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Aktualisiert am 21. Mai 2026

💶 Minijob-Rechner

Minijob-Abgaben berechnen: Verdienst, Abgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Übergang zum Midijob.

1Monatlicher Verdienst

Minijob ✓

2Art des Minijobs

Art des Minijobs

3Rentenversicherungspflicht

Rentenversicherungspflicht

Sie können sich von der RV-Pflicht befreien lassen. Dann entfällt Ihr Eigenanteil, aber Sie erwerben keine Rentenpunkte.

4Stunden pro Woche (optional)

Std.

Netto für Arbeitnehmer

518,63

Arbeitgeber-Gesamtkosten: 708,01

Aufschlüsselung

PositionArbeitnehmerArbeitgeber
Bruttoverdienst538,00538,00
RV-Eigenanteil (3,6 %)−19,37 €
Pauschale Rentenversicherung (15 %)80,70
Pauschale Krankenversicherung (13 %)69,94
Pauschale Lohnsteuer (2 %)10,76
Umlagen (U1, U2, Insolvenz)8,61
= Netto / Gesamtkosten518,63708,01
💡 Gesamtkosten Arbeitgeber: Ihr Minijob kostet den Arbeitgeber insgesamt 708,01 € — das sind 31,6 % Aufschlag auf den Bruttoverdienst.

Vergleich: Mit vs. ohne RV-Befreiung

Mit RV-Pflicht
518,63
ca. 0,124 Rentenpunkte/Jahr
Ohne RV (befreit)
538,00
0 Rentenpunkte

⚠️ Hinweis: Als Minijobber sind Sie steuerfrei, aber auch nicht krankenversichert durch den Minijob. Sie müssen anderweitig krankenversichert sein (z.B. Familienversicherung, Studentenversicherung oder freiwillige Versicherung).

Brutto-Netto-Rechner für reguläre GehälterStundenlohn berechnenTeilzeit-Rechner: Gehalt bei reduzierter Arbeitszeit
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So funktioniert der Minijob-Rechner

Formel

Gewerblicher Minijob — AG-Abgaben: 15 % RV + 13 % KV + 2 % pauschale Lohnsteuer + ca. 1,6 % Umlagen ≈ 31,6 % Aufschlag | AN-Anteil: 3,6 % RV-Eigenanteil (nur bei RV-Pflicht, steuerfrei) | Minijob-Grenze 2026: 603 €/Monat | Midijob-Gleitzone bis 2.000 €.

Rechenbeispiel

603 € Minijob (gewerblich, mit RV-Pflicht) → AN-Netto 581,29 € (abzgl. 21,71 € RV-Eigenanteil) · AG-Gesamtkosten 793,55 € (+31,6 %) · bei Mindestlohn max. 10,8 Std./Woche.

Minijob-Grenze 2026: Wie viel darf ich verdienen?

Die Minijob-Grenze ist in Deutschland seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Die gesetzliche Formel lautet: Mindestlohn × 130 / 3, gerundet auf volle Euro. Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde (seit 01.01.2026) ergibt sich eine monatliche Verdienstgrenze von 603 Euro (Jahreswert: 7.236 €). Wer diese Grenze dauerhaft überschreitet, rutscht automatisch in den Midijob-Übergangsbereich (bis 2.000 € Monatsverdienst), in dem reduzierte Sozialabgaben für Arbeitnehmer gelten. Gelegentliches Überschreiten (höchstens zweimal pro Jahr durch unvorhergesehene Mehrarbeit) ist unschädlich. Auch 13. und 14. Monatsgehälter, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zählen zur Grenze — anteilig umgerechnet auf den Monatsdurchschnitt. Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 € und damit die Minijob-Grenze voraussichtlich auf rund 633 €.

Abgaben: Was zahlt der Arbeitgeber, was der Arbeitnehmer?

Der große Vorteil des Minijobs für Arbeitnehmer: Er ist steuerfrei und (fast) sozialabgabenfrei. Die gesamte Last liegt beim Arbeitgeber. Bei einem gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber rund 31,6 Prozent Pauschalabgaben zusätzlich zum Bruttolohn: 15 Prozent pauschale Rentenversicherung, 13 Prozent pauschale Krankenversicherung, 2 Prozent pauschale Lohnsteuer (die meistens vom Arbeitgeber übernommen wird) sowie etwa 1,6 Prozent für die Umlagen U1 (Krankheit), U2 (Mutterschutz) und Insolvenzgeldumlage. Bei 603 Euro Verdienst kostet der Minijob den Arbeitgeber also rund 793 Euro. Bei einem Minijob im Privathaushalt sind die Pauschalen deutlich niedriger (zusammen nur ca. 14,9 Prozent), weil der Staat diese Beschäftigungsform fördert. Zusätzlich können Privathaushalte 20 Prozent der Kosten, maximal 510 Euro pro Jahr, von der Einkommensteuer absetzen. Der Arbeitnehmer trägt nur einen kleinen Beitrag: 3,6 Prozent Eigenanteil zur Rentenversicherung — also 21,71 Euro bei 603 Euro Verdienst. Der Netto-Auszahlungsbetrag liegt damit bei 581,29 Euro. Für reguläre Gehälter nutzen Sie bitte unseren [Brutto-Netto-Rechner](/finanzen/brutto-netto-rechner).

Rentenversicherung im Minijob: Lohnt sich die Befreiung?

Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Eigenanteil des Arbeitnehmers beträgt nur 3,6 Prozent (Differenz zwischen dem Gesamtbeitrag von 18,6 % und den pauschalen 15 % des Arbeitgebers). Auf Antrag kann man sich jedoch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen — dann entfällt der Eigenanteil, und das volle Brutto ist Netto. Ob sich die Befreiung lohnt, hängt vom individuellen Fall ab. Pro Rentenversicherung: Sie erwerben vollwertige Rentenpunkte, haben Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, auf Rehabilitationsleistungen und erfüllen Wartezeiten für die Altersrente. Bei 603 Euro Minijob pro Jahr erwerben Sie grob 0,16 Rentenpunkte, also ca. 6 Euro mehr Rente pro Monat nach 40 Jahren. Contra: Sie bekommen monatlich rund 22 Euro mehr ausgezahlt — auf ein Jahr gerechnet 260 Euro. Die Befreiung lohnt sich vor allem, wenn Sie bereits anderweitig Rentenansprüche aufbauen (z.B. im Hauptberuf) oder der Minijob nur eine kurze Übergangslösung ist.

Minijob und Hauptjob: Was ist zu beachten?

Sie dürfen neben Ihrem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob einen Minijob ausüben, ohne dass dadurch zusätzliche Sozialabgaben anfallen. Ein zweiter Minijob wird allerdings zum Hauptjob addiert und ist dann voll beitragspflichtig — also lohnt es sich oft nicht. Wichtig: Der Minijob muss dem Arbeitgeber des Hauptjobs nicht gemeldet werden (außer das Arbeitsverhältnis verbietet Nebentätigkeiten ausdrücklich). Die Minijob-Zentrale prüft automatisch, ob die Grenze eingehalten wird. Steuerlich wird der Minijob beim Hauptjob nicht berücksichtigt — die 2 Prozent pauschale Lohnsteuer sind abgegolten. Wer mehrere Beschäftigungen hat, sollte mit dem [Stundenlohn-Rechner](/arbeit/stundenlohn-rechner) die reale Vergütung pro Stunde vergleichen.

Midijob-Übergangsbereich erklärt

Zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro Monatsverdienst beginnt der sogenannte Midijob-Übergangsbereich (auch Gleitzone genannt). Hier gelten reduzierte Sozialabgaben für den Arbeitnehmer: Bei 603 Euro beginnt der AN-Anteil bei praktisch 0 Prozent und steigt linear auf den vollen Anteil von rund 20 Prozent bei 2.000 Euro. Der Arbeitgeber zahlt dagegen von Anfang an den vollen Anteil. Lohnsteuer wird allerdings normal nach Lohnsteuerklasse berechnet. Ein Midijob lohnt sich besonders für Alleinstehende in Steuerklasse I, weil bis etwa 1.300 Euro Brutto wegen des Grundfreibetrags ohnehin keine Lohnsteuer anfällt. Wichtig: Die günstigere Berechnung gilt nur automatisch — der Arbeitnehmer muss sie nicht beantragen. Für den genauen Netto-Verdienst im Midijob nutzen Sie den [Brutto-Netto-Rechner](/finanzen/brutto-netto-rechner), der den Übergangsbereich korrekt berücksichtigt.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich im Minijob 2026 verdienen?
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei rund 603 Euro monatlich. Sie ist seit 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und wird automatisch angepasst. Ein gelegentliches Überschreiten (höchstens zweimal pro Jahr durch unvorhergesehene Mehrarbeit) ist erlaubt. Wer dauerhaft mehr verdient, rutscht in den Midijob-Übergangsbereich bis 2.000 Euro.
Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?
Bei einem gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber rund 31,6 % Pauschalabgaben: 15 % pauschale Rentenversicherung, 13 % pauschale Krankenversicherung, 2 % pauschale Lohnsteuer und etwa 1,6 % für Umlagen (U1, U2, Insolvenz). Bei einem Minijob im Privathaushalt sind die Abgaben mit knapp 15 % deutlich niedriger, plus 0,72 % Unfallversicherung.
Ist ein Minijob steuerfrei?
Für den Arbeitnehmer: Ja. Der Minijob ist lohnsteuerfrei, da der Arbeitgeber 2 % pauschale Lohnsteuer abführt. Diese 2 % werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen. Der Minijob muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Für den Arbeitnehmer ist der Minijob also komplett steuerfrei — auch neben einem Hauptjob.
Soll ich mich von der Rentenversicherung befreien lassen?
Das hängt von Ihrer Situation ab. Der AN-Eigenanteil beträgt 3,6 % — bei 603 € also rund 22 €/Monat. Eine Befreiung bringt Ihnen dieses Geld zusätzlich aufs Konto, Sie verlieren aber Rentenansprüche, Erwerbsminderungsschutz und Anspruch auf Reha-Leistungen. Wer bereits anderweitig Rentenansprüche aufbaut (Hauptjob, Beamte), kann sich guten Gewissens befreien lassen. Für Personen ohne weitere Alterssicherung lohnt sich die Pflicht.
Was passiert, wenn ich die Minijob-Grenze überschreite?
Bei dauerhaftem Überschreiten wird der Minijob rückwirkend zu einem sozialversicherungspflichtigen Midijob oder regulären Beschäftigungsverhältnis. Das kann Nachzahlungen für Sozialabgaben und Steuern auslösen. Ein unvorhergesehenes, gelegentliches Überschreiten (höchstens 2 Monate pro Jahr) ist jedoch unschädlich, solange es durch plötzliche Mehrarbeit (z.B. Krankheitsvertretung) begründet ist und das Jahreslimit nicht überschritten wird.
Kann ich mehrere Minijobs haben?
Grundsätzlich ja, aber Vorsicht: Die Verdienste aus allen Minijobs werden zusammengerechnet. Übersteigen sie insgesamt die Grenze von 603 €, sind alle Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig. Neben einem Hauptjob ist immer nur ein Minijob abgabenfrei — jeder weitere Minijob wird zum Hauptjob addiert und ist voll beitragspflichtig. Die Minijob-Zentrale überwacht dies automatisch.
Pauschale oder individuelle Versteuerung — was ist günstiger?
Der Arbeitgeber darf nach § 40a Abs. 2 EStG wählen: Pauschale 2 %-Lohnsteuer (Standard) ODER individuelle Versteuerung über die Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers. Die individuelle Variante lohnt sich praktisch nur in einer Konstellation: Steuerklasse I UND der Minijob ist das einzige Einkommen — dann liegt das Jahresbrutto (max. 7.236 €) unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €, es fällt 0 € Lohnsteuer an, und der AN bekommt das Brutto voll ausgezahlt. Bei Steuerklasse V oder VI oder bei weiteren Einkünften verschlechtert die individuelle Versteuerung das Netto oft deutlich. Unser Rechner zeigt aktuell die Pauschal-Variante — für die Individual-Berechnung den [Brutto-Netto-Rechner](/finanzen/brutto-netto-rechner) nutzen.

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