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Aktualisiert am 21. Mai 2026

⏱️ Kurzarbeitergeld-Rechner

Kurzarbeitergeld berechnen: KuG-Höhe basierend auf Ihrem Gehalt und der Arbeitszeitreduzierung.

Brutto-Netto berechnen

Gehalt für die tatsächlich geleisteten Stunden (z. B. bei 50 % Kurzarbeit = halbes Brutto)

Nur für Kirchensteuer-Satz relevant (Bayern/BW 8 %, sonst 9 %).

Kurzarbeitergeld (60 %)

610,40

pro Monat

Einkommensvergleich

Normales Netto (Soll-Netto)2.353,42
Netto während Kurzarbeit (Ist-Netto)1.336,08
Nettoentgeltdifferenz1.017,33
+ Kurzarbeitergeld (60 %)+610,40
Gesamteinkommen während Kurzarbeit1.946,48
Verlust gegenüber normalem Netto406,93 € (17,3 %)

Visueller Vergleich

Normales Netto2.353,42
Ist-Netto + KuG1.946,48

Hinweis: Vereinfachte Pauschal-Berechnung nach KuG-Tabelle. Maßgeblich ist die Abrechnung der Agentur für Arbeit. Die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber pauschal übernommen.

Nach Kurzarbeit: ALG I berechnen
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So funktioniert der Kurzarbeitergeld-Rechner

Formel

Nettoentgeltdifferenz = Soll-Netto − Ist-Netto | KuG = 60 % × Nettoentgeltdifferenz (67 % mit Kind) | Gesamteinkommen = Ist-Netto + KuG

Rechenbeispiel

Soll-Brutto 3.500 €, Ist-Brutto 1.750 € (50 % Kurzarbeit), Steuerklasse I, kein Kind → Soll-Netto ca. 2.260 €, Ist-Netto ca. 1.240 € → Differenz 1.020 € → KuG 60 % = 612 €/Monat → Gesamteinkommen 1.852 € (statt 2.260 €, Verlust 408 €).

Was ist Kurzarbeitergeld (KuG)?

Das Kurzarbeitergeld ist eine Entgeltersatzleistung der Agentur für Arbeit nach § 95 SGB III. Es springt ein, wenn der Arbeitgeber wegen eines erheblichen Arbeitsausfalls die Arbeitszeit vorübergehend reduzieren muss — zum Beispiel durch Auftragsrückgang, Lieferkettenproblemen oder wirtschaftlicher Krise. Statt Kündigungen auszusprechen, melden Betriebe Kurzarbeit an. Die Beschäftigten arbeiten weniger Stunden und erhalten entsprechend weniger Gehalt — der Lohnausfall wird durch das KuG teilweise ausgeglichen. Kurzarbeit muss vom Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit beantragt werden; die Beschäftigten selbst müssen nichts tun.

Wie wird Kurzarbeitergeld berechnet?

Die Höhe des KuG richtet sich nach der Nettoentgeltdifferenz — also dem Unterschied zwischen dem pauschalierten Netto, das man ohne Kurzarbeit bekäme (Soll-Netto) und dem Netto der tatsächlich gearbeiteten Stunden (Ist-Netto). Auf diese Differenz wird ein fester Prozentsatz angewendet:

  • 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz ohne Kind
  • 67 Prozent mit mindestens einem Kind auf der Lohnsteuerkarte

Die Agentur für Arbeit nutzt für die Berechnung pauschalierte Werte aus der offiziellen KuG-Tabelle, nicht das individuelle Netto. Das vereinfacht die Berechnung, kann aber in Einzelfällen vom tatsächlichen Gehalt abweichen. Unser Rechner liefert eine gute Näherung für die Höhe des zu erwartenden KuG.

Beispielrechnung: 50 % Kurzarbeit

Nehmen wir eine alleinstehende Person, Steuerklasse I, mit einem Soll-Brutto von 3.500 € (Vollzeitgehalt). Der Betrieb ordnet 50 % Kurzarbeit an — das Ist-Brutto beträgt also 1.750 €. Die pauschalierten Netto-Werte liegen bei ca. 2.260 € (Soll) und 1.240 € (Ist). Die Nettoentgeltdifferenz beträgt rund 1.020 €. Davon erhält die Person 60 Prozent als KuG, also 612 € pro Monat. Zusammen mit dem reduzierten Netto ergibt sich ein Gesamteinkommen von 1.852 € — das entspricht etwa 82 Prozent des ursprünglichen Nettos. Der Verlust gegenüber dem normalen Gehalt beträgt 408 € oder rund 18 Prozent.

Sozialversicherung bleibt voll versichert

Ein wichtiger Punkt: Während der Kurzarbeit bleibt die volle Sozialversicherung erhalten. Der Arbeitgeber übernimmt die Sozialbeiträge auf das ausgefallene Entgelt teilweise pauschal. Für die Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden die Beiträge so berechnet, als wäre kein Ausfall eingetreten. Das bedeutet: Keine Rentenlücke, kein Verlust der Krankenversicherung und voller Schutz bei Arbeitslosigkeit im Anschluss.

Wie lange gibt es Kurzarbeitergeld?

Die Regelbezugsdauer beträgt 12 Monate. In wirtschaftlichen Ausnahmesituationen (zuletzt 2020/2021 während Corona) kann die Bundesregierung per Verordnung auf bis zu 24 Monate verlängern. Nach Ablauf der Kurzarbeit läuft das Arbeitsverhältnis normal weiter — es sei denn, es folgen betriebsbedingte Kündigungen. In diesem Fall können Betroffene in das [Arbeitslosengeld](/finanzen/arbeitslosengeld-rechner) wechseln, das nach denselben Grundsätzen (60/67 Prozent) aus dem letzten Normalgehalt berechnet wird — nicht aus dem reduzierten Kurzarbeit-Gehalt. Das ist gesetzlich so festgelegt, damit Kurzarbeit später nicht zum Nachteil wird.

Kann ich während der Kurzarbeit nebenher arbeiten?

Ja, aber mit Einschränkungen. Ein neuer Nebenjob, der während der Kurzarbeit aufgenommen wird, wird auf das Kurzarbeitergeld voll angerechnet — mindert es also. Ein bereits vor Kurzarbeit bestehender Nebenjob bleibt anrechnungsfrei. Wer kurzfristig aufstocken muss, sollte prüfen, ob sich ein [Minijob](/finanzen/minijob-rechner) oder eine [Teilzeit-Tätigkeit](/arbeit/teilzeit-rechner) lohnt, oder ob eine Weiterbildung während der Kurzarbeit gefördert wird (§ 82 SGB III). Die Agentur für Arbeit und viele Branchen bieten spezielle Qualifizierungs-Programme, bei denen sogar zusätzliches Geld zum KuG gezahlt wird.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Das KuG beträgt 60 % der Nettoentgeltdifferenz (Soll-Netto minus Ist-Netto). Mit mindestens einem Kind auf der Lohnsteuerkarte sind es 67 %. Die Berechnung erfolgt pauschaliert nach der KuG-Tabelle der Agentur für Arbeit — maßgeblich ist die Differenz zwischen pauschaliertem Soll-Netto und Ist-Netto.
Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?
Die Regelbezugsdauer beträgt 12 Monate. In wirtschaftlichen Ausnahmesituationen (z. B. während Corona) kann die Bundesregierung per Verordnung auf bis zu 24 Monate verlängern. Nach Ablauf läuft das Arbeitsverhältnis normal weiter oder es folgt regulär ALG I.
Muss ich Kurzarbeitergeld selbst beantragen?
Nein — Kurzarbeit wird vom Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit angemeldet und beantragt. Sie als Beschäftigte müssen nichts tun. Der Arbeitgeber rechnet das KuG zusammen mit dem reduzierten Gehalt ab und zahlt es Ihnen aus. Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber den Betrag.
Was passiert mit den Sozialversicherungsbeiträgen?
Die Sozialversicherungsbeiträge bleiben während der Kurzarbeit in voller Höhe erhalten. Der Arbeitgeber übernimmt die Beiträge auf das ausgefallene Entgelt teilweise pauschal. Sie bleiben also krankenversichert, rentenversichert und haben keine Rentenlücke — Kurzarbeit mindert Ihre spätere Rente nicht.
Bekomme ich nach Kurzarbeit mehr Arbeitslosengeld?
Ja — falls Sie nach Ende der Kurzarbeit doch gekündigt werden und ALG I beantragen, wird das ALG aus Ihrem letzten Normalgehalt berechnet, nicht aus dem reduzierten Kurzarbeits-Gehalt. Das ist in § 151 SGB III geregelt und soll Kurzarbeit nicht zum Nachteil werden lassen.
Kann ich während der Kurzarbeit nebenher arbeiten?
Ein bereits vor der Kurzarbeit bestehender Nebenjob bleibt anrechnungsfrei. Ein neuer Nebenjob während der Kurzarbeit wird dagegen voll auf das KuG angerechnet und mindert es entsprechend. Besser: Nutzen Sie die Zeit für eine geförderte Weiterbildung nach § 82 SGB III.

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