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Aktualisiert am 21. Mai 2026

💶 Midijob-Rechner

Midijob-Abgaben berechnen: Reduzierte Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000 Euro.

1Monatlicher Bruttoverdienst

Übergangsbereich: 602,01 – 2.000 €

Midijob ✓

2Steuerklasse

3Anzahl Kinder unter 25 Jahren

Kinderlos (über 23): Zuschlag +0,6 %-Punkte. Ab Kind 2 verringert sich Ihr PV-Beitrag um 0,25 %-Punkte pro Kind unter 25 (bis Kind 5 gedeckelt, § 55 Abs. 3 SGB XI).

4Kirchensteuer

Netto (geschätzt)

1.014,11

Sie sparen ca. 75,11 gegenüber regulärer Beschäftigung

Aufschlüsselung

Bruttoverdienst1.200,00
Bemessungsgrundlagen § 20a SGB IV
BEgesamt (Abs. 2 — für Gesamtbeitrag und RV-Entgeltpunkte)1.083,25
BEAN (Abs. 2a — für reduzierten AN-Anteil)854,69
− AN-Sozialversicherung185,89
− Lohnsteuer0,00
= Netto1.014,11
Arbeitgeber-Seite (Differenzbetrag)
Gesamtbeitrag SV (AN + AG)464,71
davon AG-Anteil (= Gesamtbeitrag − AN-Anteil)278,82

F-Faktor 0,6619 für 2026 — jährlich neu von den SV-Spitzenverbänden festgesetzt (§ 20a Abs. 2 SGB IV, gemeinsames Rundschreiben GKV-Spitzenverband / DRV Bund / BA).

Volle SV-Ansprüche trotz reduzierter Beiträge: Im Übergangsbereich zahlen Sie weniger AN-SV, behalten aber die vollen Ansprüche auf Krankengeld, Arbeitslosengeld und Rente (§ 163 Abs. 10 SGB VI). Die Rentenpunkte werden auf Basis der Gesamt-Bemessungsgrundlage gutgeschrieben, nicht auf der AN-BE. Der Arbeitgeber trägt den Differenzbetrag zwischen Gesamtbeitrag und Ihrem AN-Anteil.

Unter 602 €? → Minijob-RechnerÜber 2.000 €? → Brutto-Netto-Rechner
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So funktioniert der Midijob-Rechner

Formel

BE_gesamt = F × G + ((OG − F × G) / (OG − G)) × (Brutto − G) (§ 20a Abs. 2 SGB IV, für Gesamtbeitrag und RV-Entgeltpunkte) | BE_AN = (OG / (OG − G)) × (Brutto − G) (§ 20a Abs. 2a SGB IV, für AN-Anteil) | G = 603 € Geringfügigkeitsgrenze, OG = 2.000 € Obergrenze, F = 0,6619 (2026) | AN-SV = BE_AN × 21 % | AG-SV = BE_gesamt × 42 % − AN-SV

Rechenbeispiel

1.500 € Brutto, Steuerklasse I, kinderlos: BE_gesamt ≈ 1.427 € (für Rentenansprüche), BE_AN ≈ 1.284 € → AN-SV ca. 257 € → Netto ca. 1.145 € (ca. 30 € Ersparnis gegenüber regulärer Beschäftigung, Arbeitgeber trägt den Differenzbetrag).

Midijob 2026 — Der Übergangsbereich einfach erklärt

Der Midijob (offiziell: Beschäftigung im Übergangsbereich) ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro. Er liegt damit genau zwischen dem [Minijob](/finanzen/minijob-rechner) (bis 603 €) und der regulären Beschäftigung (ab 2.000 €). Ziel des Übergangsbereichs ist es, den sprunghaften Anstieg der Sozialabgaben an der Minijob-Grenze abzufedern.

Reduzierte Arbeitnehmer-Beiträge

Seit 01.10.2022 gibt es zwei getrennte Bemessungsgrundlagen im Übergangsbereich: Die BE_gesamt nach § 20a Abs. 2 SGB IV zählt für Gesamtbeitrag und Rentenpunkte, die BE_AN nach § 20a Abs. 2a SGB IV ist die reduzierte Basis für den Arbeitnehmer-Anteil. An der Untergrenze 603 € beginnt die BE_AN bei null — der AN zahlt faktisch keine Sozialversicherung. An der Obergrenze 2.000 € laufen beide Formeln zusammen und der Übergangsbereich endet. Der Faktor F = 0,6619 (2026) wird jährlich vom BMAS in einem gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung festgesetzt. Den Differenzbetrag zwischen Gesamtbeitrag und Arbeitnehmer-Anteil trägt der Arbeitgeber — deutlich mehr als die übliche Hälfte.

Volle Rentenansprüche trotz Rabatt

Ein großer Vorteil: Die Rentenansprüche werden seit 2022 nicht mehr aus der reduzierten BE, sondern aus dem tatsächlichen Brutto berechnet. Midijobber erwerben also volle Rentenpunkte, obwohl sie reduzierte Beiträge zahlen — ein echter Solidaritätsbonus. Auch alle anderen Leistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld) werden aus dem vollen Brutto abgeleitet.

Lohnsteuer — keine Vergünstigung

Anders als bei den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es bei der Lohnsteuer keinen Rabatt. Sie wird normal nach der Steuerklasse berechnet. In Steuerklasse I fällt bei einem Brutto bis ca. 1.200 € aufgrund des Grundfreibetrags keine oder nur sehr geringe Lohnsteuer an. Bei Ehegatten in Steuerklasse V kann dagegen schon ab 1.000 € deutlich Lohnsteuer abgezogen werden. Unser [Brutto-Netto-Rechner](/finanzen/brutto-netto-rechner) zeigt die genaue Lohnsteuerberechnung.

Wann lohnt sich der Midijob?

Der Midijob lohnt sich vor allem für Personen, die mehr als einen Minijob leisten wollen (oder müssen), aber noch nicht in die volle Sozialabgabenlast eines regulären Jobs rutschen sollen — z. B. Wiedereinsteiger nach Elternzeit, Studierende mit höherem Verdienst, Rentner mit Teilzeitjob oder Zweitverdienerinnen. Die Ersparnis gegenüber regulärer Beschäftigung beträgt an der Untergrenze des Bereichs ca. 60 €/Monat und nimmt zur Obergrenze hin auf 0 € ab. Wer unter 603 € verdient, sollte den [Minijob](/finanzen/minijob-rechner) prüfen; ab 2.000 € greift der reguläre [Brutto-Netto-Rechner](/finanzen/brutto-netto-rechner).

Häufige Fragen

Was ist ein Midijob?
Ein Midijob (offiziell: Beschäftigung im Übergangsbereich) ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst zwischen 603,01 und 2.000 Euro. Im Übergangsbereich zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, während Arbeitgeber den vollen Satz zahlen.
Wie hoch sind die Abgaben im Midijob?
Die Arbeitnehmer-Sozialabgaben werden nicht auf das tatsächliche Brutto, sondern auf eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme (BE) berechnet. An der Untergrenze (603,01 €) beginnt der Beitrag mit etwa dem halben Regelsatz und steigt bis 2.000 € linear auf den vollen Satz an. Die Lohnsteuer wird normal nach Steuerklasse berechnet.
Was ist der Übergangsbereich?
Der Übergangsbereich — früher Gleitzone genannt — ist ein gesetzlicher Bereich zwischen 603,01 € und 2.000 € monatlichem Verdienst, in dem die Sozialabgaben für Arbeitnehmer schrittweise ansteigen. Er soll verhindern, dass Arbeitnehmer an der Minijob-Grenze einen sprunghaften Netto-Verlust erleiden.
Wie unterscheidet sich der Midijob vom Minijob?
Der Minijob ist ein pauschalversteuerter Job mit maximal 603 € Verdienst — ohne Sozialabgaben für den Arbeitnehmer (außer optional RV). Der Midijob beginnt bei 603,01 € und ist voll sozialversicherungspflichtig, mit reduzierten Beiträgen im Übergangsbereich. Midijobber sind durch den Job krankenversichert, Minijobber nicht.
Bekomme ich volle Rentenansprüche im Midijob?
Ja. Seit 2022 werden die Rentenansprüche aus dem vollen Brutto berechnet, nicht aus der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme. Midijobber erwerben also volle Rentenpunkte, obwohl sie reduzierte Beiträge zahlen. Auch Krankengeld und Arbeitslosengeld richten sich nach dem vollen Brutto.

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