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Aktualisiert am 21. Mai 2026

📜 Aufstiegs-BAföG-Rechner

Aufstiegs-BAföG („Meister-BAföG") berechnen: Zuschuss, Darlehen und Unterhaltsbeitrag für Meister, Techniker, Fachwirt und vergleichbare Aufstiegsfortbildungen.

1Fortbildungsart

Unterhaltsbeitrag nach § 10 AFBG gibt es nur bei Vollzeit-Maßnahmen. Der Maßnahmebeitrag (Lehrgangskosten) steht bei beiden Formen zu.

2Kosten der Fortbildung

€ gesamt

§ 12 AFBG — Höchstbetrag 15.000 €. Über diesem Betrag wird nicht gefördert.

Meisterstück / Prüfungsstück-Materialkosten (optional)
€ gesamt

§ 12 AFBG — Höchstbetrag 2.000 €. Aufteilung identisch: 50 % Zuschuss, 50 % Darlehen.

3Persönliche Situation (für Unterhaltsbeitrag)

€/Monat

Freibetrag ca. 603 €/Monat (Minijob-Grenze)

Freibetrag 45.000 € (§ 29 BAföG)

Pro kindergeldberechtigtem Kind: + 235 € Bedarfs-Zuschlag + 770 € Einkommens-Freibetrag. Kinderbetreuungszuschlag 150 €/Monat zusätzlich für Kinder unter 14 (§ 10 Abs. 3a AFBG).

Rückzahlungs-Szenarien (§ 13b AFBG)

Maßnahmebeitrag Gesamtförderung

10.000

davon 5.000 € Zuschuss (50 %)

Unterhaltsbeitrag (Vollzuschuss)

1.019

pro Monat

Berechnung im Detail

Maßnahmebeitrag (§ 12 AFBG)
Lehrgangs-/Prüfungsgebühren (angesetzt, max. 15.000 €)10.000
davon Zuschuss (50 %)5.000
davon Darlehen (50 %, KfW)5.000
= Zuschuss gesamt (geschenkt)5.000
= Darlehen gesamt (KfW, rückzahlbar)5.000
Unterhaltsbeitrag — Vollzuschuss (§ 10 AFBG)
Grundbedarf Alleinstehend Vollzeit1.019
= Gesamtbedarf Unterhalt1.019
= Auszahlung Unterhalt / Monat (100 % Vollzuschuss)1.019,00
Rückzahlungs-Szenarien Lehrgangsdarlehen (§ 13b AFBG)
Darlehen ohne Erlass5.000
− Bestehens-Erlass 50 % (§ 13b Abs. 1)2.500
= Nach Bestehens-Erlass2.500
= Tatsächlich zurückzuzahlen2.500
Mindestrate 128 €/Monat · Karenzzeit 24 Monate nach Lehrgangsende§ 13 AFBG (KfW)

Vereinfachte Schätzung — Abweichungen möglich. Dieser Rechner bildet die Grundmechanik nach §§ 10, 12 und 13b AFBG ab. Nicht berücksichtigt sind: Zulassungsvoraussetzungen nach § 2 AFBG (bestimmte Vorqualifikation oder Berufspraxis erforderlich), Auslandsmaßnahmen (§ 5 AFBG), Freistellung von der Rückzahlung bei geringem Einkommen (§ 13a AFBG), genaue Vermögensverteilung über den individuellen Bewilligungszeitraum (vereinfacht durch 24 Monate geteilt), sowie Einkommensnachweis aus dem vorletzten Kalenderjahr (der Rechner nutzt das aktuelle Bruttoeinkommen). Der vom zuständigen Förderamt erlassene Bescheid ist rechtsverbindlich.

Rechtsstand: §§ 10, 12, 13, 13b, 17b AFBG i.d.F. des 29. BAföG-ÄndG v. 23.07.2024, gültig ab 01.08.2024 — Bedarfssätze aus BMBF aufstiegs-bafoeg.de

Reguläres BAföG berechnenBürgergeld berechnenInfo-Portal aufstiegs-bafoeg.de (BMBF)Antrag stellen auf afbg-digital.de
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So funktioniert der Aufstiegs-BAföG-Rechner

Formel

Maßnahmebeitrag: min(Lehrgangskosten, 15.000 €) × 50 % Zuschuss + 50 % KfW-Darlehen (+ max. 2.000 € Meisterstück) | Unterhaltsbeitrag (nur Vollzeit, 100 % Vollzuschuss): 1.019 € + 235 € je Ehegatte/Kind + 150 € Kinderbetreuungszuschlag pro Kind unter 14 − Einkommensanrechnung | Erlass: 50 % Bestehen + 100 % Rest bei Gründung ≥ 3 Jahre Haupterwerb

Rechenbeispiel

Meisterkurs Handwerk, Vollzeit, 12.000 € Lehrgangskosten, kein Einkommen, keine Kinder → Maßnahme: 6.000 € Zuschuss + 6.000 € KfW-Darlehen | Unterhaltsbeitrag: 1.019 €/Monat Vollzuschuss | Nach Bestehens-Erlass (50 %) zurückzuzahlen: 3.000 € | Bei Gründung zusätzlich 100 % Rest-Erlass: 0 €.

Was ist Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG)?

Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützt berufliche Aufstiegsfortbildungen — also Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher (Abschluss mit staatlicher Anerkennung), Industriemeister und weitere Qualifikationen über dem Facharbeiter-Niveau. Die Förderung ist elternunabhängig und hat keine Altersgrenze. Auch Zweitausbildungen werden gefördert, solange keine vergleichbare Qualifikation bereits erreicht wurde. Der Antrag geht an die Landesämter für Ausbildungsförderung. Rechtliche Grundlage ist die 2024er Neufassung durch das 29. BAföG-Änderungsgesetz, die Bedarfssätze und Zuschussanteile deutlich angehoben hat.

Wie setzt sich die Förderung zusammen?

Zwei unabhängige Komponenten: Der Maßnahmebeitrag nach § 12 AFBG deckt bis zu 15.000 Euro Lehrgangs- und Prüfungsgebühren pro Fortbildung (50 % Zuschuss + 50 % zinsgünstiges KfW-Darlehen). Zusätzlich werden bis zu 2.000 Euro Materialkosten für das Meisterstück oder Prüfungsstück im selben Verhältnis gefördert. Der Maßnahmebeitrag ist einkommens- und vermögensunabhängig. Der Unterhaltsbeitrag nach § 10 AFBG gibt es nur bei Vollzeit-Maßnahmen: 1.019 Euro pro Monat für Alleinstehende (seit 01.08.2024, vorher 892 Euro), zuzüglich 235 Euro pro Ehegatten oder kindergeldberechtigtem Kind, dazu 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag je Kind unter 14. Seit dem 29. BAföG-ÄndG ist der Unterhaltsbeitrag ein 100 % Vollzuschuss — keine Rückzahlung nötig.

Bestehens- und Gründer-Erlass: die zwei Joker

Hier liegt die eigentliche Stärke des Aufstiegs-BAföG gegenüber gewöhnlichen Krediten. Bei bestandener Abschlussprüfung werden 50 Prozent des noch nicht fälligen Lehrgangsdarlehens erlassen (§ 13b Abs. 1 AFBG — „Bestehens-Erlass"). Wer sich anschließend selbständig macht und mindestens drei Jahre im Haupterwerb ein Unternehmen führt, bekommt das verbleibende Restdarlehen zu 100 % erlassen (§ 13b Abs. 2 AFBG — „Gründer-Erlass", seit 2020 ohne Mitarbeiter-Pflicht). Im besten Fall zahlen Sie also vom gesamten Lehrgangsdarlehen überhaupt nichts zurück. Diese Mechanik ist vor allem für Handwerksmeister interessant, die nach der Ausbildung einen eigenen Betrieb gründen wollen.

Einkommensanrechnung beim Unterhaltsbeitrag

Das Elterneinkommen wird beim Aufstiegs-BAföG nicht angerechnet — AFBG ist konzeptionell ein Instrument für Berufstätige. Angerechnet werden nur eigenes Einkommen, das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners sowie das eigene Vermögen. Freibeträge: 603 Euro pro Monat Bruttoeinkommen für den Antragsteller (entspricht der Minijob-Grenze 2026), 850 Euro für den Ehepartner und 770 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind. Der Vermögensfreibetrag beträgt 45.000 Euro plus je 2.300 Euro pro Ehegatten und Kind. Über diesen Grenzen fließen übersteigende Beträge zu 50 Prozent in die Anrechnung ein (je Kind minus 5 Prozent-Punkte bis auf null). Vergleichen Sie alternativ auch Ihren Anspruch auf [reguläres BAföG](/finanzen/bafoeg-rechner) oder [Bürgergeld](/finanzen/buergergeld-rechner).

Rückzahlung und Freistellung

Der Darlehens-Anteil läuft über die KfW. Während der Fortbildung und in der zwei Jahre dauernden Karenzzeit bleibt das Darlehen zinsfrei und muss nicht getilgt werden (insgesamt maximal sechs Jahre zins- und tilgungsfrei). Danach liegt die Mindestrate bei 128 Euro pro Monat. Bei geringem eigenem Einkommen lässt sich eine Freistellung von der Rückzahlung beantragen (§ 13a AFBG). Bei Tod wird das Restdarlehen automatisch erlassen. Wer vor dem Bestehens-Erlass durchgefallen ist, kann die Prüfung nachholen und den Erlass dann noch in Anspruch nehmen. Für den formalen Antrag und vertiefende Informationen nutzen Sie das BMBF-Info-Portal [aufstiegs-bafoeg.de](https://www.aufstiegs-bafoeg.de/) sowie das Antragsportal [afbg-digital.de](https://afbg-digital.de/start).

Antrag und Zuständigkeit

Der Antrag wird beim zuständigen Landesamt für Ausbildungsförderung gestellt (manche Bundesländer nennen es „Amt für Ausbildungsförderung") — nicht bei der KfW und nicht beim BAföG-Amt der Hochschule. Beilagen: FormBlatt 1 + Einkommensnachweise, Lehrgangsvertrag, Nachweise über beruflichen Werdegang. Die Bearbeitung dauert je nach Bundesland 4 bis 12 Wochen. AFBG wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt — nicht rückwirkend. Stellen Sie den Antrag daher vor Lehrgangsbeginn. Bei Fragen zur beruflichen Weiterbildung hilft auch die [Pendlerpauschale](/arbeit/pendlerpauschale-rechner) bei der steuerlichen Absetzung von Fahrten zum Lehrgangsort.

Häufige Fragen

Wer bekommt Aufstiegs-BAföG?
Alle Teilnehmer an förderfähigen Aufstiegsfortbildungen ab Niveaustufe 5 des Deutschen Qualifikationsrahmens (Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher mit staatlicher Anerkennung, Industriemeister u. a.). Voraussetzung ist in der Regel eine abgeschlossene Erstausbildung oder eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit. Keine Altersgrenze, keine Elterneinkommens-Anrechnung.
Wie viel Aufstiegs-BAföG kann ich maximal bekommen?
Beim Maßnahmebeitrag 15.000 € Lehrgangskosten (7.500 € Zuschuss + 7.500 € Darlehen) plus bis zu 2.000 € Meisterstück-Materialkosten (50/50). Beim Unterhaltsbeitrag als Vollzeit-Alleinstehender 1.019 € pro Monat, mit Familienzuschlägen und Kinderbetreuungszuschlag deutlich mehr. Der Unterhaltsbeitrag ist seit dem 29. BAföG-ÄndG ein 100 % Vollzuschuss — keine Rückzahlung.
Was ist der Bestehens- und Gründer-Erlass?
Bei bestandener Abschlussprüfung werden 50 % des bis dahin nicht fälligen Lehrgangsdarlehens erlassen (§ 13b Abs. 1 AFBG). Zusätzlich kann bei Existenzgründung im Haupterwerb mit mindestens drei Jahren Führung das verbleibende Restdarlehen zu 100 % erlassen werden (§ 13b Abs. 2 AFBG, seit 2020 ohne Mitarbeiter-Pflicht). Im Bestfall zahlen Sie 0 Euro zurück.
Was ist der Unterschied zum normalen BAföG?
Reguläres BAföG ist für Erstausbildungen (Schüler/Studium). Aufstiegs-BAföG ist speziell für berufliche Aufstiegsfortbildungen wie Meister oder Techniker. Wichtige Unterschiede: Keine Elterneinkommens-Anrechnung, keine Altersgrenze, kein Höchstsatz-Limit (abhängig von Lehrgangskosten), zusätzlich Förderung der Lehrgangsgebühren bis 15.000 €, Bestehens- und Gründer-Erlass als besondere Anreize.
Bekomme ich Aufstiegs-BAföG auch bei Teilzeit-Fortbildung?
Ja, aber nur den Maßnahmebeitrag (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren). Den Unterhaltsbeitrag nach § 10 AFBG gibt es nur bei Vollzeit-Maßnahmen, weil die Teilzeit-Teilnahme neben einer Erwerbstätigkeit erfolgt. In der Praxis ist die Teilzeit-Variante bei berufsbegleitenden Fortbildungen (z. B. abends/wochenends) der Standardfall.
Wo beantrage ich Aufstiegs-BAföG?
Beim Amt für Ausbildungsförderung Ihres Bundeslandes — nicht bei der KfW und nicht beim BAföG-Amt der Hochschule. Die zuständigen Ämter unterscheiden sich je Bundesland; Kontakte finden Sie auf aufstiegs-bafoeg.de. Der Antrag muss vor Lehrgangsbeginn gestellt werden — rückwirkend wird nicht bewilligt. Bearbeitungszeit: je nach Bundesland 4 bis 12 Wochen.

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