Aktualisiert am 21. Mai 2026
🏥 Pflegegeld-Rechner
Pflegegeld berechnen: Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegegrad — Pflegegeld, Pflegesachleistung und Kombinationsleistung.
1Pflegegrad
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung
2Pflegeform
Häusliche Pflege durch Angehörige
332 €
pro Monat · Pflegegrad 2
Leistungen bei Pflegegrad 2
| Leistung | Monatlich | Jährlich |
|---|---|---|
| Pflegegeld (Angehörige) | 332 € | 3.984 € |
| Pflegesachleistung (Dienst) | 761 € | 9.132 € |
| Stationäre Pflege (Zuschuss) | 770 € | 9.240 € |
| Zusatzleistungen (für alle Pflegegrade) | ||
| + Entlastungsbetrag | +125 € | +1.500 € |
| Verhinderungspflege | — | bis 1.612 € |
| Kurzzeitpflege | — | bis 1.774 € |
| Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch) | bis 40 € | bis 480 € |
| Wohnraumanpassung (einmalig) | bis 4.000 € pro Maßnahme | |
Leistungsübersicht aller Pflegegrade 2026
| Grad | Pflegegeld | Sachleistung | Stationär |
|---|---|---|---|
| Grad 1 | 0 € | 0 € | 125 € |
| Grad 2 | 332 € | 761 € | 770 € |
| Grad 3 | 573 € | 1.432 € | 1.262 € |
| Grad 4 | 765 € | 1.778 € | 1.775 € |
| Grad 5 | 947 € | 2.200 € | 2.005 € |
⚠️ Hinweis: Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt. Diese Berechnung zeigt die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung — die tatsächlichen Kosten eines Pflegeheims liegen oft deutlich höher (Eigenanteil von 2.000–3.000 € monatlich sind keine Seltenheit). Stand: 2026.
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So funktioniert der Pflegegeld-Rechner
Formel
Pflegegeld 2026 (häusliche Pflege): Grad 2: 332 € | Grad 3: 573 € | Grad 4: 765 € | Grad 5: 947 € | Pflegesachleistung: 761 / 1.432 / 1.778 / 2.200 € | Kombinationsleistung: Dienst-Anteil anteilig + Pflegegeld anteilig | + 125 € Entlastungsbetrag (ab Grad 1).
Rechenbeispiel
Pflegegrad 3, häusliche Pflege durch Angehörige → 573 € Pflegegeld/Monat + 125 € Entlastungsbetrag = 698 € monatlich | Zusätzlich: bis 1.612 € Verhinderungspflege und bis 1.774 € Kurzzeitpflege pro Jahr.
Pflegegrade 1 bis 5: Was bedeuten sie?
Seit 2017 gelten in Deutschland fünf Pflegegrade, die die drei früheren Pflegestufen ersetzt haben. Maßstab ist der Grad der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Mobilität, geistige Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit, Alltag). Der Medizinische Dienst (MD) vergibt Punkte und ermittelt daraus den Pflegegrad: Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) erhalten Versicherte mit 12,5–27 Punkten, Grad 2 (erhebliche) bei 27–47,5, Grad 3 (schwere) bei 47,5–70, Grad 4 (schwerste) bei 70–90 und Grad 5 (schwerste mit besonderen Anforderungen) ab 90 Punkten. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen der Pflegeversicherung.
Pflegegeld vs. Pflegesachleistung: Der Unterschied
Die Pflegeversicherung unterscheidet zwei Hauptleistungen in der häuslichen Pflege. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, wenn sie zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt wird. Es ist ein Geldbetrag zur freien Verfügung und beträgt 2026 zwischen 332 € (Grad 2) und 947 € (Grad 5). Die Pflegesachleistung hingegen wird direkt an einen ambulanten Pflegedienst gezahlt und ist deutlich höher — von 761 € (Grad 2) bis 2.200 € (Grad 5). Sie deckt die Kosten professioneller Pflege ab, darf aber nur für zugelassene Dienste verwendet werden. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung, sondern nur auf den Entlastungsbetrag von 125 €.
Kombinationsleistung: So funktioniert sie
Viele Familien kombinieren beide Leistungen: Der Pflegedienst übernimmt beispielsweise Körperpflege und Medikamentenmanagement, während Angehörige die übrige Betreuung leisten. Bei der Kombinationsleistung wird der tatsächlich genutzte Anteil der Sachleistung prozentual auf die volle Sachleistung bezogen. Das verbleibende Pflegegeld wird dann im Verhältnis des ungenutzten Anteils ausgezahlt. Beispiel Pflegegrad 3: Der Dienst nutzt 50 % der Sachleistung (716 € von 1.432 €), dann gibt es 50 % des Pflegegelds (286,50 €) zusätzlich. So bleiben Familien flexibel und schöpfen die Leistungen optimal aus. Der Anteil kann bei der Pflegekasse einmal pro Halbjahr geändert werden.
Pflegegeld-Erhöhung 2025/2026: Was hat sich geändert?
Zum 1. Januar 2025 wurden alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht — nach Jahren der Stagnation eine spürbare Entlastung. Pflegegrad 3 steigt beispielsweise beim Pflegegeld von 545 € auf 573 €, die Pflegesachleistung von 1.363 € auf 1.432 €. Auch der Entlastungsbetrag bleibt stabil bei 125 €. Ebenfalls angehoben wurden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Für 2026 ist nach aktuellem Stand keine weitere Dynamisierung vorgesehen — die nächste reguläre Anpassung kommt 2028. Vergleichen Sie mit Ihrem Nettoeinkommen im [Brutto-Netto-Rechner](/finanzen/brutto-netto-rechner), um Ihren finanziellen Spielraum zu überblicken.
Eigenanteil im Pflegeheim: Wie hoch ist er wirklich?
Der wohl größte Finanz-Schock für viele Familien: Die Pflegeversicherung deckt die Pflegeheim-Kosten nur zu einem Bruchteil ab. Die gesetzlichen Leistungen für stationäre Pflege liegen zwischen 770 € (Grad 2) und 2.005 € (Grad 5) monatlich — ein deutscher Heimplatz kostet aber durchschnittlich 2.500 bis 3.500 € pro Monat Eigenanteil (Stand 2026). Dieser sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) umfasst Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und nicht-pflegerische Ausgaben. Seit 2022 gibt es einen Leistungszuschlag, der den Eigenanteil im ersten Jahr um 15 %, im zweiten um 30 %, im dritten um 50 % und ab dem vierten Jahr um 75 % reduziert. Reicht die Rente nicht aus, springt die Sozialhilfe ein — prüfen Sie auch Ihren Anspruch auf [Bürgergeld](/finanzen/buergergeld-rechner) oder [Wohngeld](/finanzen/wohngeld-rechner).
Zusatzleistungen: Was Sie oft nicht wissen
Neben dem Pflegegeld haben alle Pflegegrade (auch Grad 1) Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich. Dieser ist zweckgebunden für Alltagshilfen, Haushaltshilfe, Betreuungsangebote oder Tagespflege — nicht verwendete Beträge können innerhalb von 6 Monaten angespart werden. Ab Pflegegrad 2 kommen Verhinderungspflege (bis 1.612 € pro Jahr bei Urlaub/Krankheit der Angehörigen) und Kurzzeitpflege (bis 1.774 €) hinzu. Für Verbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe und Desinfektion gibt es 40 € monatlich Pflegehilfsmittel-Pauschale. Einmalig können bis zu 4.000 € für Wohnraumanpassungen (Treppenlifte, barrierefreies Bad) beantragt werden — pro Maßnahme, also mehrfach möglich. Nutzen Sie den [Rentenrechner](/finanzen/rentenrechner), um Ihre Altersvorsorge mit den Pflegekosten abzugleichen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Was ist die Kombinationsleistung?
Wer stellt den Pflegegrad fest?
Wird das Pflegegeld auf Bürgergeld angerechnet?
Wie beantrage ich einen höheren Pflegegrad?
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