🎁 Schenkungssteuer-Rechner
Schenkungssteuer berechnen: Freibeträge, Steuerklassen und 10-Jahres-Regel bei Schenkungen an Verwandte.
1Wert der Schenkung
2Verwandtschaftsgrad zum Schenker
3Bereits genutzte Freibeträge (letzte 10 Jahre)
Schenkungen innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet und verringern den verfügbaren Freibetrag.
4Hausrat-Freibetrag berücksichtigen?
Der Hausrat-Freibetrag von 41.000 € gilt nur in Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkelkinder).
Schenkungssteuer
0 €
✓ Ihr Freibetrag von 400.000 € reicht aus — keine Steuer fällig!
Berechnung im Detail
| Wert der Schenkung | 250.000 € |
| Persönlicher Freibetrag(Kind (inkl. Stief-/Adoptivkind)) | −400.000 € |
| = Steuerpflichtiger Erwerb | 0 € |
| Steuerklasse | I |
| Steuersatz (§ 19 ErbStG) | 7 % |
| = Schenkungssteuer | 0 € |
| Effektiver Steuersatz | 0,0 % |
| Netto-Schenkung | 250.000 € |
Freibeträge bei Schenkungen (§ 16 ErbStG)
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehepartner / eingetr. Lebenspartner | 500.000 € | I |
| Kind (inkl. Stief-/Adoptivkind) | 400.000 € | I |
| Enkelkind | 200.000 € | I |
| Elternteil / Großelternteil | 20.000 € | II |
| Geschwister | 20.000 € | II |
| Nichte / Neffe | 20.000 € | II |
| Nicht verwandt | 20.000 € | III |
💡 Tipp — 10-Jahres-Regel: Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Bei rechtzeitiger Planung können Sie große Vermögen steuerfrei übertragen — etwa bei einem Kind: 400.000 € alle 10 Jahre. Über 30 Jahre sind das bis zu 1,2 Mio. € pro Kind steuerfrei (Kettenschenkung).
⚠️ Hinweis: Diese Berechnung ist vereinfacht. Sonderfälle wie Betriebsvermögen, Nießbrauch oder die genaue Immobilienbewertung sind nicht berücksichtigt. Jede Schenkung muss dem Finanzamt gemeldet werden (§ 30 ErbStG). Bei größeren Schenkungen empfehlen wir eine steuerliche Beratung.
War dieser Rechner hilfreich?