Hinweis: Unser interaktiver Wohngeld-Rechner wird zum 01.07.2026 gemeinsam mit der Reform zur Neuen Grundsicherung grundlegend neu gelauncht. Bis dahin finden Sie hier alle Informationen zum Wohngeld. Für Ihre verbindliche Berechnung nutzen Sie bitte den offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB.
Wohngeld 2026 — Anspruch, Mietstufen & Berechnung erklärt
Was Wohngeld ist, wer Anspruch hat, wie sich die Höhe ergibt — kompakt erklärt mit den aktuellen Höchstbeträgen nach § 12 WoGG.
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein Zuschuss des Staates zu den Wohnkosten. Mieter erhalten einen Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer einen Lastenzuschuss (§ 1 WoGG). Die Leistung wird je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Wohngeld ist einkommensabhängig und keine Sozialleistung im engeren Sinne: Empfänger stehen in der Regel im Arbeitsleben, erhalten aber wegen hoher Wohnkosten eine Entlastung.
Mit der Wohngeld-Plus-Reform zum 01.01.2023 wurde der Anspruchsberechtigten-Kreis deutlich erweitert. Zusätzlich gibt es seither eine Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente. Die Höchstbeträge werden alle zwei Jahre dynamisiert; die letzte Fortschreibung trat zum 01.01.2025 in Kraft und gilt auch 2026 unverändert.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
- Mieter oder Eigentümer (Selbstnutzer) mit Hauptwohnsitz in Deutschland.
- Das Haushaltseinkommen liegt über dem Bürgergeld-Bedarf, aber unter den Einkommensgrenzen des Wohngeldgesetzes.
- Kein gleichzeitiger Bezug von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt — diese Leistungen enthalten bereits einen Unterkunftsanteil.
- Der Antrag wird bei der Wohngeldbehörde der Gemeinde, Stadt oder des Kreises gestellt, in der Regel als Mieter- oder Lastenzuschussantrag.
Mietstufen I bis VII
Jede Gemeinde ist per Wohngeldverordnung einer der sieben Mietstufen zugeordnet. Die Einstufung richtet sich nach dem örtlichen Mietniveau — höhere Stufen bedeuten höhere Höchstbeträge und damit potenziell mehr Wohngeld. Die Einstufungen werden periodisch überprüft und mit den Bundesländern abgestimmt.
- Stufe I — Gemeinden mit dem niedrigsten Mietniveau.
- Stufe IV — mittleres Niveau, viele mittlere Groß- und Mittelstädte.
- Stufe VII — höchstes Niveau, unter anderem München, Frankfurt am Main und Teile Hamburgs.
Die genaue Einstufung findet man im Mietstufenverzeichnis des BMWSB oder über Portale der Bundesländer, die häufig eine Suche nach Gemeindename und Postleitzahl anbieten.
Höchstbeträge 2026 nach § 12 WoGG
Die folgende Tabelle zeigt den monatlichen Höchstbetrag der Miete, bis zu dem Wohngeld berechnet wird — abhängig von der Haushaltsgröße und der Mietstufe der Gemeinde. Eine höhere tatsächliche Miete wird nur bis zu diesem Höchstbetrag angesetzt.
| Haushaltsgröße | Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI | Stufe VII |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 Person | 361 € | 408 € | 456 € | 511 € | 562 € | 615 € | 677 € |
| 2 Personen | 437 € | 493 € | 551 € | 619 € | 680 € | 745 € | 820 € |
| 3 Personen | 521 € | 587 € | 657 € | 737 € | 809 € | 887 € | 975 € |
| 4 Personen | 608 € | 686 € | 766 € | 858 € | 946 € | 1.035 € | 1.139 € |
| 5 Personen | 694 € | 782 € | 875 € | 982 € | 1.080 € | 1.183 € | 1.302 € |
| Zuschlag je weitere Person | +82 € | +94 € | +106 € | +119 € | +129 € | +149 € | +163 € |
Werte nach § 12 Abs. 1 WoGG in der Fassung der Wohngeld-Plus-Reform, BGBl. 2024 I Nr. 314 (Dynamisierungsverordnung vom 21.10.2024, gültig seit 01.01.2025, unverändert 2026).
Wie wird Wohngeld berechnet?
Das Wohngeld errechnet sich nach § 19 WoGG in Verbindung mit Anlage 2 in vier Schritten:
- Ermittlung des Gesamteinkommens aller Haushaltsmitglieder nach den §§ 13 bis 16 WoGG. Davon abgezogen werden Werbungskosten bei Arbeitnehmern sowie pauschale Abzüge von 10, 20 oder 30 Prozent für Steuer, Kranken- und Rentenversicherung, abhängig von der jeweiligen Beitragspflicht pro Person.
- Ermittlung der anzusetzenden Miete im Rahmen der Höchstbeträge nach § 12 WoGG. Überschreitet die tatsächliche Miete den Höchstbetrag, wird nur der Höchstbetrag angesetzt.
- Anwendung der Anlage-2-Formel mit drei Koeffizienten je nach Haushaltsgröße. Die Formel verbindet das bereinigte Einkommen und die angesetzte Miete zu einem rechnerischen Wohngeldbetrag.
- Rechenschritte und Rundungen nach § 19 Abs. 2 WoGG in Verbindung mit Anlage 3. Der errechnete Betrag wird auf den nächsten vollen Eurobetrag aufgerundet.
Die Berechnung berücksichtigt zahlreiche Detailregeln zu Freibeträgen (zum Beispiel für Alleinerziehende oder Schwerbehinderte) und Besonderheiten der wohngeldrechtlichen Haushaltszusammensetzung. Für eine präzise Einzelfallberechnung empfehlen wir den offiziellen BMWSB-Wohngeldrechner.
Beispielrechnung
Ein Single-Haushalt in Mietstufe IV mit 1.400 € Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit und einer Kaltmiete von 500 € hat 2026 einen Wohngeldanspruch von rund 215 € monatlich (Wert nach offiziellem BMWSB-Wohngeldrechner, Stand 22.04.2026).
Häufige Fragen (FAQ)
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Mieter und Eigentümer (Selbstnutzer) mit Einkommen oberhalb des Bürgergeld-Bedarfs, aber unterhalb der Einkommensgrenzen nach dem Wohngeldgesetz. Ausgeschlossen sind Empfänger von Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter, da diese Leistungen den Unterkunftsbedarf bereits enthalten. Der Antrag wird bei der Wohngeldbehörde der jeweiligen Kommune gestellt.
Welche Einkommensgrenzen gelten 2026?
Wohngeld kennt keine feste Einkommensgrenze. Ob Anspruch besteht, ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Haushaltsgröße, Mietstufe, zu berücksichtigender Miete und den Abzügen nach §§ 14 bis 16 WoGG — also Werbungskosten sowie pauschale Abzüge von 10, 20 oder 30 Prozent für Steuer, Kranken- und Rentenversicherung, dazu individuelle Freibeträge. Die Obergrenzen steigen mit der Mietstufe und der Haushaltsgröße. Für die konkrete Prüfung Ihrer Konstellation nutzen Sie bitte den offiziellen BMWSB-Wohngeldrechner.
Wie finde ich meine Mietstufe?
Die Mietstufe ist im Mietstufenverzeichnis des BMWSB festgelegt und hängt vom Mietniveau der Gemeinde ab. Die Zuordnung findet man beim örtlichen Wohngeldamt oder über Online-Tools der Bundesländer — viele Portale erlauben die Suche per Gemeindename oder Postleitzahl.
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingegangen ist (§ 25 Abs. 2 WoGG). Eine Rückwirkung für frühere Monate gibt es nur in engen Ausnahmefällen — zum Beispiel wenn ein zuvor gestellter Antrag auf Bürgergeld abgelehnt wurde und der Wohngeldantrag noch im Folgemonat nachgereicht wird (§ 25 Abs. 3 WoGG), oder bei einer rückwirkenden Mieterhöhung von mehr als zehn Prozent (§ 27 WoGG). Für zurückliegende Monate ohne solche Ausnahmesituation entsteht kein Anspruch — ein zügiger Antrag ist daher wichtig.
Warum zeigt rechenfix.de aktuell keinen interaktiven Wohngeld-Rechner?
Wir haben in unserer Berechnungslogik einen architektonischen Fehler bei Mehrpersonen-Haushalten identifiziert: Die Einkommensermittlung nach den §§ 14 bis 16 WoGG verlangt eine Berechnung pro Haushaltsmitglied mit individueller Werbungskostenpauschale, die unsere aktuelle Lib nicht abbildet. Anstatt möglicherweise falsche Werte anzuzeigen, bieten wir bis zum Relaunch im Juli 2026 diese Übersichtsseite an und verweisen für die verbindliche Berechnung auf den offiziellen Rechner des BMWSB.
Weiterführende Links
- Offizieller BMWSB-Wohngeldrechner — verbindliche Berechnung des Bundes.
- § 12 WoGG — Höchstbeträge für Miete und Belastung.
- Anlage 2 WoGG — Berechnungsformel (Koeffizienten a, b, c pro Haushaltsgröße).
- BMWSB — Informationen zur Wohngeld-Plus-Reform.