🏛️ Erbschaftsteuer-Rechner

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer berechnen: Freibetrag, Steuersatz und Steuerlast nach Verwandtschaftsgrad.

1Art des Erwerbs

2Wert der Erbschaft

3Verwandtschaftsgrad

4Vorherige Schenkungen (letzte 10 Jahre)

Schenkungen innerhalb von 10 Jahren werden mit der aktuellen Erbschaft zusammengerechnet und verringern den Freibetrag.

5Selbstgenutzte Immobilie enthalten?

Selbstgenutzte Immobilien bis 200 m² können an Ehepartner/Kinder steuerfrei vererbt werden (10-Jahres-Selbstnutzung erforderlich).

Erbschaftsteuer

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Berechnung im Detail

Wert der Erbschaft300.000
Persönlicher Freibetrag(Kind (inkl. Stief-/Adoptivkind))400.000
Versorgungsfreibetrag52.000
= Steuerpflichtiger Erwerb0
SteuerklasseI
Steuersatz (§ 19 ErbStG)7 %
= Erbschaftsteuer0
Netto-Erbschaft300.000

Freibeträge-Übersicht (§ 16 ErbStG)

VerwandtschaftsgradFreibetrag
Ehepartner / eingetr. Lebenspartner500.000
Kind (inkl. Stief-/Adoptivkind)400.000
Enkelkind (Eltern verstorben)400.000
Enkelkind (Eltern leben)200.000
Eltern / Großeltern (Erbschaft)100.000
Geschwister20.000
Nichte / Neffe20.000
Stief- / Schwiegereltern20.000
Geschiedener Ehepartner20.000
Nicht verwandt / Freund20.000

⚠️ Hinweis: Diese Berechnung ist vereinfacht. Sonderfälle wie Betriebsvermögen, Nießbrauch, die genaue Immobilienbewertung oder altersabhängige Versorgungsfreibeträge für Kinder sind nicht berücksichtigt. Bei größeren Erbschaften/Schenkungen empfehlen wir eine steuerliche Beratung.

Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf berechnenSplittingtarif bei Verheirateten nutzenRentenlücke berechnen
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