Aktualisiert am 21. Mai 2026
🎁 Schenkungssteuer-Rechner
Schenkungssteuer berechnen: Freibeträge, Steuerklassen und 10-Jahres-Regel bei Schenkungen an Verwandte.
1Wert der Schenkung
2Verwandtschaftsgrad zum Schenker
3Bereits genutzte Freibeträge (letzte 10 Jahre)
Schenkungen innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet und verringern den verfügbaren Freibetrag.
4Hausrat-Freibetrag berücksichtigen?
§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG: 41.000 € in Steuerklasse I, 12.000 € in Steuerklasse II und III.
Schenkungssteuer
0 €
✓ Ihr Freibetrag von 400.000 € reicht aus — keine Steuer fällig!
Berechnung im Detail
| Wert der Schenkung | 250.000 € |
| Persönlicher Freibetrag(Kind (inkl. Stief-/Adoptivkind)) | −400.000 € |
| = Steuerpflichtiger Erwerb | 0 € |
| Steuerklasse | I |
| Steuersatz (§ 19 ErbStG) | 0 % |
| = Schenkungssteuer | 0 € |
| Effektiver Steuersatz | 0,0 % |
| Netto-Schenkung | 250.000 € |
Freibeträge bei Schenkungen (§ 16 ErbStG)
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehepartner / eingetr. Lebenspartner | 500.000 € | I |
| Kind (inkl. Stief-/Adoptivkind) | 400.000 € | I |
| Enkelkind (Eltern verstorben) | 400.000 € | I |
| Enkelkind (Eltern leben) | 200.000 € | I |
| Elternteil / Großelternteil | 20.000 € | II |
| Geschwister | 20.000 € | II |
| Nichte / Neffe | 20.000 € | II |
| Stief- / Schwiegereltern | 20.000 € | II |
| Geschiedener Ehepartner | 20.000 € | II |
| Nicht verwandt | 20.000 € | III |
💡 Tipp — 10-Jahres-Regel: Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Bei rechtzeitiger Planung können Sie große Vermögen steuerfrei übertragen — etwa bei einem Kind: 400.000 € alle 10 Jahre. Über 30 Jahre sind das bis zu 1,2 Mio. € pro Kind steuerfrei (Kettenschenkung).
⚠️ Hinweis: Diese Berechnung ist vereinfacht. Sonderfälle wie Betriebsvermögen, Nießbrauch oder die genaue Immobilienbewertung sind nicht berücksichtigt. Jede Schenkung muss dem Finanzamt gemeldet werden (§ 30 ErbStG). Bei größeren Schenkungen empfehlen wir eine steuerliche Beratung.
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So funktioniert der Schenkungssteuer-Rechner
Formel
Steuerpflichtiger Erwerb = Schenkungswert − Freibetrag − bereits genutzt − ggf. Hausrat | Schenkungssteuer = steuerpflichtiger Erwerb × Steuersatz (§ 19 ErbStG)
Rechenbeispiel
Schenkung 250.000 € an Kind: Freibetrag 400.000 € → steuerfrei. Schenkung 250.000 € an Neffe: Freibetrag 20.000 €, steuerpflichtiger Erwerb 230.000 €, Steuerklasse II, Steuersatz 20 % → 46.000 € Schenkungssteuer.
Was ist die Schenkungssteuer?
Die Schenkungssteuer ist eine Steuer auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden. Sie ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt und folgt denselben Regeln wie die Erbschaftsteuer — mit einem entscheidenden Vorteil: Die Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden.
Jede Schenkung muss dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten gemeldet werden (§ 30 ErbStG). Die Meldepflicht trifft sowohl den Schenker als auch den Beschenkten. Auch wenn keine Steuer anfällt, besteht die Anzeigepflicht.
Unterschied zwischen Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer
Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer verwenden dieselben Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze. Der zentrale Unterschied: Bei einer Erbschaft steht der Freibetrag nur einmal zur Verfügung. Bei Schenkungen kann der Freibetrag alle 10 Jahre erneut ausgeschöpft werden — das macht die Schenkung zu einem wichtigen Instrument der Vermögensübertragung.
Ein weiterer Unterschied: Eltern und Großeltern werden bei einer Schenkung in Steuerklasse II eingestuft (Freibetrag 20.000 €), bei einer Erbschaft dagegen in Steuerklasse I (Freibetrag 100.000 €).
Freibeträge bei Schenkungen (§ 16 ErbStG)
Die Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab:
- Ehepartner / eingetragener Lebenspartner: 500.000 € (Steuerklasse I)
- Kind (inkl. Stief- und Adoptivkind): 400.000 € (Steuerklasse I)
- Enkelkind: 200.000 € (Steuerklasse I)
- Elternteil / Großelternteil: 20.000 € (Steuerklasse II)
- Geschwister: 20.000 € (Steuerklasse II)
- Nichte / Neffe: 20.000 € (Steuerklasse II)
- Nicht verwandt: 20.000 € (Steuerklasse III)
Zusätzlich gibt es einen Hausrat-Freibetrag von 41.000 € für Personen der Steuerklasse I.
Die 10-Jahres-Regel und Kettenschenkung
Der Freibetrag erneuert sich alle 10 Jahre vollständig. Das ermöglicht die sogenannte Kettenschenkung: Ein Ehepaar mit zwei Kindern kann über 30 Jahre bis zu 4,8 Mio. € steuerfrei übertragen (2 × 400.000 € × 3 Zyklen pro Kind × 2 Kinder). Bei der Planung ist allerdings zu beachten, dass Schenkungen innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums zusammengerechnet werden.
Immobilien schenken
Bei der Schenkung einer Immobilie ist nicht der Kaufpreis, sondern der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Schenkung maßgeblich. Das Finanzamt ermittelt den Wert nach dem Bewertungsgesetz (BewG) — oft liegt dieser unter dem tatsächlichen Marktwert, was Immobilienschenkungen steuerlich attraktiv macht.
Selbstgenutzte Familienheime können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei an den Ehepartner übertragen werden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG). Für Kinder gilt die Steuerbefreiung bei Erbschaft (nicht bei Schenkung) bis 200 m² Wohnfläche.
Meldepflicht beim Finanzamt (§ 30 ErbStG)
Sowohl Schenker als auch Beschenkter müssen die Schenkung innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt anzeigen. Notariell beurkundete Schenkungen (z. B. Immobilien) werden automatisch vom Notar gemeldet. Bei Geldschenkungen müssen Sie selbst aktiv werden. Die Anzeige ist auch dann Pflicht, wenn aufgrund des Freibetrags keine Steuer anfällt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag bei einer Schenkung an mein Kind?
Was ist der Unterschied zwischen Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer?
Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?
Kann ich den Freibetrag alle 10 Jahre erneut nutzen?
Wird die Schenkungssteuer auf den Schenker oder den Beschenkten erhoben?
Wie wird eine Immobilie bei der Schenkungssteuer bewertet?
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