Aktualisiert am 23. Juni 2026
🏥 Krankengeld-Rechner
Krankengeld berechnen: Tägliches und monatliches Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit — mit Netto-Vergleich.
Netto-Krankengeld pro Monat
1.985 €
66,16 € / Tag · Einkommensverlust: 365 € (15,54 %)
Vergleich
| Netto-Gehalt | Krankengeld | Differenz | |
|---|---|---|---|
| pro Tag | 78,33 € | 66,16 € | −12,17 € |
| pro Monat | 2.350 € | 1.985 € | −365 € (15,54 %) |
Timeline
Tag 1 – 42 (6 Wochen): Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber (volles Gehalt)
Ab Tag 43: Krankengeld durch Krankenkasse
Maximal: 78 Wochen (546 Tage) innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit
ℹ️ Progressionsvorbehalt: Krankengeld ist steuerfrei, erhöht aber Ihren persönlichen Steuersatz. In der Steuererklärung kann es zu einer Nachzahlung kommen. Nach 78 Wochen Krankengeld kann eine Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld in Frage kommen.
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Krankengeld: Lohnersatz ab der siebten Krankheitswoche
Wer länger erkrankt, erhält nicht unbegrenzt das volle Gehalt. In den ersten sechs Wochen (Tag 1 bis Tag 42) zahlt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung in Höhe von 100 % des Gehalts. Erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit springt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld ein — einer gesetzlich gedeckelten Lohnersatzleistung nach § 44 SGB V. Voraussetzung ist eine lückenlose ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die heute meist elektronisch (eAU) direkt an die Krankenkasse übermittelt wird.
Das Krankengeld liegt spürbar unter dem gewohnten Nettogehalt: Es beträgt 70 % des Bruttoentgelts, höchstens aber 90 % des Nettoentgelts, und davon gehen noch Sozialversicherungsbeiträge ab. Diese Nettolücke von oft 10 bis 30 Prozent sollte man früh einplanen, vor allem bei laufenden Fixkosten wie Miete oder Kreditraten. Anspruch auf gesetzliches Krankengeld haben nur gesetzlich Versicherte mit Krankengeldanspruch — privat Versicherte erhalten stattdessen ein im Tarif frei vereinbartes Krankentagegeld, dessen Höhe und Beginn vom jeweiligen PKV-Vertrag abhängen. Auch Selbstständige in der gesetzlichen Versicherung haben nur dann Anspruch, wenn sie ihn ausdrücklich in ihren Beitrag eingeschlossen haben.
Die Phasen der Entgeltsicherung bei Krankheit
| Zeitraum | Wer zahlt | Höhe / Leistung |
|---|---|---|
| Tag 1–42 (Woche 1–6) | Arbeitgeber | Lohnfortzahlung — 100 % des Gehalts (§ 3 EFZG) |
| Ab Tag 43 | Gesetzliche Krankenkasse | Krankengeld — 70 % Brutto, max. 90 % Netto (§ 47 SGB V) |
| Bis max. 78 Wochen (546 Tage) | Krankenkasse | Höchstbezugsdauer je Krankheit in 3 Jahren (§ 48 SGB V) |
| Nach Aussteuerung | Rentenversicherung / Agentur für Arbeit | Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld |
Die sechs Wochen Lohnfortzahlung werden auf die 78 Wochen angerechnet, sodass rechnerisch rund 72 Wochen reines Krankengeld verbleiben. Maßgeblich sind dieselbe Krankheit und der Drei-Jahres-Zeitraum; bei einer neuen, anderen Erkrankung beginnt der Anspruch erneut. Verlängert sich die Arbeitsunfähigkeit nahtlos, muss die Krankschreibung lückenlos fortgeführt werden, sonst kann der Anspruch enden. Stand 2026.
Beispiel: 3.500 € Brutto, 2.350 € Netto, mit Kind
- 1Bruttogehalt pro Kalendertag3.500 € ÷ 30= 116,67 €
- 2Nettogehalt pro Kalendertag2.350 € ÷ 30= 78,33 €
- 370 % vom Brutto116,67 € × 70 %= 81,67 €
- 490 % vom Netto (Obergrenze)78,33 € × 90 %= 70,50 €
- 5Krankengeld brutto = niedrigerer Wertmin(81,67 € ; 70,50 €)= 70,50 €/Tag
- 6Abzüge RV + ALV + PV (mit Kind)70,50 € × 6,15 %= −4,34 €
- 7Krankengeld netto pro Tag70,50 € − 4,34 €= 66,16 €/Tag
- 8Krankengeld netto pro Monat66,16 € × 30= ≈ 1.985 €
Krankengeld nach Brutto- und Nettogehalt (mit Kind)
| Brutto / Monat | Typisches Netto | Krankengeld netto / Monat | Verlust |
|---|---|---|---|
| 2.500 € | 1.780 € | ≈ 1.503 € | −277 € (15,5 %) |
| 3.500 € | 2.350 € | ≈ 1.985 € | −365 € (15,5 %) |
| 4.500 € | 2.880 € | ≈ 2.433 € | −447 € (15,5 %) |
| 5.812,50 € (BBG) | 3.520 € | ≈ 2.973 € | −547 € (15,5 %) |
| 7.000 € | 4.080 € | ≈ 3.446 € | −634 € (15,5 %) |
Die Nettowerte sind illustrative Annahmen (Steuerklasse I, ledig) — Ihr tatsächliches Netto bestimmt das Ergebnis, deshalb fragt der Rechner es direkt ab. In der Praxis bindet fast immer die 90-%-Netto-Grenze, sodass das Krankengeld näherungsweise 90 % des Nettos minus Sozialabgaben beträgt. Bruttogehälter über 5.812,50 €/Monat (Beitragsbemessungsgrenze KV 2026) erhöhen die 70-%-Brutto-Grenze nicht mehr — das Krankengeld ist nach oben gedeckelt, die prozentuale Lücke wächst dadurch mit steigendem Einkommen.
Die 70/90-Regel: zwei Grenzen, der niedrigere Wert zählt
Das Krankengeld kennt zwei Obergrenzen, von denen die niedrigere gilt. Die erste: 70 % des Bruttoentgelts. Die zweite: höchstens 90 % des Nettoentgelts. Weil das Netto bei den meisten Beschäftigten deutlich weniger als 78 % des Bruttos beträgt, ist die 90-%-Netto-Grenze in der Praxis fast immer der bindende Wert — sie liegt unter der 70-%-Brutto-Grenze. Grundlage ist das sogenannte Regelentgelt, das durchschnittliche Einkommen vor der Erkrankung; berechnet wird kalendertäglich, indem die Monatswerte durch 30 geteilt und die Tagessätze für die Monatssumme wieder mit 30 multipliziert werden.
Vom so ermittelten Krankengeld gehen noch Sozialversicherungsbeiträge ab — der Arbeitnehmeranteil zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, zusammen rund 6,15 % (mit Kind) bzw. 6,45 % (kinderlos, wegen des Pflegeversicherungs-Zuschlags von 0,30 Prozentpunkten). Einen eigenen Krankenversicherungsbeitrag auf das Krankengeld gibt es dagegen nicht — die Mitgliedschaft bleibt während des Bezugs beitragsfrei erhalten. Lohnsteuer fällt ebenfalls nicht an; wohl aber wirkt der Progressionsvorbehalt, der den Steuersatz für die übrigen Einkünfte erhöht. Wichtig: Die 70-%-Brutto-Grenze bezieht sich auf das Brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze — höhere Gehaltsteile bleiben für das Krankengeld unberücksichtigt.
Sozialabgaben, die vom Krankengeld abgehen
| Beitragsart | Trägt | Anteil vom Krankengeld |
|---|---|---|
| Rentenversicherung (RV) | Versicherter (anteilig) | 4,65 % |
| Arbeitslosenversicherung (ALV) | Versicherter (anteilig) | 0,65 % |
| Pflegeversicherung (PV) | Versicherter (anteilig) | 0,85 % (+0,30 % kinderlos) |
| Krankenversicherung (KV) | — (beitragsfrei) | kein eigener Beitrag auf Krankengeld |
| Summe mit Kind / kinderlos | 6,15 % / 6,45 % |
Die Krankenkasse trägt ihren Teil der Beiträge selbst; der Versicherte zahlt nur den hälftigen Arbeitnehmeranteil zu Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Der Pflegeversicherungs-Zuschlag von 0,30 % gilt für Kinderlose über 23 Jahre. Auf das Krankengeld selbst wird kein Krankenversicherungsbeitrag erhoben, die Mitgliedschaft bleibt beitragsfrei bestehen. Stand 2026.
Progressionsvorbehalt: steuerfrei, aber nicht folgenlos
Krankengeld ist steuerfrei — es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Das heißt: Das Finanzamt rechnet das Krankengeld dem zu versteuernden Einkommen rechnerisch hinzu, um Ihren persönlichen Steuersatz zu ermitteln, besteuert es aber nicht direkt. Dieser höhere Steuersatz wird anschließend auf Ihre übrigen steuerpflichtigen Einkünfte angewendet — etwa das Gehalt aus den Monaten vor und nach der Erkrankung. Ergebnis: Es kann zu einer Steuer-Nachzahlung kommen, obwohl das Krankengeld selbst steuerfrei war. Wer im Kalenderjahr mehr als 410 € an Lohnersatzleistungen bezieht, ist außerdem zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Die Krankenkasse meldet die gezahlten Beträge automatisch an das Finanzamt. Legen Sie bei längerem Bezug am besten von Anfang an einen Teil für die mögliche Nachzahlung zurück, damit sie Sie nicht überrascht.
Gesetzliches Krankengeld und privates Krankentagegeld
| Kriterium | Gesetzlich (GKV) | Privat (PKV) |
|---|---|---|
| Leistung | gesetzliches Krankengeld als Pflichtleistung nach § 47 SGB V | Krankentagegeld je individuellem Tarif — kein gesetzlicher Anspruch |
| Höhe | 70 % Brutto, höchstens 90 % Netto, anschließend minus Sozialabgaben | frei vereinbarter fester Tagessatz, unabhängig vom tatsächlichen Verdienst |
| Beginn | gesetzlich einheitlich ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit | frei vereinbarte Karenzzeit, je nach Tarif ab Tag 15, 29 oder 43 |
| Dauer | höchstens 78 Wochen je Krankheit innerhalb von drei Jahren | tarifabhängig, oft bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit |
| Voraussetzung | Pflichtmitgliedschaft mit eingeschlossenem Krankengeldanspruch | separater Abschluss eines Krankentagegeld-Tarifs erforderlich |
Sonderfälle: Minijob, Aussteuerung und krankes Kind
Nicht jeder hat Anspruch auf Krankengeld. Bei einem Minijob ohne eigene Krankenversicherungspflicht entsteht kein Krankengeldanspruch — die geringfügige Beschäftigung begründet keine eigene Mitgliedschaft mit Krankengeld. Auch wer freiwillig versichert ist, etwa als Selbstständiger, sollte prüfen, ob der gewählte Tarif den gesetzlichen Krankengeldanspruch überhaupt einschließt oder ob nur ein ermäßigter Beitragssatz ohne Krankengeld gewählt wurde. Bei mehreren Teilzeitjobs zählt für die Bemessung das gesamte versicherungspflichtige Entgelt zusammen.
Endet der Anspruch nach 78 Wochen (Aussteuerung), prüft die Krankenkasse die weitere Erwerbsfähigkeit; dann kommen Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld in Betracht — den Übergang sollte man rechtzeitig vor Ablauf der Frist vorbereiten, am besten mit Unterstützung der Krankenkasse oder eines Sozialverbands. Ein eigener Fall ist das Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V: Es wird gezahlt, wenn ein gesetzlich versichertes krankes Kind unter zwölf Jahren betreut werden muss, hat eine andere Höhe (rund 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts) und ist pro Kind und Jahr auf eine bestimmte Anzahl Tage begrenzt. Es ist klar vom regulären Krankengeld bei eigener Arbeitsunfähigkeit zu unterscheiden, das dieser Rechner abbildet.
Was bei längerer Arbeitsunfähigkeit zu tun ist
- Die Arbeitsunfähigkeit lückenlos ärztlich bescheinigen lassen — die elektronische AU (eAU) geht automatisch an die Krankenkasse.
- Auf den nahtlosen Übergang zum Krankengeld ab Tag 43 achten; Lücken in der Krankschreibung können den Anspruch gefährden.
- Die Höhe des Krankengeldes vorab prüfen und die Nettolücke zum gewohnten Gehalt einplanen.
- Mehr als 410 € Lohnersatz im Jahr? Dann ist eine Steuererklärung Pflicht — Rücklage für eine mögliche Nachzahlung bilden.
- Bei absehbar langer Erkrankung frühzeitig Reha-Maßnahmen oder eine Erwerbsminderungsrente prüfen, bevor die 78 Wochen ablaufen.
- Den Krankengeldanspruch nicht durch eine verspätete Folgebescheinigung gefährden: Die nächste Krankschreibung sollte spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Tag erfolgen.
- Privat Versicherte: die Höhe und Karenzzeit des Krankentagegeld-Tarifs direkt beim Versicherer erfragen.
Krankengeld 2026 auf einen Blick
Die Nettolücke früh erkennen und vorsorgen
Das gesetzliche Krankengeld federt einen längeren Verdienstausfall ab, ersetzt aber nicht das volle Nettogehalt — typischerweise bleibt eine Lücke von rund 10 bis 30 Prozent, die mit steigendem Einkommen größer wird, weil das Brutto über der Beitragsbemessungsgrenze nicht mehr zählt. Wer laufende Fixkosten wie Miete oder Kreditraten hat, sollte diese Lücke kennen, bevor der Krankheitsfall eintritt. Eine private Krankentagegeld-Versicherung kann die Differenz schließen; für gesetzlich Versicherte mit höherem Einkommen oder für Selbstständige ist sie oft sinnvoll. Sinnvoll ist auch ein finanzieller Puffer von zwei bis drei Monatsausgaben, der den Übergang von der Lohnfortzahlung zum niedrigeren Krankengeld überbrückt.
Berechnen Sie zunächst Ihr genaues Nettogehalt als Ausgangsbasis mit dem Brutto-Netto-Rechner — dieser Nettowert ist die Grundlage der entscheidenden 90-%-Grenze und bestimmt damit die Höhe Ihres Krankengeldes. Wenn es um Pflegebedürftigkeit statt um eigene Arbeitsunfähigkeit geht, hilft der Pflegegeld-Rechner weiter. Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Sozial- oder Steuerberatung; die verbindliche Höhe Ihres Krankengeldes setzt allein Ihre Krankenkasse fest.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Krankengeld?
Ab wann bekomme ich Krankengeld?
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Muss ich Krankengeld versteuern?
Was kommt nach 78 Wochen Krankengeld?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 44 SGB V — Anspruch auf Krankengeld — OriginaltextKrankengeld bei Arbeitsunfähigkeit für gesetzlich Versicherte mit Krankengeldanspruch.
- § 47 SGB V — Höhe und Berechnung des Krankengeldes — Originaltext70 % des Regelentgelts, höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts; kalendertägliche Berechnung.
- § 48 SGB V — Höchstdauer (78 Wochen) — Originaltextmaximal 78 Wochen je Krankheit innerhalb von 3 Jahren; Lohnfortzahlung wird angerechnet.
- Bundesregierung — Rechengrößen der Sozialversicherung 2026 — OriginaltextBeitragsbemessungsgrenze KV 2026 = 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr).
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