgejahr mitverzinst: Sie erhalten Zinsen auf Ihre Zinsen.

Dadurch wächst das Kapital nicht linear, sondern exponentiell — mit zunehmender Geschwindigkeit. In den ersten Jahren ist der Unterschied klein, doch je länger die Laufzeit, desto stärker der Effekt: Die Zinsbasis wird Jahr für Jahr größer und damit auch der jährliche Zuwachs. Die mathematische Grundlage ist die Zinseszinsformel Endkapital = Startkapital × (1 + p/100) hoch n, wobei p der Zinssatz und n die Anzahl der Jahre ist. Genau dieser Mechanismus macht frühes, regelmäßiges Sparen so wirkungsvoll.

Ein konkreter Vergleich macht den Unterschied greifbar: 10.000 € zu 5 % wachsen mit einfacher Verzinsung in 30 Jahren auf 25.000 € (30-mal 500 € Zinsen auf das Anfangskapital). Mit Zinseszins werden daraus 43.219 € — über 18.000 € mehr aus genau demselben Startkapital und Zinssatz. Der einzige Unterschied: Beim Zinseszins arbeiten auch die bereits gutgeschriebenen Zinsen jedes Jahr weiter mit. Deshalb beschleunigt sich das Wachstum mit zunehmender Laufzeit, statt gleichmäßig zu bleiben.

Zinseszins Schritt für Schritt (10.000 € zu 3,5 %)

  1. 1
    Jahr 1: 10.000 € + 3,5 %10.000 € × 1,035= 10.350,00 €
  2. 2
    Jahr 2: 10.350 € + 3,5 %10.350 € × 1,035= 10.712,25 €
  3. 3
    Jahr 3: 10.712,25 € + 3,5 %10.712,25 € × 1,035= 11.087,18 €
Nach 3 Jahren stehen 11.087,18 € auf dem Konto. Die einfache Verzinsung läge bei 11.050 € (3 × 350 €) — der Zinseszins bringt schon hier 37,18 € mehr, weil im 2. und 3. Jahr die bereits gutgeschriebenen Zinsen mitverzinst werden. Dieser Vorsprung wächst exponentiell.

So wächst Ihr Kapital über die Zeit

12763nach 5 Jahren16289nach 10 Jahren26533nach 20 Jahren43219nach 30 Jahren70400nach 40 Jahren

Annahme: 10.000 € Startkapital bei 5 % p. a. mit jährlichem Zinseszins, ohne weitere Einzahlung. Ohne Zinseszins wären es nach 40 Jahren nur 30.000 € — mit Zinseszins über das Doppelte.

Warum früh anfangen den größten Hebel hat

Beim Zinseszins ist die Zeit der wichtigste Hebel — wichtiger als die Höhe der Sparrate. Weil das Wachstum exponentiell verläuft, zählen die frühen Jahre überproportional: Jeder Euro, der lange liegt, vermehrt sich am stärksten.

Ein Beispiel: Wer mit 25 Jahren beginnt, monatlich 200 € zu 5 % anzulegen, hat mit 65 über 300.000 €. Wer erst mit 35 startet, kommt unter sonst gleichen Bedingungen nur auf rund 166.000 € — fast die Hälfte weniger, obwohl nur zehn Jahre und 24.000 € weniger eingezahlt wurden. Die verlorenen zehn Jahre sind genau die, in denen der Zinseszins am längsten gewirkt hätte. Diese verpasste Zeit lässt sich später kaum durch höhere Sparraten aufholen: Eine Verdopplung der Rate gleicht den Verlust eines Jahrzehnts Laufzeit selten aus. Die wichtigste Entscheidung beim Vermögensaufbau ist deshalb nicht die Höhe, sondern der Zeitpunkt des Beginns.

Wie stark die Zeit wiegt, zeigt die Umkehrung: Der Spätstarter mit 35 müsste seine Sparrate auf rund 365 € monatlich erhöhen — fast das Doppelte —, um mit 65 dasselbe Endkapital zu erreichen wie der Frühstarter mit nur 200 €. Verlorene Jahre lassen sich also nur mit deutlich mehr Kapital kompensieren. Wer früh und konsequent kleine Beträge anlegt, steht am Ende oft besser da als jemand, der spät mit großen Summen einsteigt. Der beste Zeitpunkt zu beginnen war gestern — der zweitbeste ist heute.

Ein zusätzlicher Hebel ist die Dynamik: Wer seine Sparrate jedes Jahr leicht erhöht — etwa im Takt von Gehaltssteigerungen —, verstärkt den Zinseszinseffekt weiter, ohne sich finanziell zu überfordern. Schon eine jährliche Steigerung um zwei bis drei Prozent summiert sich über Jahrzehnte zu einem spürbar höheren Endkapital, weil jede zusätzliche Einzahlung wiederum über die gesamte Restlaufzeit mitverzinst wird.

Eingezahlt vs. Zinsertrag nach 30 Jahren

  • Eingezahlt82000
  • Zinsertrag120673

Annahme: 10.000 € Start plus 200 €/Monat (2.400 €/Jahr) über 30 Jahre bei 5 % p. a., jährliche Verzinsung. Endkapital rund 203.000 € — bei langer Laufzeit übersteigt der Zinsertrag die eigenen Einzahlungen deutlich.

72er-Regel: Wann sich das Kapital verdoppelt

Zinssatz72er-Regel (72 ÷ Satz)Exakt
1 %72 Jahre69,7 Jahre
2 %36 Jahre35,0 Jahre
3 %24 Jahre23,4 Jahre
4 %18 Jahre17,7 Jahre
5 %14,4 Jahre14,2 Jahre
6 %12 Jahre11,9 Jahre
8 %9 Jahre9,0 Jahre

Die 72er-Regel (72 ÷ Zinssatz) ist eine Faustregel zur Verdopplungszeit, keine exakte Berechnung. Bei niedrigen Sätzen unter 2 % wächst die Abweichung zum exakten Wert.

Eckwerte zum Zinseszins

Verdopplung bei 6 %12 Jahre72er-Regel; exakt 11,9 Jahre
1 % mehr Zins (30 J.)+33 %bei 10.000 €: 32.434 € (4 %) → 43.219 € (5 %)
Sparerpauschbetrag1.000 €2.000 € Ehegatten, § 20 Abs. 9 EStG
Vorabpauschalejährlichauf thesaurierende Fonds; mit späterem Verkaufsgewinn verrechnet

Steuern auf Zinserträge: Abgeltungsteuer & Freibetrag

Auf Kapitalerträge — Zinsen, Dividenden und Kursgewinne — erhebt der Staat die Abgeltungsteuer. Sie beträgt 25 % (§ 32d Abs. 1 EStG), dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Steuer, sodass effektiv 26,375 % anfallen. Für Kirchenmitglieder erhöht die Kirchensteuer (8 oder 9 %) die Gesamtbelastung auf bis zu rund 28 %.

Steuerfrei bleibt der Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person bzw. 2.000 € bei zusammenveranlagten Ehegatten (§ 20 Abs. 9 EStG). Damit die Bank Erträge bis zu dieser Grenze ohne Steuerabzug auszahlt, müssen Sie ihr einen Freistellungsauftrag erteilen — pro Bank getrennt, die Summe aller Aufträge darf den Höchstbetrag nicht übersteigen. Der Freistellungsauftrag ist also die Anweisung, den Pauschbetrag anzuwenden, nicht der Pauschbetrag selbst.

Wer mit seinem persönlichen Steuersatz unter 25 % liegt, kann über die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) in der Steuererklärung beantragen, dass die Erträge mit dem niedrigeren persönlichen Satz besteuert werden — das Finanzamt erstattet die Differenz, wenn es günstiger ist.

Ein Rechenbeispiel: Wer 1.500 € Zinsen erzielt und einen Freistellungsauftrag über 1.000 € erteilt hat, zahlt nur auf die übersteigenden 500 € Steuer — 26,375 % von 500 € = 131,88 €. Ohne Freistellungsauftrag würden zunächst auf die vollen 1.500 € 395,63 € einbehalten; den zu viel gezahlten Betrag holt man sich erst über die Steuererklärung zurück. Die Günstigerprüfung lohnt vor allem bei niedrigem Gesamteinkommen — etwa für Studierende, Rentner mit kleiner Rente oder in Jahren ohne Erwerbseinkommen: Liegt der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 %, sinkt die Belastung auf dieses Niveau.

Vorabpauschale: Steuer auf thesaurierende Fonds

Wer in thesaurierende Fonds oder ETFs investiert, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern automatisch wieder anlegen, zahlt trotzdem jährlich eine kleine Steuer im Voraus — die Vorabpauschale (§ 18 InvStG). Sie sorgt dafür, dass thesaurierende Fonds nicht über Jahrzehnte komplett steuerfrei wachsen, bevor erst beim Verkauf abgerechnet wird.

Grundlage ist der jährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Basiszins, den die Deutsche Bundesbank aus den Renditen langlaufender Bundeswertpapiere ableitet. Für 2026 beträgt er 3,20 % (2025: 2,53 %) — der höchste Wert seit Einführung der Regelung. Der steuerpflichtige Basisertrag errechnet sich als Fondswert zum Jahresanfang × Basiszins × 70 %. Beispiel: 50.000 € × 3,20 % × 0,7 = 1.120 € Basisertrag.

Die Vorabpauschale ist der kleinere Wert aus diesem Basisertrag und der tatsächlichen Wertsteigerung des Fonds — in einem Verlustjahr fällt sie auf null. Besteuert wird sie mit den üblichen 26,375 %, ein Freistellungsauftrag wird angerechnet. Den Betrag zieht die Depotbank automatisch Anfang des Folgejahres ein (für 2026 also im Januar 2027). Wichtig zur Einordnung: Die Vorabpauschale ist keine Zusatzsteuer — sie wird beim späteren Verkauf voll gegengerechnet und mindert lediglich den Steuerstundungseffekt.

Praktisch heißt das: Auf dem Verrechnungskonto sollte Anfang Januar genug Guthaben liegen, damit die Depotbank die fällige Steuer einziehen kann — sonst drohen eine Rückfrage oder ein Sollsaldo. Bei voll ausgeschöpftem Freistellungsauftrag fällt die Vorabpauschale dagegen gar nicht ins Gewicht.

Inflation nicht vergessen

Ein positiver Zins bedeutet nicht automatisch realen Vermögenszuwachs. Maßgeblich ist der Realzins = Nominalzins − Inflationsrate. Bei 3 % Zinsen und 2 % Inflation bleibt nur rund 1 % reale Rendite; liegt die Inflation über dem Zins, verliert das Geld trotz Zinsgutschrift an Kaufkraft. Faustregel: die durchschnittliche Inflationsrate vom Zinssatz abziehen, um den echten Wertzuwachs einzuschätzen. Aktien und Sachwerte gelten langfristig als besserer Inflationsschutz als Tages- oder Festgeld — bei höherem Risiko.

Sollzins vs. Effektivzins — worauf es ankommt

Beim Kredit stehen zwei Zinssätze im Angebot, und nur einer ist ehrlich vergleichbar. Der Sollzins ist der reine Zins auf das geliehene Kapital. Der Effektivzins (effektiver Jahreszins, vorgeschrieben nach § 6 PAngV) bezieht zusätzlich Bearbeitungs- und Nebenkosten sowie die unterjährige Verrechnung mit ein — er bildet die tatsächliche jährliche Belastung ab. Deshalb gilt: Kredite immer am Effektivzins vergleichen, nie am niedriger wirkenden Sollzins.

Beim Sparen gibt es ein Pendant. Auch hier weichen nominaler und effektiver Zins voneinander ab, abhängig vom Zinsgutschrift-Rhythmus: Wird der Zins monatlich statt jährlich gutgeschrieben, wirkt der Zinseszins bereits unterjährig — aus einem nominalen Satz wird ein etwas höherer Effektivzins. Bei sonst gleichem Nominalzins ist das Angebot mit häufigerer Gutschrift also das bessere. Wer Sparangebote vergleicht, sollte deshalb nicht nur auf den beworbenen Prozentsatz, sondern auch auf das Gutschrift-Intervall achten.

Wie groß die Lücke beim Kredit sein kann, zeigt ein Beispiel: Ein Ratenkredit mit 6,0 % Sollzins landet durch Bearbeitungsmodalitäten und die monatliche Verrechnung schnell bei einem effektiven Jahreszins von 6,3 bis 6,5 %. Auf eine Kreditsumme von 15.000 € über fünf Jahre macht ein halber Prozentpunkt bereits mehrere Hundert Euro Mehrkosten aus. Wer zwei Angebote nur am Sollzins misst, übersieht genau diese Differenz — der gesetzlich vorgeschriebene Effektivzins macht sie sichtbar und vergleichbar.

Worauf Sie beim Zinsvergleich achten

  • Effektiven statt nominalen Zins vergleichen — nur der Effektivzins macht Angebote vergleichbar
  • Zinsgutschrift-Rhythmus prüfen: jährlich oder monatlich? Häufigere Gutschrift verstärkt den Zinseszins
  • Laufzeit und Verfügbarkeit: Tagesgeld ist flexibel, Festgeld bindet das Kapital
  • Einlagensicherung des Anbieters beachten (gesetzlich 100.000 € pro Bank und Kunde)
  • Steuer auf Erträge (26,375 %) und Freistellungsauftrag von vornherein einplanen
  • Bei Sondertilgung oder vorzeitiger Verfügung auf mögliche Vorschusszinsen achten

Häufige Fragen

Was ist der Zinseszins?
Beim Zinseszins werden die Zinsen am Ende jeder Periode dem Kapital zugeschlagen und im nächsten Jahr mitverzinst. Sie erhalten also Zinsen auf Ihre Zinsen. Dadurch wächst das Kapital exponentiell — besonders bei langen Laufzeiten entsteht ein enormer Effekt.
Wie berechne ich den Zinseszins?
Endkapital = Anfangskapital × (1 + Zinssatz/100) hoch Anzahl der Jahre. Beispiel: 10.000 € bei 3% für 5 Jahre = 10.000 × 1,03⁵ = 11.592,74 €. Die Zinserträge betragen 1.592,74 €.
Was bringt eine monatliche Sparrate?
Eine regelmäßige Sparrate verstärkt den Zinseszins-Effekt enorm. 200 € monatlich bei 5% Zinsen ergeben nach 30 Jahren über 166.000 € — obwohl nur 72.000 € eingezahlt wurden. Der Rest sind Zinsen und Zinseszinsen.
Muss ich Steuern auf Zinsen zahlen?
Ja, in Deutschland fällt auf Kapitalerträge die Abgeltungssteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag (5,5 % davon) an, insgesamt 26,375 %. Bei Kirchenmitgliedern kommt zusätzlich die Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %) hinzu — die Gesamtbelastung steigt damit auf rund 28 %. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person (2.000 € für Ehepaare) bleibt steuerfrei. Stellen Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag, damit Erträge bis zu dieser Grenze ohne Steuerabzug ausgezahlt werden.
Wie lange dauert es, bis sich mein Kapital verdoppelt?
Die Faustregel lautet: 72 geteilt durch den Zinssatz ergibt die ungefähre Verdopplungszeit in Jahren. Bei 3% Zinsen: 72 ÷ 3 = ca. 24 Jahre. Bei 6% Zinsen: 72 ÷ 6 = ca. 12 Jahre. Bei 1% Zinsen: 72 ÷ 1 = ca. 72 Jahre.
Wann lohnt sich der Zinseszins-Effekt am meisten?
Der Zinseszins-Effekt entfaltet sich exponentiell — er wird stärker, je länger die Laufzeit und je höher der Zinssatz. Bei 10 Jahren Laufzeit bringt Zinseszins gegenüber einfacher Verzinsung etwa 5–15 % mehr Endkapital. Bei 30 Jahren sind es 70–80 %, bei 40 Jahren über 100 %. Faustregel: Erst ab 10–15 Jahren Anlagedauer wird der Effekt richtig spürbar. Wer früh und regelmäßig anlegt, profitiert am meisten — ein 25-Jähriger mit 200 € pro Monat zu 5 % Rendite hat mit 65 über 300.000 €, ein 35-jähriger Starter unter denselben Bedingungen nur 166.000 €.
Wie wirkt sich Inflation auf den Zinseszins aus?
Inflation reduziert die Kaufkraft Ihres Endkapitals — die nominale Rendite (Bruttozins) ist nicht gleich der realen Rendite (Kaufkraftzuwachs). Beispiel: 3,5 % Zinsen bei 2 % Inflation ergeben nur etwa 1,5 % reale Rendite. Bei langen Laufzeiten zehrt Inflation einen erheblichen Teil der nominellen Erträge auf. Faustregel: Subtrahieren Sie die durchschnittliche Inflationsrate vom Zinssatz, um die reale Rendite zu schätzen. Aktien und Immobilien gelten als bessere Inflationsschutz-Anlagen als Tages- oder Festgeld, sind dafür aber mit höherem Risiko verbunden.
Was ist der Unterschied zwischen Tagesgeld und Festgeld?
Tagesgeld ist täglich verfügbar — Sie können jederzeit Geld abheben oder einzahlen. Der Zinssatz ist variabel und kann sich kurzfristig ändern. Tagesgeld eignet sich für den Notgroschen und Geld, das Sie kurz- bis mittelfristig brauchen könnten. Festgeld bindet Ihr Geld für eine feste Laufzeit (z. B. 6 Monate, 1, 3 oder 5 Jahre). Dafür erhalten Sie meist einen höheren, garantierten Zinssatz. Während der Laufzeit kommen Sie nicht oder nur mit Zinsverlust an Ihr Geld. Festgeld lohnt sich, wenn Sie das Geld nicht akut brauchen und höhere Sicherheit beim Zinssatz möchten.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  1. § 246 BGB: Gesetzlicher Zinssatz (4 % p. a.) Originaltext
  2. § 247 BGB: Basiszinssatz Originaltext
  3. Deutsche Bundesbank: Aktueller Basiszinssatz OriginaltextHalbjährliche Veröffentlichung gemäß § 247 Abs. 2 BGB
  4. Bronstein, Semendjajew: Taschenbuch der MathematikStandard-Referenz für Zinseszinsformel K_n = K_0 × (1 + p/100)^n
Karsten Kautz, Gründer von Rechenfix.de

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