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Aktualisiert am 25. Juni 2026

📉 AfA-Rechner

Abschreibung berechnen: Lineare und degressive AfA für Anlagegüter, Immobilien und GWG mit AfA-Plan und Rechenweg.

Jahre

Laut AfA-Tabelle des BMF

Für die anteilige AfA im ersten Jahr (pro rata temporis)

Jährliche Abschreibung (Linear)

2.000 €

Monatliche AfA

167 €

Erstes Jahr (anteilig)

2.000 €

AfA-Plan

JahrAfAKumuliertRestbuchwertVerlauf
20262.000,00 €2.000,00 €8.000,00 €
20272.000,00 €4.000,00 €6.000,00 €
20282.000,00 €6.000,00 €4.000,00 €
20292.000,00 €8.000,00 €2.000,00 €
20302.000,00 €10.000,00 €0,00 €
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Was ist AfA — und warum abschreiben?

AfA steht für „Absetzung für Abnutzung" — die steuerliche Abschreibung. Wer ein Wirtschaftsgut kauft, das länger als ein Jahr genutzt wird, darf die Anschaffungskosten nicht sofort komplett als Ausgabe absetzen, sondern verteilt sie über die Nutzungsdauer. Jedes Jahr wird ein Teil als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abgezogen.

Der Grund ist die periodengerechte Zuordnung: Eine Maschine, ein Firmenwagen oder ein vermietetes Gebäude verlieren über die Jahre an Wert. Würde man die vollen Kosten im Kaufjahr absetzen, wäre der Gewinn dort künstlich niedrig und in den Folgejahren zu hoch. Die AfA glättet das und bildet den tatsächlichen Werteverzehr ab.

Geregelt ist alles in § 7 EStG. Die typischen Nutzungsdauern stehen in den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums — etwa PC 3 Jahre, Büromöbel 13 Jahre, Pkw 6 Jahre. Dieser Rechner zeigt für jede Methode den vollständigen AfA-Plan mit Restbuchwert — ob für Einzelunternehmer, Freiberufler, Vermieter oder eine GmbH, deren Gewinn auch die Geschäftsführer-Vergütung beeinflusst.

AfA-Tabellen: welche Nutzungsdauer gilt?

Die Höhe der jährlichen AfA hängt direkt von der Nutzungsdauer ab — und die ist nicht frei wählbar. Maßgeblich sind die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums, die für nahezu jede Anlageklasse eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer festlegen. Typische Werte: PC und Notebook 3 Jahre, Smartphone 5 Jahre, Büromöbel 13 Jahre, Pkw 6 Jahre, Maschinen je nach Art 5 bis 20 Jahre.

Wer die Nutzungsdauer zu kurz ansetzt, schreibt schneller ab, riskiert aber Rückfragen vom Finanzamt; wer zu lang ansetzt, verschenkt jährliches Abschreibungsvolumen. Bei gebrauchten Wirtschaftsgütern zählt die Restnutzungsdauer ab Kauf, nicht die volle Tabellendauer.

Eine Besonderheit gilt für Computer-Hardware und Software: Seit 2021 lässt die Finanzverwaltung hier eine Nutzungsdauer von nur einem Jahr zu — faktisch eine Sofortabschreibung, unabhängig vom Kaufpreis. Geben Sie im Rechner einfach die passende Nutzungsdauer ein, um den vollständigen AfA-Plan zu erhalten.

Die fünf AfA-Methoden im Überblick

MethodeWofür / GrenzeSatzRechtsgrundlage
LinearStandard, alle abnutzbaren WG100 % ÷ Nutzungsdauer§ 7 Abs. 1 EStG
Degressiv (Booster)bewegliche WG, Anschaffung 2025–2027max. 3× linear, 30 %§ 7 Abs. 2 EStG n.F.
GWG-Sofortabschreibung≤ 800 € netto, sofort100 % im Anschaffungsjahr§ 6 Abs. 2 EStG
Sammelposten-Pool250,01–1.000 € netto20 %/Jahr über 5 Jahre§ 6 Abs. 2a EStG
Sonder-AfA Wohngebäudeneue Mietwohngebäude5 % linear p. a.§ 7 Abs. 5a EStG

Alle Wertgrenzen netto (vorsteuerabzugsberechtigt); Kleinunternehmer nach § 19 UStG rechnen brutto (800 € netto = 952 € bei 19 %). Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer entnehmen Sie den AfA-Tabellen des BMF.

Linear vs. degressiv: der Liquiditätsvorteil

Die beiden wichtigsten Methoden für bewegliche Wirtschaftsgüter sind linear und degressiv. Bei der linearen AfA (§ 7 Abs. 1 EStG) werden die Kosten gleichmäßig verteilt: 100.000 € über 10 Jahre ergeben jedes Jahr 10.000 €. Einfach und planbar.

Die degressive AfA (§ 7 Abs. 2 EStG) rechnet dagegen mit einem festen Prozentsatz auf den Restbuchwert. Dadurch ist die Abschreibung in den ersten Jahren deutlich höher und sinkt mit der Zeit. Das bringt einen Liquiditätsvorteil: Mehr Abschreibung früh senkt den steuerpflichtigen Gewinn genau dann, wenn das Wirtschaftsgut neu und teuer war.

Über die gesamte Nutzungsdauer schreiben beide Methoden denselben Betrag ab — es geht nur um die zeitliche Verteilung. Weil die degressive AfA später unter die lineare fällt, ist ein Wechsel zur linearen Methode erlaubt und ab einem bestimmten Jahr vorteilhaft; der Rechner vollzieht ihn automatisch.

Lineare vs. degressive AfA

KriteriumLineare AfADegressive AfA (Booster)
BerechnungsbasisAnschaffungskosten (konstant)Restbuchwert (sinkend)
Jahresbetragjedes Jahr gleichfrüh hoch, später fallend
Satz100 % ÷ Nutzungsdauermax. 3× linear, 30 %
Zulässigimmernur Anschaffung 2025–2027
Vorteileinfach und planbarfrüher Liquiditäts- und Steuervorteil

Maschine 100.000 €: degressiv vs. linear

  1. 1
    Linearer Satz100 % ÷ 10 Jahre= 10 % = 10.000 €/Jahr
  2. 2
    Degressiver Satzmin(3 × 10 %, 30 %)= 30 %
  3. 3
    Degressiv Jahr 130 % von 100.000 €= 30.000 €
  4. 4
    Degressiv Jahr 230 % von 70.000 €= 21.000 €
  5. 5
    Linear Jahr 1 + 22 × 10.000 €= 20.000 €
Schon in den ersten beiden Jahren bringt die degressive AfA 51.000 € statt 20.000 € — ein Liquiditätsvorteil von 31.000 €, der die Steuerlast früh senkt. Insgesamt schreiben beide Methoden dieselben 100.000 € ab, nur die zeitliche Verteilung unterscheidet sich. Sobald linear günstiger wird, wechselt der Rechner automatisch — bei zehn Jahren Nutzungsdauer lohnt der Wechsel etwa ab dem siebten Jahr, wenn die lineare Restwert-AfA die fallende degressive übersteigt.

Degressiver AfA-Plan (100.000 €, 30 %)

JahrAfA (30 %)kumuliertRestbuchwert
130.000 €30.000 €70.000 €
221.000 €51.000 €49.000 €
314.700 €65.700 €34.300 €
410.290 €75.990 €24.010 €
57.203 €83.193 €16.807 €
65.042 €88.235 €11.765 €

Maschine 100.000 € netto, Nutzungsdauer 10 Jahre, ganzjährige Anschaffung 2026, degressiv 30 %. Jede Jahres-AfA = 30 % vom Restbuchwert. Sobald die lineare Restwert-AfA höher ist, wechselt der Rechner automatisch und verteilt den Rest gleichmäßig.

Investitions-Booster: 30 % befristet bis Ende 2027

Das Investitionssofortprogramm („Wachstumsbooster", BGBl. I Nr. 161 vom 18.07.2025) lässt die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter mit bis zu 30 % wieder zu — befristet auf Anschaffungen vom 01.07.2025 bis 31.12.2027. Wer eine größere Investition plant und früh Abschreibungsvolumen heben will, kann sie unter Umständen in dieses Fenster vorziehen. Ab 2028 ist — Stand heute — wieder nur die lineare AfA möglich, sofern der Gesetzgeber nicht verlängert.

Der Investitions-Booster als aktuelles Kern-Feature

Die degressive AfA ist kein Dauerrecht — sie wird vom Gesetzgeber gezielt als Konjunkturinstrument ein- und ausgeschaltet. Aktuell gilt das Investitionssofortprogramm (Wachstumsbooster, BGBl. I Nr. 161 vom 18.07.2025): Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, ist die degressive AfA mit bis zu 30 % (höchstens dem Dreifachen des linearen Satzes) zulässig.

Für Unternehmen ist das ein spürbarer Hebel: Eine Investition, die ohnehin ansteht, kann in dieses Fenster vorgezogen werden, um früh Abschreibungsvolumen und damit eine Steuerstundung zu heben. Das verbessert die Liquidität in der Investitionsphase.

Nach dem 31.12.2027 ist — Stand heute — wieder nur die lineare AfA möglich. Die niedrigere Steuerlast wirkt sich auch auf die Gewerbesteuer aus, weil der Gewerbeertrag durch die höhere Abschreibung sinkt.

GWG-Sofortabschreibung vs. Sammelposten-Pool

KriteriumGWG-SofortabschreibungSammelposten-Pool
Wertgrenze (netto)bis 800 €250,01 € bis 1.000 €
Abschreibung100 % sofort im Kaufjahr20 %/Jahr über 5 Jahre
Pro-rata-Regelnein — voller Betragnein — voller Jahresbetrag
Buchführungeinzeln, aber sofort abgesetztSammelposten, kein Einzelnachweis
Wahlrechtpro Wirtschaftsjahr einheitlichpro Wirtschaftsjahr einheitlich

GWG, Sammelposten und die 800-€-Grenze

Für günstige Anlagegüter gibt es Vereinfachungen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG, § 6 Abs. 2 EStG) bis 800 € netto dürfen im Anschaffungsjahr sofort vollständig abgeschrieben werden — ohne pro-rata, ohne mehrjährigen Plan. 800 € netto entsprechen bei 19 % Umsatzsteuer 952 € brutto.

Alternativ steht der Sammelposten-Pool (§ 6 Abs. 2a EStG) zur Wahl: Güter zwischen 250,01 € und 1.000 € netto wandern in einen Pool, der pauschal mit 20 % pro Jahr über fünf Jahre abgeschrieben wird — unabhängig von der individuellen Nutzungsdauer und ohne Einzel-Anlagenbuchhaltung.

Wichtig: Beide Wege sind ein Wahlrecht, das pro Wirtschaftsjahr einheitlich ausgeübt werden muss. Wer den Sammelposten wählt, muss alle betroffenen Güter des Jahres hineinlegen. Die Wertgrenzen gelten netto; die Umsatzsteuer rechnet der MwSt-Rechner heraus.

Pro rata temporis: das erste Jahr ist anteilig

Eine Feinheit entscheidet über die Höhe der AfA im ersten Jahr: die Monatsregel (pro rata temporis). Im Anschaffungsjahr wird nur zeitanteilig abgeschrieben — für jeden vollen Monat, in dem das Wirtschaftsgut schon zum Betrieb gehörte, ein Zwölftel der Jahres-AfA.

Ein Beispiel: Wer eine Maschine am 1. Juli kauft, darf im ersten Jahr nur 6/12 der vollen Jahres-AfA absetzen. Aus 800 € Jahres-AfA werden so 400 €. Die fehlenden sechs Monate werden im Jahr nach Ablauf der Nutzungsdauer nachgeholt — die Abschreibung verschiebt sich also nach hinten, geht aber nicht verloren.

Ausgenommen von der Monatsregel sind die GWG-Sofortabschreibung und der Sammelposten — dort wird im Anschaffungsjahr immer der volle Betrag angesetzt. Der Rechner berücksichtigt die Monatsregel automatisch über das eingegebene Anschaffungsdatum.

Immobilien: die Gebäude-AfA

Für Immobilien gelten eigene AfA-Sätze, die nicht über eine Nutzungsdauer-Eingabe, sondern direkt vom Gesetz vorgegeben sind. Für Bestandsgebäude sind es 2 % pro Jahr (Fertigstellung ab 1925) bzw. 2,5 % für ältere, und 3 % für neu errichtete Wohngebäude ab Baujahr 2023 (§ 7 Abs. 4 EStG).

Zusätzlich gibt es seit 2023 die degressive Gebäude-AfA für neue Mietwohngebäude (§ 7 Abs. 5a EStG): 5 % auf den jeweiligen Restwert in den ersten Jahren, danach Wechsel zur linearen AfA. Voraussetzung sind bestimmte Effizienzhaus-Standards.

Wichtig bei jeder Immobilien-AfA: Nur das Gebäude wird abgeschrieben, nicht Grund und Boden — der Grundstücksanteil muss aus dem Kaufpreis herausgerechnet werden. Vermieter machen die AfA in der Anlage V geltend; sie ist oft der größte Posten der Vermietungsrendite, die der Mietrendite-Rechner ausweist.

Degressiv im Booster-Fenster vs. ab 2028

KriteriumAnschaffung 2025–2027Anschaffung ab 2028
Degressive AfAzulässig (bis 30 %)nicht mehr zulässig
Methodenwahldegressiv oder linearnur noch linear
Jahr-1-AfA (100.000 €/10 J)30.000 € degressiv10.000 € linear
Rechtsgrundlage§ 7 Abs. 2 EStG n.F.§ 7 Abs. 1 EStG
PlanungstippInvestition ggf. vorziehenauf IAB § 7g EStG prüfen

Eckwerte AfA 2026

Degressiver Höchstsatz30 %max. 3× linear, § 7 Abs. 2 EStG n.F.
Booster-Fenster07/2025–12/2027danach nur noch lineare AfA
GWG-Grenze800 €netto, Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2)
Sammelposten250,01–1.000 €20 %/Jahr über 5 Jahre (§ 6 Abs. 2a)
Wohngebäude neu3 % linearoptional 5 % degressiv (§ 7 Abs. 5a)

AfA richtig nutzen

  • Nutzungsdauer aus der BMF-AfA-Tabelle entnehmen — nicht schätzen
  • Anschaffungskosten netto ansetzen (Kleinunternehmer nach § 19 UStG: brutto)
  • Anschaffungsdatum genau erfassen — das erste Jahr wird pro rata temporis (monatsweise) gerechnet
  • Bei beweglichen WG 2025–2027 die degressive AfA prüfen — früher Liquiditätsvorteil
  • Wechsel degressiv → linear nutzen, sobald linear günstiger wird (Rechner macht es automatisch)
  • Güter bis 800 € netto sofort abschreiben (GWG) oder einheitlich in den Sammelposten legen
  • Bei Immobilien den Grundstücksanteil herausrechnen — Grund und Boden wird nicht abgeschrieben

Vereinfachte Schätzung — keine Steuerberatung

Diese Berechnung ist eine vereinfachte Schätzung. Maßgeblich sind die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach den AfA-Tabellen des BMF und Ihre individuellen Verhältnisse. Sonderfälle wie der Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG), die Sonder-AfA für kleine Betriebe oder besondere Formen der Gebäude-AfA sind nicht vollständig abgebildet. Verbindlich ist allein die steuerliche Beratung bzw. Ihr Finanzamt. Dies ist keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Was bedeutet AfA?
AfA steht für „Absetzung für Abnutzung" — das ist die steuerliche Bezeichnung für die jährliche Abschreibung eines Wirtschaftsguts. Statt die Anschaffungskosten im Kaufjahr komplett als Ausgabe zu verbuchen, werden sie über die Nutzungsdauer verteilt und jedes Jahr anteilig als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abgezogen. Rechtsgrundlage ist § 7 EStG.
Wann ist lineare und wann degressive AfA sinnvoll?
Die lineare AfA verteilt die Kosten gleichmäßig und ist immer zulässig — sie passt zu stabil genutzten Wirtschaftsgütern. Die degressive AfA bringt höhere Abschreibungen in den ersten Jahren und senkt dort die Steuerlast; sinnvoll ist sie, wenn Sie aktuell hohe Gewinne haben, Liquidität brauchen oder das Wirtschaftsgut in den ersten Jahren stark an Wert verliert (z. B. IT-Hardware, Fahrzeuge). Der Wechsel zur linearen Methode ist erlaubt — unser Rechner macht ihn automatisch, sobald linear günstiger wird.
Was sind GWG und bis zu welchem Betrag darf ich sofort abschreiben?
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind bewegliche, abnutzbare und selbstständig nutzbare Anlagegüter bis 800 € netto (952 € brutto). Sie dürfen im Anschaffungsjahr sofort komplett als Betriebsausgabe abgezogen werden (§ 6 Abs. 2 EStG). Alternativ können Sie für GWG zwischen 250 € und 1.000 € den sogenannten Sammelposten nutzen, der über 5 Jahre abgeschrieben wird — diese Wahl gilt dann einheitlich für alle GWG des Wirtschaftsjahres.
Wie finde ich die richtige Nutzungsdauer?
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer entnehmen Sie den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums (BMF). Dort sind Anlagegüter nach Branchen und Klassen aufgelistet — z. B. PC 3 Jahre, Büromöbel 13 Jahre, Pkw 6 Jahre, Maschinen je nach Art 5 bis 20 Jahre. Für Immobilien gelten gesetzliche AfA-Sätze (2 %, 2,5 % oder 3 %). Wer zu niedrig ansetzt, riskiert Rückfragen vom Finanzamt; wer zu hoch ansetzt, verschenkt Abschreibung.
Warum ist die AfA im ersten Jahr oft niedriger?
Weil im Jahr der Anschaffung nur anteilig abgeschrieben wird — und zwar pro rata temporis, also monatsweise. Wer eine Maschine am 1. Juli kauft, darf im ersten Jahr nur 6/12 der vollen Jahres-AfA geltend machen. Die fehlenden 6/12 werden im Jahr nach Ablauf der Nutzungsdauer nachgeholt. Unser Rechner berücksichtigt das automatisch über das Anschaffungsdatum.
Gilt die AfA auch für Vermieter?
Ja. Vermieter einer Immobilie können die Gebäude-AfA als Werbungskosten in der Anlage V geltend machen. Für Bestandsgebäude gelten 2 % (Baujahr ab 1925) oder 2,5 % (älter). Für neue Wohngebäude ab Baujahr 2023 sind es 3 % linear, optional 5 % degressiv in den ersten Jahren. Der Grundstücksanteil wird nicht abgeschrieben — er muss aus dem Kaufpreis herausgerechnet werden. Die AfA ist bei vermieteten Immobilien einer der größten steuerlichen Hebel.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  1. § 7 EStG: AfA (Abs. 1 linear, Abs. 2 degressiv, Abs. 5a Wohngebäude) Originaltext
  2. § 6 EStG: GWG & Sammelposten (Abs. 2 / Abs. 2a) Originaltext
  3. Bundesfinanzministerium: AfA-Tabellen & Investitionssofortprogramm OriginaltextDegressive AfA bis 30 % für bewegliche WG, Anschaffung 01.07.2025–31.12.2027 (BGBl. I Nr. 161 v. 18.07.2025).
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