Aktualisiert am 21. Mai 2026
📈 Kapitalertragsteuer-Rechner
Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne berechnen — inkl. Sparerpauschbetrag, Teilfreistellung und Kirchensteuer.
Realisierte Verluste aus dem gleichen Verlusttopf, die mit den Erträgen verrechnet werden können.
Netto-Ertrag nach Steuern
1.736 €
Steuerlast: 264 € · effektiver Steuersatz: 13.19 %
Aufschlüsselung
| Brutto-Ertrag | 2.000,00 € |
| − Sparerpauschbetrag | − 1.000,00 € |
| = Steuerpflichtig | 1.000,00 € |
| Abgeltungssteuer (25 %) | 250,00 € |
| Solidaritätszuschlag (5,5 %) | 13,75 € |
| Steuerlast gesamt | 263,75 € |
| Netto-Ertrag | 1.736,25 € |
Tipp: Erteilen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag über den Sparerpauschbetrag (1.000 € Single), damit die Bank keine Steuer auf die ersten Erträge abführt. Der Freibetrag kann auf mehrere Banken verteilt werden — die Summe darf den Höchstbetrag aber nicht überschreiten.
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So funktioniert der Kapitalertragsteuer-Rechner
Formel
Steuerpflichtiger Ertrag = (Ertrag − Teilfreistellung) − Sparerpauschbetrag | Abgeltungssteuer = 25 % + 5,5 % Soli + ggf. 8/9 % KiSt
Rechenbeispiel
Beispiel: 3.000 € Dividenden, Single ohne Kirchensteuer, Pauschbetrag 1.000 € noch nicht verbraucht → steuerpflichtig 2.000 € → 500 € Abgeltungssteuer + 27,50 € Soli = 527,50 €. Netto-Ertrag: 2.472,50 €.
Was ist die Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer — auch Abgeltungssteuer genannt — ist die pauschale Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Seit 2009 gilt in Deutschland ein einheitlicher Satz von 25 % auf Zinsen, Dividenden, Kursgewinne und ähnliche Kapitalerträge. Zusätzlich fallen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer an (auch nach der Soli-Reform 2021 im Bereich der Kapitalerträge unverändert) sowie ggf. Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern). Die effektive Gesamtbelastung liegt damit je nach Konstellation zwischen rund 26,38 % und 27,99 %.
Sparerpauschbetrag nutzen
Jedem Steuerpflichtigen steht ein jährlicher Sparerpauschbetrag zu: 1.000 € für Singles und 2.000 € für Ehepaare mit gemeinsamem Freistellungsauftrag (Stand 2026). Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge komplett steuerfrei. Richten Sie dazu bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag ein — ohne Freistellungsauftrag führt die Bank Abgeltungssteuer automatisch ans Finanzamt ab, und Sie müssen zu viel gezahlte Steuer erst über die Anlage KAP zurückholen.
Teilfreistellung bei Fonds
Seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt bei Fondserträgen (Ausschüttungen und Verkaufsgewinne) die Teilfreistellung: Ein Teil der Erträge bleibt pauschal steuerfrei, um die Vorbelastung auf Fondsebene auszugleichen. Die Teilfreistellungsquoten im Überblick:
- Aktienfonds/Aktien-ETFs (≥ 51 % Aktienquote): 30 % der Erträge steuerfrei
- Mischfonds (≥ 25 % Aktienquote): 15 % der Erträge steuerfrei
- Immobilienfonds: 60 % bzw. 80 % bei Auslandsfokus
- Rentenfonds, Zinsen, Einzelaktien: keine Teilfreistellung
Für einen Aktien-ETF-Sparplan bedeutet das: Nur 70 % des Gewinns werden überhaupt zur Bemessung der Abgeltungssteuer herangezogen — ein echter Renditevorteil.
Kirchensteuer automatisch abgeführt
Banken sind verpflichtet, einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern abzufragen, ob der Kunde kirchensteuerpflichtig ist (KiStAM-Verfahren). Sie müssen also nichts tun — die Kirchensteuer wird automatisch mit einbehalten. Wer nicht möchte, dass die Bank die Religionszugehörigkeit abfragt, kann dem Verfahren widersprechen (Sperrvermerk) — muss die Kirchensteuer dann aber über die Steuererklärung nacherklären. Die Kirchensteuer mindert übrigens die Bemessungsgrundlage der Abgeltungssteuer (§ 32d EStG), sodass die Zusatzbelastung unter dem nominalen Satz liegt.
Günstigerprüfung — wann lohnt die Anlage KAP?
Wer einen persönlichen Grenzsteuersatz unter 25 % hat (z. B. Studierende, Rentner mit geringen weiteren Einkünften), kann in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt besteuert die Kapitalerträge dann mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz statt mit der Abgeltungssteuer — die Differenz wird erstattet. Das lohnt sich typischerweise bei einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter rund 18.000 € (Single) bzw. 36.000 € (Paare).
Verlustverrechnung
Verluste aus Kapitalvermögen werden bei Ihrer Bank in einem separaten Verlustverrechnungstopf geführt und automatisch mit späteren Gewinnen verrechnet. Haben Sie Depots bei mehreren Banken, müssen Sie rechtzeitig zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen und die Verluste in der Steuererklärung angeben. Verluste aus Aktien dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden — nicht mit Zinsen oder Dividenden anderer Papiere.
Unser Rechner zeigt Ihnen:
- Wie hoch die Abgeltungssteuer auf Ihre Kapitalerträge ausfällt
- Wie stark Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag die Steuer senken
- Wie viel Netto-Ertrag am Ende bleibt
- Wie sich Kirchensteuer auf die Gesamtbelastung auswirkt
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer 2026?
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?
Was bedeutet Teilfreistellung bei ETFs?
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
Was ist die Günstigerprüfung?
Mindert die Kirchensteuer die Abgeltungssteuer?
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