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📜 Aufstiegs-BAföG-Rechner

Aufstiegs-BAföG („Meister-BAföG") berechnen: Zuschuss, Darlehen und Unterhaltsbeitrag für Meister, Techniker, Fachwirt und vergleichbare Aufstiegsfortbildungen.

1Fortbildungsart

Unterhaltsbeitrag nach § 10 AFBG gibt es nur bei Vollzeit-Maßnahmen. Der Maßnahmebeitrag (Lehrgangskosten) steht bei beiden Formen zu.

2Kosten der Fortbildung

€ gesamt

§ 12 AFBG — Höchstbetrag 15.000 €. Über diesem Betrag wird nicht gefördert.

Meisterstück / Prüfungsstück-Materialkosten (optional)
€ gesamt

§ 12 AFBG — Höchstbetrag 2.000 €. Aufteilung identisch: 50 % Zuschuss, 50 % Darlehen.

3Persönliche Situation (für Unterhaltsbeitrag)

€/Monat

Freibetrag ca. 603 €/Monat (Minijob-Grenze)

Freibetrag 45.000 € (§ 29 BAföG)

Pro kindergeldberechtigtem Kind: + 235 € Bedarfs-Zuschlag + 770 € Einkommens-Freibetrag. Kinderbetreuungszuschlag 150 €/Monat zusätzlich für Kinder unter 14 (§ 10 Abs. 3a AFBG).

Rückzahlungs-Szenarien (§ 13b AFBG)

Maßnahmebeitrag Gesamtförderung

10.000

davon 5.000 € Zuschuss (50 %)

Unterhaltsbeitrag (Vollzuschuss)

1.019

pro Monat

Berechnung im Detail

Maßnahmebeitrag (§ 12 AFBG)
Lehrgangs-/Prüfungsgebühren (angesetzt, max. 15.000 €)10.000
davon Zuschuss (50 %)5.000
davon Darlehen (50 %, KfW)5.000
= Zuschuss gesamt (geschenkt)5.000
= Darlehen gesamt (KfW, rückzahlbar)5.000
Unterhaltsbeitrag — Vollzuschuss (§ 10 AFBG)
Grundbedarf Alleinstehend Vollzeit1.019
= Gesamtbedarf Unterhalt1.019
= Auszahlung Unterhalt / Monat (100 % Vollzuschuss)1.019,00
Rückzahlungs-Szenarien Lehrgangsdarlehen (§ 13b AFBG)
Darlehen ohne Erlass5.000
− Bestehens-Erlass 50 % (§ 13b Abs. 1)2.500
= Nach Bestehens-Erlass2.500
= Tatsächlich zurückzuzahlen2.500
Mindestrate 128 €/Monat · Karenzzeit 24 Monate nach Lehrgangsende§ 13 AFBG (KfW)

Vereinfachte Schätzung — Abweichungen möglich. Dieser Rechner bildet die Grundmechanik nach §§ 10, 12 und 13b AFBG ab. Nicht berücksichtigt sind: Zulassungsvoraussetzungen nach § 2 AFBG (bestimmte Vorqualifikation oder Berufspraxis erforderlich), Auslandsmaßnahmen (§ 5 AFBG), Freistellung von der Rückzahlung bei geringem Einkommen (§ 13a AFBG), genaue Vermögensverteilung über den individuellen Bewilligungszeitraum (vereinfacht durch 24 Monate geteilt), sowie Einkommensnachweis aus dem vorletzten Kalenderjahr (der Rechner nutzt das aktuelle Bruttoeinkommen). Der vom zuständigen Förderamt erlassene Bescheid ist rechtsverbindlich.

Rechtsstand: §§ 10, 12, 13, 13b, 17b AFBG i.d.F. des 29. BAföG-ÄndG v. 23.07.2024, gültig ab 01.08.2024 — Bedarfssätze aus BMBF aufstiegs-bafoeg.de

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