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Aktualisiert am 21. Mai 2026

⚖️ Steuerklassen-Vergleich-Rechner

Steuerklassen-Kombinationen vergleichen: III/V, V/III und IV/IV mit Faktor — welche Wahl bringt das höchste monatliche Netto?

1Bruttojahresgehalt Person 1

2Bruttojahresgehalt Person 2

3Kirchensteuer

Person 1

Kirchensteuer Person 1

Person 2

Kirchensteuer Person 2

4Bundesland

5Kinderfreibeträge

Empfohlene Kombination

III/V

Höchstes monatliches Gesamt-Netto: 4.850,33

Vergleich aller Kombinationen

KombinationLSt P1 / MoLSt P2 / MoNetto P1 / MoNetto P2 / MoNetto Haushalt / MoNetto Haushalt / Jahr
III/V4136513.2011.6494.85058.204
V/III1.169652.4452.2344.67956.148
IV/IV mit Faktor(Faktor 0,98)7813342.8331.9664.79957.591

Monatliches Netto-Einkommen je Kombination

III/V4.850
V/III4.679
IV/IV mit Faktor4.799
Person 1Person 2

ℹ️ Wichtig: Die Steuerklassenwahl beeinflusst nur die monatliche Lohnsteuervorauszahlung, NICHT die Jahressteuer. Bei III/V erhält der Hauptverdiener mehr monatliches Netto, dafür droht bei der Steuererklärung eine Nachzahlung. IV/IV mit Faktor gleicht die monatlichen Abzüge so an, dass Nachzahlung/Erstattung minimal werden.

⚠️ Hinweis: Diese Berechnung ist vereinfacht (Lohnsteuertabelle 2026, pauschale Vorsorgepauschale, ohne Kinderzuschläge in der Pflegeversicherung). Für exakte Werte nutzen Sie den offiziellen Abgabenrechner des BMF. Die Wahl III/V lohnt sich typischerweise ab ca. 60:40-Gehaltsverhältnis; IV/IV mit Faktor ist fast immer die stressfreiste Option.

Splittingvorteil berechnenEinkommensteuer berechnenBrutto-Netto-Gehalt berechnenElterngeld berechnen
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So funktioniert der Steuerklassen-Vergleich-Rechner

Formel

Kombinationen: III/V | V/III | IV/IV mit Faktor (F = Splitting-ESt / Summe LSt bei IV/IV) — maßgeblich ist das höchste monatliche Haushaltsnetto

Rechenbeispiel

Paar mit 55.000 € + 35.000 € brutto/Jahr: III/V bringt dem Hauptverdiener ca. 350 €/Monat mehr Netto als IV/IV, dafür Nachzahlungsrisiko. IV/IV mit Faktor liefert identisches Jahres-Netto bei minimaler Abweichung.

Welche Steuerklassen-Kombination ist für Ehepaare die beste?

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben die Wahl zwischen drei Steuerklassen-Kombinationen, die beeinflussen, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Gehalt einbehalten wird. Die Wahl ändert NICHT die Jahressteuer (die wird über die Steuererklärung ausgeglichen), sondern nur die monatliche Verteilung und mögliche Nachzahlungen oder Erstattungen.

Unser Rechner berechnet alle drei möglichen Kombinationen parallel und zeigt, welche Variante das höchste monatliche Netto-Einkommen bringt.

Die drei möglichen Kombinationen

  • III/V: Der höherverdienende Partner ist in Steuerklasse III (doppelter Grundfreibetrag, niedrigste LSt), der andere in V (kein Grundfreibetrag, höchste LSt). Sinnvoll, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (Verhältnis ca. 60:40 oder stärker).
  • V/III: Umgekehrt — sinnvoll, wenn der zweite Partner der Hauptverdiener ist.
  • IV/IV mit Faktor (Faktorverfahren): Beide Partner sind in Klasse IV (Einzelveranlagungs-LSt), aber die einbehaltene LSt wird mit einem Faktor multipliziert, der aus der Splittingsteuer ermittelt wird (Faktor = tatsächliche Splittingsteuer / Summe LSt bei IV+IV). Dadurch entspricht die monatlich einbehaltene LSt fast genau der Jahressteuer — Nachzahlungen oder Erstattungen werden minimal.

III/V: Vor- und Nachteile

Die Kombination III/V ist die klassische Wahl bei großem Gehaltsunterschied. Der Hauptverdiener erhält monatlich deutlich mehr Netto, weil der Grundfreibetrag beider Partner dort berücksichtigt wird. Der Partner in V trägt die Hauptlast.

Nachteil: Die Jahressteuer ist oft höher als die monatlich einbehaltene Lohnsteuer — es droht eine Nachzahlung. Zudem ist bei III/V die Steuererklärung Pflicht. Ein weiterer Aspekt: Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld bemessen sich am Netto aus der Steuerklasse — wer z. B. demnächst Elterngeld bezieht, sollte rechtzeitig in III wechseln, um das Bemessungsentgelt zu maximieren.

IV/IV mit Faktor: Die stressfreie Option

Das Faktorverfahren wurde 2010 eingeführt und ist die präziseste Lösung. Jeder Partner wird bei der Lohnsteuer so behandelt, als würde er einzeln besteuert (Klasse IV), aber der Faktor berücksichtigt bereits den Splittingvorteil. Ergebnis: Die monatlich einbehaltene Lohnsteuer entspricht fast genau der Jahressteuer — keine größere Nachzahlung oder Erstattung.

Der Faktor muss beim Finanzamt beantragt werden und ist für zwei Jahre gültig. Jeder Partner kommt mit der Lohnsteuer aus, die seinem eigenen Anteil am Gesamteinkommen entspricht — gerechter als III/V.

Wann lohnt sich welche Kombination?

  • Gehaltsverhältnis bis 60:40 / ähnliche Einkommen: IV/IV ohne Faktor ist einfach und ausgewogen.
  • Gehaltsverhältnis 60:40 bis 80:20: IV/IV mit Faktor — faire Verteilung, keine Nachzahlung.
  • Gehaltsverhältnis ab 80:20 (oder Partner arbeitet nicht): III/V — Hauptverdiener hat deutlich mehr Netto. Nachzahlung einkalkulieren.
  • Vor Elterngeld / ALG / Kurzarbeit: Rechtzeitig in die günstigere Klasse wechseln (für den betroffenen Partner), um das Bemessungsentgelt zu erhöhen.

Wann und wie Steuerklasse wechseln

Seit 2020 können Ehepaare die Steuerklasse beliebig oft im Jahr wechseln (vorher nur einmal pro Jahr). Der Wechsel erfolgt formlos beim Finanzamt oder online über Elster. Der Wechsel wirkt ab dem Monat nach Antragstellung.

Wichtig: Die Jahressteuer bleibt unabhängig von der Steuerklasse identisch. Die Wahl beeinflusst nur: 1. Die Liquidität über das Jahr (mehr oder weniger monatliches Netto) 2. Höhe von Lohnersatzleistungen (Elterngeld, ALG I, Krankengeld, Kurzarbeitergeld) 3. Nachzahlung oder Erstattung bei der Steuererklärung

Häufige Fragen

Welche Steuerklassen-Kombination ist für uns am besten?
Das hängt vom Gehaltsverhältnis ab: Bei ähnlichen Einkommen (bis 60:40) ist IV/IV einfach und fair. Bei größeren Unterschieden (60:40 bis 80:20) empfiehlt sich IV/IV mit Faktor — faire Verteilung ohne Nachzahlungen. Bei sehr großen Unterschieden (ab 80:20) liefert III/V das höchste monatliche Netto für den Hauptverdiener.
Was ist das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor)?
Beim Faktorverfahren sind beide Partner in Klasse IV, aber die Lohnsteuer wird mit einem individuellen Faktor multipliziert (Faktor = Splittingsteuer / Summe LSt IV+IV). Dadurch entspricht die monatliche Lohnsteuer fast genau der Jahressteuer — keine Nachzahlung oder Erstattung. Der Faktor gilt zwei Jahre und muss beim Finanzamt beantragt werden.
Hat die Steuerklasse Einfluss auf das Elterngeld?
Ja, erheblich. Elterngeld (und auch ALG I, Krankengeld, Kurzarbeitergeld) bemisst sich am Netto der letzten 12 Monate vor der Geburt. Wer vor dem Elterngeldbezug von Klasse V in Klasse III wechselt, kann das Bemessungsentgelt um mehrere hundert Euro pro Monat erhöhen. Wichtig: Der Wechsel muss mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen.
Wie oft kann man die Steuerklasse wechseln?
Seit 2020 können Ehepaare die Steuerklasse beliebig oft im Jahr wechseln. Der Antrag ist formlos beim Finanzamt oder online über Elster möglich. Der Wechsel wirkt ab dem Monat nach Antragstellung. Vorher galt die Regel „einmal pro Jahr".
Welche Steuerklasse bei großem Gehaltsunterschied?
Bei einem Gehaltsunterschied ab etwa 60:40 lohnt sich III/V: Der Hauptverdiener in III zahlt deutlich weniger monatliche Lohnsteuer, der Partner in V trägt die Hauptlast. Alternativ IV/IV mit Faktor — das ist fast genauso gut und vermeidet Nachzahlungen bei der Steuererklärung.
Muss ich bei III/V eine Steuererklärung abgeben?
Ja, bei der Kombination III/V ist die Steuererklärung Pflicht (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Grund: Die monatliche Lohnsteuer bei III/V entspricht meist nicht der Jahressteuer — oft resultiert eine Nachzahlung. Bei IV/IV ohne Faktor oder mit Faktor ist die Erklärung nur in bestimmten Fällen Pflicht.
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