Aktualisiert am 21. Mai 2026
⏱️ Kurzarbeitergeld-Rechner
Kurzarbeitergeld berechnen: KuG-Höhe basierend auf Ihrem Gehalt und der Arbeitszeitreduzierung.
Gehalt für die tatsächlich geleisteten Stunden (z. B. bei 50 % Kurzarbeit = halbes Brutto)
Nur für Kirchensteuer-Satz relevant (Bayern/BW 8 %, sonst 9 %).
Kurzarbeitergeld (60 %)
610,40 €
pro Monat
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Hinweis: Vereinfachte Pauschal-Berechnung nach KuG-Tabelle. Maßgeblich ist die Abrechnung der Agentur für Arbeit. Die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber pauschal übernommen.
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So funktioniert der Kurzarbeitergeld-Rechner
Formel
Nettoentgeltdifferenz = Soll-Netto − Ist-Netto | KuG = 60 % × Nettoentgeltdifferenz (67 % mit Kind) | Gesamteinkommen = Ist-Netto + KuG
Rechenbeispiel
Soll-Brutto 3.500 €, Ist-Brutto 1.750 € (50 % Kurzarbeit), Steuerklasse I, kein Kind → Soll-Netto ca. 2.260 €, Ist-Netto ca. 1.240 € → Differenz 1.020 € → KuG 60 % = 612 €/Monat → Gesamteinkommen 1.852 € (statt 2.260 €, Verlust 408 €).
Was ist Kurzarbeitergeld (KuG)?
Das Kurzarbeitergeld ist eine Entgeltersatzleistung der Agentur für Arbeit nach § 95 SGB III. Es springt ein, wenn der Arbeitgeber wegen eines erheblichen Arbeitsausfalls die Arbeitszeit vorübergehend reduzieren muss — zum Beispiel durch Auftragsrückgang, Lieferkettenproblemen oder wirtschaftlicher Krise. Statt Kündigungen auszusprechen, melden Betriebe Kurzarbeit an. Die Beschäftigten arbeiten weniger Stunden und erhalten entsprechend weniger Gehalt — der Lohnausfall wird durch das KuG teilweise ausgeglichen. Kurzarbeit muss vom Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit beantragt werden; die Beschäftigten selbst müssen nichts tun.
Wie wird Kurzarbeitergeld berechnet?
Die Höhe des KuG richtet sich nach der Nettoentgeltdifferenz — also dem Unterschied zwischen dem pauschalierten Netto, das man ohne Kurzarbeit bekäme (Soll-Netto) und dem Netto der tatsächlich gearbeiteten Stunden (Ist-Netto). Auf diese Differenz wird ein fester Prozentsatz angewendet:
- 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz ohne Kind
- 67 Prozent mit mindestens einem Kind auf der Lohnsteuerkarte
Die Agentur für Arbeit nutzt für die Berechnung pauschalierte Werte aus der offiziellen KuG-Tabelle, nicht das individuelle Netto. Das vereinfacht die Berechnung, kann aber in Einzelfällen vom tatsächlichen Gehalt abweichen. Unser Rechner liefert eine gute Näherung für die Höhe des zu erwartenden KuG.
Beispielrechnung: 50 % Kurzarbeit
Nehmen wir eine alleinstehende Person, Steuerklasse I, mit einem Soll-Brutto von 3.500 € (Vollzeitgehalt). Der Betrieb ordnet 50 % Kurzarbeit an — das Ist-Brutto beträgt also 1.750 €. Die pauschalierten Netto-Werte liegen bei ca. 2.260 € (Soll) und 1.240 € (Ist). Die Nettoentgeltdifferenz beträgt rund 1.020 €. Davon erhält die Person 60 Prozent als KuG, also 612 € pro Monat. Zusammen mit dem reduzierten Netto ergibt sich ein Gesamteinkommen von 1.852 € — das entspricht etwa 82 Prozent des ursprünglichen Nettos. Der Verlust gegenüber dem normalen Gehalt beträgt 408 € oder rund 18 Prozent.
Sozialversicherung bleibt voll versichert
Ein wichtiger Punkt: Während der Kurzarbeit bleibt die volle Sozialversicherung erhalten. Der Arbeitgeber übernimmt die Sozialbeiträge auf das ausgefallene Entgelt teilweise pauschal. Für die Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden die Beiträge so berechnet, als wäre kein Ausfall eingetreten. Das bedeutet: Keine Rentenlücke, kein Verlust der Krankenversicherung und voller Schutz bei Arbeitslosigkeit im Anschluss.
Wie lange gibt es Kurzarbeitergeld?
Die Regelbezugsdauer beträgt 12 Monate. In wirtschaftlichen Ausnahmesituationen (zuletzt 2020/2021 während Corona) kann die Bundesregierung per Verordnung auf bis zu 24 Monate verlängern. Nach Ablauf der Kurzarbeit läuft das Arbeitsverhältnis normal weiter — es sei denn, es folgen betriebsbedingte Kündigungen. In diesem Fall können Betroffene in das [Arbeitslosengeld](/finanzen/arbeitslosengeld-rechner) wechseln, das nach denselben Grundsätzen (60/67 Prozent) aus dem letzten Normalgehalt berechnet wird — nicht aus dem reduzierten Kurzarbeit-Gehalt. Das ist gesetzlich so festgelegt, damit Kurzarbeit später nicht zum Nachteil wird.
Kann ich während der Kurzarbeit nebenher arbeiten?
Ja, aber mit Einschränkungen. Ein neuer Nebenjob, der während der Kurzarbeit aufgenommen wird, wird auf das Kurzarbeitergeld voll angerechnet — mindert es also. Ein bereits vor Kurzarbeit bestehender Nebenjob bleibt anrechnungsfrei. Wer kurzfristig aufstocken muss, sollte prüfen, ob sich ein [Minijob](/finanzen/minijob-rechner) oder eine [Teilzeit-Tätigkeit](/arbeit/teilzeit-rechner) lohnt, oder ob eine Weiterbildung während der Kurzarbeit gefördert wird (§ 82 SGB III). Die Agentur für Arbeit und viele Branchen bieten spezielle Qualifizierungs-Programme, bei denen sogar zusätzliches Geld zum KuG gezahlt wird.