Aktualisiert am 22. Juni 2026
🎓 BAföG-Rechner
BAföG berechnen: Anspruch und voraussichtliche Höhe der Ausbildungsförderung für Studierende und Schüler.
1Ausbildung & Wohnsituation
2Eigenes Einkommen & Vermögen
Minijob bis 603 € teilweise angerechnet. Freibetrag: 330 €
Freibetrag: 15.000 € (unter 30) bzw. 45.000 € (ab 30)
3Elterneinkommen
Elternunabhängige Förderung prüfen (§ 11 Abs. 3 BAföG)
Bei den Tatbeständen „5 Jahre erwerbstätig“ und „3 Jahre Berufsausbildung + 3 Jahre erwerbstätig“ verlangt § 11 Abs. 3 Satz 2 BAföG zusätzlich, dass Sie sich aus dem Ertrag der Erwerbstätigkeit selbst unterhalten konnten. Diese Detail-Prüfung muss das BAföG-Amt im Einzelfall vornehmen — der Rechner nimmt die Voraussetzung als erfüllt an, wenn Sie den Tatbestand auswählen.
Geschwister unter 25 in BAföG-fähiger Ausbildung ohne eigenen BAföG-Bezug(z. B. Azubi mit Ausbildungsvergütung). Diese erhöhen den Elternfreibetrag um 730 €/Monat pro Kopf (§ 25 Abs. 3 BAföG) und senken die Anrechnungsquote um 5 %-Punkte (§ 25 Abs. 6 BAföG). Geschwister MIT eigenem BAföG gehören ins separate Feld darunter.
§ 11 Abs. 4 BAföG: Wenn mehrere Geschwister gleichzeitig BAföG oder BAB (Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB III) beziehen, wird der auf die Eltern entfallende Anrechnungsbetrag zu gleichen Teilen auf alle geförderten Kinder aufgeteilt. Zählen Sie hier nur Geschwister mit eigenem BAföG/BAB — NICHT solche, die oben unter „Geschwister in Ausbildung“ bereits erfasst sind.
4Versicherung & Kinder
Voraussichtliches monatliches BAföG
855 €
Berechnung im Detail
| Bedarf | |
| Grundbedarf (Studium, eigene Wohnung) | 855 € |
| = Gesamtbedarf | 855 € |
| Anrechnungen | |
| Elterneinkommen(Netto 2.230 € − Freibetrag 2.415 €) | −0 € |
| Keine Anrechnungen | 0 € |
| = BAföG-Anspruch | 855 €/Monat |
Vereinfachte Schätzung — Abweichungen möglich. Dieser Rechner bildet die Grundmechanik nach §§ 11, 12, 13, 13a, 25 BAföG ab — inklusive elternunabhängiger Förderung (§ 11 Abs. 3) und Aufteilung bei mehreren geförderten Geschwistern (§ 11 Abs. 4). Nicht berücksichtigt sind: Härtefallregelungen (§ 25 Abs. 6 BAföG), Detail-Voraussetzungen der elternunabhängigen Förderung (§ 11 Abs. 3 Satz 2 BAföG — Selbstunterhalts-Prüfung in den Erwerbsjahren) sowie Sonderfälle bei Selbstständigkeit oder schwankendem Einkommen der Eltern. Der vom BAföG-Amt erlassene Bescheid ist rechtsverbindlich.
📋 Rückzahlung (Studien-BAföG)
Zuschuss (geschenkt)
428 €
50% — keine Rückzahlung
Darlehen (rückzahlbar)
428 €
50% — zinsloses Darlehen
Max. Rückzahlung
10.010 €
Gedeckelt — unabhängig von der Dauer
💡 Tipp: Stellen Sie in jedem Fall einen BAföG-Antrag — auch wenn dieser Rechner wenig oder keinen Anspruch zeigt. Das BAföG-Amt berücksichtigt weitere Faktoren und Härtefälle. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6-8 Wochen.
⚠️ Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Schätzung. Die tatsächliche Berechnung durch das BAföG-Amt berücksichtigt die Steuerbescheide der Eltern, Werbungskosten, besondere Belastungen und weitere individuelle Faktoren. Bei Bezug von Bürgergeld oder Wohngeld gelten besondere Regeln. → Wohngeld-Rechner
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Was BAföG ist
Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist eine einkommensabhängige Ausbildungsförderung für Studierende und Schüler, deren Familie die Ausbildung nicht allein finanzieren kann. Studierende erhalten es zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen; Schüler-BAföG ist ein reiner Zuschuss ohne Rückzahlung.
Wie viel man bekommt, ergibt sich aus dem Bedarf (je nach Ausbildung und Wohnsituation) abzüglich der Anrechnung von eigenem Einkommen, eigenem Vermögen und dem Einkommen der Eltern. Dieser Rechner schätzt den voraussichtlichen Förderbetrag für die eigene Situation. Wichtig zur Abgrenzung: Es geht hier um das Studierenden- und Schüler-BAföG für die Erstausbildung — die Förderung von Meister, Techniker oder Fachwirt regelt das separate Aufstiegs-BAföG (AFBG) mit eigenen Sätzen. Auch der Förderzeitraum unterscheidet sich: Studierenden-BAföG läuft über die Regelstudienzeit, das Aufstiegs-BAföG ist an eine konkrete Fortbildungsmaßnahme gebunden. Wer also bereits einen Berufsabschluss hat und sich weiterbildet, ist beim Aufstiegs-BAföG richtig — dieser Rechner bleibt beim klassischen Studium und der schulischen Ausbildung.
Wie sich der Förderbetrag ergibt
Die Rechnung folgt immer demselben Schema: Gesamtbedarf minus Anrechnung. Der Bedarf besteht aus dem Grundbedarf, der Wohnpauschale (bei eigener Wohnung) und Zuschlägen für die eigene Kranken- und Pflegeversicherung sowie für Kinder.
Von diesem Bedarf wird abgezogen, was als zumutbarer Eigenbeitrag gilt: eigenes Einkommen über dem Freibetrag, eigenes Vermögen über dem Freibetrag (auf zwölf Monate verteilt) und das anrechenbare Elterneinkommen. Beim Elterneinkommen werden zunächst eine Sozialpauschale von 21,6 % und die Steuern abgezogen, dann der Elternfreibetrag; von dem, was darüber bleibt, fließen 50 % in die Anrechnung. Bleibt nach allen Abzügen ein Betrag von mindestens 10 € übrig, besteht ein BAföG-Anspruch — andernfalls lohnt der Antrag trotzdem, weil das Amt weitere Faktoren berücksichtigt. Die einzelnen Anrechnungen werden also nacheinander vom Bedarf abgezogen: Erst das eigene Einkommen und Vermögen, dann das Elterneinkommen. Genau diese Reihenfolge bildet der Rechner ab und zeigt für jeden Posten, wie stark er den Anspruch mindert.
Bedarfssätze und Höchstsatz (2026)
| Situation | Betrag/Monat |
|---|---|
| Studium, bei den Eltern wohnend | 534 € |
| Studium, eigene Wohnung (Grundbedarf) | 855 € |
| + KV-/PV-Zuschlag (selbst versichert) | + 137 € |
| = Höchstsatz Studium auswärts | 992 € |
| + Kinderbetreuungszuschlag je Kind | + 160 € |
| Schüler, eigene Wohnung (je Schulform) | 666 € / 775 € |
BAföG-Sätze Stand 2026 (§§ 12, 13, 13a, 14b BAföG; Werte seit 01.08.2024 nach dem 29. BAföG-ÄndG, gelten 2026 unverändert). Der Studien-Grundbedarf von 855 € enthält bereits die Wohnpauschale von 380 € (475 + 380). Der KV-/PV-Zuschlag (102 € + 35 €) kommt hinzu, wenn man sich selbst versichern muss — wer familienversichert ist, bleibt beim Grundbedarf. Mit einem Kind steigt der Höchstsatz auf 1.152 €. Bei schulischer Ausbildung gelten je nach Schulform niedrigere Sätze (276 € bzw. 498 € bei den Eltern, 666 € bzw. 775 € auswärts); Schüler-BAföG ist zudem ein reiner Zuschuss ohne Darlehensanteil.
BAföG-Eckwerte 2026
Höchstsatz: 992 € im Monat
- 1Grundbedarf Studium, eigene Wohnung475 + 380 Wohnpauschale= 855 €
- 2+ KV-Zuschlagselbst versichert= 102 €
- 3+ PV-Zuschlag= 35 €
- 4Gesamtbedarf855 + 102 + 35= 992 €
- 5Anrechnung (Eltern unter Freibetrag)= 0 €
- 6BAföG50 % Zuschuss / 50 % Darlehen= 992 €
Mit Elternanrechnung: verheiratete Eltern, 60.000 € brutto
- 1Gesamtbedarf (selbst versichert)= 992 €
- 2Eltern-Nettoeinkommennach SV-Pauschale 21,6 % + Steuer, ÷ 12= ≈ 3.126 €
- 3− Elternfreibetrag (verheiratet)= − 2.415 €
- 4anrechenbar darüber× 50 %= ≈ 356 €
- 5BAföG992 − 356= ≈ 636 €
Mit Vermögensanrechnung: 20.000 € Erspartes
- 1GesamtbedarfHöchstsatz= 992 €
- 2eigenes Vermögen= 20.000 €
- 3− Vermögensfreibetrag (unter 30 J.)§ 29 BAföG= − 15.000 €
- 4anrechenbar, auf 12 Monate5.000 ÷ 12= 416,67 €
- 5BAföG992 − 416,67= 575,33 €
Elternfreibeträge und Geschwister
Das Elterneinkommen wird nicht voll angerechnet, sondern erst oberhalb großzügiger Freibeträge. Bei verheirateten Eltern bleiben 2.415 € monatliches Nettoeinkommen anrechnungsfrei, bei einem alleinstehenden Elternteil 1.605 €. Für jedes weitere Geschwister in Ausbildung (ohne eigenen BAföG-Bezug) erhöht sich der Freibetrag um 730 €.
Geschwister wirken sogar doppelt zugunsten des Antragstellers: Sie heben nicht nur den Freibetrag, sondern senken auch die Anrechnungsquote um 5 Prozentpunkte je Kind (ausgehend von 50 %). Studieren mehrere Kinder gleichzeitig mit eigenem BAföG, wird der auf die Eltern entfallende Anrechnungsbetrag zusätzlich gleichmäßig aufgeteilt (§ 11 Abs. 4 BAföG). Deshalb haben Familien mit mehreren Kindern in Ausbildung oft auch bei höherem Elterneinkommen noch einen BAföG-Anspruch — es lohnt sich, das durchzurechnen. Maßgeblich ist übrigens das Elterneinkommen des vorletzten Kalenderjahres vor dem Bewilligungszeitraum; ist das Einkommen inzwischen deutlich gesunken (etwa durch Arbeitslosigkeit oder Rente), kann ein Aktualisierungsantrag gestellt werden, damit das aktuelle Einkommen zählt.
Eigenes Einkommen, Nebenjob und Rückzahlung
Neben dem BAföG darf man 330 € im Monat anrechnungsfrei verdienen (§ 23 BAföG) — ein Minijob bis 603 € bleibt damit weitgehend folgenlos, weil von dem darüberliegenden Teil noch eine Sozialpauschale abgeht. Wer ein Kind hat, erhält zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag von 160 € je Kind, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Bei der Rückzahlung ist das Studierenden-BAföG besonders fair: Zurückgezahlt wird nur der Darlehensanteil (die Hälfte), und das erst fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, in Raten ab 130 € im Monat. Die Gesamtrückzahlung ist auf 10.010 € gedeckelt — egal, wie viel BAföG insgesamt geflossen ist. Wer wenig verdient, kann sich von der Rückzahlung freistellen lassen; bei Zahlung auf einen Schlag gibt es einen Nachlass. Schüler-BAföG muss gar nicht zurückgezahlt werden. Diese Deckelung auf 10.010 € ist der entscheidende Vorteil gegenüber einem normalen Kredit: Selbst wer über mehrere Jahre den Höchstsatz bezieht, zahlt am Ende nie mehr als diese Summe zurück — und das zinsfrei. Damit bleibt BAföG auch für den Darlehensteil deutlich günstiger als jede private Studienfinanzierung.
Was den BAföG-Betrag bestimmt
- Die Ausbildungsart: Studium oder Schule (jeweils unterschiedliche Bedarfssätze nach §§ 12/13 BAföG).
- Die Wohnsituation: bei den Eltern (534 €) oder eigene Wohnung (855 €, Höchstsatz 992 €).
- Eigene Kranken-/Pflegeversicherung: +137 € Zuschlag, wenn nicht familienversichert.
- Das Elterneinkommen abzüglich Sozialpauschale, Steuer und Freibetrag (2.415 / 1.605 €).
- Geschwister in Ausbildung: höherer Freibetrag (+730 €) und niedrigere Anrechnungsquote.
- Eigenes Einkommen über 330 €/Monat (Minijob bis 603 €) und Vermögen über 15.000 € (unter 30 J.) werden angerechnet.
- Elternunabhängiges BAföG: in Sonderfällen zählt nur das eigene Einkommen, nicht das der Eltern.
- Das Ergebnis ist eine Schätzung — verbindlich entscheidet das Amt für Ausbildungsförderung.
Stand 2026 — Schätzung, keine BAföG-Beratung
Dieser Rechner schätzt den BAföG-Anspruch mit den seit 01.08.2024 geltenden und 2026 unveränderten Werten (Höchstsatz Studium auswärts 992 €; §§ 11–14a, 21–30 BAföG). Er liefert eine Orientierung und ersetzt keine Sozial- oder BAföG-Beratung. Die tatsächliche Förderung hängt von vielen Einzelheiten ab (genaue Einkommensermittlung, Sonderfälle, elternunabhängige Förderung), die hier vereinfacht abgebildet sind. Maßgeblich ist der Bescheid des Amtes für Ausbildungsförderung bzw. des Studierendenwerks. Auch bei einem rechnerisch niedrigen Anspruch lohnt der Antrag — und er sollte rechtzeitig gestellt werden, weil BAföG erst ab dem Antragsmonat gezahlt wird, nicht rückwirkend. Den Antrag stellt man beim Studierendenwerk (Studium) bzw. beim Amt für Ausbildungsförderung (Schule), zunehmend digital über BAföG Digital. Bei Fragen helfen die BAföG-Beratungen der Studierendenwerke kostenlos weiter.
Ausblick: geplante Erhöhung zum WS 2026/27 (noch nicht beschlossen)
Ausblick (geplant, noch nicht beschlossen): Für das Wintersemester 2026/27 ist eine Erhöhung der Wohnpauschale von 380 € auf 440 € im Gespräch, womit der Höchstsatz auf rund 1.052 € steigen würde. Stand Mitte 2026 liegt dazu jedoch kein verabschiedetes Gesetz vor; eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt gilt als wahrscheinlich. Verbindlich gilt weiterhin der Höchstsatz von 992 € — dieser Rechner verwendet die aktuell geltenden Werte. Wer plant, sollte die offizielle Ankündigung des Bundesbildungsministeriums abwarten, bevor er mit höheren Sätzen kalkuliert. Sobald eine Erhöhung im Bundesgesetzblatt verkündet ist, werden die Werte in diesem Rechner zeitnah aktualisiert — bis dahin gelten bewusst die niedrigeren, rechtssicheren Beträge.
Häufige Fragen
Wie viel BAföG bekomme ich?
Wie viel dürfen meine Eltern verdienen, damit ich BAföG bekomme?
Muss ich BAföG zurückzahlen?
Wie viel darf ich neben dem BAföG verdienen?
Wie viel Vermögen darf ich haben?
Gibt es elternunabhängiges BAföG?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 13 BAföG — Bedarf für Studierende — OriginaltextGrundbedarf und Wohnpauschale; Höchstsatz Studium auswärts 855 € + Zuschläge. Stand 2026.
- § 13a BAföG — Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag — OriginaltextKV-Zuschlag 102 € + PV-Zuschlag 35 € für selbst Versicherte → Höchstsatz 992 €.
- § 25 BAföG — Freibeträge vom Einkommen der Eltern — OriginaltextElternfreibeträge 2.415 € (verheiratet) / 1.605 € (alleinstehend); Anrechnungsquote.
- § 29 BAföG — Freibeträge vom Vermögen — OriginaltextVermögensfreibetrag 15.000 € (unter 30 J.) bzw. 45.000 € (ab 30 J.).