Aktualisiert am 21. Mai 2026
💶 Midijob-Rechner
Midijob-Abgaben berechnen: Reduzierte Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000 Euro.
1Monatlicher Bruttoverdienst
Übergangsbereich: 602,01 – 2.000 €
2Steuerklasse
3Anzahl Kinder unter 25 Jahren
Kinderlos (über 23): Zuschlag +0,6 %-Punkte. Ab Kind 2 verringert sich Ihr PV-Beitrag um 0,25 %-Punkte pro Kind unter 25 (bis Kind 5 gedeckelt, § 55 Abs. 3 SGB XI).
4Kirchensteuer
Netto (geschätzt)
1.014,11 €
Sie sparen ca. 75,11 € gegenüber regulärer Beschäftigung
Aufschlüsselung
| Bruttoverdienst | 1.200,00 € |
| Bemessungsgrundlagen § 20a SGB IV | |
| BEgesamt (Abs. 2 — für Gesamtbeitrag und RV-Entgeltpunkte) | 1.083,25 € |
| BEAN (Abs. 2a — für reduzierten AN-Anteil) | 854,69 € |
| − AN-Sozialversicherung | −185,89 € |
| − Lohnsteuer | −0,00 € |
| = Netto | 1.014,11 € |
| Arbeitgeber-Seite (Differenzbetrag) | |
| Gesamtbeitrag SV (AN + AG) | 464,71 € |
| davon AG-Anteil (= Gesamtbeitrag − AN-Anteil) | 278,82 € |
F-Faktor 0,6619 für 2026 — jährlich neu von den SV-Spitzenverbänden festgesetzt (§ 20a Abs. 2 SGB IV, gemeinsames Rundschreiben GKV-Spitzenverband / DRV Bund / BA).
Volle SV-Ansprüche trotz reduzierter Beiträge: Im Übergangsbereich zahlen Sie weniger AN-SV, behalten aber die vollen Ansprüche auf Krankengeld, Arbeitslosengeld und Rente (§ 163 Abs. 10 SGB VI). Die Rentenpunkte werden auf Basis der Gesamt-Bemessungsgrundlage gutgeschrieben, nicht auf der AN-BE. Der Arbeitgeber trägt den Differenzbetrag zwischen Gesamtbeitrag und Ihrem AN-Anteil.
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So funktioniert der Midijob-Rechner
Formel
BE_gesamt = F × G + ((OG − F × G) / (OG − G)) × (Brutto − G) (§ 20a Abs. 2 SGB IV, für Gesamtbeitrag und RV-Entgeltpunkte) | BE_AN = (OG / (OG − G)) × (Brutto − G) (§ 20a Abs. 2a SGB IV, für AN-Anteil) | G = 603 € Geringfügigkeitsgrenze, OG = 2.000 € Obergrenze, F = 0,6619 (2026) | AN-SV = BE_AN × 21 % | AG-SV = BE_gesamt × 42 % − AN-SV
Rechenbeispiel
1.500 € Brutto, Steuerklasse I, kinderlos: BE_gesamt ≈ 1.427 € (für Rentenansprüche), BE_AN ≈ 1.284 € → AN-SV ca. 257 € → Netto ca. 1.145 € (ca. 30 € Ersparnis gegenüber regulärer Beschäftigung, Arbeitgeber trägt den Differenzbetrag).
Midijob 2026 — Der Übergangsbereich einfach erklärt
Der Midijob (offiziell: Beschäftigung im Übergangsbereich) ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro. Er liegt damit genau zwischen dem [Minijob](/finanzen/minijob-rechner) (bis 603 €) und der regulären Beschäftigung (ab 2.000 €). Ziel des Übergangsbereichs ist es, den sprunghaften Anstieg der Sozialabgaben an der Minijob-Grenze abzufedern.
Reduzierte Arbeitnehmer-Beiträge
Seit 01.10.2022 gibt es zwei getrennte Bemessungsgrundlagen im Übergangsbereich: Die BE_gesamt nach § 20a Abs. 2 SGB IV zählt für Gesamtbeitrag und Rentenpunkte, die BE_AN nach § 20a Abs. 2a SGB IV ist die reduzierte Basis für den Arbeitnehmer-Anteil. An der Untergrenze 603 € beginnt die BE_AN bei null — der AN zahlt faktisch keine Sozialversicherung. An der Obergrenze 2.000 € laufen beide Formeln zusammen und der Übergangsbereich endet. Der Faktor F = 0,6619 (2026) wird jährlich vom BMAS in einem gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung festgesetzt. Den Differenzbetrag zwischen Gesamtbeitrag und Arbeitnehmer-Anteil trägt der Arbeitgeber — deutlich mehr als die übliche Hälfte.
Volle Rentenansprüche trotz Rabatt
Ein großer Vorteil: Die Rentenansprüche werden seit 2022 nicht mehr aus der reduzierten BE, sondern aus dem tatsächlichen Brutto berechnet. Midijobber erwerben also volle Rentenpunkte, obwohl sie reduzierte Beiträge zahlen — ein echter Solidaritätsbonus. Auch alle anderen Leistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld) werden aus dem vollen Brutto abgeleitet.
Lohnsteuer — keine Vergünstigung
Anders als bei den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es bei der Lohnsteuer keinen Rabatt. Sie wird normal nach der Steuerklasse berechnet. In Steuerklasse I fällt bei einem Brutto bis ca. 1.200 € aufgrund des Grundfreibetrags keine oder nur sehr geringe Lohnsteuer an. Bei Ehegatten in Steuerklasse V kann dagegen schon ab 1.000 € deutlich Lohnsteuer abgezogen werden. Unser [Brutto-Netto-Rechner](/finanzen/brutto-netto-rechner) zeigt die genaue Lohnsteuerberechnung.
Wann lohnt sich der Midijob?
Der Midijob lohnt sich vor allem für Personen, die mehr als einen Minijob leisten wollen (oder müssen), aber noch nicht in die volle Sozialabgabenlast eines regulären Jobs rutschen sollen — z. B. Wiedereinsteiger nach Elternzeit, Studierende mit höherem Verdienst, Rentner mit Teilzeitjob oder Zweitverdienerinnen. Die Ersparnis gegenüber regulärer Beschäftigung beträgt an der Untergrenze des Bereichs ca. 60 €/Monat und nimmt zur Obergrenze hin auf 0 € ab. Wer unter 603 € verdient, sollte den [Minijob](/finanzen/minijob-rechner) prüfen; ab 2.000 € greift der reguläre [Brutto-Netto-Rechner](/finanzen/brutto-netto-rechner).