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Aktualisiert am 21. Mai 2026

🏥 Krankengeld-Rechner

Krankengeld berechnen: Tägliches und monatliches Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit — mit Netto-Vergleich.

Kinder
Art der Versicherung

Netto-Krankengeld pro Monat

1.985

66,16 € / Tag · Einkommensverlust: 365 € (15,54 %)

Vergleich

Netto-GehaltKrankengeldDifferenz
pro Tag78,3366,1612,17
pro Monat2.3501.985365 € (15,54 %)

Timeline

Tag 1 – 42 (6 Wochen): Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber (volles Gehalt)

Ab Tag 43: Krankengeld durch Krankenkasse

Maximal: 78 Wochen (546 Tage) innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit

ℹ️ Progressionsvorbehalt: Krankengeld ist steuerfrei, erhöht aber Ihren persönlichen Steuersatz. In der Steuererklärung kann es zu einer Nachzahlung kommen. Nach 78 Wochen Krankengeld kann eine Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld in Frage kommen.

Brutto-Netto berechnenBürgergeld berechnenPflegegeld berechnen
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So funktioniert der Krankengeld-Rechner

Formel

Krankengeld/Tag = min(70 % × Brutto/30 ; 90 % × Netto/30) | Nach SV-Abzügen von ca. 6,15 % (mit Kind) bzw. 6,45 % (kinderlos)

Rechenbeispiel

Beispiel: 3.500 € Brutto, 2.350 € Netto, mit Kind → Krankengeld ≈ 76,65 €/Tag brutto → ≈ 71,94 €/Tag netto → ca. 2.158 €/Monat.

Wer länger als sechs Wochen krank ist, bekommt ab Tag 43 kein volles Gehalt mehr, sondern Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Unser Krankengeld-Rechner zeigt Ihnen sofort, wie hoch Ihr tägliches und monatliches Krankengeld ausfällt — und wie groß der Einkommensverlust im Vergleich zum normalen Nettogehalt ist. Das hilft Ihnen, finanzielle Lücken rechtzeitig zu erkennen und zu planen.

Wie wird das Krankengeld berechnet?

Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 % Ihres Bruttogehalts, darf aber maximal 90 % des Nettogehalts betragen. Entscheidend ist der niedrigere Wert. Die Berechnung basiert auf dem sogenannten Regelentgelt — also Ihrem durchschnittlichen Einkommen vor der Erkrankung. Zur Vereinfachung teilen wir Monatsbrutto und Monatsnetto durch 30 (Kalendertage) und wenden beide Grenzen an: Krankengeld/Tag = min(0,7 × Brutto/30 ; 0,9 × Netto/30). Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2026 bei 69.750 €/Jahr (5.812,50 €/Monat) — höhere Bruttogehälter werden für die Berechnung gedeckelt.

Lohnfortzahlung vs. Krankengeld: Der Übergang

In den ersten sechs Wochen einer Erkrankung (Tag 1 bis Tag 42) erhalten Sie volle Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Ab Tag 43 übernimmt die Krankenkasse und zahlt Krankengeld. Wichtig zu wissen: Vom Krankengeld werden noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen — und zwar die Hälfte des Arbeitnehmeranteils für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Insgesamt sind das etwa 6,15 % (mit Kind) bzw. 6,45 % (kinderlos). Lohnsteuer fällt dagegen nicht auf Krankengeld an — dazu gleich mehr zum Progressionsvorbehalt.

Wie lange bekommt man Krankengeld?

Die Bezugsdauer ist auf 78 Wochen (546 Tage) innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit begrenzt. Die sechs Wochen Lohnfortzahlung werden dabei angerechnet. Rein rechnerisch bekommen Sie also maximal 78 Wochen minus 6 Wochen = 72 Wochen reines Krankengeld. Wird eine neue, andere Erkrankung festgestellt, beginnt der Anspruch erneut. Nach Ablauf der 78 Wochen prüft die Krankenkasse, ob Sie wieder arbeitsfähig sind. Wenn nicht, kommen andere Leistungen in Frage: Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld (Aussteuerung) oder Bürgergeld.

Progressionsvorbehalt: Was bedeutet das für die Steuer?

Krankengeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Das heißt: Es wird in der Steuererklärung zur Ermittlung Ihres persönlichen Steuersatzes hinzugerechnet — aber nicht direkt besteuert. Der höhere Steuersatz wird dann aber auf Ihre übrigen Einkünfte (z. B. das normale Gehalt vor der Erkrankung) angewendet. Ergebnis: Es kann zu einer Steuer-Nachzahlung kommen, obwohl das Krankengeld selbst steuerfrei war. Wer länger Krankengeld bezieht, sollte einen Teil für diese Nachzahlung zurücklegen.

Privat Versicherte: Krankentagegeld statt Krankengeld

Privat Krankenversicherte erhalten kein gesetzliches Krankengeld. Stattdessen gibt es je nach individuellem Vertrag Krankentagegeld von der PKV — Höhe und Bezugsdauer sind im Tarif festgelegt. Bei Vollprivatversicherten ohne Krankentagegeld-Tarif tritt nach Ende der Lohnfortzahlung eine Einkommenslücke. Daher lohnt sich für Selbstständige und Angestellte mit PKV der Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung.

Verwandte Rechner

Für die Berechnung Ihres regulären Nettogehalts nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit und drohender Aussteuerung kann der Bürgergeld-Rechner oder der Rentenrechner (Erwerbsminderungsrente) helfen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Krankengeld?
Das Krankengeld beträgt 70 % Ihres Bruttogehalts, maximal aber 90 % des Nettogehalts. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge (ca. 6,15 % mit Kind bzw. 6,45 % kinderlos) bleibt das Netto-Krankengeld. Bei 3.500 € Brutto und 2.350 € Netto ergibt das ungefähr 2.160 €/Monat — also etwa 190 € weniger als das normale Nettogehalt.
Ab wann bekomme ich Krankengeld?
In den ersten 6 Wochen (42 Tage) der Erkrankung erhalten Sie volle Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Ab Tag 43 zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Voraussetzung ist, dass Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Maximal 78 Wochen (546 Tage) innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit. Die 6 Wochen Lohnfortzahlung werden dabei angerechnet, sodass netto etwa 72 Wochen reines Krankengeld bleiben. Bei einer neuen Erkrankung beginnt der Anspruch erneut.
Muss ich Krankengeld versteuern?
Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Es erhöht Ihren persönlichen Steuersatz, der dann auf Ihre übrigen Einkünfte angewendet wird. Es kann deshalb zu einer Steuer-Nachzahlung kommen. Wer länger Krankengeld bezieht, sollte einen Teil davon zurücklegen.
Was kommt nach 78 Wochen Krankengeld?
Nach Ablauf der 78 Wochen endet der Krankengeldanspruch (Aussteuerung). Je nach Situation kommen dann in Frage: Arbeitslosengeld (wenn Sie wieder arbeitsfähig sind), Erwerbsminderungsrente (wenn nicht) oder Bürgergeld (als Grundsicherung). Ein Antrag auf Reha-Maßnahmen ist oft der erste Schritt.
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