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Aktualisiert am 21. Mai 2026

🎁 Schenkungssteuer-Rechner

Schenkungssteuer berechnen: Freibeträge, Steuerklassen und 10-Jahres-Regel bei Schenkungen an Verwandte.

1Wert der Schenkung

2Verwandtschaftsgrad zum Schenker

3Bereits genutzte Freibeträge (letzte 10 Jahre)

Schenkungen innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet und verringern den verfügbaren Freibetrag.

4Hausrat-Freibetrag berücksichtigen?

Hausrat-Freibetrag berücksichtigen?

§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG: 41.000 € in Steuerklasse I, 12.000 € in Steuerklasse II und III.

Schenkungssteuer

0 €

✓ Ihr Freibetrag von 400.000 € reicht aus — keine Steuer fällig!

Berechnung im Detail

Wert der Schenkung250.000
Persönlicher Freibetrag(Kind (inkl. Stief-/Adoptivkind))400.000
= Steuerpflichtiger Erwerb0
SteuerklasseI
Steuersatz (§ 19 ErbStG)0 %
= Schenkungssteuer0
Effektiver Steuersatz0,0 %
Netto-Schenkung250.000

Freibeträge bei Schenkungen (§ 16 ErbStG)

VerwandtschaftsgradFreibetragSteuerklasse
Ehepartner / eingetr. Lebenspartner500.000I
Kind (inkl. Stief-/Adoptivkind)400.000I
Enkelkind (Eltern verstorben)400.000I
Enkelkind (Eltern leben)200.000I
Elternteil / Großelternteil20.000II
Geschwister20.000II
Nichte / Neffe20.000II
Stief- / Schwiegereltern20.000II
Geschiedener Ehepartner20.000II
Nicht verwandt20.000III

💡 Tipp — 10-Jahres-Regel: Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Bei rechtzeitiger Planung können Sie große Vermögen steuerfrei übertragen — etwa bei einem Kind: 400.000 € alle 10 Jahre. Über 30 Jahre sind das bis zu 1,2 Mio. € pro Kind steuerfrei (Kettenschenkung).

⚠️ Hinweis: Diese Berechnung ist vereinfacht. Sonderfälle wie Betriebsvermögen, Nießbrauch oder die genaue Immobilienbewertung sind nicht berücksichtigt. Jede Schenkung muss dem Finanzamt gemeldet werden (§ 30 ErbStG). Bei größeren Schenkungen empfehlen wir eine steuerliche Beratung.

Erbschaftsteuer berechnenSplittingtarif bei Verheirateten nutzenKapitalertragsteuer berechnen
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So funktioniert der Schenkungssteuer-Rechner

Formel

Steuerpflichtiger Erwerb = Schenkungswert − Freibetrag − bereits genutzt − ggf. Hausrat | Schenkungssteuer = steuerpflichtiger Erwerb × Steuersatz (§ 19 ErbStG)

Rechenbeispiel

Schenkung 250.000 € an Kind: Freibetrag 400.000 € → steuerfrei. Schenkung 250.000 € an Neffe: Freibetrag 20.000 €, steuerpflichtiger Erwerb 230.000 €, Steuerklasse II, Steuersatz 20 % → 46.000 € Schenkungssteuer.

Was ist die Schenkungssteuer?

Die Schenkungssteuer ist eine Steuer auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden. Sie ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt und folgt denselben Regeln wie die Erbschaftsteuer — mit einem entscheidenden Vorteil: Die Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

Jede Schenkung muss dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten gemeldet werden (§ 30 ErbStG). Die Meldepflicht trifft sowohl den Schenker als auch den Beschenkten. Auch wenn keine Steuer anfällt, besteht die Anzeigepflicht.

Unterschied zwischen Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer

Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer verwenden dieselben Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze. Der zentrale Unterschied: Bei einer Erbschaft steht der Freibetrag nur einmal zur Verfügung. Bei Schenkungen kann der Freibetrag alle 10 Jahre erneut ausgeschöpft werden — das macht die Schenkung zu einem wichtigen Instrument der Vermögensübertragung.

Ein weiterer Unterschied: Eltern und Großeltern werden bei einer Schenkung in Steuerklasse II eingestuft (Freibetrag 20.000 €), bei einer Erbschaft dagegen in Steuerklasse I (Freibetrag 100.000 €).

Freibeträge bei Schenkungen (§ 16 ErbStG)

Die Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab:

  • Ehepartner / eingetragener Lebenspartner: 500.000 € (Steuerklasse I)
  • Kind (inkl. Stief- und Adoptivkind): 400.000 € (Steuerklasse I)
  • Enkelkind: 200.000 € (Steuerklasse I)
  • Elternteil / Großelternteil: 20.000 € (Steuerklasse II)
  • Geschwister: 20.000 € (Steuerklasse II)
  • Nichte / Neffe: 20.000 € (Steuerklasse II)
  • Nicht verwandt: 20.000 € (Steuerklasse III)

Zusätzlich gibt es einen Hausrat-Freibetrag von 41.000 € für Personen der Steuerklasse I.

Die 10-Jahres-Regel und Kettenschenkung

Der Freibetrag erneuert sich alle 10 Jahre vollständig. Das ermöglicht die sogenannte Kettenschenkung: Ein Ehepaar mit zwei Kindern kann über 30 Jahre bis zu 4,8 Mio. € steuerfrei übertragen (2 × 400.000 € × 3 Zyklen pro Kind × 2 Kinder). Bei der Planung ist allerdings zu beachten, dass Schenkungen innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums zusammengerechnet werden.

Immobilien schenken

Bei der Schenkung einer Immobilie ist nicht der Kaufpreis, sondern der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Schenkung maßgeblich. Das Finanzamt ermittelt den Wert nach dem Bewertungsgesetz (BewG) — oft liegt dieser unter dem tatsächlichen Marktwert, was Immobilienschenkungen steuerlich attraktiv macht.

Selbstgenutzte Familienheime können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei an den Ehepartner übertragen werden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG). Für Kinder gilt die Steuerbefreiung bei Erbschaft (nicht bei Schenkung) bis 200 m² Wohnfläche.

Meldepflicht beim Finanzamt (§ 30 ErbStG)

Sowohl Schenker als auch Beschenkter müssen die Schenkung innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt anzeigen. Notariell beurkundete Schenkungen (z. B. Immobilien) werden automatisch vom Notar gemeldet. Bei Geldschenkungen müssen Sie selbst aktiv werden. Die Anzeige ist auch dann Pflicht, wenn aufgrund des Freibetrags keine Steuer anfällt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag bei einer Schenkung an mein Kind?
Der persönliche Freibetrag bei einer Schenkung an ein Kind (inkl. Stief- und Adoptivkind) beträgt 400.000 €. Dieser Freibetrag kann alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Über 30 Jahre können Sie also bis zu 1,2 Mio. € pro Kind steuerfrei übertragen.
Was ist der Unterschied zwischen Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer?
Beide Steuern verwenden dieselben Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze. Der entscheidende Unterschied: Bei Schenkungen erneuern sich die Freibeträge alle 10 Jahre, bei einer Erbschaft stehen sie nur einmal zur Verfügung. Außerdem werden Eltern bei Schenkungen in Steuerklasse II (20.000 € Freibetrag) statt I (100.000 €) eingestuft.
Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?
Ja, nach § 30 ErbStG müssen sowohl Schenker als auch Beschenkter jede Schenkung innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt anzeigen — auch wenn aufgrund des Freibetrags keine Steuer anfällt. Bei notariellen Schenkungen (z. B. Immobilien) übernimmt der Notar die Meldung.
Kann ich den Freibetrag alle 10 Jahre erneut nutzen?
Ja, die persönlichen Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre vollständig. Das ist der große Vorteil der Schenkung gegenüber der Erbschaft. Beispiel: Sie können Ihrem Kind alle 10 Jahre 400.000 € steuerfrei schenken.
Wird die Schenkungssteuer auf den Schenker oder den Beschenkten erhoben?
Steuerschuldner ist grundsätzlich der Beschenkte. Schenker und Beschenkter haften aber als Gesamtschuldner — das Finanzamt kann die Steuer von beiden fordern. In der Praxis wird die Steuer meist vom Beschenkten gezahlt. Übernimmt der Schenker die Steuer, gilt das als zusätzliche Schenkung.
Wie wird eine Immobilie bei der Schenkungssteuer bewertet?
Das Finanzamt bewertet Immobilien nach dem Bewertungsgesetz (BewG) — entweder im Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren. Der ermittelte Wert liegt oft unter dem tatsächlichen Marktwert. Sie können ein eigenes Gutachten vorlegen, wenn der Finanzamtswert zu hoch ausfällt.
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