Aktualisiert am 21. Mai 2026
👴 Rentenrechner
Gesetzliche Rente schätzen: Voraussichtliche Monatsrente, Rentenpunkte und Rentenlücke berechnen.
Inkl. Ausbildung, Studium (wenn versichert), Kindererziehungszeiten.
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Geschätzte Brutto-Monatsrente
1.936 €
= 45,52 Rentenpunkte × 42,52 €/Punkt
Rentenpunkte-Übersicht
Renten-Berechnung
Aktueller Rentenwert: 42,52 € | Durchschnittsentgelt: 51.944 €/Jahr
Rentenlücke
Monatliche Lücke: 468 €
Um die Lücke zu schließen, müssten Sie ab heute ca. 119 €/Monat zusätzlich sparen.
(Annahme: 5% Rendite p.a., 20 Jahre Entnahmephase, benötigtes Kapital: ca. 112.389 €)
Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Schätzung. Die tatsächliche Rente hängt von vielen Faktoren ab, u.a. der Rentenanpassung, Inflation und Ihrer individuellen Erwerbsbiografie. Ihre offizielle Renteninformation erhalten Sie jährlich von der Deutschen Rentenversicherung.
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Wie die gesetzliche Rente funktioniert
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist für die meisten Menschen das Fundament der Altersvorsorge. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen gemeinsam 18,6 % des Bruttolohns ein — je zur Hälfte. Aus diesen Beiträgen entstehen keine angesparten Guthaben, sondern Entgeltpunkte, die bei Rentenbeginn in eine monatliche Zahlung umgerechnet werden (Umlageverfahren).
Die vollständige Rentenformel lautet: Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenwert × Rentenartfaktor. Für die normale Altersrente ist der Rentenartfaktor 1,0 und — bei Eintritt zur Regelaltersgrenze — auch der Zugangsfaktor 1,0. Dann vereinfacht sich alles zu: Monatsrente = Entgeltpunkte × Rentenwert.
Damit hängt Ihre spätere Rente an genau zwei Größen, die Sie kennen sollten: an der Zahl der über das Erwerbsleben gesammelten Entgeltpunkte und am aktuellen Rentenwert je Punkt. Beide werden in den folgenden Abschnitten Schritt für Schritt erklärt — inklusive der Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt und einer Netto-Näherung.
Entgeltpunkte: die Währung der Rente
Entgeltpunkte (umgangssprachlich „Rentenpunkte") sind die Recheneinheit der gesetzlichen Rente. Die Regel ist einfach: Wer in einem Jahr genau den Durchschnittsverdienst aller Versicherten erzielt, erhält dafür 1,0 Entgeltpunkt. 2026 liegt dieser Durchschnitt bei vorläufig 51.944 € Bruttojahresgehalt (§ 69 SGB VI).
Die Formel lautet entsprechend: Entgeltpunkte pro Jahr = Bruttojahresgehalt ÷ Durchschnittsentgelt. Wer 2026 rund 48.000 € verdient (4.000 € im Monat), sammelt 48.000 ÷ 51.944 = 0,92 EP. Das Doppelte des Durchschnitts bringt 2,0 EP — allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 €/Jahr; darüber zählt kein weiterer Verdienst. Mehr als rund 1,95 EP pro Jahr sind damit nicht möglich.
Auch ohne Erwerbsarbeit entstehen Punkte: Kindererziehungszeiten bringen bis zu drei Jahre à etwa 1 EP pro Kind, hinzu kommen Zeiten für die Pflege von Angehörigen und bestimmte Ausbildungsabschnitte. Diese Zeiten sollten Sie in Ihrem Versicherungsverlauf prüfen lassen.
Entgeltpunkte → monatliche Brutto-Rente
| Entgeltpunkte | Beispiel-Erwerbsbiografie | bis 30.06.2026 (40,79 €) | ab 01.07.2026 (42,52 €) |
|---|---|---|---|
| 20 EP | 20 Jahre Durchschnittsverdienst | 815,80 € | 850,40 € |
| 30 EP | 30 Jahre Durchschnittsverdienst | 1.223,70 € | 1.275,60 € |
| 40 EP | 40 Jahre Durchschnittsverdienst | 1.631,60 € | 1.700,80 € |
| 45 EP | 45 Jahre Durchschnittsverdienst | 1.835,55 € | 1.913,40 € |
| 50 EP | lange Erwerbszeit / über Durchschnitt | 2.039,50 € | 2.126,00 € |
1 Entgeltpunkt entspricht einem Jahr mit Durchschnittsverdienst (2026: 51.944 €/Jahr). Brutto-Rente = Entgeltpunkte × Rentenwert. Zum 01.07.2026 steigt der Rentenwert von 40,79 € auf 42,52 € je Punkt (+4,24 %).
Stichtag 01.07.2026: Rentenwert steigt
Zum 01.07.2026 steigt der Rentenwert von 40,79 € auf 42,52 € je Entgeltpunkt — eine Erhöhung um 4,24 % (BMAS-Bekanntgabe vom 05.03.2026). Die Anpassung gilt automatisch für alle Bestands- und Neurenten. Dieser Rechner nutzt den zum Abrechnungszeitpunkt gültigen Wert; in Tabellen und Beispielen sind daher bewusst beide Stände angegeben. Der Rentenwert wird jedes Jahr zum 1. Juli neu festgesetzt und folgt im Wesentlichen der Lohnentwicklung des Vorjahres.
Der Rentenwert und seine jährliche Anpassung
Der zweite Faktor ist der Rentenwert: der Euro-Betrag, den ein einzelner Entgeltpunkt als Monatsrente wert ist. Er ist für alle Renten gleich und wird jedes Jahr zum 1. Juli neu festgesetzt. Maßgeblich ist im Kern die Lohnentwicklung des Vorjahres — steigen die Löhne, steigt auch der Rentenwert.
Bis zum 30.06.2026 beträgt der Rentenwert 40,79 €, ab dem 01.07.2026 steigt er auf 42,52 € — ein Plus von 4,24 %. Für einen Versicherten mit 45 Entgeltpunkten bedeutet das einen Sprung der Brutto-Rente von 1.835,55 € auf 1.913,40 € pro Monat, ganz ohne eigenes Zutun.
Weil der Rechner mit dem jeweils gültigen Stichtagswert arbeitet, sind in den Tabellen und Beispielen bewusst beide Stände angegeben. So bleibt die Schätzung über den Stichtag hinweg nachvollziehbar — und Sie sehen unmittelbar, wie sich die jährliche Anpassung auf Ihre künftige Rente auswirkt.
Rentenwert-Entwicklung seit 2024
| Gültig ab | Rentenwert je EP | Anpassung ggü. Vorjahr |
|---|---|---|
| 01.07.2024 | 39,32 € | +4,57 % |
| 01.07.2025 | 40,79 € | +3,74 % |
| 01.07.2026 | 42,52 € | +4,24 % |
Der Rentenwert wird jährlich zum 1. Juli an die Lohnentwicklung angepasst (§ 68 SGB VI). Quelle: Deutsche Rentenversicherung / BMAS. Der Wert ab 01.07.2026 wurde am 05.03.2026 bekanntgegeben.
Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt
Die Regelaltersgrenze liegt für die ab 1964 Geborenen bei 67 Jahren. Wer früher in Rente geht, zahlt dafür mit einem dauerhaften Abschlag von 0,3 % je Monat des vorgezogenen Eintritts. Bei vier Jahren früher — der bekannten „Rente mit 63" — sind das 48 Monate × 0,3 % = 14,4 % weniger Rente, lebenslang und nicht nur bis zum 67. Geburtstag.
Aus 1.913,40 € Brutto-Rente (45 EP, ab 01.07.2026) werden so 1.637,87 €. Der Abschlag wirkt prozentual und trifft höhere Renten entsprechend stärker. Mehr als 14,4 % werden nie abgezogen, weil ein noch früherer Eintritt rechtlich ausgeschlossen ist.
Eine wichtige Ausnahme gilt für besonders langjährig Versicherte mit 45 anrechenbaren Jahren: Sie können vor 67 abschlagsfrei in Rente gehen. Die maßgebliche Altersgrenze wurde allerdings schrittweise angehoben — für ab 1964 Geborene liegt sie bei 65, nicht mehr bei 63.
Abschläge nach Renteneintrittsalter
| Renteneintritt | Monate vor 67 | Abschlag | Brutto-Rente (45 EP, 42,52 €) |
|---|---|---|---|
| mit 67 (Regelgrenze) | 0 | 0,0 % | 1.913,40 € |
| mit 66 | 12 | 3,6 % | 1.844,52 € |
| mit 65 | 24 | 7,2 % | 1.775,64 € |
| mit 64 | 36 | 10,8 % | 1.706,75 € |
| mit 63 | 48 | 14,4 % | 1.637,87 € |
Abschlag 0,3 % je Monat vorzeitigem Eintritt, dauerhaft, gedeckelt bei 14,4 % (§ 77 SGB VI). Werte für 45 Entgeltpunkte beim Rentenwert ab 01.07.2026. Besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren können abschlagsfrei vor 67 gehen (Altersgrenze je nach Jahrgang 63–65).
Die Rente erhöhen: später gehen, Punkte aufstocken
So wie ein früher Eintritt die Rente mindert, kann ein späterer sie erhöhen. Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet und weiter Beiträge zahlt, erhält für jeden Monat des Aufschubs einen Zuschlag von 0,5 % (also 6 % pro Jahr) — zusätzlich zu den weiter gesammelten Entgeltpunkten. Ein um zwei Jahre verschobener Rentenbeginn bringt so spürbar mehr.
Auch gezielt aufstocken ist möglich: Ab 50 können Versicherte mit freiwilligen Zahlungen einen absehbaren Abschlag ausgleichen (§ 187a SGB VI), und unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich weitere Beiträge leisten. Ob sich das lohnt, hängt von der persönlichen Lebenserwartung, der Steuerwirkung und den Renditen alternativer Anlagen ab.
Seit der Reform des Hinzuverdienstrechts dürfen Altersrentner zudem unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Wer die Regelaltersrente bezieht und nebenbei arbeitet, behält damit beides — ein zusätzliches Argument, den Renteneintritt flexibel zu planen.
Rentenschätzung Schritt für Schritt (45 EP)
- 1Entgeltpunkte sammeln45 Jahre × 1,0 EP (Durchschnittsverdienst)= 45 Entgeltpunkte
- 2Brutto-Rente = EP × Rentenwert45 × 40,79 € bzw. 45 × 42,52 €= 1.835,55 € / 1.913,40 €
- 3Steuerpflichtiger Anteil 202683 % von 1.913,40 € × 12 Monate= 19.057 €/Jahr steuerpflichtig
- 4Abzüge (Näherung)Einkommensteuer ~112 € + KV/PV 10,85 % ~208 €= −320 €/Monat
Netto-Rente: Steuern und Sozialabgaben
Von der Brutto-Rente bleibt nicht alles übrig. Renten werden nachgelagert besteuert: Wer 2026 in Rente geht, muss 83 % der Rente versteuern; dieser Anteil steigt für jeden späteren Jahrgang um 0,5 Prozentpunkte, bis 2058 die vollen 100 % erreicht sind. Auf den steuerpflichtigen Teil wird die normale Einkommensteuer nach der Grundtabelle angewandt — bei kleinen Renten bleibt durch den Grundfreibetrag oft wenig oder gar keine Steuer.
Hinzu kommen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner von zusammen rund 10,85 % (je nach Zusatzbeitrag der Krankenkasse und Kinderlosenzuschlag etwas mehr oder weniger). Sie werden direkt von der Rente einbehalten.
Für das Beispiel mit 1.913,40 € Brutto (45 EP, Rentenbeginn 2026) ergibt sich nach rund 112 € Steuer und 208 € Sozialabgaben eine Netto-Rente von etwa 1.594 €. Das ist eine Näherung — der genaue Wert hängt von Ihrer Krankenkasse, weiteren Einkünften und Ihrem persönlichen Steuerstatus ab. Ihre aktuelle Abgabenlast zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Die Rentenlücke und wie Sie sie schließen
Die gesetzliche Rente ersetzt nur einen Teil des letzten Einkommens. Das sogenannte Rentenniveau liegt bei rund 48 % des durchschnittlichen Nettoverdienstes — die Differenz zwischen Wunsch-Netto und tatsächlicher Rente ist die Rentenlücke. Für viele Haushalte liegt sie bei 500 bis 1.000 € im Monat.
Diese Lücke lässt sich nur durch zusätzliche Vorsorge schließen, und hier zählt vor allem die Zeit. Ein Beispiel: Um im Ruhestand 500 € monatlich über 20 Jahre zusätzlich zur Verfügung zu haben, braucht es bei 5 % Rendite und 30 Jahren Ansparzeit nur rund 145 € im Monat — bei nur 15 Jahren Ansparzeit dagegen ein Mehrfaches davon.
Bausteine sind die betriebliche Altersvorsorge (oft mit Arbeitgeberzuschuss), die Riester-Rente mit staatlichen Zulagen und der flexible ETF-Sparplan. Wie hoch eine Hinterbliebenenrente ausfällt, zeigt der Witwenrenten-Rechner.
So wächst die Brutto-Rente mit den Beitragsjahren
Annahme: durchgehend Durchschnittsverdienst (1 EP pro Jahr) beim Rentenwert ab 01.07.2026 (42,52 €). Der Verlauf ist linear — anders als beim ETF-Sparplan gibt es in der gesetzlichen Rente keinen Zinseszins; jedes Beitragsjahr zählt gleich viel.
Eckwerte zur gesetzlichen Rente
Vor dem Renteneintritt prüfen
- Renteninformation der DRV lesen — sie kommt jährlich ab 27 und listet Ihre bisherigen Entgeltpunkte
- Versicherungsverlauf auf Lücken kontrollieren und fehlende Zeiten (Schule, Studium, Kindererziehung) klären lassen
- Kindererziehungszeiten beantragen — pro Kind bis zu 3 Entgeltpunkte (rund 3 Beitragsjahre)
- Vorzeitigen Renteneintritt durchrechnen: 0,3 % Abschlag je Monat wirken lebenslang
- 45 Beitragsjahre erreicht? Dann ist eine abschlagsfreie Rente vor 67 möglich (Altersgrenze je nach Jahrgang 63–65)
- Rentenlücke früh schließen — je früher die private Vorsorge startet, desto kleiner die nötige Sparrate
- Verbindliche Auskunft nur bei der Deutschen Rentenversicherung einholen, nicht aus Schätzrechnern
Vereinfachte Schätzung — keine Rentenberatung
Diese Berechnung ist eine vereinfachte Schätzung. Sie unterstellt ein über die Jahre konstantes Gehalt und bildet beitragsfreie oder beitragsgeminderte Zeiten (Arbeitslosigkeit, Teilzeit, Ausbildung) nicht vollständig ab. Auch die Netto-Rente ist eine Näherung: Sie hängt vom Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse, von weiteren Einkünften und Ihrem Steuerstatus ab. Verbindlich ist allein die Renteninformation bzw. Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung. Dieser Rechner ersetzt keine Rentenberatung.
Häufige Fragen
Wie hoch wird meine Rente voraussichtlich sein?
Was sind Rentenpunkte?
Kann ich mit 63 in Rente gehen?
Wie groß ist die durchschnittliche Rentenlücke?
Wie kann ich meine Rentenlücke schließen?
Wird meine Rente besteuert?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 70 SGB VI: Entgeltpunkte für Beitragszeiten — Originaltext
- § 77 SGB VI: Zugangsfaktor & Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn — Originaltext
- SVBezGrV 2026: Rechengrößen (Durchschnittsentgelt 51.944 €, BBG 101.400 €) — Originaltext
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenwert & Renteninformation — OriginaltextRentenwert ab 01.07.2026: 42,52 € (BMAS-Bekanntgabe 05.03.2026, +4,24 %). Verbindlich ist die individuelle Renteninformation der DRV.
Altersvorsorge steuerlich absetzen — Riester, Rürup und betriebliche Altersvorsorge optimal in der Steuererklärung angeben.
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