Aktualisiert am 21. Mai 2026
🎓 BAföG-Rechner
BAföG berechnen: Anspruch und voraussichtliche Höhe der Ausbildungsförderung für Studierende und Schüler.
1Ausbildung & Wohnsituation
2Eigenes Einkommen & Vermögen
Minijob bis 603 € teilweise angerechnet. Freibetrag: 330 €
Freibetrag: 15.000 € (unter 30) bzw. 45.000 € (ab 30)
3Elterneinkommen
Elternunabhängige Förderung prüfen (§ 11 Abs. 3 BAföG)
Bei den Tatbeständen „5 Jahre erwerbstätig“ und „3 Jahre Berufsausbildung + 3 Jahre erwerbstätig“ verlangt § 11 Abs. 3 Satz 2 BAföG zusätzlich, dass Sie sich aus dem Ertrag der Erwerbstätigkeit selbst unterhalten konnten. Diese Detail-Prüfung muss das BAföG-Amt im Einzelfall vornehmen — der Rechner nimmt die Voraussetzung als erfüllt an, wenn Sie den Tatbestand auswählen.
Geschwister unter 25 in BAföG-fähiger Ausbildung ohne eigenen BAföG-Bezug(z. B. Azubi mit Ausbildungsvergütung). Diese erhöhen den Elternfreibetrag um 730 €/Monat pro Kopf (§ 25 Abs. 3 BAföG) und senken die Anrechnungsquote um 5 %-Punkte (§ 25 Abs. 6 BAföG). Geschwister MIT eigenem BAföG gehören ins separate Feld darunter.
§ 11 Abs. 4 BAföG: Wenn mehrere Geschwister gleichzeitig BAföG oder BAB (Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB III) beziehen, wird der auf die Eltern entfallende Anrechnungsbetrag zu gleichen Teilen auf alle geförderten Kinder aufgeteilt. Zählen Sie hier nur Geschwister mit eigenem BAföG/BAB — NICHT solche, die oben unter „Geschwister in Ausbildung“ bereits erfasst sind.
4Versicherung & Kinder
Voraussichtliches monatliches BAföG
855 €
Berechnung im Detail
| Bedarf | |
| Grundbedarf (Studium, eigene Wohnung) | 855 € |
| = Gesamtbedarf | 855 € |
| Anrechnungen | |
| Elterneinkommen(Netto 2.230 € − Freibetrag 2.415 €) | −0 € |
| Keine Anrechnungen | 0 € |
| = BAföG-Anspruch | 855 €/Monat |
Vereinfachte Schätzung — Abweichungen möglich. Dieser Rechner bildet die Grundmechanik nach §§ 11, 12, 13, 13a, 25 BAföG ab — inklusive elternunabhängiger Förderung (§ 11 Abs. 3) und Aufteilung bei mehreren geförderten Geschwistern (§ 11 Abs. 4). Nicht berücksichtigt sind: Härtefallregelungen (§ 25 Abs. 6 BAföG), Detail-Voraussetzungen der elternunabhängigen Förderung (§ 11 Abs. 3 Satz 2 BAföG — Selbstunterhalts-Prüfung in den Erwerbsjahren) sowie Sonderfälle bei Selbstständigkeit oder schwankendem Einkommen der Eltern. Der vom BAföG-Amt erlassene Bescheid ist rechtsverbindlich.
📋 Rückzahlung (Studien-BAföG)
Zuschuss (geschenkt)
428 €
50% — keine Rückzahlung
Darlehen (rückzahlbar)
428 €
50% — zinsloses Darlehen
Max. Rückzahlung
10.010 €
Gedeckelt — unabhängig von der Dauer
💡 Tipp: Stellen Sie in jedem Fall einen BAföG-Antrag — auch wenn dieser Rechner wenig oder keinen Anspruch zeigt. Das BAföG-Amt berücksichtigt weitere Faktoren und Härtefälle. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6-8 Wochen.
⚠️ Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Schätzung. Die tatsächliche Berechnung durch das BAföG-Amt berücksichtigt die Steuerbescheide der Eltern, Werbungskosten, besondere Belastungen und weitere individuelle Faktoren. Bei Bezug von Bürgergeld oder Wohngeld gelten besondere Regeln. → Wohngeld-Rechner
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So funktioniert der BAföG-Rechner
Formel
BAföG = Gesamtbedarf − Anrechnung Einkommen − Anrechnung Vermögen − Anrechnung Elterneinkommen | Studium (eigene Wohnung): 934 € Bedarf | Studien-BAföG: 50% Zuschuss + 50% zinsloses Darlehen (max. 10.010 € Rückzahlung)
Rechenbeispiel
Student, eigene Wohnung, familienversichert, Eltern verdienen 50.000 € brutto zusammen → Bedarf: 855 € | Elternanrechnung: ca. 302 € | BAföG: ca. 553 €/Monat (276,50 € Zuschuss + 276,50 € Darlehen).
Wer hat Anspruch auf BAföG?
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) unterstützt Studierende und Schüler, deren Eltern die Ausbildung nicht allein finanzieren können. Grundsätzlich haben alle deutschen Staatsangehörigen und viele ausländische Studierende Anspruch, wenn das Einkommen der Eltern unter bestimmten Grenzen liegt. Auch EU-Bürger mit Daueraufenthaltsrecht und anerkannte Flüchtlinge können BAföG beantragen. Die Altersgrenze liegt bei 45 Jahren zu Beginn des Studiums. Das BAföG wird als Kombination aus Zuschuss und zinslosem Darlehen gezahlt — bei Studierenden je 50 Prozent, bei Schülern als reiner Zuschuss ohne Rückzahlung.
BAföG-Höchstsatz 2026: Was steht Ihnen zu?
Der aktuelle BAföG-Höchstsatz für Studierende in eigener Wohnung beträgt 992 Euro pro Monat (mit KV+PV-Zuschlag). Der Grundbedarf liegt bei 475 Euro, die Wohnpauschale bei 380 Euro. Wer sich selbst krankenversichern muss (ab 25 Jahre oder bei privatem Vertrag), erhält zusätzlich 102 Euro KV-Zuschlag und 35 Euro PV-Zuschlag. Mit Kindern gibt es einen Betreuungszuschlag von 160 Euro pro Kind. Der maximale BAföG-Satz mit KV-Zuschlag und einem Kind liegt somit bei 1.152 Euro monatlich. Für Schüler gelten niedrigere Sätze: 276 Euro bei den Eltern oder 666 Euro in eigener Wohnung. Vergleichen Sie auch Ihren [Nettolohn](/finanzen/brutto-netto-rechner) mit den BAföG-Sätzen.
Elternunabhängiges BAföG: Wann ist das möglich?
Normalerweise wird das Einkommen der Eltern auf das BAföG angerechnet. In bestimmten Fällen gibt es jedoch elternunabhängiges BAföG — dann zählt nur Ihr eigenes Einkommen: nach mindestens 5 Jahren Erwerbstätigkeit nach dem 18. Lebensjahr, bei Beginn der Ausbildung nach dem 30. Geburtstag, nach Abschluss einer dreijährigen Berufsausbildung plus 3 Jahren Erwerbstätigkeit, oder wenn die Eltern unbekannt bzw. unerreichbar sind. Elternunabhängiges BAföG ist besonders für Berufstätige interessant, die ein Studium aufnehmen möchten. Da kein Elterneinkommen angerechnet wird, ist der Anspruch in der Regel deutlich höher.
BAföG-Rückzahlung: Wie viel muss ich zurückzahlen?
Studien-BAföG besteht zu 50 Prozent aus einem zinslosen Darlehen. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer in Raten von mindestens 130 Euro pro Monat. Die maximale Rückzahlungssumme ist auf 10.010 Euro gedeckelt — unabhängig davon, wie viel BAföG Sie insgesamt erhalten haben. Bei einem BAföG-Vollbezug von 992 Euro über 6 Semester (18 Monate) ergibt sich ein Darlehensanteil von 8.928 Euro (= halber Auszahlungsbetrag). Bei vorzeitiger Rückzahlung in einer Summe gibt es einen Nachlass von bis zu 50 Prozent. Wer weniger als 1.605 Euro netto verdient, kann sich von der Rückzahlung freistellen lassen. Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden — es ist ein reiner Zuschuss.
BAföG und Nebenjob: Wie viel darf ich verdienen?
Der BAföG-Freibetrag für eigenes Einkommen liegt bei 330 Euro monatlich (3.960 Euro jährlich) nach § 23 BAföG. Ein Minijob bis 603 Euro (Stand 2026) ist daneben grundsätzlich möglich; die anrechnungsfreie Grenze beim BAföG bleibt davon unberührt. Wird der Freibetrag überschritten, wird das überschüssige Einkommen abzüglich einer Sozialversicherungspauschale von 22,5 Prozent auf das BAföG angerechnet. Ein Werkstudentenjob mit höherem Verdienst kann sich trotzdem lohnen — rechnen Sie nach, ob das zusätzliche Einkommen die BAföG-Kürzung überwiegt. Prüfen Sie auch Ihren Anspruch auf [Wohngeld](/finanzen/wohngeld-rechner) als Alternative, falls Ihr BAföG-Anspruch gering ausfällt.
BAföG beantragen: So geht's
Den BAföG-Antrag stellen Sie beim zuständigen Studenten- oder Schülerwerk (bei Studierenden) oder beim Amt für Ausbildungsförderung (bei Schülern). Benötigt werden: FormBlatt 1 (Antrag), FormBlatt 3 (Einkommen der Eltern), Immatrikulationsbescheinigung, Mietvertrag und Einkommensnachweise. Viele Bundesländer bieten den digitalen Antrag über BAföG Digital an. Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 6 bis 8 Wochen. BAföG wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt — nicht rückwirkend! Stellen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor Semesterbeginn. Bei einem zu niedrigen Anspruch prüfen Sie Alternativen wie [Bürgergeld](/finanzen/buergergeld-rechner) oder Wohngeld.