Aktualisiert am 21. Mai 2026
📈 Zinsrechner
Zinsen und Zinseszins berechnen: Mit Sparplan, Jahr-für-Jahr-Tabelle und Zinseszins-Vergleich.
Endkapital nach 10 Jahren
14.105,98 €
Aufschlüsselung
Eigenkapital
10.000,00 €
Gesamtzinsen
4.105,98 €
Endkapital
14.105,98 €
Zinseszins-Effekt
Durch den Zinseszins-Effekt erhalten Sie 605,98 € mehr als bei einfacher Verzinsung. Je länger die Laufzeit, desto stärker wirkt dieser Effekt.
Hinweis: Diese Berechnung dient der Orientierung. Tatsächliche Zinserträge können durch Gebühren, Steuern (Abgeltungssteuer 25% + Soli) und Zinsänderungen abweichen. Die Kapitalertragssteuer ist hier nicht berücksichtigt.
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Zins und Zinseszins — der Unterschied
Zinsen sind das Entgelt für überlassenes Kapital, angegeben in Prozent pro Jahr (p. a.). Wer Geld anlegt, erhält Zinsen; wer einen Kredit aufnimmt, zahlt sie. Entscheidend für den Vermögensaufbau ist, wie diese Zinsen verrechnet werden — und genau hier liegt der Unterschied zwischen einfacher Verzinsung und Zinseszins.
Bei der einfachen Verzinsung werden die Zinsen ausschließlich auf das ursprüngliche Anfangskapital berechnet. Der Zinsbetrag bleibt jedes Jahr gleich, das Kapital wächst linear. Beim Zinseszins dagegen werden die Zinsen am Ende jeder Periode dem Kapital zugeschlagen und im Folgejahr mitverzinst: Sie erhalten Zinsen auf Ihre Zinsen.
Dadurch wächst das Kapital nicht linear, sondern exponentiell — mit zunehmender Geschwindigkeit. In den ersten Jahren ist der Unterschied klein, doch je länger die Laufzeit, desto stärker der Effekt: Die Zinsbasis wird Jahr für Jahr größer und damit auch der jährliche Zuwachs. Die mathematische Grundlage ist die Zinseszinsformel Endkapital = Startkapital × (1 + p/100) hoch n, wobei p der Zinssatz und n die Anzahl der Jahre ist. Genau dieser Mechanismus macht frühes, regelmäßiges Sparen so wirkungsvoll.
Ein konkreter Vergleich macht den Unterschied greifbar: 10.000 € zu 5 % wachsen mit einfacher Verzinsung in 30 Jahren auf 25.000 € (30-mal 500 € Zinsen auf das Anfangskapital). Mit Zinseszins werden daraus 43.219 € — über 18.000 € mehr aus genau demselben Startkapital und Zinssatz. Der einzige Unterschied: Beim Zinseszins arbeiten auch die bereits gutgeschriebenen Zinsen jedes Jahr weiter mit. Deshalb beschleunigt sich das Wachstum mit zunehmender Laufzeit, statt gleichmäßig zu bleiben.
Zinseszins Schritt für Schritt (10.000 € zu 3,5 %)
- 1Jahr 1: 10.000 € + 3,5 %10.000 € × 1,035= 10.350,00 €
- 2Jahr 2: 10.350 € + 3,5 %10.350 € × 1,035= 10.712,25 €
- 3Jahr 3: 10.712,25 € + 3,5 %10.712,25 € × 1,035= 11.087,18 €
So wächst Ihr Kapital über die Zeit
Annahme: 10.000 € Startkapital bei 5 % p. a. mit jährlichem Zinseszins, ohne weitere Einzahlung. Ohne Zinseszins wären es nach 40 Jahren nur 30.000 € — mit Zinseszins über das Doppelte.
Warum früh anfangen den größten Hebel hat
Beim Zinseszins ist die Zeit der wichtigste Hebel — wichtiger als die Höhe der Sparrate. Weil das Wachstum exponentiell verläuft, zählen die frühen Jahre überproportional: Jeder Euro, der lange liegt, vermehrt sich am stärksten.
Ein Beispiel: Wer mit 25 Jahren beginnt, monatlich 200 € zu 5 % anzulegen, hat mit 65 über 300.000 €. Wer erst mit 35 startet, kommt unter sonst gleichen Bedingungen nur auf rund 166.000 € — fast die Hälfte weniger, obwohl nur zehn Jahre und 24.000 € weniger eingezahlt wurden. Die verlorenen zehn Jahre sind genau die, in denen der Zinseszins am längsten gewirkt hätte. Diese verpasste Zeit lässt sich später kaum durch höhere Sparraten aufholen: Eine Verdopplung der Rate gleicht den Verlust eines Jahrzehnts Laufzeit selten aus. Die wichtigste Entscheidung beim Vermögensaufbau ist deshalb nicht die Höhe, sondern der Zeitpunkt des Beginns.
Wie stark die Zeit wiegt, zeigt die Umkehrung: Der Spätstarter mit 35 müsste seine Sparrate auf rund 365 € monatlich erhöhen — fast das Doppelte —, um mit 65 dasselbe Endkapital zu erreichen wie der Frühstarter mit nur 200 €. Verlorene Jahre lassen sich also nur mit deutlich mehr Kapital kompensieren. Wer früh und konsequent kleine Beträge anlegt, steht am Ende oft besser da als jemand, der spät mit großen Summen einsteigt. Der beste Zeitpunkt zu beginnen war gestern — der zweitbeste ist heute.
Ein zusätzlicher Hebel ist die Dynamik: Wer seine Sparrate jedes Jahr leicht erhöht — etwa im Takt von Gehaltssteigerungen —, verstärkt den Zinseszinseffekt weiter, ohne sich finanziell zu überfordern. Schon eine jährliche Steigerung um zwei bis drei Prozent summiert sich über Jahrzehnte zu einem spürbar höheren Endkapital, weil jede zusätzliche Einzahlung wiederum über die gesamte Restlaufzeit mitverzinst wird.
Eingezahlt vs. Zinsertrag nach 30 Jahren
- Eingezahlt82000 €
- Zinsertrag120673 €
Annahme: 10.000 € Start plus 200 €/Monat (2.400 €/Jahr) über 30 Jahre bei 5 % p. a., jährliche Verzinsung. Endkapital rund 203.000 € — bei langer Laufzeit übersteigt der Zinsertrag die eigenen Einzahlungen deutlich.
72er-Regel: Wann sich das Kapital verdoppelt
| Zinssatz | 72er-Regel (72 ÷ Satz) | Exakt |
|---|---|---|
| 1 % | 72 Jahre | 69,7 Jahre |
| 2 % | 36 Jahre | 35,0 Jahre |
| 3 % | 24 Jahre | 23,4 Jahre |
| 4 % | 18 Jahre | 17,7 Jahre |
| 5 % | 14,4 Jahre | 14,2 Jahre |
| 6 % | 12 Jahre | 11,9 Jahre |
| 8 % | 9 Jahre | 9,0 Jahre |
Die 72er-Regel (72 ÷ Zinssatz) ist eine Faustregel zur Verdopplungszeit, keine exakte Berechnung. Bei niedrigen Sätzen unter 2 % wächst die Abweichung zum exakten Wert.
Eckwerte zum Zinseszins
Steuern auf Zinserträge: Abgeltungsteuer & Freibetrag
Auf Kapitalerträge — Zinsen, Dividenden und Kursgewinne — erhebt der Staat die Abgeltungsteuer. Sie beträgt 25 % (§ 32d Abs. 1 EStG), dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Steuer, sodass effektiv 26,375 % anfallen. Für Kirchenmitglieder erhöht die Kirchensteuer (8 oder 9 %) die Gesamtbelastung auf bis zu rund 28 %.
Steuerfrei bleibt der Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person bzw. 2.000 € bei zusammenveranlagten Ehegatten (§ 20 Abs. 9 EStG). Damit die Bank Erträge bis zu dieser Grenze ohne Steuerabzug auszahlt, müssen Sie ihr einen Freistellungsauftrag erteilen — pro Bank getrennt, die Summe aller Aufträge darf den Höchstbetrag nicht übersteigen. Der Freistellungsauftrag ist also die Anweisung, den Pauschbetrag anzuwenden, nicht der Pauschbetrag selbst.
Wer mit seinem persönlichen Steuersatz unter 25 % liegt, kann über die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) in der Steuererklärung beantragen, dass die Erträge mit dem niedrigeren persönlichen Satz besteuert werden — das Finanzamt erstattet die Differenz, wenn es günstiger ist.
Ein Rechenbeispiel: Wer 1.500 € Zinsen erzielt und einen Freistellungsauftrag über 1.000 € erteilt hat, zahlt nur auf die übersteigenden 500 € Steuer — 26,375 % von 500 € = 131,88 €. Ohne Freistellungsauftrag würden zunächst auf die vollen 1.500 € 395,63 € einbehalten; den zu viel gezahlten Betrag holt man sich erst über die Steuererklärung zurück. Die Günstigerprüfung lohnt vor allem bei niedrigem Gesamteinkommen — etwa für Studierende, Rentner mit kleiner Rente oder in Jahren ohne Erwerbseinkommen: Liegt der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 %, sinkt die Belastung auf dieses Niveau.
Vorabpauschale: Steuer auf thesaurierende Fonds
Wer in thesaurierende Fonds oder ETFs investiert, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern automatisch wieder anlegen, zahlt trotzdem jährlich eine kleine Steuer im Voraus — die Vorabpauschale (§ 18 InvStG). Sie sorgt dafür, dass thesaurierende Fonds nicht über Jahrzehnte komplett steuerfrei wachsen, bevor erst beim Verkauf abgerechnet wird.
Grundlage ist der jährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Basiszins, den die Deutsche Bundesbank aus den Renditen langlaufender Bundeswertpapiere ableitet. Für 2026 beträgt er 3,20 % (2025: 2,53 %) — der höchste Wert seit Einführung der Regelung. Der steuerpflichtige Basisertrag errechnet sich als Fondswert zum Jahresanfang × Basiszins × 70 %. Beispiel: 50.000 € × 3,20 % × 0,7 = 1.120 € Basisertrag.
Die Vorabpauschale ist der kleinere Wert aus diesem Basisertrag und der tatsächlichen Wertsteigerung des Fonds — in einem Verlustjahr fällt sie auf null. Besteuert wird sie mit den üblichen 26,375 %, ein Freistellungsauftrag wird angerechnet. Den Betrag zieht die Depotbank automatisch Anfang des Folgejahres ein (für 2026 also im Januar 2027). Wichtig zur Einordnung: Die Vorabpauschale ist keine Zusatzsteuer — sie wird beim späteren Verkauf voll gegengerechnet und mindert lediglich den Steuerstundungseffekt.
Praktisch heißt das: Auf dem Verrechnungskonto sollte Anfang Januar genug Guthaben liegen, damit die Depotbank die fällige Steuer einziehen kann — sonst drohen eine Rückfrage oder ein Sollsaldo. Bei voll ausgeschöpftem Freistellungsauftrag fällt die Vorabpauschale dagegen gar nicht ins Gewicht.
Inflation nicht vergessen
Ein positiver Zins bedeutet nicht automatisch realen Vermögenszuwachs. Maßgeblich ist der Realzins = Nominalzins − Inflationsrate. Bei 3 % Zinsen und 2 % Inflation bleibt nur rund 1 % reale Rendite; liegt die Inflation über dem Zins, verliert das Geld trotz Zinsgutschrift an Kaufkraft. Faustregel: die durchschnittliche Inflationsrate vom Zinssatz abziehen, um den echten Wertzuwachs einzuschätzen. Aktien und Sachwerte gelten langfristig als besserer Inflationsschutz als Tages- oder Festgeld — bei höherem Risiko.
Sollzins vs. Effektivzins — worauf es ankommt
Beim Kredit stehen zwei Zinssätze im Angebot, und nur einer ist ehrlich vergleichbar. Der Sollzins ist der reine Zins auf das geliehene Kapital. Der Effektivzins (effektiver Jahreszins, vorgeschrieben nach § 6 PAngV) bezieht zusätzlich Bearbeitungs- und Nebenkosten sowie die unterjährige Verrechnung mit ein — er bildet die tatsächliche jährliche Belastung ab. Deshalb gilt: Kredite immer am Effektivzins vergleichen, nie am niedriger wirkenden Sollzins.
Beim Sparen gibt es ein Pendant. Auch hier weichen nominaler und effektiver Zins voneinander ab, abhängig vom Zinsgutschrift-Rhythmus: Wird der Zins monatlich statt jährlich gutgeschrieben, wirkt der Zinseszins bereits unterjährig — aus einem nominalen Satz wird ein etwas höherer Effektivzins. Bei sonst gleichem Nominalzins ist das Angebot mit häufigerer Gutschrift also das bessere. Wer Sparangebote vergleicht, sollte deshalb nicht nur auf den beworbenen Prozentsatz, sondern auch auf das Gutschrift-Intervall achten.
Wie groß die Lücke beim Kredit sein kann, zeigt ein Beispiel: Ein Ratenkredit mit 6,0 % Sollzins landet durch Bearbeitungsmodalitäten und die monatliche Verrechnung schnell bei einem effektiven Jahreszins von 6,3 bis 6,5 %. Auf eine Kreditsumme von 15.000 € über fünf Jahre macht ein halber Prozentpunkt bereits mehrere Hundert Euro Mehrkosten aus. Wer zwei Angebote nur am Sollzins misst, übersieht genau diese Differenz — der gesetzlich vorgeschriebene Effektivzins macht sie sichtbar und vergleichbar.
Worauf Sie beim Zinsvergleich achten
- Effektiven statt nominalen Zins vergleichen — nur der Effektivzins macht Angebote vergleichbar
- Zinsgutschrift-Rhythmus prüfen: jährlich oder monatlich? Häufigere Gutschrift verstärkt den Zinseszins
- Laufzeit und Verfügbarkeit: Tagesgeld ist flexibel, Festgeld bindet das Kapital
- Einlagensicherung des Anbieters beachten (gesetzlich 100.000 € pro Bank und Kunde)
- Steuer auf Erträge (26,375 %) und Freistellungsauftrag von vornherein einplanen
- Bei Sondertilgung oder vorzeitiger Verfügung auf mögliche Vorschusszinsen achten
Häufige Fragen
Was ist der Zinseszins?
Wie berechne ich den Zinseszins?
Was bringt eine monatliche Sparrate?
Muss ich Steuern auf Zinsen zahlen?
Wie lange dauert es, bis sich mein Kapital verdoppelt?
Wann lohnt sich der Zinseszins-Effekt am meisten?
Wie wirkt sich Inflation auf den Zinseszins aus?
Was ist der Unterschied zwischen Tagesgeld und Festgeld?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 246 BGB: Gesetzlicher Zinssatz (4 % p. a.) — Originaltext
- § 247 BGB: Basiszinssatz — Originaltext
- Deutsche Bundesbank: Aktueller Basiszinssatz — OriginaltextHalbjährliche Veröffentlichung gemäß § 247 Abs. 2 BGB
- Bronstein, Semendjajew: Taschenbuch der MathematikStandard-Referenz für Zinseszinsformel K_n = K_0 × (1 + p/100)^n

Karsten Kautz · Gründer und Betreiber von Rechenfix.de
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