Aktualisiert am 25. Juni 2026
📉 AfA-Rechner
Abschreibung berechnen: Lineare und degressive AfA für Anlagegüter, Immobilien und GWG mit AfA-Plan und Rechenweg.
Laut AfA-Tabelle des BMF
Für die anteilige AfA im ersten Jahr (pro rata temporis)
Jährliche Abschreibung (Linear)
2.000 €
Monatliche AfA
167 €
Erstes Jahr (anteilig)
2.000 €
AfA-Plan
| Jahr | AfA | Kumuliert | Restbuchwert | Verlauf |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 2.000,00 € | 2.000,00 € | 8.000,00 € | |
| 2027 | 2.000,00 € | 4.000,00 € | 6.000,00 € | |
| 2028 | 2.000,00 € | 6.000,00 € | 4.000,00 € | |
| 2029 | 2.000,00 € | 8.000,00 € | 2.000,00 € | |
| 2030 | 2.000,00 € | 10.000,00 € | 0,00 € |
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Was ist AfA — und warum abschreiben?
AfA steht für „Absetzung für Abnutzung" — die steuerliche Abschreibung. Wer ein Wirtschaftsgut kauft, das länger als ein Jahr genutzt wird, darf die Anschaffungskosten nicht sofort komplett als Ausgabe absetzen, sondern verteilt sie über die Nutzungsdauer. Jedes Jahr wird ein Teil als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abgezogen.
Der Grund ist die periodengerechte Zuordnung: Eine Maschine, ein Firmenwagen oder ein vermietetes Gebäude verlieren über die Jahre an Wert. Würde man die vollen Kosten im Kaufjahr absetzen, wäre der Gewinn dort künstlich niedrig und in den Folgejahren zu hoch. Die AfA glättet das und bildet den tatsächlichen Werteverzehr ab.
Geregelt ist alles in § 7 EStG. Die typischen Nutzungsdauern stehen in den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums — etwa PC 3 Jahre, Büromöbel 13 Jahre, Pkw 6 Jahre. Dieser Rechner zeigt für jede Methode den vollständigen AfA-Plan mit Restbuchwert — ob für Einzelunternehmer, Freiberufler, Vermieter oder eine GmbH, deren Gewinn auch die Geschäftsführer-Vergütung beeinflusst.
AfA-Tabellen: welche Nutzungsdauer gilt?
Die Höhe der jährlichen AfA hängt direkt von der Nutzungsdauer ab — und die ist nicht frei wählbar. Maßgeblich sind die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums, die für nahezu jede Anlageklasse eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer festlegen. Typische Werte: PC und Notebook 3 Jahre, Smartphone 5 Jahre, Büromöbel 13 Jahre, Pkw 6 Jahre, Maschinen je nach Art 5 bis 20 Jahre.
Wer die Nutzungsdauer zu kurz ansetzt, schreibt schneller ab, riskiert aber Rückfragen vom Finanzamt; wer zu lang ansetzt, verschenkt jährliches Abschreibungsvolumen. Bei gebrauchten Wirtschaftsgütern zählt die Restnutzungsdauer ab Kauf, nicht die volle Tabellendauer.
Eine Besonderheit gilt für Computer-Hardware und Software: Seit 2021 lässt die Finanzverwaltung hier eine Nutzungsdauer von nur einem Jahr zu — faktisch eine Sofortabschreibung, unabhängig vom Kaufpreis. Geben Sie im Rechner einfach die passende Nutzungsdauer ein, um den vollständigen AfA-Plan zu erhalten.
Die fünf AfA-Methoden im Überblick
| Methode | Wofür / Grenze | Satz | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Linear | Standard, alle abnutzbaren WG | 100 % ÷ Nutzungsdauer | § 7 Abs. 1 EStG |
| Degressiv (Booster) | bewegliche WG, Anschaffung 2025–2027 | max. 3× linear, 30 % | § 7 Abs. 2 EStG n.F. |
| GWG-Sofortabschreibung | ≤ 800 € netto, sofort | 100 % im Anschaffungsjahr | § 6 Abs. 2 EStG |
| Sammelposten-Pool | 250,01–1.000 € netto | 20 %/Jahr über 5 Jahre | § 6 Abs. 2a EStG |
| Sonder-AfA Wohngebäude | neue Mietwohngebäude | 5 % linear p. a. | § 7 Abs. 5a EStG |
Alle Wertgrenzen netto (vorsteuerabzugsberechtigt); Kleinunternehmer nach § 19 UStG rechnen brutto (800 € netto = 952 € bei 19 %). Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer entnehmen Sie den AfA-Tabellen des BMF.
Linear vs. degressiv: der Liquiditätsvorteil
Die beiden wichtigsten Methoden für bewegliche Wirtschaftsgüter sind linear und degressiv. Bei der linearen AfA (§ 7 Abs. 1 EStG) werden die Kosten gleichmäßig verteilt: 100.000 € über 10 Jahre ergeben jedes Jahr 10.000 €. Einfach und planbar.
Die degressive AfA (§ 7 Abs. 2 EStG) rechnet dagegen mit einem festen Prozentsatz auf den Restbuchwert. Dadurch ist die Abschreibung in den ersten Jahren deutlich höher und sinkt mit der Zeit. Das bringt einen Liquiditätsvorteil: Mehr Abschreibung früh senkt den steuerpflichtigen Gewinn genau dann, wenn das Wirtschaftsgut neu und teuer war.
Über die gesamte Nutzungsdauer schreiben beide Methoden denselben Betrag ab — es geht nur um die zeitliche Verteilung. Weil die degressive AfA später unter die lineare fällt, ist ein Wechsel zur linearen Methode erlaubt und ab einem bestimmten Jahr vorteilhaft; der Rechner vollzieht ihn automatisch.
Lineare vs. degressive AfA
| Kriterium | Lineare AfA | Degressive AfA (Booster) |
|---|---|---|
| Berechnungsbasis | Anschaffungskosten (konstant) | Restbuchwert (sinkend) |
| Jahresbetrag | jedes Jahr gleich | früh hoch, später fallend |
| Satz | 100 % ÷ Nutzungsdauer | max. 3× linear, 30 % |
| Zulässig | immer | nur Anschaffung 2025–2027 |
| Vorteil | einfach und planbar | früher Liquiditäts- und Steuervorteil |
Maschine 100.000 €: degressiv vs. linear
- 1Linearer Satz100 % ÷ 10 Jahre= 10 % = 10.000 €/Jahr
- 2Degressiver Satzmin(3 × 10 %, 30 %)= 30 %
- 3Degressiv Jahr 130 % von 100.000 €= 30.000 €
- 4Degressiv Jahr 230 % von 70.000 €= 21.000 €
- 5Linear Jahr 1 + 22 × 10.000 €= 20.000 €
Degressiver AfA-Plan (100.000 €, 30 %)
| Jahr | AfA (30 %) | kumuliert | Restbuchwert |
|---|---|---|---|
| 1 | 30.000 € | 30.000 € | 70.000 € |
| 2 | 21.000 € | 51.000 € | 49.000 € |
| 3 | 14.700 € | 65.700 € | 34.300 € |
| 4 | 10.290 € | 75.990 € | 24.010 € |
| 5 | 7.203 € | 83.193 € | 16.807 € |
| 6 | 5.042 € | 88.235 € | 11.765 € |
Maschine 100.000 € netto, Nutzungsdauer 10 Jahre, ganzjährige Anschaffung 2026, degressiv 30 %. Jede Jahres-AfA = 30 % vom Restbuchwert. Sobald die lineare Restwert-AfA höher ist, wechselt der Rechner automatisch und verteilt den Rest gleichmäßig.
Investitions-Booster: 30 % befristet bis Ende 2027
Das Investitionssofortprogramm („Wachstumsbooster", BGBl. I Nr. 161 vom 18.07.2025) lässt die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter mit bis zu 30 % wieder zu — befristet auf Anschaffungen vom 01.07.2025 bis 31.12.2027. Wer eine größere Investition plant und früh Abschreibungsvolumen heben will, kann sie unter Umständen in dieses Fenster vorziehen. Ab 2028 ist — Stand heute — wieder nur die lineare AfA möglich, sofern der Gesetzgeber nicht verlängert.
Der Investitions-Booster als aktuelles Kern-Feature
Die degressive AfA ist kein Dauerrecht — sie wird vom Gesetzgeber gezielt als Konjunkturinstrument ein- und ausgeschaltet. Aktuell gilt das Investitionssofortprogramm (Wachstumsbooster, BGBl. I Nr. 161 vom 18.07.2025): Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, ist die degressive AfA mit bis zu 30 % (höchstens dem Dreifachen des linearen Satzes) zulässig.
Für Unternehmen ist das ein spürbarer Hebel: Eine Investition, die ohnehin ansteht, kann in dieses Fenster vorgezogen werden, um früh Abschreibungsvolumen und damit eine Steuerstundung zu heben. Das verbessert die Liquidität in der Investitionsphase.
Nach dem 31.12.2027 ist — Stand heute — wieder nur die lineare AfA möglich. Die niedrigere Steuerlast wirkt sich auch auf die Gewerbesteuer aus, weil der Gewerbeertrag durch die höhere Abschreibung sinkt.
GWG-Sofortabschreibung vs. Sammelposten-Pool
| Kriterium | GWG-Sofortabschreibung | Sammelposten-Pool |
|---|---|---|
| Wertgrenze (netto) | bis 800 € | 250,01 € bis 1.000 € |
| Abschreibung | 100 % sofort im Kaufjahr | 20 %/Jahr über 5 Jahre |
| Pro-rata-Regel | nein — voller Betrag | nein — voller Jahresbetrag |
| Buchführung | einzeln, aber sofort abgesetzt | Sammelposten, kein Einzelnachweis |
| Wahlrecht | pro Wirtschaftsjahr einheitlich | pro Wirtschaftsjahr einheitlich |
GWG, Sammelposten und die 800-€-Grenze
Für günstige Anlagegüter gibt es Vereinfachungen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG, § 6 Abs. 2 EStG) bis 800 € netto dürfen im Anschaffungsjahr sofort vollständig abgeschrieben werden — ohne pro-rata, ohne mehrjährigen Plan. 800 € netto entsprechen bei 19 % Umsatzsteuer 952 € brutto.
Alternativ steht der Sammelposten-Pool (§ 6 Abs. 2a EStG) zur Wahl: Güter zwischen 250,01 € und 1.000 € netto wandern in einen Pool, der pauschal mit 20 % pro Jahr über fünf Jahre abgeschrieben wird — unabhängig von der individuellen Nutzungsdauer und ohne Einzel-Anlagenbuchhaltung.
Wichtig: Beide Wege sind ein Wahlrecht, das pro Wirtschaftsjahr einheitlich ausgeübt werden muss. Wer den Sammelposten wählt, muss alle betroffenen Güter des Jahres hineinlegen. Die Wertgrenzen gelten netto; die Umsatzsteuer rechnet der MwSt-Rechner heraus.
Pro rata temporis: das erste Jahr ist anteilig
Eine Feinheit entscheidet über die Höhe der AfA im ersten Jahr: die Monatsregel (pro rata temporis). Im Anschaffungsjahr wird nur zeitanteilig abgeschrieben — für jeden vollen Monat, in dem das Wirtschaftsgut schon zum Betrieb gehörte, ein Zwölftel der Jahres-AfA.
Ein Beispiel: Wer eine Maschine am 1. Juli kauft, darf im ersten Jahr nur 6/12 der vollen Jahres-AfA absetzen. Aus 800 € Jahres-AfA werden so 400 €. Die fehlenden sechs Monate werden im Jahr nach Ablauf der Nutzungsdauer nachgeholt — die Abschreibung verschiebt sich also nach hinten, geht aber nicht verloren.
Ausgenommen von der Monatsregel sind die GWG-Sofortabschreibung und der Sammelposten — dort wird im Anschaffungsjahr immer der volle Betrag angesetzt. Der Rechner berücksichtigt die Monatsregel automatisch über das eingegebene Anschaffungsdatum.
Immobilien: die Gebäude-AfA
Für Immobilien gelten eigene AfA-Sätze, die nicht über eine Nutzungsdauer-Eingabe, sondern direkt vom Gesetz vorgegeben sind. Für Bestandsgebäude sind es 2 % pro Jahr (Fertigstellung ab 1925) bzw. 2,5 % für ältere, und 3 % für neu errichtete Wohngebäude ab Baujahr 2023 (§ 7 Abs. 4 EStG).
Zusätzlich gibt es seit 2023 die degressive Gebäude-AfA für neue Mietwohngebäude (§ 7 Abs. 5a EStG): 5 % auf den jeweiligen Restwert in den ersten Jahren, danach Wechsel zur linearen AfA. Voraussetzung sind bestimmte Effizienzhaus-Standards.
Wichtig bei jeder Immobilien-AfA: Nur das Gebäude wird abgeschrieben, nicht Grund und Boden — der Grundstücksanteil muss aus dem Kaufpreis herausgerechnet werden. Vermieter machen die AfA in der Anlage V geltend; sie ist oft der größte Posten der Vermietungsrendite, die der Mietrendite-Rechner ausweist.
Degressiv im Booster-Fenster vs. ab 2028
| Kriterium | Anschaffung 2025–2027 | Anschaffung ab 2028 |
|---|---|---|
| Degressive AfA | zulässig (bis 30 %) | nicht mehr zulässig |
| Methodenwahl | degressiv oder linear | nur noch linear |
| Jahr-1-AfA (100.000 €/10 J) | 30.000 € degressiv | 10.000 € linear |
| Rechtsgrundlage | § 7 Abs. 2 EStG n.F. | § 7 Abs. 1 EStG |
| Planungstipp | Investition ggf. vorziehen | auf IAB § 7g EStG prüfen |
Eckwerte AfA 2026
AfA richtig nutzen
- Nutzungsdauer aus der BMF-AfA-Tabelle entnehmen — nicht schätzen
- Anschaffungskosten netto ansetzen (Kleinunternehmer nach § 19 UStG: brutto)
- Anschaffungsdatum genau erfassen — das erste Jahr wird pro rata temporis (monatsweise) gerechnet
- Bei beweglichen WG 2025–2027 die degressive AfA prüfen — früher Liquiditätsvorteil
- Wechsel degressiv → linear nutzen, sobald linear günstiger wird (Rechner macht es automatisch)
- Güter bis 800 € netto sofort abschreiben (GWG) oder einheitlich in den Sammelposten legen
- Bei Immobilien den Grundstücksanteil herausrechnen — Grund und Boden wird nicht abgeschrieben
Vereinfachte Schätzung — keine Steuerberatung
Diese Berechnung ist eine vereinfachte Schätzung. Maßgeblich sind die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach den AfA-Tabellen des BMF und Ihre individuellen Verhältnisse. Sonderfälle wie der Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG), die Sonder-AfA für kleine Betriebe oder besondere Formen der Gebäude-AfA sind nicht vollständig abgebildet. Verbindlich ist allein die steuerliche Beratung bzw. Ihr Finanzamt. Dies ist keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Was bedeutet AfA?
Wann ist lineare und wann degressive AfA sinnvoll?
Was sind GWG und bis zu welchem Betrag darf ich sofort abschreiben?
Wie finde ich die richtige Nutzungsdauer?
Warum ist die AfA im ersten Jahr oft niedriger?
Gilt die AfA auch für Vermieter?
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 7 EStG: AfA (Abs. 1 linear, Abs. 2 degressiv, Abs. 5a Wohngebäude) — Originaltext
- § 6 EStG: GWG & Sammelposten (Abs. 2 / Abs. 2a) — Originaltext
- Bundesfinanzministerium: AfA-Tabellen & Investitionssofortprogramm — OriginaltextDegressive AfA bis 30 % für bewegliche WG, Anschaffung 01.07.2025–31.12.2027 (BGBl. I Nr. 161 v. 18.07.2025).
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